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Holzkirchner - Holzkirchen

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informationen<br />

07/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />

Heutiger Regelungsbedarf: entfällt, da die Abrundung mit erfolgter Bebauung vollzogen ist und<br />

die Grenzen des Innenbereichs aufgrund der vorhandenen Bebauung eindeutig erkennbar sind; ein<br />

weiterer Regelungsbedarf besteht im Hinblick auf den hier ausreichenden Zulässigkeitsrahmen des §<br />

34 BauGB nicht.<br />

14. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich der Sommeraustraße, an der<br />

Kiesgrube, Herzbergweg, Tölzer Straße, Moosstraße, Kleinhartpenninger Straße und Martinstraße<br />

- § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung)<br />

Geltungsbereich: nördlich der Moostraße und nördlich der Kleinhartpenninger Straße<br />

Flst.Nr.969-969/8 und 167T, 1010/2, 1013/4T, 1013/7-/11 Gemarkung Hartpenning<br />

Genehmigungsverfahren: Besch. LRA vom 08.12.1998 32.1 610-4/5(20)Pl/za<br />

In Kraft getreten: am 17.12.1998<br />

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Abwassertechnik und Sanierung<br />

Lageplan 1<br />

zur Satzung<br />

Lageplan 2<br />

zur Satzung<br />

Rohrreinigung<br />

Hebeanlagen<br />

Dichtigkeitsprüfung<br />

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