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Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Alltag

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Beendigung Arbeitsverhältnis<br />

• Fehlende Koordination von Lohnfortzahlungspflicht nach<br />

Art. 324a OR und zeitlichem Kündigungsschutz nach Art. 336c<br />

Abs. 1 Bst. b OR:<br />

Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht<br />

kündigen []<br />

b. während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit<br />

oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist,<br />

und zwar <strong>im</strong> ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit<br />

fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während<br />

180 Tagen;<br />

• Auslegungs-Praxis Bundesgericht:<br />

• Lohnfortzahlungspflicht Arbeitgebender endet ohne gegenteilige<br />

Abrede mit Beendigung Arbeitsverhältnis<br />

• Arbeitsvertraglich vorbehaltlos zugesicherte langfristige Versich-<br />

erungsleistungen überdauern Vertragsende<br />

Vertragsgestaltung<br />

• Zwischen Lohnfortzahlung Arbeitgebender (z.B. 100% Lohn<br />

während 30 Tagen) und Leistungen Krankentaggeldversicherung<br />

klar unterscheiden<br />

• Wesentliche Eckpunkte Ersatzlösung schriftlich vereinbaren<br />

• Ersatz für gesetzliche Regelung<br />

• Prämientragung<br />

• Wartefrist<br />

• Dauer und Höhe Lohnfortzahlung durch Arbeitgebenden<br />

• Leistungen und Dauer Krankentaggeldversicherung<br />

• Auszahlung durch Arbeitgebenden oder Versicherung<br />

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