Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Alltag
Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Alltag
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• Verjährung<br />
• Klausel, wonach Ferienanspruch verwirkt, wenn Ferien<br />
nicht bis zu best<strong>im</strong>mtem Zeitpunkt (Ende Jahr oder<br />
Monat X) bezogen werden, rechtlich unhaltbar<br />
→ gesetzlich unabänderbare Verjährungsfristen<br />
• Ferienanspruch verjährt in fünf Jahren, für jedes Jahr<br />
separat nach Fälligkeit<br />
Ferienanspruch<br />
• Jährlicher (Dienst- oder Kalenderjahr) Ferienanspruch<br />
mindestens vier Wochen, für Jugendliche bis zum<br />
vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen<br />
(Art. 329a Abs. 1 OR)<br />
• Pro rata Anspruch bei unterjährigem Ein- oder Austritt<br />
(Art. 329a Abs. 3 OR); auch bei kurzfristigen<br />
Arbeitsverhältnissen ab dem ersten Arbeitstag<br />
• Gleicher Ferienanspruch für Teilzeitarbeitnehmende<br />
• Keine Verlängerung der Probezeit bei Ferienbezug<br />
während der Probezeit (Art. 335b Abs. 3 OR)<br />
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