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Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Alltag

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Geltungsbereich Arbeitsgesetz<br />

• Grundsatz: Anwendbar auf alle öffentlichen und privaten<br />

Betriebe (Art. 1 Abs. 1 ArG)<br />

• Ausnahmen:<br />

• betriebliche (Art. 2 ArG)<br />

• persönliche (Art. 3 ArG)<br />

→ Vorbehalt Gesundheitsschutz (Art. 3a ArG)<br />

Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich<br />

• Nicht unter Arbeitsgesetz fallen z.B.:<br />

• Zentralverwaltungen Bund, Kantone und Gemeinden<br />

(Art. 2 Abs. 1 Bst. a ArG)<br />

• Private Haushaltungen (Art. 2 Abs. 1 Bst. g ArG)<br />

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