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Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Alltag

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Zu viel bezogene Ferien<br />

• Grundsätzlich keine Rückzahlung der bei Beendigung<br />

Arbeitsverhältnis zu viel bezogenen Ferien<br />

• Ausnahmen:<br />

• Vereinbarung über Zurückerstattung von zu viel bezogenen<br />

Ferien<br />

• Ferienbezug auf Wunsch Arbeitnehmender, <strong>im</strong><br />

Wissen, dass er kurz danach kündigen wird und<br />

«Ferienschuld» nicht mehr abtragen kann<br />

Ferienunfähigkeit<br />

• Anspruch auf Nachgewährung Ferien bei Ferienunfähigkeit<br />

• Ferienunfähigkeit ≠ Arbeitsunfähigkeit<br />

• Ferienunfähigkeit gegeben, wenn gesundheitliche Beeinträchtigung<br />

dergestalt, dass Erholungszweck vereitelt oder<br />

beeinträchtigt erhebliches Mass Beeinträchtigung, gewisse<br />

Intensität Gesundheitsstörung erforderlich<br />

• Beispiele: Bettlägerigkeit, Aufenthalt <strong>im</strong> Spital, häufige<br />

Arztbesuche, Schmerzen<br />

• Beweislast für Ferienunfähigkeit trägt Arbeitnehmender<br />

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