Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Alltag
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Fall 3: Jobbedingte Krankschreibung von Susi Leu<br />
Susi Leu ist seit dem 1. Juni 2005 Mitarbeiterin der Knill AG. Seit dem<br />
3. Oktober 2012 ist sie zu 100% krankgeschrieben. Am 15. Januar<br />
2013 meldete die Krankentaggeldversicherung, die vertrauensärztliche<br />
Untersuchung habe ergeben, dass Susi Leu auch zukünftig<br />
ihre bisherige Tätigkeit bei der Knill AG nicht mehr ausüben könne, sie<br />
jedoch per sofort für eine andere Tätigkeit als 100% arbeitsfähig gelte.<br />
Die Versicherungsleistungen würden deshalb noch bis zum 15. April<br />
2013 ausgerichtet. Gestützt auf dieses Schreiben bestätigte die Knill<br />
AG Susi Leu gleichentags, dass per 15. April 2013 auch das<br />
Arbeitsverhältnis mit ihr aufgelöst sei.<br />
Was halten Sie vom Vorgehen von der Knill AG?<br />
• Susi Leu ist arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig<br />
• Kein zeitlicher Kündigungsschutz<br />
• Knill AG kann Arbeitsvertrag nicht einfach als aufgelöst erklären,<br />
sondern hat zu kündigen<br />
• Kündigung <strong>im</strong> Januar 2013 per Ende März 2013<br />
• Lohnfortzahlung bis Ende März 2013<br />
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