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Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Alltag

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Fall 3: Jobbedingte Krankschreibung von Susi Leu<br />

Susi Leu ist seit dem 1. Juni 2005 Mitarbeiterin der Knill AG. Seit dem<br />

3. Oktober 2012 ist sie zu 100% krankgeschrieben. Am 15. Januar<br />

2013 meldete die Krankentaggeldversicherung, die vertrauensärztliche<br />

Untersuchung habe ergeben, dass Susi Leu auch zukünftig<br />

ihre bisherige Tätigkeit bei der Knill AG nicht mehr ausüben könne, sie<br />

jedoch per sofort für eine andere Tätigkeit als 100% arbeitsfähig gelte.<br />

Die Versicherungsleistungen würden deshalb noch bis zum 15. April<br />

2013 ausgerichtet. Gestützt auf dieses Schreiben bestätigte die Knill<br />

AG Susi Leu gleichentags, dass per 15. April 2013 auch das<br />

Arbeitsverhältnis mit ihr aufgelöst sei.<br />

Was halten Sie vom Vorgehen von der Knill AG?<br />

• Susi Leu ist arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig<br />

• Kein zeitlicher Kündigungsschutz<br />

• Knill AG kann Arbeitsvertrag nicht einfach als aufgelöst erklären,<br />

sondern hat zu kündigen<br />

• Kündigung <strong>im</strong> Januar 2013 per Ende März 2013<br />

• Lohnfortzahlung bis Ende März 2013<br />

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