02.10.2013 Aufrufe

Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Schlussbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> <strong>zur</strong> <strong>Limitierung</strong> <strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen<br />

I. Risikobegrenzung<br />

Trägt die Massnahme wirkungsvoll <strong>zur</strong> Beschränkung <strong>der</strong> Risiken im Finanzsystem bei und<br />

vermag sie so Insolvenzwahrscheinlichkeiten, Systemrisiken und <strong>der</strong>en Schadensfolgen auf<br />

ein angemessenes Mass zu begrenzen?<br />

Die Übernahme, Überwachung und Transformation <strong>von</strong> Risiken gehört zu den zentralen<br />

Funktionen <strong>der</strong> Banken. Ein Missverhältnis zwischen effektiver und zulässiger Risikoübernahme<br />

beruht im Kern auf <strong>der</strong> Präsenz externer Kosten und <strong>von</strong> ihnen ausgehen<strong>der</strong> Fehlanreize.<br />

Massnahmen sollten auf <strong>der</strong>en Vermeidung ausgerichtet sein.<br />

II. Erleichterte Abwicklung und Restrukturierung systemisch relevanter Banken<br />

Trägt die Massnahme <strong>zur</strong> erleichterten Bewältigung eingetretener o<strong>der</strong> drohen<strong>der</strong> Insolvenzfälle<br />

bei, ohne Belastung des Steuerzahlers und ohne Erschütterung des Wirtschaftssystems,<br />

und ermöglicht sie so die Durchsetzung <strong>von</strong> Haftungsprinzip und Konkursfähigkeit für<br />

alle Unternehmungen des Finanzsektors?<br />

Ziel ist die geordnete, schadensarme Abwicklung o<strong>der</strong> Restrukturierung betroffener Banken<br />

unter Sicherstellung ihrer systemisch relevanten Funktionen. Das Verfahren muss glaubwürdig,<br />

praktikabel, und schadensbegrenzend sein. Es sollte eine abschreckende Wirkung entfalten<br />

und damit <strong>der</strong> Marktdisziplin dienen. Voraussetzung sind hinreichende Eingriffsrechte<br />

<strong>der</strong> Aufsichtsbehörden und kompatible Organisationsstrukturen bzw. Abwicklungspläne <strong>der</strong><br />

Banken.<br />

III. Funktionsfähigkeit und Effizienz des Finanzsystems<br />

Ist die Massnahme in <strong>der</strong> Lage, ihren Beitrag zu leisten, ohne das Banken- und Finanzsystem<br />

daran zu hin<strong>der</strong>n, ihre für wirtschaftlichen Wohlstand und Wachstum essentiellen volkswirtschaftlichen<br />

Aufgaben zu erfüllen? Belässt sie auch die Kraft des Finanzsektors <strong>zur</strong> Innovation<br />

und Entwicklung? Ist sie kompatibel mit effizienten, wettbewerbsfähigen Strukturen<br />

<strong>der</strong> Finanzindustrie?<br />

Regulatorische Korrekturen sind darauf aus<strong>zur</strong>ichten, zuvor bestehende adverse Anreize<br />

und Externalitäten zu kompensieren. Preise und Kreditversorgung sollten die zugrunde liegenden<br />

Knappheiten und Risiken korrekt wi<strong>der</strong>spiegeln. Darüber hinausgehende Eingriffe<br />

führen zu „gesellschaftlichen Regulierungskosten“ und sind nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />

IV. Wettbewerbsneutralität<br />

Ist die Massnahme kompatibel mit möglichst geringen Verzerrungen des Wettbewerbs im Finanzsektor,<br />

und zwar sowohl in binnenwirtschaftlicher wie in internationaler Hinsicht?<br />

Massnahmen sollten möglichst wettbewerbsneutral sein und sich darauf beschränken, bestehende<br />

Verzerrungen zu korrigieren. Eine Abstimmung mit <strong>der</strong> internationalen Regulierungsentwicklung<br />

ist daher angezeigt. Neben den Wettbewerbswirkungen unterschiedlicher<br />

nationaler Vorschriften sind aber auch die langfristig möglichen Verzerrungen durch ein allzu<br />

rigides internationales Regulierungskartell zu beachten.<br />

V. Einfachheit<br />

Ist die Massnahme vereinbar mit einem möglichst einfachen Regulierungssystem? Vermeidet<br />

das Regulierungssystem unnötige Duplizitäten, d.h. ein Nebeneinan<strong>der</strong> mehrerer Instrumente<br />

mit gleicher o<strong>der</strong> ähnlicher Stossrichtung?<br />

24/142

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!