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Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

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<strong>Schlussbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> <strong>zur</strong> <strong>Limitierung</strong> <strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen<br />

Ergänzend sollen weitere Massnahmen <strong>zur</strong> zusätzlichen Erhöhung <strong>der</strong> Finanzstabilität ergriffen<br />

werden. Mit <strong>der</strong> laufenden Revision des Bankengesetzes soll das schweizerische<br />

Bankeninsolvenzrecht weiter verbessert werden: Flexibilisierung des Verfahrens, Weiterführung<br />

einzelner Bankdienstleistungen durch Übertragung wichtiger Funktionen auf eine „Trägergesellschaft“<br />

sowie vereinfachte Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und an<strong>der</strong>er<br />

Sanierungshandlungen ausländischer Behörden sind dabei die wichtigsten Revisionsanliegen.<br />

Gleichzeitig sollen die Anstrengungen für eine verbesserte internationale Koordination<br />

verstärkt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Marktinfrastruktur sollen Verbesserungen durch die Einführung<br />

<strong>von</strong> zentralen Gegenparteien im Markt für Over-the-Counter-Derivate (ausserbörslich<br />

zwischen zwei Marktteilnehmern gehandelte Derivate) angestrebt werden.<br />

Eine weitere Anzahl international diskutierter Massnahmen wurde analysiert, jedoch nicht<br />

weiter verfolgt, da diese übermässig in das Geschäftsmodell <strong>der</strong> Banken eingreifen würden,<br />

falsche Anreize setzen o<strong>der</strong> ungeeignet erscheinen, <strong>der</strong> TBTF-Problematik wirksam und effizient<br />

zu begegnen.<br />

Der <strong>Schlussbericht</strong> wird in Erfüllung des Auftrags an die <strong>Expertenkommission</strong> dem Eidgenössischen<br />

Finanzdepartment zu Handen des Bundesrates überreicht.<br />

Die <strong>Expertenkommission</strong> empfiehlt eine rasche Umsetzung des vorgeschlagenen Massnahmenpakets.<br />

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