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Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

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<strong>Schlussbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> <strong>zur</strong> <strong>Limitierung</strong> <strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen<br />

I. Eigenmittel: Im Bereich <strong>der</strong> Eigenmittel wird ein umfassendes Konzept präsentiert und<br />

konkretisiert. Den Kern des Konzepts bilden drei Eigenmittel-Komponenten, die eine signifikante<br />

Stärkung <strong>der</strong> Haftungsbasis systemrelevanter Banken versprechen:<br />

• Die Basisanfor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> normalen Geschäftstätigkeit.<br />

• Der Puffer, <strong>der</strong> es den Banken erlaubt, Verluste zu absorbieren, ohne dass die<br />

Basisanfor<strong>der</strong>ung unterschritten wird und die normale Geschäftstätigkeit eingestellt<br />

werden muss. Er berücksichtigt das Risikoprofil und das Verlustpotenzial <strong>der</strong> Banken.<br />

• Die progressive Komponente, die zum einen dafür sorgt, dass systemrelevante Banken<br />

eine beson<strong>der</strong>s starke Kapitalbasis haben. Zum an<strong>der</strong>en schafft sie den finanziellen<br />

Spielraum für die Bewältigung einer Krise durch die Umsetzung <strong>der</strong> vorbereiteten<br />

Notfallplanung. Zudem soll die progressive Komponente einen Anreiz <strong>zur</strong> Begrenzung<br />

<strong>der</strong> systemischen Relevanz einer Bank schaffen. Um diese Ziele zu erreichen, steigt die<br />

Komponente progressiv mit dem Grad <strong>der</strong> Systemrelevanz – gemessen anhand <strong>der</strong> Bilanzsumme<br />

und <strong>der</strong> Marktanteile <strong>der</strong> Bank.<br />

Neue Kapitalinstrumente (Vorrats- und Wandlungskapital) dienen dabei <strong>der</strong> Umsetzung. Die<br />

erfolgreiche Lancierung des Wandlungskapitals sollte durch einen funktionierenden und<br />

leistungsfähigen Schweizer Bond-Markt wirkungsvoll unterstützt werden. Dies macht eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> steuerlichen Rahmenbedingungen notwendig. Das neue Konzept gilt<br />

sowohl für die risikogewichtete Eigenmittelquote als auch für das minimale Verhältnis <strong>der</strong><br />

Eigenmittel <strong>zur</strong> Bilanzsumme (Leverage Ratio).<br />

Für die risikogewichtete Quote legt die <strong>Expertenkommission</strong> zahlenmässig konkretisierte<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen vor:<br />

• Ausgehend <strong>von</strong> <strong>der</strong> momentanen Grösse und Marktposition belaufen sich die<br />

Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen für Credit Suisse und UBS gesamthaft auf rund 19 % <strong>der</strong><br />

risikogewichteten Aktiven gemäss Basel III.<br />

• 10 % <strong>der</strong> risikogewichteten Aktiven müssen in Common Equity (Eigenkapital <strong>der</strong> höchsten<br />

Qualität in <strong>der</strong> Form <strong>von</strong> einbezahltem Kapital, offene Reserven und Gewinnvorträgen<br />

nach Abzug <strong>von</strong> regulatorischen Anpassungen wie z.B. Goodwill und latente<br />

Steueransprüche ) gehalten werden.<br />

• Für 9 % <strong>der</strong> risikogewichteten Aktiven können die beiden Grossbanken bedingte<br />

Pflichtwandelanleihen (Contingent Convertible Bonds, kurz CoCos) begeben. Dies sind<br />

Wandelanleihen, die beim Unterschreiten vordefinierter Eigenkapitalquoten einer Bank<br />

(Trigger) automatisch in Eigenkapital gewandelt werden.<br />

Diese Vorgaben liegen substantiell über den heute gültigen Vorschriften wie auch über den<br />

Mindeststandards <strong>von</strong> Basel III.<br />

II. Liquidität: Die Vorschläge im Bereich <strong>der</strong> Liquiditätsanfor<strong>der</strong>ungen entsprechen weitestgehend<br />

den seit Erscheinen des Zwischenberichts bereits vorangebrachten Reformen. Das<br />

für die Grossbanken im Juni 2010 in Kraft getretene Liquiditätsregime wurde damals mit<br />

Hinweis auf die laufenden Arbeiten <strong>zur</strong> TBTF-Problematik in Form einer Vereinbarung festgelegt.<br />

Es wird vorgeschlagen, die darin vereinbarten Grundsätze auf eine rechtliche Basis<br />

zu stellen.<br />

III. Risikoverteilung: Massnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Risikoverteilung reihen sich in die<br />

auch in an<strong>der</strong>en Jurisdiktionen – namentlich <strong>der</strong> EU – vorgesehenen Anpassungen ein. Diese<br />

haben unter an<strong>der</strong>em das Ziel, die Verflechtung innerhalb des Bankensektors zu verrin-<br />

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