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Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

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<strong>Schlussbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> <strong>zur</strong> <strong>Limitierung</strong> <strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen<br />

4 Empfohlener Policy Mix<br />

Die <strong>Expertenkommission</strong> hat mit den vorstehend erwähnten Kernmassnahmen diejenigen<br />

Massnahmen identifiziert, welche die Risiken, die <strong>von</strong> systemrelevanten Instituten ausgehen,<br />

am wirkungsvollsten reduzieren, ohne die betroffenen Banken unnötig in ihrer wirtschaftlichen<br />

Handlungsfreiheit einzuschränken. Die Massnahmen setzen an unterschiedlichen<br />

Punkten an. Teilweise wirken sie präventiv und sollen eine Insolvenz verhin<strong>der</strong>n. Teilweise<br />

wirken sie kurativ und sollen die negativen Auswirkungen einer Insolvenz minimieren und<br />

gleichzeitig die Weiterführung <strong>der</strong> systemrelevanten Funktionen im Insolvenzfall sicherstellen,<br />

um den Staat vor dem Zwang zu schützen, <strong>zur</strong> blossen Sicherung dieser Funktionen die<br />

gesamte Bank zu retten. Der Konkurs einer systemrelevanten Bank wird so <strong>zur</strong> realen Möglichkeit<br />

und <strong>der</strong> verzerrende Effekt einer impliziten Staatsgarantie entfällt.<br />

Aufgrund ihrer unterschiedlichen Ansatzpunkte und Zielsetzungen sind sämtliche Kernmassnahmen<br />

notwendig, um die TBTF-Problematik wirksam anzugehen. Die <strong>Expertenkommission</strong><br />

hat daher die Kernmassnahmen aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt und schlägt gestützt darauf ein eigentliches<br />

Massnahmenpaket (Policy Mix) vor.<br />

Zur Umsetzung dieses Massnahmenpakets sind Gesetzesanpassungen notwendig. Die <strong>Expertenkommission</strong><br />

hat deshalb einen Entwurf für eine Teilrevision des Bankengesetzes ausgearbeitet,<br />

welche die für die Umsetzung notwendigen gesetzlichen Grundlagen schafft.<br />

Kernelement des Massnahmenpakets sind spezifische aufsichtsrechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

systemrelevante Banken in vier Bereichen: Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung und Organisation.<br />

Mit dem Vorrats- und dem Wandlungskapital soll die Erfüllung <strong>der</strong> Eigenmittelvorschriften<br />

vereinfacht bzw. erleichtert und mit dem Wandlungskapital die Umsetzung <strong>von</strong><br />

organisatorischen Massnahmen sichergestellt werden.<br />

4.1 Zusammenfassung <strong>der</strong> Kernmassnahmen und Funktionsweise<br />

des Policy Mix<br />

Im vorgeschlagenen Policy Mix spielen die Massnahmen betreffend Eigenmittel und Organisation<br />

eine zentrale Rolle. Die systemrelevanten Banken werden beson<strong>der</strong>en Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen<br />

unterstellt und müssen organisatorische Vorbereitungsmassnahmen treffen, die<br />

für die Weiterführung <strong>der</strong> systemrelevanten Funktionen notwendig sind. Beide Massnahmen<br />

wirken dann zusammen (vgl. Grafik 3): Unterschreitet die Bank eine bestimmte Eigenmittelquote,<br />

wird die Notfallplanung ausgelöst, d.h. die systemrelevanten Funktionen (namentlich<br />

das inländische Kredit- und Einlagengeschäft sowie <strong>der</strong> Zahlungsverkehr) werden in kurzer<br />

Zeit auf einen neuen Rechtsträger übertragen. Gleichzeitig werden die bedingten Pflichtwandelanleihen,<br />

welche die Bank im Rahmen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen halten<br />

muss, in Common Equity umgewandelt. Damit wird sichergestellt, dass die Notfallplanung<br />

noch unter ausreichen<strong>der</strong> Eigenkapitalausstattung erfolgen kann.<br />

Die Kernmassnahme Eigenmittel sieht ein dreistufiges Konzept <strong>von</strong> Eigenmittelanfor<strong>der</strong>ungen<br />

vor. Erstens müssen systemrelevante Banken je<strong>der</strong>zeit eine Basisanfor<strong>der</strong>ung einhalten,<br />

welche dem internationalen Minimum (Basel III) entspricht. Zweitens müssen die systemrelevanten<br />

Banken einen Puffer aus verlustabsorbierendem Eigenkapital bereitstellen.<br />

Ein Teil dieses Puffers kann mit bedingten Pflichtwandelanleihen gedeckt werden. Darüber<br />

hinaus muss drittens potentielles Eigenkapital in <strong>der</strong> Form <strong>von</strong> bedingten Pflichtwandelanleihen<br />

bereitgestellt werden, wobei das Ausmass dieser dritten Komponente progressiv vom<br />

Grad <strong>der</strong> Systemrelevanz <strong>der</strong> Banken abhängt.<br />

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