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Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

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<strong>Schlussbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> <strong>zur</strong> <strong>Limitierung</strong> <strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen<br />

Der Puffer kann in schlechten Zeiten – d.h. wenn eine Bank Verluste erleidet – verwendet<br />

werden, um Verluste zu absorbieren. Vorübergehend darf eine Bank somit die Zielgrösse<br />

des Puffers unterschreiten. In guten Zeiten – d.h. wenn die Bank wie<strong>der</strong> Gewinne erwirtschaftet<br />

– hat die Bank den Puffer rasch wie<strong>der</strong> aufzufüllen.<br />

Progressive Komponente<br />

Es wird eine Höhe <strong>der</strong> progressiven Komponente vorgeschlagen, welche beim angenommenen<br />

Status quo 36 <strong>der</strong> Grossbanken insgesamt 6 % <strong>der</strong> RWA beträgt. Die progressive Komponente<br />

besteht vollständig aus CoCos. Im Unterschied zum Wandlungskapital des Puffers<br />

kann die Wandlung später, d.h. bei einem tieferen Trigger festgelegt werden. 37<br />

Die Grafik 2 (nächste Seite) zeigt die vorgeschlagene Ausgestaltung <strong>der</strong> progressiven Zuschläge,<br />

basierend auf dem Marktanteil und <strong>der</strong> Grösse (Bilanzsumme).<br />

Die folgende Tabelle fasst den Kalibrierungsvorschlag zusammen:<br />

Komponente Kalibrierungsvorschlag<br />

I. Basisanfor<strong>der</strong>ung 4,5 % Common Equity 38<br />

II. Puffer 8,5 %, wo<strong>von</strong><br />

- mindestens 5,5 % Common Equity,<br />

- bis zu maximal 3 % CoCos<br />

(Trigger bei 7 % Common Equity)<br />

III. Progressive Komponente 6 % CoCos beim Status quo <strong>der</strong> Grossbanken 39<br />

(Trigger bei 5 % Common Equity)<br />

Total 19 % Total Capital, wo<strong>von</strong><br />

- mindestens 10 % Common Equity,<br />

- bis zu maximal 9 % CoCos<br />

Tabelle 2: Zusammenfassung <strong>der</strong> Kalibrierung<br />

Die Grössenordnungen <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in Franken ausgedrückt und ein Vergleich mit<br />

den bisherigen Vorschriften und mit Basel III werden in Ziffer 4.3 dargestellt.<br />

36 Beide Banken weisen ohne Netting <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungswerte eine Bilanzsumme <strong>von</strong> rund CHF 1‘500 Mrd.<br />

auf und verfügen über einen Marktanteil <strong>von</strong> rund 20 %.<br />

37 Vorgeschlagen wird ein Trigger bei 5 % Common Equity.<br />

38 Zudem müssen die Basler Minima bezüglich Total Capital (8 %) und Tier 1 (6 %) erfüllt werden. Zu <strong>der</strong>en Erfüllung<br />

können die CoCos <strong>der</strong> Komponenten II und III angerechnet werden, sofern sie die entsprechenden Kriterien<br />

des Basler Ausschusses erfüllen.<br />

39 Zur Zeit (Status quo) haben die Grossbanken eine Bilanzsumme (ohne Netting <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungswerte)<br />

<strong>von</strong> rund CHF 1‘500 Mrd. und einen Marktanteil <strong>von</strong> rund 20 %. Wenn Bilanzsumme und Marktanteile abnehmen<br />

(zunehmen), sinkt (steigt) die Höhe <strong>der</strong> progressiven Komponente.<br />

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