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Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von ...

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<strong>Schlussbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> <strong>zur</strong> <strong>Limitierung</strong> <strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen<br />

wirtschaft gefor<strong>der</strong>t. Der Bundesrat hat daraufhin am 4. November 2009 die <strong>Expertenkommission</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Limitierung</strong> <strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen<br />

(im Folgenden „<strong>Expertenkommission</strong>“) eingesetzt. 1<br />

Die <strong>Expertenkommission</strong> wurde beauftragt, bis im Herbst 2010 einen Bericht zu erstellen,<br />

<strong>der</strong><br />

• den Begriff too-big-to-fail definiert und mögliche Ausprägungen untersucht;<br />

• analysiert, welchen Nutzen Grossunternehmen in allen Wirtschaftsbranchen bieten bzw.<br />

welche Folgen ein Kollaps eines solchen Grossunternehmens für die Volkswirtschaft<br />

hätte;<br />

• aufzeigt, wie die <strong>von</strong> Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft<br />

verkleinert werden können, wobei Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsaspekten dabei<br />

gebührend Rechnung zu tragen ist und<br />

• mögliche Ansatzpunkte und Handlungsprioritäten darlegt.<br />

Die <strong>Expertenkommission</strong> hat Ende April 2010 einen Zwischenbericht präsentiert. Der Bundesrat<br />

unterstützte in einer öffentlichen Stellungnahme die Stossrichtung des Zwischenberichts<br />

und unterstrich die Bedeutung <strong>der</strong> im Zwischenbericht dargestellten Kernmassnahmen<br />

in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung und <strong>zur</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> Weiterführung<br />

systemrelevanter Funktionen. Er betrachtete den <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> vorgeschlagenen<br />

Gesetzestext als Grundlage für die weiteren Gesetzgebungsarbeiten des<br />

Bundes und sprach sich für eine Konkretisierung <strong>der</strong> Kernmassnahmen und eine vertiefte<br />

Prüfung <strong>der</strong> weiteren im Zwischenbericht diskutierten Massnahmen aus. 2<br />

Der Bundesrat hat im Anschluss an seine Evaluation des Zwischenberichts den eidgenössischen<br />

Räten die Botschaft vom 12. Mai 2010 3 über die Planung <strong>von</strong> Massnahmen <strong>zur</strong> Begrenzung<br />

<strong>von</strong> volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen vorgelegt und somit<br />

auch einen Zeitplan für das weitere Vorgehen skizziert. Gleichzeitig wurde die Abgabefrist für<br />

den Abschlussbericht <strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong> auf Ende August – zu einem späteren Zeitpunkt<br />

dann im Interesse <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Entscheide des Basler Ausschusses für<br />

Bankenaufsicht auf September 2010 – vorgezogen. Der Planungsbeschluss wurde jedoch<br />

vom Nationalrat und vom Stän<strong>der</strong>at Anfang Juni 2010 abgelehnt. Zeitgleich wurde in <strong>der</strong><br />

Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats eine Motion lanciert, die ebenfalls<br />

den Bundesrat mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>von</strong> gesetzlichen Massnahmen <strong>zur</strong> Begrenzung <strong>von</strong> Risiken<br />

durch Grossbanken beauftragen sollte. 4 Diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen,<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Stän<strong>der</strong>ats wurde ihre Behandlung<br />

hingegen sistiert.<br />

1 In <strong>der</strong> Motion „Verhin<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft" (08.3649) vom 3. Oktober<br />

2008 <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> Schweizerischen Volkspartei wurde <strong>der</strong> Bundesrat beauftragt, eine hochkarätige <strong>Expertenkommission</strong><br />

unter Einbezug <strong>von</strong> Vertretern <strong>von</strong> Schweizer Finanzunternehmen, <strong>der</strong> Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht<br />

(FINMA), <strong>der</strong> Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und <strong>der</strong> SNB einzusetzen. Diese<br />

Motion wurde in <strong>der</strong> Sommersession 2009 vom Parlament überwiesen und ist die Grundlage für das Einsetzen<br />

<strong>der</strong> <strong>Expertenkommission</strong>. Eine Liste <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong> ist im Anhang A1 beigefügt.<br />

2 Vgl. die Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. April 2010.<br />

3 Vgl. BBl 2010 3367.<br />

4 Dringliche Motion "Too big to fail" (10.3352) vom 21. Mai 2010 <strong>der</strong> Kommission für Wirtschaft und Abgaben des<br />

Nationalrats.<br />

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