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Ausgabe 1/2012 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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ausgegliederTe beTriebe: miTbesTimmung im auFsichTsraT<br />

Immer mehr ausgegliederte Betriebe des Bundes werden<br />

durch Aufsichtsräte (Universitätsräte) überwacht.<br />

Die Mitwirkung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

ist im § 110 Arbeitsverfassungsgesetz geregelt.<br />

Anforderungen<br />

Die erforderliche Anzahl von ArbeitnehmerInnen wird<br />

auf Beschluss des Betriebsrates entsandt. Pro zwei<br />

Arbeitgebervertreter wird ein Arbeitnehmer in diesem<br />

Gremium, zumindest vierteljährlich, tätig. Tätig werden<br />

heißt, umfassend diese Aufgabe wahrzunehmen.<br />

Es besteht eine Verpflichtung, an den Sitzungen teilzunehmen,<br />

sich fachlich einzubringen und zum Wohle<br />

der Firma tätig zu sein. Die Beschlüsse haben meist<br />

Auswirkungen auf die MitarbeiterInnen. Daher sind<br />

diese rechtzeitig zu kontrollieren und nötigenfalls Einwände,<br />

auch wenn dies „unbequem erscheint“, protokollieren<br />

zu lassen.<br />

Die „Belegschafts-Aufsichtsräte“ haben dieselben<br />

Rechte und Pflichten wie jene der „Kapitalvertreter-<br />

Aufsichtsräte“. Dies betrifft sowohl das Recht auf<br />

umfassende Information, Einbindung in eventuell zu<br />

bildende Ausschüsse als auch im Abstimmungsverfahren.<br />

Die Aufsichtsräte haften auch für ihre Tätigkeit<br />

oder unterlassene fachliche Argumentation. Das<br />

Insiderwissen der BetriebsrätInnen ist umfassender als<br />

jenes der Vorstände oder Aufsichtsräte. Dieses Wissen<br />

muss zielgerichtet eingesetzt werden.<br />

Zunehmend wird die (Un-)Tätigkeit von Aufsichts räten<br />

auch von der Justiz kritisch betrachtet. Auch wenn die<br />

unTersTÜTZung FÜr<br />

menschen in noTlage sTaTT geschenke<br />

Seit bereits drei Jahren unterstützt die Österreichische Beamtenversicherung<br />

(ÖBV) in der Vorweihnachtszeit Menschen, die unverschuldet in Notlage geraten<br />

sind. Dafür verzichtet das auf den öffentlichen Sektor spezialisierte Versicherungsunternehmen<br />

auf Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner. Jährlich<br />

wendet die ÖBV 15.000 Euro für diese Weihnachtsaktion auf, unterstützt<br />

werden Angehörige des öffentlichen Sektors. „Persönliches Leid können wir<br />

Menschen nicht abnehmen, aber zumindest beitragen, materielle Belastungen<br />

etwas zu erleichtern“, so der Vorstandsvorsitzende Mag. Josef Trawöger.<br />

Arbeitnehmerinnen in den Aufsichts räten kein Sitzungsgeld<br />

bzw. keine Entschädigung erhalten, ihre<br />

Verpflichtung (Haftung) bleibt dieselbe.<br />

Gelungene Schulung der GÖD<br />

Die GÖD bietet ihren Mitgliedern neben einer ausgezeichneten<br />

Rechtsvertretung auch eine zielgerichtete<br />

Ausbildung zum „Belegschafts-Aufsichtsrat“ an.<br />

Mag. Suppan (Rechtsanwalt) und Dr. Sitkovich (Wirtschaftsprüfer)<br />

vermittelten den „Belegschafts-Aufsichtsräten“<br />

die Grundlagen für ihre Tätigkeit. Wie werden die<br />

Budgets, Gewinn-und-Verlust-Rechnung richtig gelesen?<br />

Was steckt hinter den Kennzahlen? Wie werden<br />

Gewinne, Rücklagen und Rückstellungen firmenorientiert<br />

dargestellt? Welche Gefahren ergeben sich dadurch<br />

für die Belegschaft? Wie soll bzw. kann die Zusammenarbeit<br />

mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgen? Fragen über<br />

Fragen, die von den Vortragenden beantwortet wurden.<br />

Dass der Bund sich bis jetzt zu keiner einheitlichen<br />

Budgetierung der ausgegliederten Betriebe durchringen<br />

konnte, ist interessant. Ausgegliederte Betriebe des Bundes<br />

bleiben daher weiterhin nicht vergleichbar.<br />

Corporate Governance und EU-Richtlinien stellen an<br />

den Aufsichtsrat höhere Ansprüche, als dies bisher<br />

wahrgenommen wurde. Die geänderten Rahmenbedingungen,<br />

aber auch strafrechtliche Neuerungen fordern<br />

Kapitalvertreter als auch Belegschaftsvertreter gleichermaßen,<br />

ihre Mitverantwortung neu zu definieren.<br />

aktuell<br />

Von leonhard Pint<br />

Soziales Netz reicht oft nicht aus<br />

Zu Weihnachten 2011 wurde ein Polizist in der Steiermark unterstützt. Sein<br />

kleiner Sohn erkrankte an einem besonders aggressiven Tumor und benötigte<br />

eine spezielle Prothese. Deren Kosten übernahm die Krankenkassa jedoch nur zum Teil. In Salzburg erhielt eine<br />

Justizbedienstete die ÖBV-Weihnachtsdotation. Sie kümmert sich nach dem Tod der Mutter um ihre jüngere Schwester<br />

mit Behinderung, was eine extreme – auch finanzielle – Belastung mit sich bringt.<br />

Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren neun Personen aus dem öffentlichen Sektor im Zuge dieser ÖBV-Weihnachtsaktion<br />

unterstützt. Sie kamen aus den Bereichen Exekutive, ÖBB, Innenministerium und dem Justizbereich.<br />

Auch persönlicher Einsatz hilft<br />

Geholfen wird allerdings nicht nur mit Geld. Auch zu körperlichem Einsatz ist man in der ÖBV bereit, wenn es um<br />

die gute Sache geht: So kickten der ÖBV-Vorstandsvorsitzende Josef Trawöger und der Wiener ÖBV-Landesdirektor<br />

Erich Projer kürzlich im Rahmen eines Benefiz-Fußballturniers, dessen Erlös unverschuldet in Not geratenen Angehörigen<br />

des Innenministeriums zugutekam.<br />

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gewerkschaft<br />

aktuell

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