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Jahresrückblick 2012 - in Grosspösna

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Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung der<br />

Geme<strong>in</strong>de Belgersha<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>de Großpösna<br />

(E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung)<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Belgersha<strong>in</strong> beabsichtigt, sich mit Wirkung zum 01.01.2014 <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>de<br />

Großpösna e<strong>in</strong>gliedern zu lassen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser<br />

Entscheidung für die Geme<strong>in</strong>de Großpösna wird analog zur verpflichtenden Anhörung <strong>in</strong><br />

der Geme<strong>in</strong>de Belgersha<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e fakultative Anhörung der E<strong>in</strong>wohner der Geme<strong>in</strong>de<br />

Großpösna durchgeführt. Der Entwurf der E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung wird für die Dauer<br />

e<strong>in</strong>es Monats vom 04.02.2013 bis zum 04.03.2013 während der allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten<br />

im Rathaus Großpösna im Hauptamt ausgelegt.<br />

Öffnungszeiten Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr<br />

Mittwoch 13:00 – 15:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr<br />

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr<br />

Jeder E<strong>in</strong>wohner, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, wird hiermit zu der Gebietsänderung<br />

angehört. Die Anhörungsberechtigten haben die Möglichkeit, während der Dauer der Auslegung<br />

schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Gebietsänderungsvorhaben Stellung zu<br />

nehmen.<br />

Großpösna, 29.01.2013 Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Satzung über die Benutzung der Geme<strong>in</strong>debibliothek Großpösna<br />

- Geme<strong>in</strong>debibliothekssatzung -<br />

Auf der Grundlage der §§ 4 und 10 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) hat der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Großpösna am 28.01.2013 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

1. Die Geme<strong>in</strong>debibliothek Großpösna ist e<strong>in</strong>e öffentliche E<strong>in</strong>richtung der Geme<strong>in</strong>de.<br />

2. Die Geme<strong>in</strong>debibliothek dient der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Information, der<br />

Kommunikation und der Freizeitgestaltung.<br />

3. Zwischen der Geme<strong>in</strong>debibliothek Großpösna und den Benutzern wird e<strong>in</strong> öffentlichrechtliches<br />

Benutzungsverhältnis begründet.<br />

4. Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr berechtigt zur Nutzung<br />

der Bibliothek jeweils für den bezahlten Zeitraum. Gebühren werden außerdem<br />

für Säumnisse und Sonderleistungen erhoben. Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem <strong>in</strong> der Anlage beigefügten<br />

Gebührentarif geregelt. Er ist Bestandteil der Satzung. Gebühren s<strong>in</strong>d sofort<br />

fällig. Schuldner von Gebühren s<strong>in</strong>d die Benutzer der Bibliothek. Mehrere Gebührenpflichtige<br />

haften als Gesamtschuldner.<br />

5. Die Öffnungszeiten der Geme<strong>in</strong>debibliothek werden durch Aushang bekanntgegeben.<br />

6. Mit Betreten der Bibliothek erkennt der Benutzer die Regelungen dieser Satzung und<br />

die Hausordnung an.<br />

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