Jahresrückblick 2012 - in Grosspösna
Jahresrückblick 2012 - in Grosspösna
Jahresrückblick 2012 - in Grosspösna
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vere<strong>in</strong>barung über die E<strong>in</strong>gliederung der<br />
Geme<strong>in</strong>de Belgersha<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>de Großpösna<br />
(E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung)<br />
Die Geme<strong>in</strong>de Belgersha<strong>in</strong> beabsichtigt, sich mit Wirkung zum 01.01.2014 <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>de<br />
Großpösna e<strong>in</strong>gliedern zu lassen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser<br />
Entscheidung für die Geme<strong>in</strong>de Großpösna wird analog zur verpflichtenden Anhörung <strong>in</strong><br />
der Geme<strong>in</strong>de Belgersha<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e fakultative Anhörung der E<strong>in</strong>wohner der Geme<strong>in</strong>de<br />
Großpösna durchgeführt. Der Entwurf der E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung wird für die Dauer<br />
e<strong>in</strong>es Monats vom 04.02.2013 bis zum 04.03.2013 während der allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten<br />
im Rathaus Großpösna im Hauptamt ausgelegt.<br />
Öffnungszeiten Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr<br />
Mittwoch 13:00 – 15:00 Uhr<br />
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr<br />
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr<br />
Jeder E<strong>in</strong>wohner, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, wird hiermit zu der Gebietsänderung<br />
angehört. Die Anhörungsberechtigten haben die Möglichkeit, während der Dauer der Auslegung<br />
schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Gebietsänderungsvorhaben Stellung zu<br />
nehmen.<br />
Großpösna, 29.01.2013 Dr. Gabriela Lantzsch<br />
Bürgermeister<strong>in</strong><br />
Satzung über die Benutzung der Geme<strong>in</strong>debibliothek Großpösna<br />
- Geme<strong>in</strong>debibliothekssatzung -<br />
Auf der Grundlage der §§ 4 und 10 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) hat der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Großpösna am 28.01.2013 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
1. Die Geme<strong>in</strong>debibliothek Großpösna ist e<strong>in</strong>e öffentliche E<strong>in</strong>richtung der Geme<strong>in</strong>de.<br />
2. Die Geme<strong>in</strong>debibliothek dient der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Information, der<br />
Kommunikation und der Freizeitgestaltung.<br />
3. Zwischen der Geme<strong>in</strong>debibliothek Großpösna und den Benutzern wird e<strong>in</strong> öffentlichrechtliches<br />
Benutzungsverhältnis begründet.<br />
4. Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr berechtigt zur Nutzung<br />
der Bibliothek jeweils für den bezahlten Zeitraum. Gebühren werden außerdem<br />
für Säumnisse und Sonderleistungen erhoben. Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem <strong>in</strong> der Anlage beigefügten<br />
Gebührentarif geregelt. Er ist Bestandteil der Satzung. Gebühren s<strong>in</strong>d sofort<br />
fällig. Schuldner von Gebühren s<strong>in</strong>d die Benutzer der Bibliothek. Mehrere Gebührenpflichtige<br />
haften als Gesamtschuldner.<br />
5. Die Öffnungszeiten der Geme<strong>in</strong>debibliothek werden durch Aushang bekanntgegeben.<br />
6. Mit Betreten der Bibliothek erkennt der Benutzer die Regelungen dieser Satzung und<br />
die Hausordnung an.<br />
12