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Jahresrückblick 2012 - in Grosspösna

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§ 5 Zusätzliche Leistungen der Geme<strong>in</strong>debibliothek<br />

1. Für ausgeliehene Medien kann die Geme<strong>in</strong>debibliothek auf Antrag des Benutzers Vorbestellungen<br />

entgegennehmen.<br />

2. Medien, die <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>debibliothek nicht im Bestand s<strong>in</strong>d, können auf Wunsch<br />

kostenfrei aus der Mediothek Borna oder kostenpflichtig gemäß Gebührentarif Punkt 4<br />

bundesweit per Fernleihe bestellt werden.<br />

3. Benutzer können sich des aufgestellten Kopiergerätes entsprechend den festgelegten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen bedienen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes<br />

beachten.<br />

Sie haften für jede Verletzung des Urheberrechtes. Die Herstellung der Kopien ist kostenpflichtig.<br />

Näheres regelt der Gebührentarif.<br />

§ 6 Pflichten der Benutzer<br />

1. Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der Wohnanschrift und<br />

den Verlust des Benutzerausweises der Geme<strong>in</strong>debibliothek unverzüglich mitzuteilen.<br />

Im Falle der schuldhaften Verzögerung oder Nichtanzeige haftet der Benutzer für alle<br />

daraus entstandenen Schäden. Das gilt vor allem für die missbräuchliche Nutzung des<br />

Benutzerausweises durch Dritte.<br />

2. Der Benutzer ist verpflichtet, Medien und E<strong>in</strong>richtungen der Geme<strong>in</strong>debibliothek sorgfältig<br />

zu behandeln und sie vor Beschädigungen und Verlust zu schützen.<br />

3. Der Benutzer ist verpflichtet, den Zustand der ihm übergebenen Medien zu prüfen und<br />

etwa vorhandene Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt ke<strong>in</strong>e Anzeige, gelten die Medien<br />

als im e<strong>in</strong>wandfreien Zustand ausgehändigt.<br />

4. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geme<strong>in</strong>debibliothekseigentum während<br />

der Benutzung hat der Benutzer bzw. se<strong>in</strong> gesetzlicher Vertreter vollen Ersatz zu leisten,<br />

wenn schuldhaftes Verhalten vorliegt. Im Streitfall hat der Benutzer zu beweisen, dass<br />

ihm e<strong>in</strong> schuldhaftes Verhalten nicht anzulasten ist.<br />

5. Bei der Berechnung des durch die Verletzung der Benutzerpflichten e<strong>in</strong>getretenen Schadens<br />

werden die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert der entliehenen<br />

Medien zu Grunde gelegt.<br />

6. Bei Verlust e<strong>in</strong>es Ausleihmediums stellt die Geme<strong>in</strong>debibliothek e<strong>in</strong>en Auslagenersatz<br />

für die Bearbeitung e<strong>in</strong>es Ersatzmediums nach Punkt 6 des Gebührentarifs <strong>in</strong> Rechnung.<br />

Dieser Auslagenersatz entsteht unabhängig von der Art und Höhe der<br />

Schadenersatzleistung.<br />

§ 7 Haftung<br />

1. Für Schäden, die durch geliehene Medien an Geräten, Dateien und Datenträgern der<br />

Benutzer entstehen, übernimmt die Geme<strong>in</strong>debibliothek ke<strong>in</strong>e Haftung.<br />

2. Die Geme<strong>in</strong>debibliothek Großpösna haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung<br />

von <strong>in</strong> die Bibliothek mitgebrachten Gegenständen.<br />

Für den Verlust von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten wird nicht gehaftet.<br />

§ 8 Ausschluss von der Benutzung<br />

Bei Verstoß gegen die Benutzerordnung hat der Leiter der Geme<strong>in</strong>debibliothek das Recht,<br />

den Benutzer zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Geme<strong>in</strong>debibliothek<br />

auszuschließen.<br />

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