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Jahresrückblick 2012 - in Grosspösna

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Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Widmung der oben aufgeführten Straße kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach<br />

ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder<br />

durch Erklärung zur Niederschrift beim Bauamt der Geme<strong>in</strong>deverwaltung Großpösna, Im<br />

Rittergut 1, 04463 Großpösna, 2. Etage, e<strong>in</strong>gelegt werden, wo auch e<strong>in</strong> Plan über die Lage<br />

der zu widmenden Straße <strong>in</strong> der Zeit<br />

Montag 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

zur E<strong>in</strong>sichtnahme offen liegt. Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Bekanntmachung<br />

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Integrierten<br />

Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept Großpösna 2025<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Großpösna hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er öffentlichen Sitzung am<br />

28.01.2013 den Entwurf zum Integrierten Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept Großpösna 2025<br />

<strong>in</strong> der Fassung vom 28.01.2013 gebilligt. Der Entwurf zum Integrierten Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept<br />

Großpösna 2025 <strong>in</strong> der Fassung vom 28.01.2013 liegt<br />

vom 11.02.2013 bis zum 11.03.2013<br />

öffentlich für jedermann zur E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deverwaltung Großpösna, Im<br />

Rittergut 1, im Raum110 (Auslegungsraum), während folgender Zeiten<br />

Montag 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über das Integrierten Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept<br />

Großpösna 2025 unberücksichtigt bleiben. Die Träger öffentlicher<br />

Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den werden über die Auslegungsfrist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Schreiben<br />

direkt und e<strong>in</strong>zeln benachrichtigt.<br />

Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Bekanntmachung des E<strong>in</strong>wohnermeldeamtes zum Wahljahr 2013<br />

Entsprechend des § 33 Abs. 1 SächsMG (Sächsisches Meldegesetz) darf die Meldebehörde<br />

Gruppenauskünfte aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und andere Träger<br />

von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen<br />

Vertretungskörperschaften erteilen. Dieser Möglichkeit kann jeder Wahlberechtigte<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 2 Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung widersprechen.<br />

Die Widersprüche können Sie im E<strong>in</strong>wohnermeldeamt e<strong>in</strong>legen.<br />

Birgitt Gräfe<br />

E<strong>in</strong>wohnermeldeamt<br />

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