Jahresrückblick 2012 - in Grosspösna
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Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die Widmung der oben aufgeführten Straße kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach<br />
ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder<br />
durch Erklärung zur Niederschrift beim Bauamt der Geme<strong>in</strong>deverwaltung Großpösna, Im<br />
Rittergut 1, 04463 Großpösna, 2. Etage, e<strong>in</strong>gelegt werden, wo auch e<strong>in</strong> Plan über die Lage<br />
der zu widmenden Straße <strong>in</strong> der Zeit<br />
Montag 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
zur E<strong>in</strong>sichtnahme offen liegt. Dr. Gabriela Lantzsch<br />
Bürgermeister<strong>in</strong><br />
Bekanntmachung<br />
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Integrierten<br />
Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept Großpösna 2025<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Großpösna hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er öffentlichen Sitzung am<br />
28.01.2013 den Entwurf zum Integrierten Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept Großpösna 2025<br />
<strong>in</strong> der Fassung vom 28.01.2013 gebilligt. Der Entwurf zum Integrierten Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept<br />
Großpösna 2025 <strong>in</strong> der Fassung vom 28.01.2013 liegt<br />
vom 11.02.2013 bis zum 11.03.2013<br />
öffentlich für jedermann zur E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deverwaltung Großpösna, Im<br />
Rittergut 1, im Raum110 (Auslegungsraum), während folgender Zeiten<br />
Montag 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über das Integrierten Geme<strong>in</strong>deentwicklungskonzept<br />
Großpösna 2025 unberücksichtigt bleiben. Die Träger öffentlicher<br />
Belange und Nachbargeme<strong>in</strong>den werden über die Auslegungsfrist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Schreiben<br />
direkt und e<strong>in</strong>zeln benachrichtigt.<br />
Dr. Gabriela Lantzsch<br />
Bürgermeister<strong>in</strong><br />
Bekanntmachung des E<strong>in</strong>wohnermeldeamtes zum Wahljahr 2013<br />
Entsprechend des § 33 Abs. 1 SächsMG (Sächsisches Meldegesetz) darf die Meldebehörde<br />
Gruppenauskünfte aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und andere Träger<br />
von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen<br />
Vertretungskörperschaften erteilen. Dieser Möglichkeit kann jeder Wahlberechtigte<br />
<strong>in</strong>nerhalb von 2 Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung widersprechen.<br />
Die Widersprüche können Sie im E<strong>in</strong>wohnermeldeamt e<strong>in</strong>legen.<br />
Birgitt Gräfe<br />
E<strong>in</strong>wohnermeldeamt<br />
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