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POSTWESEN UND BRIEFKULTUR IM KÖNIGREICH ...

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halshs-00793224, version 1 - 1 Mar 2013<br />

38 Claudie Paye<br />

›französisch‹ besetzten Postadministration und einer möglichen Verletzung<br />

des Briefgeheimnisses bestand. Selbst wenn im Großen und Ganzen das<br />

Briefgeheimnis gewahrt blieb, so ist festzustellen, dass die politische Polizei<br />

sich, nachdem sie durch Dritte von der Existenz eines verdächtigen Briefes<br />

erfahren hatte, beim Empfänger Einsicht in diesen erbat und so auch ohne<br />

Öffnung von Briefen auf den Postämtern die Postüberwachung ganz offiziell<br />

erreicht wurde.<br />

Es konnte beobachtet werden, dass die politische Polizei die Briefe der Adligen<br />

und der Studenten besonders zu fürchten schien: Waren die Briefe der<br />

Unterschichten denn wirklich so belanglos? Im Folgenden soll auf die Briefe<br />

der westphälischen Staatsbürger eingegangen werden, um deren Stellenwert<br />

in der Kommunikation allgemein zu ergründen.<br />

3. Stellenwert der Briefe in der Kommunikation<br />

der westphälischen Staatsbürger<br />

3.1. Korrespondenzen der Soldaten und ihrer Familien<br />

3.1.1. Soldatenbriefe<br />

Die Soldatenbriefe, die insbesondere im Jahre 1813 den westphälischen Bürgern<br />

oftmals verunsichernde Nachrichten von der Front mitteilten, werden in<br />

den Polizeiakten häufig erwähnt. Im Allgemeinen war die briefliche Kommunikation<br />

der Angehörigen mit den Soldaten, die sich im Feld befanden,<br />

nicht untersagt. »Bei der Grande Armée [bestand] während des russischen<br />

Feldzuges eine westfälische Poststelle« und obgleich »auch dort […] viel<br />

verloren [ging]«, war es bis zu einem gewissen Grad des Krieges möglich,<br />

mit den westphälischen Soldaten zu korrespondieren 165. Auch wurden die<br />

Tarifregelungen für die Post an die Armee ab Mai 1811 vereinfacht, so dass<br />

bei Überschreitung einer bestimmten Entfernung das Briefporto für den einfachen<br />

Brief auf maximal 25 Centimen beschränkt blieb 166.<br />

165 KOHL, Die Verwaltung der östlichen Departements, S. 111; vgl. auch Instruction<br />

générale, S. 68.<br />

166 Vgl. Bulletin des Lois et décrets, 1811, hier Bülletin Nr. 15, Dekret vom<br />

18. Mai 1811, S. 252: Décret sur la taxe des lettres simples adressées aux sousofficiers<br />

ou soldats sous les drapeaux. Aus dem Brief eines Soldaten an seine Familie<br />

geht die Besonderheit hervor, dass die Briefe von Angehörigen an Soldaten auf der<br />

Feldpost in Kassel abgegeben werden sollten und dass sie unfrankiert schneller ankommen<br />

würden. Vgl. RNB St. Petersburg, F 993 Arch. Westf., K. 7, Nr. 3649–3688,<br />

hier Nr. 3663: Brief von G. Dröder an seine Eltern und Geschwister, 10.4.1812. Ein

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