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Esslingen 1-3

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26 ESSLINGEN 2030<br />

Die vergleichsweise starke Stellung der<br />

kommunalen Verwaltung gegenüber den<br />

kommunalpolitischen Gremien, die dieses<br />

Modell ohnehin kennzeichnet, wird<br />

in der Süddeutschen Ratsverfassung Baden-Württembergs<br />

noch einmal verstärkt.<br />

Der Bürgermeister vereinigt in<br />

seiner Person drei Funktionen, die ihn –<br />

im Vergleich zu Kommunalverfassungen<br />

anderer Bundesländer – mit einer ungeheuren<br />

Machtfülle ausstatten: Chef der<br />

Verwaltung, Vorsitzender des Gemeinderates<br />

und seiner Ausschüsse, Repräsentant<br />

der Gemeinde nach ‚innen’ und ‚außen’,<br />

hinzu kommt noch sein Recht, ohne Abstimmung<br />

mit dem Gemeinderat so genannte<br />

Eilentscheidungen zu treffen.<br />

Dass der Bürgermeister durch direkte<br />

Volkswahl gewählt wird, verleiht ihm –<br />

und verpflichtet ihn gleichzeitig dazu –<br />

eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber<br />

dem Rat, vor allem auch seiner eigenen<br />

Fraktion (wenn er einer Partei angehört;<br />

in Baden-Württemberg sind fast die Hälfte<br />

der Verwaltungschefs parteilos).<br />

DER ORT DES DISKURSES<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

2.4<br />

Die Pliensauvorstadt als Teil der<br />

politischen und verwalteten Stadt<br />

Kommunale Selbstverwaltung in Baden-Württemberg<br />

<strong>Esslingen</strong>s Kommunalpolitik wird durch die ‚Süddeutsche<br />

Ratsverfassung’ geprägt, ein spezifisches Modell kommunaler<br />

Selbstverwaltung, das außer Baden-Württemberg, mit<br />

geringfügigen Variationen, auch Bayern und ostdeutsche<br />

Bundesländer kennzeichnet. Zudem kennt Baden-Württemberg<br />

das Modell der Bürgerausschüsse als eine von allen<br />

Einwohnern des Stadtteils gewählte Vertretung. Um die spezifische<br />

Situation in der Pliensauvorstadt zu verstehen,<br />

muss man also die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung<br />

kennen.<br />

Lokale Politik ist in Deutschland, wie schon der Begriff der<br />

‚kommunalen Selbstverwaltung‘ andeutet, traditionell stark<br />

verwaltungsdominiert. Bei einem großen Teil der kommunalen<br />

Aufgaben handelt es sich um ‚weisungsgebundene Aufgaben’<br />

ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum durch die<br />

Kommune (so genannte ‚Pflichtaufgaben nach Weisung‘ wie<br />

zum Beispiel Sozialhilfe oder ‚staatliche Aufgaben‘ wie Polizeiaufgaben,<br />

in denen die Kommunen als staatliche Unterbehörde<br />

fungieren). Handlungsspielraum für lokale Politik im<br />

engeren Sinn gibt es bei den ‚weisungsfreien Aufgaben‘, unterschieden<br />

nach sogenannten ‚Pflichtaufgaben ohne Weisung’,<br />

die durch die Kommune erledigt werden müssen, aber<br />

in der Art und Weise der Erledigung gestaltet werden können<br />

(Beispiel Schulen), und den ‚freiwilligen Aufgaben‘, die ganz<br />

allein dem Belieben der Kommune unterliegen (Beispiel<br />

Schwimmbad, Bibliothek). Nur bei den weisungsfreien Aufgaben<br />

entscheidet der Gemeinderat, bei den weisungsgebundenen<br />

Aufgaben trifft allein der Bürgermeister als Verwaltungschef<br />

alle Entscheidungen, allerdings eng an die Vorgaben<br />

höherer Politikebenen gebunden.<br />

Kommunalpolitik ist also in Baden-Württemberg entweder<br />

voll identisch mit kommunaler Verwaltung oder doch stark dominiert<br />

durch die kommunale Verwaltung. Aus diesem Grund<br />

müssen bei einer Betrachtung der Kommunalpolitik im Jahr<br />

2030 im siebten Kapitel sowohl die Strukturen der kommunalen<br />

Verwaltung als auch der kommunalpolitischen Gremien in<br />

den Blick kommen.<br />

Eine weitere Besonderheit Baden-Württembergs stellen die<br />

‚Bürgerausschüsse‘ dar. Sie entstanden seit 1948 und verstehen<br />

sich als Foren bürgerschaftlicher Meinungsbildung. Sie<br />

gestalten das kommunale Leben in <strong>Esslingen</strong> durch ihre ehrenamtliche<br />

Vertretung von Stadtteilbelangen maßgeblich mit.<br />

Aufgabenstellung, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Rechte<br />

der Bürgerausschüsse sind in einem Statut bzw. in einer „Vereinbarung<br />

über die Zusammenarbeit der Bürgerausschüsse<br />

mit Gemeinderat und Verwaltung“ geregelt. Es besteht eine<br />

Anhörungs- sowie eine Informationspflicht des Gemeinderates<br />

bzw. der Verwaltung gegenüber den Bürgerausschüssen,<br />

wenn deren Bezirke von wichtigen Angelegenheiten betroffen<br />

sind. Über den Bürgerausschussvorsitzenden können Eingaben<br />

an den Oberbürgermeister gerichtet werden. Insgesamt<br />

gibt es in <strong>Esslingen</strong> zehn Bürgerausschüsse. Die Mitglieder<br />

werden von den jeweiligen Stadtteilbewohnern alle drei Jahre<br />

im Rahmen einer Bürgerversammlung gewählt.

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