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Kriegsvortrage \&}, Friesland und die Friesen in den Niederlanden

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alljahrlich am Dienstag naeh Pf<strong>in</strong>gsten zu geme<strong>in</strong>samer Beratung<br />

<strong>und</strong> Reehtsse^ung zusammen. Im 14. Jahrh<strong>und</strong>ert wurde <strong>die</strong><br />

von jeher sachsisrhe S t a d t Gron<strong>in</strong>gen, welche <strong>die</strong> „Ommelande""<br />

vollkommen unter ihre Gewalt gebraeht hatte, der Sitz des Upstal-<br />

heams. Er sollte nun <strong>die</strong> friesisehe Freihcit vor <strong>den</strong> Angriffen des<br />

hollandischen Grafen Wilhelm Hl. schihjen. Im J. 1338 schloB der<br />

Buud sogar e<strong>in</strong>en Vertrag mit Frankreich gegen <strong>die</strong> Koalition<br />

Holland, England <strong>und</strong> Deutsehland.<br />

Aueh der Upstalheam hat es nicht vermocht e<strong>in</strong>en friesisehen<br />

Staat zu grim<strong>den</strong>. Die Saxonisierung der Gron<strong>in</strong>ger „Ommelande"'<br />

führte abermals zu e<strong>in</strong>er Antithese, <strong>und</strong> zwar e<strong>in</strong>e, <strong>die</strong> noch heute<br />

nicht iiberw<strong>und</strong>en ist, aher jegt unhed<strong>in</strong>gt überhriickt wer<strong>den</strong> muB.<br />

— So warf westerlauwerseh <strong>Friesland</strong> sieh i. J. 1498 dem Herzog<br />

Albrecht von Sachsen <strong>in</strong> <strong>die</strong> Arme. Man hatte nun e<strong>in</strong>e kraftige<br />

Regierung, aher man hatte sie bekommen auf Kosten der Selbst-<br />

behauptung naeh eigener friesiseher Art. Auch <strong>die</strong> friesisehe<br />

Spracbe, <strong>die</strong> bis dah<strong>in</strong> <strong>die</strong> allgeme<strong>in</strong>e, auch Urk<strong>und</strong>en-, Kanzlei-<br />

<strong>und</strong> Rechtssprache gewesen war, sank allmahlieh zu e<strong>in</strong>em Bauern-<br />

dialekt herab. Als Karl V. <strong>Friesland</strong> vom Herzog Albrecht ge-<br />

kauft hatte, trat saehsische Rechtsordnung <strong>und</strong> Verwaltungsrecht,<br />

<strong>die</strong> Karl von <strong>den</strong> Sachsen übernahm, an <strong>die</strong> Stelle des altheimi-<br />

schen. Ihn selbst haben <strong>die</strong> <strong>Friesen</strong> <strong>in</strong> ihrem Lande nie gesehen.<br />

<strong>Friesland</strong> war eben e<strong>in</strong> entferntes. unbeachtetes, abseits gelegenes<br />

Land.<br />

Seither ist von e<strong>in</strong>er eigenen politisehen Gesehiehte <strong>Friesland</strong>s<br />

kaum noch <strong>die</strong> Rede. sie ist dem machtig emporsteigen<strong>den</strong> Holland<br />

gegenüher nur von untergeordneter Bedeutung. Notgedrungen trat<br />

man i. J. 1579 der Utrechter Union bei, freilieh mit e<strong>in</strong>em eigenen<br />

Statthalter (Willem Lodewijk von Nassau), e<strong>in</strong>er eigenen Hoeh-<br />

schule <strong>in</strong> Franeker <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er eigenen Admiralitat. Erst <strong>die</strong> franzö-<br />

sische Revolution jedoch hat gründlieh mit dem Pr<strong>in</strong>zip der „friesi­<br />

sehen Freiheif' aufgeraumt. E<strong>in</strong>e ncue Staatsordnung trat, naeh<br />

e<strong>in</strong>er Zwischenzeit, wo <strong>Friesland</strong> noch föderalistiseh mit <strong>den</strong> iib­<br />

rigen Landschaften verbl<strong>in</strong><strong>den</strong> war, an <strong>die</strong> Stelle der Union; seit<br />

der Bataviseben Republik v. J. 1798 <strong>und</strong> dem von Napoleon Bona­<br />

parte gegründeten e<strong>in</strong>heitlichen Königreiche der Niederlande, ge­<br />

hort <strong>Friesland</strong> zu <strong>die</strong>sem E<strong>in</strong>heitsstaat, ohne Sonderrechte.<br />

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