ZINSZAHL SICURO 28 SICHER CoachAcademy „REVERSE CULTURE SHOCK“ nennen Experten den Zustand, der viele Menschen überfällt, wenn sie nach einem längeren Auslandsaufenthalt in die Heimat zurückkehren. Reverse Culture Shock beschreibt ein unerwartetes Gefühl von Fremdheit und ist ein Problem, das Auslandsrückkehrern die Reintegration schwer fallen lässt. Ursachen hierfür liegen oft in einer mangelhaften Vorbereitung der Heimkehr. Wer sich für einen Auslandsaufenthalt entscheidet, der durchdenkt diesen Schritt genau: Wohnungssituation, Familie, Sprachkenntnisse, Versicherungen und Jobaussichten sind Eckdaten, die berükksichtigt werden. Die Rückkehr dagegen gilt als selbstverständlich – geplant wird diese oft gar nicht oder zu spät. COACHING ZONE q SEGU Carolin Lüdemann ist Juristin und ausgebildeter Business-Coach. Sie ist Gesellschafterin der Perspektive GmbH/CoachAcademy und coacht und trainiert dort Nachwuchsführungskräfte. Außerdem ist Carolin Lüdemann Karriereexpertin des TV-Senders N24 aus Berlin und gibt dort Auskunft über karriererelevante Themen.
RO 50 SECURE Stock4B Versicherungen beim Auslandsaufenthalt VON SABINE OLSCHNER PROZENT aller 30- bis 34-Jährigen in deutschen Unternehmen haben berufliche Erfahrungen im Ausland gesammelt. Wer eine Zeit lang von seinem Arbeitgeber im Ausland eingesetzt wurde, hat nach seiner Rückkehr gute Chancen auf einen Aufstieg innerhalb des Konzerns. Doch bei aller Vorfreude auf den Einsatz sollte man nicht vergessen, Fragen rund um Versicherung, Altersvorsorge und Sozialleistungen zu klären. Gesetzliche Rentenversicherung Hier kommt es darauf an, ob ein Mitarbeiter vom Unternehmen entsandt wird, er also seinen Arbeitsvertrag weiterhin beim deutschen Unternehmen hat, oder ob er ins Ausland wechselt und dort einen ausländischen Arbeitsvertrag bekommt. Bei einer Entsendung zahlt der deutsche Arbeitgeber weiterhin die Beiträge in die gesetzlichen Renten- und Sozialversicherungen in Deutschland ein. Bei einem Wechsel ins Ausland greifen die in dem jeweiligen Land geltenden Sozialversicherungsvorschriften. Der Arbeitnehmer zahlt in die Rentenversicherung vor Ort ein und baut sich dort eine Anwartschaft auf Rentenleistungen auf. Geht er dann in den Ruhestand, bekommt er von den verschiedenen Ländern, in denen er gearbeitet hat, seine Renten überwiesen. Problemlos ist dies bei Staaten, die mit Deutschland ein spezielles Abkommen geschlossen haben. Dazu gehören unter anderem die USA, Kanada, Chile, Israel, Japan, Korea, China, Marokko, Tunesien sowie alle europäischen Länder. In Einzelfällen sollte der Arbeitnehmer überlegen, ob er während seines Auslandsaufenthalts freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlt, um etwa Mindestbeitragszeiten zu erfüllen. Vor dem Gang ins Ausland sollte man eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (früher LVA und BfA) aufsuchen. Adressen finden sich unter: www.deutsche-rentenversicherung.de. Betriebliche Altersversorgung Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind die Regelungen je nach Land unterschiedlich: So sind in einigen Ländern Zahlungen in betriebliche Versorgungssysteme vor Ort obligatorisch, in anderen wiederum gar nicht möglich. Ist der Arbeitnehmer bei einem großen Unternehmen angestellt, wird die bAV in Deutschland in der Regel unverändert fortgeführt – egal, ob er einen deutschen oder einen ausländischen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Diese Lösung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Mitarbeiter nach seiner Rückkehr wieder in das deutsche Unternehmen integriert werden soll. Ein weiterer Vorteil: Der Arbeitnehmer bekommt seine betrieblichen Rentenzahlungen nicht „scheibchenweise“ aus den verschiedenen Ländern, in denen er eingesetzt war. Ist abzusehen, dass der Mitarbeiter seinen Ruhestand im Ausland verbringen wird, kann er gegebenenfalls in das betriebliche Altersversorgungssystem des ausländischen Unternehmens einzahlen. Mitarbeiter, die immer wieder in verschiedene Länder entsandt werden, können ihren Arbeitgeber auf eine so genannte Offshore-Lösung ansprechen. Diese wird vor allem für leitende Führungskräfte realisiert. Bei der Offshore-Lösung wird die bAV über einen externen Versorgungsträger in einem Drittland abgewickelt und braucht nicht für jeden Auslandseinsatz erneut geregelt zu werden. Letztendlich ist der Mitarbeiter an das System gebunden, das sein Arbeitgeber in Sachen bAV gewählt hat. Ein Gespräch mit der Abteilung, die für Auslandsentsendungen zuständig ist, ist empfehlenswert. Private Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherungen Verträge von privaten Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen laufen auch bei Auslandsaufenthalten wie gewohnt weiter, sofern der Versicherte seine Beiträge weiterhin zahlt. Die Leistungen im Rentenalter können ins Ausland überwiesen werden, wenn sich der Versicherte entscheidet, seinen Lebensabend außerhalb von Deutschland zu verbringen. Voraussetzung ist ein Bankkonto am neuen Heimatort, auf das die Rentenzahlungen überwiesen werden können. Eine Ausnahme sind die staatlich geförderten Riester- und Basis-Renten: Nur wer in Deutschland sein Einkommen versteuert, kann die staatlichen Zuschüsse und eventuelle Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Bei der Auszahlung der Rentenleistungen ist es – nach heutigem Stand – Bedingung, dass der Rentenempfänger seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Zieht der Ruheständler ins Ausland, muss er die Zuschüsse und Steuerersparnisse zurückzahlen. Gesetzliche Krankenversicherung Bei gesetzlich Krankenversicherten kommt es darauf an, ob sie in ein Land entsandt werden, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dazu gehören zum Beispiel Länder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – also die EU-Staaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen. Mit vielen Häufig erweist sich diese fehlende oder verspätete Planung als verhängnisvoller Fehler: Etwa die Hälfte aller Rückkehrer ist mit der Reintegration in ihrem Unternehmen unzufrieden. Betroffene sprechen vielmehr von einem „zweiten Neuanfang“ als von einer Rückkehr. Faktoren, die die Unzufriedenheit begründen, finden sich schnell: Rückkehrer arbeiten beispielsweise nur ungern in der gleichen Position wie vorher. Im Ausland haben sie verantwortungsvollere Aufgaben innegehabt und sich an einen anderen kulturell bedingten Arbeitsstil gewöhnt. Oft war man im Ausland ein großer „Fisch“, während man im Heimat-Unternehmen unter vielen im Aquarium schwimmt. Und: Je höher die Position im Unternehmen, umso schwieriger erweist sich erfahrungsgemäß eine Reintegration. Nicht selten passiert es, dass Rückkehrer schon nach kurzer Zeit die Firma verlassen, was – neben der Unzufriedenheit des Mitarbeiters – für die betroffenen Unternehmen einen hohen finanziellen Verlust bedeutet. Sinnvoll ist es, schon vor der Abreise ins Ausland die Rückkehrr zu planen und vertraglich zu fixieren, zum Beispiel durch die Vereinbarung eines so genannten Ruhensvertrags inklusive Rückkehrklausel, die regelt, 29