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WORTPROTOKOLL - Burgenland.at

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Burgenländischer Landtag, XIX. Gp - 14. Sitzung - Donnerstag, 19. Oktober 2006<br />

1847<br />

______________________________________________________________________________________<br />

Berichterst<strong>at</strong>ter Wilhelm Heissenberger: Sehr geehrter Herr Präsident!<br />

Geschätzte Damen und Herren! Der Rechtsausschuss h<strong>at</strong> den Gesetzentwurf, mit dem<br />

das Buschenschankgesetz geändert wird, in seiner 9. Sitzung am Mittwoch, dem 11.<br />

Oktober 2006, ber<strong>at</strong>en.<br />

Ich wurde zum Berichterst<strong>at</strong>ter gewählt.<br />

Nach dem Bericht stellte ich den Antrag, dem Landtag zu empfehlen, dem<br />

gegenständlichen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.<br />

Der Antrag wurde ohne Wortmeldung einstimmig angenommen.<br />

Der Rechtsausschuss stellt daher den Antrag, der Landtag wolle dem<br />

Gesetzentwurf, mit dem das Buschenschankgesetz geändert wird, die verfassungsmäßige<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Präsident Walter Prior: Danke Herr Berichterst<strong>at</strong>ter. Zu Wort gemeldet ist Herr<br />

Landesr<strong>at</strong> Dipl.Ing. Berlakovich.<br />

Bitte Herr Landesr<strong>at</strong>.<br />

Landesr<strong>at</strong> Dipl.Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident!<br />

Hohes Haus! Das Thema Buschenschankgesetz ist eines, dass das <strong>Burgenland</strong> sehr<br />

stark berührt, weil es ein Teil unserer Gastlichkeit ist und sehr viele Einheimische anlockt,<br />

aber auch sehr viele Gäste, sehr viele Touristen den Buschenschank in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Ich bedanke mich bei den Abgeordneten des Hohen Hauses, dass es hier eine<br />

einhellige und eine einstimmige Vorgangsweise gibt, weil es unseren<br />

Buschenschankbetrieben neue Perspektiven eröffnet.<br />

Zwar ist es ja so, dass die Gewerbeordnung novelliert wurde und den<br />

Buschenschänken die Berechtigung gibt, für den Ausschank von selbst gebrannten<br />

Getränken und anderen Dingen. Das soll hier jetzt durch die Novelle des vorliegenden<br />

Buschenschankgesetzes ermöglicht werden.<br />

Es ist so, dass es ein immer größeres Bedürfnis des Kunden gibt, nach - sagen wir<br />

so - nicht traditionellen Dingen, die in Buschenschänken präsentiert werden.<br />

Beispielsweise soll jetzt ermöglicht werden, dass Gemüsesäfte aus heimischen Gemüse -<br />

aus eigener Erzeugung - verarbeitet werden, wobei nach wie vor die Voraussetzung dafür<br />

notwendig ist, dass ich selber im Besitz eines Weingartens oder Obstgartens sein muss,<br />

um auch derartige Produkte im Rahmen des eigenen Buschenschankes ausschenken zu<br />

können.<br />

Bei den selbst gebrannten Getränken ist es genauso. Zugekaufte, gebrannte<br />

Getränke dürfen nicht ausgeschenkt werden. Das gilt im Übrigen auch für zugekauften<br />

Wein, oder aus zugekauften Trauben erzeugten Wein. Auch die dürfen im Buschenschank<br />

nicht ausgeschenkt werden, nur im Rahmen der eigenen Produktion soll das sein.<br />

Ebenfalls der Ausschank von kohlensäurehältigen Getränken. Bisher war nur ein<br />

Getränk erlaubt, jetzt sollen mehrere möglich sein, beziehungsweise auch Milch soll<br />

verabreicht werden können, um einfach die Angebotspalette in den Buschenschänken zu<br />

verbreitern. Obstsäfte sind so und so derzeit im Trend und werden auch in diesen<br />

Lokalitäten verabreicht, sodass hier ein breites Spektrum burgenländischer Kulinarik<br />

präsentiert werden kann.<br />

Zu den Geschichten der Buschenschänken kurz. Es scheint so, als ob das eine<br />

uralte Tradition wäre, aber die sind gar nicht so alt, dem Recht nach gesehen. Und zwar<br />

war es früher so, dass nur Pfarrer, das Spital, einige Zechen und Bürger die Möglichkeit

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