Kleine Geschichte der Diplomatischen Akademie Wien - Diplomatic ...
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Wie leben junge Akademiker in ihrer <strong>Akademie</strong>?<br />
Die Hausordnung von 1892 enthält<br />
52 Paragraphen . Sie regeln das Verhalten<br />
im Allgemeinen in und außerhalb<br />
<strong>der</strong> <strong>Akademie</strong>, von <strong>der</strong> Pflicht<br />
zum Gehorsam und zum Tragen <strong>der</strong><br />
Uniform bis zum Verbot <strong>der</strong> „Benützung<br />
von Monocles sowie des Tragens<br />
von Bracelets“ . Die Regeln hatten so<br />
wie die Uniform auch den Sinn, das<br />
Hervorkehren von Unterschieden <strong>der</strong><br />
Herkunft und <strong>der</strong> finanziellen Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Studierenden zu unterbinden<br />
und damit ein den angestrebten<br />
Gemeinschaftsgeist schädigendes<br />
Konkurrieren . Unter den jungen Leuten<br />
entwickelten sich eigene Formen<br />
<strong>der</strong> Aufnahme in die Gemeinschaft<br />
sowie <strong>der</strong> Rangordnung zwischen<br />
den verschiedenen gleichzeitig anwesenden<br />
Jahrgängen . So mussten die<br />
neu Eingetretenen den älteren Jahrgängen<br />
Respekt erweisen und wurden<br />
von diesen „Jagdhunde“ genannt,<br />
die es zu dressieren galt . Sie konnten<br />
dann zu „Vizeakademikern“, „Akademikern“,<br />
„Vizeexzellenzen“ bis zur<br />
„Exzellenz“ im letzten Studienjahr<br />
Uniform eines Konsular-Attachés,<br />
Jahrbuch des K . u . k . Auswärtigen<br />
Dienstes 1914<br />
aufsteigen . Die als Konsular-Attaché in den Dienst Aufgenommen konnten<br />
sich des Titels „Halbgott“ erfreuen . Bei Verstößen gegen die Rituale verhängte<br />
ein von den Älteren gestellter Gerichtshof in einem ulkigen Strafverfahren<br />
Strafen, die von <strong>der</strong> Rüge bis zur „Wasserleitung mit Stülpung“ reichten, bei<br />
<strong>der</strong> dem auf den Kopf gestellten Delinquenten Wasser in die Hosenröhren<br />
gegossen wurde . Auch zeigen <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Hausregeln und manche Erinnerungen<br />
sowie aktenkundige Zwischenfälle, dass es sich um eine lebendige<br />
Jugend handelte . Bis 1926 war es ein reiner Männerbund, <strong>der</strong> sich auf eine<br />
ausschließlich männlich besetzte Berufskarriere vorbereitete .<br />
Nach 1918 fallen die Einschränkungen <strong>der</strong> persönlichen Lebensgestaltung bis<br />
auf die Regeln des Studiums und <strong>der</strong> Benützung <strong>der</strong> zur Verfügung gestellten<br />
Räumlichkeiten . Ab dem Jahre 1926 verän<strong>der</strong>t die Aufnahme von Frauen die<br />
Atmosphäre in <strong>der</strong> Anstalt . Die Geschlechtertrennung <strong>der</strong> Studentenzimmer<br />
fällt dagegen erst zu Beginn <strong>der</strong> 80er Jahre des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts . In <strong>der</strong>selben<br />
Zeit bestand ebenfalls noch <strong>der</strong> Krawattenzwang bei gemeinschaftlichen<br />
Mahlzeiten . Selbst dies war schwer durchzusetzen . Noch in den 80er Jahren<br />
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