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DCM Flugzeugfonds 1

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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Die Boeing „Triple Seven“ –<br />

die neue Königin am Cargo-Himmel<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

A. Hinweise zum Beteiligungsangebot 4<br />

1. Vorwort, Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung 5<br />

2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen 6<br />

3. <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 in Stichworten 7<br />

B. Überblick über das Beteiligungsangebot 8<br />

1. Beteiligungsangebot 9<br />

2. Luftfracht „Made in Germany“ 11<br />

3. Boeing 777-200LRF – der Cargoliner der Superlative 14<br />

4. Asset Manager: Amentum Capital Limited 14<br />

5. Anlegereignung 15<br />

C. Wesentliche Risiken der Beteiligung 16<br />

1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken 17<br />

2. Allgemeine Luftfahrtrisiken 21<br />

3. Vertragliche Risiken 22<br />

4. Steuerliche Risiken 24<br />

5. Sonstige rechtliche Risiken 27<br />

6. Kumulation von Risiken 28<br />

D. Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes 30<br />

1. Der internationale Luftfrachtmarkt 31<br />

2. Das Anlageobjekt 37<br />

3. Der Leasingnehmer AeroLogic 44<br />

4. Leipzig als Flughafenstandort 47<br />

5. Amentum 50<br />

E. Wirtschaftliche Angaben 52<br />

1. Investitions- und Finanzierungsplan 53<br />

2. Ergebnis- und Liquiditätsprognose 57<br />

3. Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von der Prognoserechnung) 64<br />

4. Vermögens-, Finanz und Ertragslage 67<br />

5. Kapitalrückflussrechnung 70<br />

F. Rechtliche Angaben 70<br />

1. Allgemeine Ausführungen 71<br />

2. Gesellschaftsvertrag 72<br />

3. Treuhandvertrag 76<br />

4. Mittelverwendungskontrollvertrag 77<br />

5. Fremdfinanzierungszusage 78<br />

6. Operative Verträge 79<br />

7. Fondsbezogene Verträge 88<br />

G. Steuerliche Angaben 92<br />

1. Vorbemerkung 93<br />

2. Einkommensteuer 93<br />

3. Umsatzsteuer 100<br />

4. Gewerbesteuer 101<br />

4. Erbschaft- und Schenkungsteuer 101


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

H. Vertragspartner 102<br />

1. Angaben über Fondsgesellschaft und ihre Gründungsgesellschafter 103<br />

2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator 107<br />

3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner 112<br />

4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen 113<br />

I. Weitere nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

erforderliche Angaben (Negativtestate) 114<br />

J. Glossar 117<br />

K. Abdruck wesentlicher Verträge 120<br />

1. Gesellschaftsvertrag 120<br />

2. Treuhandvertrag 134<br />

3. Mittelverwendungskontrollvertrag 140<br />

L. Angabenvorbehalt 142<br />

M. Abwicklungshinweise 143<br />

HINWEIS<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist<br />

nicht Gegenstand der Prüfung dieses Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

3


A<br />

HINWEISE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT


H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

1. Vorwort, Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung<br />

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />

die Boeing „777“ Frachtversion – die neue Königin am Cargo-Himmel – ist der Kern dieses Beteiligungsangebotes.<br />

Wir freuen uns, Ihnen eine Investition in das neueste, zukunftsträchtigste und kosteneffizienteste zweistrahlige<br />

Frachtflugzeug anbieten zu können. Die Prognosen für den Luftfrachtmarkt sprechen für Wachstum,<br />

Stabilität und Rentabilität in diesem Marktsegment.<br />

Dieses Investment ist verbunden mit einem langfristigen Leasingvertrag mit dem Leasingnehmer AeroLogic<br />

GmbH mit Sitz in Leipzig, hinter welchem die beiden größten und international bedeutendsten deutschen<br />

Unternehmen der Luftfracht, nämlich Lufthansa Cargo und die Deutsche Post Unternehmensgruppe, als<br />

Gesellschafter stehen.<br />

Diese einzigartige Kombination bündelt bei unserem Leasingnehmer „AeroLogic“ technisches, als auch unternehmerisches<br />

Know How aus den Bereichen Luftfahrt und der Express- sowie Logistikdienstleistung; sie schafft<br />

damit die optimale Voraussetzung für einen kompetenten und leistungsstarken Partner, der international vom<br />

Heimatflughafen Leipzig/Halle aus operieren wird. Die Deutsche Post World Net hat ihr europäisches DHL-<br />

Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca. EUR 300 Mio. errichtet.<br />

Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass hier ein weiteres Logistikzentrum mit einer Investitionssumme von ca. EUR<br />

25 bis 30 Mio. entsteht. Dieses soll eine Jahreskapazität von 170.000 Tonnen aufweisen und von der Lufthansa<br />

Cargo AG genutzt werden. Mit der Ansiedlung dieser weltweit führenden Express- und Logistikunternehmen<br />

werden mehrere tausend neue Arbeitsplätze entstehen, und Leipzig/Halle wird zu einem der wichtigsten<br />

Frachtflughäfen Europas aufsteigen.<br />

Nutzen Sie diese interessante Anlagechance und setzen Sie gemeinsam mit uns und unseren Partnern auf ein<br />

wirtschaftliches Konzept, das überzeugt.<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG mit Sitz in der Hopfenstr. 6 in 80335 München übernimmt<br />

als Initiatorin, Anbieterin des Beteiligungsangebotes sowie als Prospektherausgeberin für den Inhalt des<br />

vorliegenden Prospektes allein und insgesamt die Verantwortung und erklärt, dass nach ihrem Wissen die<br />

Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Alle Angaben und Berechnungen in<br />

diesem Prospekt wurden mit großer Sorgfalt auf der Grundlage der zu schließenden Verträge und der<br />

gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt und geprüft. Für den Inhalt dieses<br />

Prospektes sind nur bis zum Datum der Aufstellung des Prospektes (24. Juni 2008) der <strong>DCM</strong> AG bekannte<br />

oder erkennbare Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse<br />

und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Gesellschafter sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche,<br />

steuerliche oder rechtliche Änderungen wird nicht übernommen.<br />

Ihre <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />

Datum der Prospektaufstellung: 24. Juni 2008<br />

Claus Hermuth, Vorstandsvorsitzender<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

5<br />

A


A<br />

H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen<br />

Seit dem 01.07.2005 besteht nach dem Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes vom 28.10.2004 die<br />

gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts für die vorliegend angebotene, nicht in Wertpapieren<br />

verbriefte Vermögensanlage. Nach dem auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes<br />

neu gefassten Verkaufsprospektgesetz und der hierzu ergangenen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV) vom 16.12.2004 unterliegt der Verkaufsprospekt bestimmten Mindestanforderungen.<br />

Vor seiner Veröffentlichung muss der Verkaufsprospekt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) als Hinterlegungsstelle übermittelt werden und darf erst veröffentlicht werden, wenn die<br />

BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.<br />

Aufbau und Gliederung orientieren sich ferner an dem im Mai 2006 veröffentlichten Standard des Instituts der<br />

Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW-Standard S 4) „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten<br />

über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“.<br />

Begriffsdefinitionen und Abkürzungen:<br />

■ Prospektverantwortliche ist die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG (nachfolgend auch „<strong>DCM</strong> AG“,<br />

„Initiator“ oder „Prospektherausgeber“ genannt).<br />

■ Anbieter der Vermögensanlage ist die <strong>DCM</strong> AG.<br />

■ Emittent der Vermögensanlage ist die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“<br />

oder „<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG“ genannt).<br />

■ Vermögensanlage im Sinne der VermVerkProspV ist vorliegend die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung<br />

des Anlegers an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG in Form eines Kommandit- oder Treugeberanteils<br />

(nachfolgend auch „Beteiligung“ oder „Beteiligungsangebot“ genannt)<br />

6<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1


H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

3. <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 in Stichworten<br />

Investition Erwerb des Frachtflugzeuges Boeing 777-200LRF mit der<br />

Seriennummer 36001 – die neue Königin am Cargo-Himmel<br />

Vorgesehenes Eigenkapital USD 91,5 Mio.<br />

EK/FK-Quote (Gesamtinvestition) ca. 51% : 49%<br />

Laufzeit ca. 17 Jahre<br />

Ausschüttungen gem. Prognose beginnend 7,25%<br />

Gesamtrückfluss gem. Prognose rd. 221%<br />

Einkunftsart Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen<br />

Steuerliche Komponente gem. Prognose 15 Jahre voraussichtlich nur geringe Einkommensteuerbelastung<br />

auf Kapitalerträge (ab 2009 mit Abgeltungsteuer), nachfolgend<br />

Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

zum persönlich maßgeblichen Steuersatz<br />

Agio 5%<br />

Einzahlungswährung USD, wahlweise Euro<br />

Auszahlungswährung USD, wahlweise Euro<br />

Platzierungsbeginn Anfang Juli 2008<br />

Weitere Highlights ■ AeroLogic – Deutscher Leasingnehmer<br />

gemeinsames Unternehmen der Lufthansa Cargo AG und<br />

der Deutschen Post Unternehmensgruppe<br />

■ Amentum Capital Ltd. – Assetmanager<br />

Joint Venture der HSH Nordbank AG und der DAL Deutschen<br />

Leasing/Deutsche Leasing Group GmbH<br />

■ Heimatflughafen Leipzig/Halle<br />

Wachstumspotenzial zu einem der wichtigsten Frachtflughäfen<br />

Europas, verbunden mit der Entstehung von mehreren<br />

Tausend neuen Arbeitsplätzen<br />

■ 10-jähriger Leasingvertrag mit AeroLogic (Operating Lease)<br />

■ AeroLogic verpflichtet sich, das Frachtflugzeug zum Vertragsende<br />

wirtschaftlich im Zustand „Full Life Condition“<br />

zurückzugeben.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

7<br />

A


B<br />

ÜBERBLICK ÜBER DAS<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

1. Beteiligungsangebot<br />

Das Beteiligungsangebot bietet unternehmerisch<br />

denkenden Anlegern die Möglichkeit, an den Renditechancen<br />

des international stark wachsenden Luftfrachtverkehrs<br />

zu partizipieren. Das Konzept sieht<br />

vor, dass die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

(nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ oder „<strong>DCM</strong><br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG“ genannt) das Frachtflugzeug<br />

des Typs Boeing 777-200LRF MSN 36001 (nachfolgend<br />

auch „Frachtflugzeug“ oder „777-200LRF“<br />

genannt) mit planmäßigem Auslieferungsdatum<br />

01.02.2009 von Deucalion Capital VII Limited (nachfolgend<br />

auch „Deucalion“ genannt) erwirbt. Das<br />

Frachtflugzeug ist durch einen langfristigen Leasingvertrag<br />

an die AeroLogic GmbH mit Sitz in Leipzig/<br />

Schkeuditz (nachfolgend auch „AeroLogic“ genannt)<br />

vermietet. AeroLogic als gemeinsames Unternehmen<br />

der Lufthansa Cargo AG und der Deutsche Post Beteiligungen<br />

Holding GmbH (Joint Venture Partner) wird<br />

mit der 777-200LRF vom Flughafen Leipzig/Halle<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Übersicht: Projektverträge<br />

VERKÄUFER<br />

Deucalion Capital<br />

VII<br />

Limited<br />

Kaufvertrag<br />

FONDSGESELLSCHAFT<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

Leasingvertrag<br />

LEASINGNEHMER<br />

AeroLogic GmbH<br />

Schkeuditz/Leipzig<br />

Anlageobjekt:<br />

Boeing 777-200LRF<br />

(Frachter)<br />

aus die Luftfracht für die Mutterunternehmen – basierend<br />

auf langfristigen Luftfrachtbeförderungsverträgen<br />

– auf den internationalen Luftfrachtrouten nach<br />

Asien und Nordamerika befördern.<br />

Die DHL Unternehmensgruppe nimmt das operative<br />

Geschäft für den Joint Venture Partner Deutsche Post<br />

Beteiligungen Holding GmbH wahr. Die Lufthansa<br />

Cargo AG und die DHL Unternehmensgruppe haben<br />

monatliche Beförderungsentgelte an AeroLogic zu<br />

leisten. Für die Nutzung des Frachtflugzeugs zahlt<br />

AeroLogic monatliche Leasingraten an die Fondsgesellschaft<br />

und trägt die für den Betrieb und die Wartung<br />

der 777-200LRF entstehenden Kosten. Darüber<br />

hinaus ist AeroLogic verpflichtet, zum Vertragsende<br />

das Frachtflugzeug im Zustand „Full Life Condition“<br />

zurückzugeben, das heißt, dass die verbrauchte Nutzungsdauer<br />

für die wesentlichen Flugzeugkomponenten,<br />

namentlich die Triebwerke, von AeroLogic<br />

auszutauschen sind oder AeroLogic einen finanziellen<br />

Ausgleich zu leisten hat. Das Fondskonzept geht<br />

Lufthansa Cargo AG<br />

Kelsterbach<br />

Luftfrachtbeförderungsverträge („FSA“)<br />

Flugzeugverwaltungsvertrag<br />

Vereinbarung zum FSA<br />

ASSET MANAGER<br />

Amentum Capital<br />

Limited<br />

DHL International<br />

GmbH<br />

Schkeuditz/Leipzig<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

9<br />

B


B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

Die Boeing 777-200LRF: Fondsobjekt des <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

nach der Rückgabe des Flugzeugs durch AeroLogic<br />

nach 10-jähriger Leasingdauer von einer rd. 7-jährigen<br />

Anschlussvermietung und einem sich im Zuge<br />

der Liquidation der Fondsgesellschaft anschließenden<br />

Verkauf des Flugzeugs aus. Die prognostizierte<br />

Anschlussmiete entspricht rd. 82% der für die erste<br />

Mietperiode prognostizierten Leasingentgelte. Zugunsten<br />

des Leasingnehmers bestehen keine Mietverlängerungsoptionen.<br />

Die von der Fondsgesellschaft<br />

realisierbare Anschlussmiete kann die für Zwecke der<br />

Prognoserechnung unterstellte Anschlussmiete überoder<br />

unterschreiten.<br />

Erwerbspreis der Beteiligung<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt USD 15.000 zuzüglich<br />

eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von 5%. Damit<br />

beträgt der Erwerbspreis einer Mindestbeteiligung<br />

insgesamt USD 15.750. Die Einzahlung kann wahlweise<br />

auch in Euro erfolgen, wobei ein Umtausch in<br />

USD zum Tageskurs erfolgt. Höhere Zeichnungsbeträge<br />

müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die<br />

Einzahlung der Zeichnungssumme inklusive Agio ist<br />

innerhalb von 21 Tagen nach erfolgter Annahme der<br />

Zeichnung (Unterschriftsleistungen) fällig.<br />

10<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der<br />

Beteiligungen und Zeichnungsfrist<br />

Anleger können gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />

Kapitalbeteiligungen in Form von Kommandit- bzw.<br />

Treugeberanteilen in Höhe von insgesamt bis zu<br />

maximal USD 91,5 Mio. an der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />

1 KG zeichnen. Bei einer Mindestbeteiligung von<br />

USD 15.000 könnten demnach insgesamt höchstens<br />

6.100 Beteiligungen ausgegeben werden. Die Zeichnungsfrist<br />

beginnt einen Tag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und endet am 31.12.2008<br />

und kann ggf. durch die Geschäftsführung bis spätestens<br />

zwei Banktage vor Auslieferung des Flugzeuges,<br />

jedoch längstens bis zum 31.01.2010, verlängert<br />

werden.<br />

Prognoserechnung / Ausschüttungen<br />

(siehe Kapitel E)<br />

Die Fondgesellschaft erwirbt das Frachtflugzeug für<br />

einen Basiskaufpreis in Höhe von USD 166.000.000.<br />

Der Basislistenpreis von Boeing für die Grundversion<br />

des 777-200LRF beträgt USD 246 bis 254 Mio.<br />

Die Modellrechung ermittelt auf der Basis des 10jährigen<br />

Leasingvertrages mit AeroLogic und einer


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

prognostizierten siebenjährigen Anschlussvermietung<br />

und der dann zu erfolgenden Veräußerung der<br />

Frachtmaschine insgesamt Ausschüttungen (inklusive<br />

Rückführung des eingezahlten Kapitals) in Höhe von<br />

221% des Zeichnungskapitals (ohne Agio).<br />

Die erste Ausschüttung ist für das Kalenderjahr 2009<br />

prognostiziert. Die prognostizierten Ausschüttungen<br />

betragen für die Jahre 2009-2018 7,25% bezogen<br />

auf das Kommanditkapital. Die jährlichen Ausschüttungen<br />

steigern sich anschließend bis zum prognostizierten<br />

Laufzeitende im Jahr 2025 auf bis zu 9%<br />

bezogen auf das Kommanditkapital.<br />

Prognoseabweichungen sowie die wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen einer frühzeitigen Beendigung des<br />

Leasingvertrages mit AeroLogic sind in der Sensitivitätsanalyse<br />

in dem Kapitel E dargestellt.<br />

Beteiligungsstruktur<br />

Die Anleger beteiligen sich an der Fondsgesellschaft<br />

wahlweise als Treugeber über die Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH (nachfolgend „Treuhandkom-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Übersicht: Fondsverträge<br />

KOMPLEMENTÄRIN<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Verwaltungs GmbH<br />

GESCHÄFTSFÜHRENDE<br />

KOMMANDITISTEN<br />

Johann Deinböck<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Fondsverwaltungsvertrag<br />

INVESTOR<br />

TREUHANDKOMMANDITIST<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

FONDSGESELLSCHAFT<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1KG<br />

Anlageobjekt<br />

Boeing 777-200 LRF<br />

(Frachter)<br />

manditist“ oder „Treuhänder“ genannt) oder als<br />

Kommanditist nach Maßgabe des im Anhang abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrages und Treuhandvertrages.<br />

Komplementärin und damit vollhaftende<br />

geschäftsführende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong><br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (nachfolgend<br />

„Komplementärin“), eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />

mit Sitz in München. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />

Herr Johann Deinböck sind als geschäftsführende<br />

Kommanditisten neben der Komplementärin zur<br />

Geschäftsführung berechtigt.<br />

Beendigung der Vermögensanlage des Anlegers<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbegrenzte Zeit<br />

begründet. Der Anleger kann erstmals mit Frist von<br />

sechs Monaten zum 31.12.2025 die Beteiligung<br />

kündigen. Scheidet der Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />

aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

auf Basis des Buchwerts seiner Beteiligung.<br />

FREMDFINANZIERUNG<br />

Calyon Credit Agricole CIB<br />

Sumitomo Mitsui Banking<br />

Corporation<br />

Sonstige Berater/<br />

Dienstleister<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

11<br />

B


B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

2. Luftfracht „Made in Germany“<br />

AeroLogic – Lufthansa Cargo AG – DHL<br />

AeroLogic wurde im September 2007 durch die beiden<br />

gleichbeteiligten Joint Venture-Partner Deutsche<br />

Post Beteiligungen Holding GmbH und Lufthansa<br />

Cargo AG gegründet und ist aus dem bereits seit<br />

2004 bestehenden Joint Venture der beiden Partner<br />

hervorgegangen. Der Businessplan von AeroLogic<br />

geht von einem jährlichen Umsatz von rund EUR<br />

500 Mio. und einem Personalaufbau auf bis zu 250<br />

Mitarbeiter im Jahr 2012 aus. Entsprechend soll die<br />

AeroLogic-Flugzeugflotte wachsen. Zu dieser werden<br />

im Jahr 2009 vier geleaste Boeing 777-200LFR<br />

zählen; bis im Jahr 2012 wird sie auf bis zu acht<br />

geleaste Frachtmaschinen des gleichen Typs ergänzt<br />

werden, weiter drei Maschinen sind optiert. Es wird<br />

erwartet, dass AeroLogic zu einer der fünf größten<br />

Frachtflugzeuggesellschaften in Europa heranwächst.<br />

Alle Frachtmaschinen – auch die der Fondsgesellschaft<br />

– werden die hohe Nachfrage nach Luftfrachtkapazitäten<br />

der Kunden der Muttergesellschaften<br />

bedienen, verbunden mit verbesserten Flugzeiten<br />

und einem vergrößerten Streckennetz. Neben den<br />

bestehenden langfristigen Luftfrachtbeförderungsver-<br />

12<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

trägen sind die Muttergesellschaften der AeroLogic<br />

einen Vertrag mit der Fondsgesellschaft eingegangen<br />

(siehe Kapitel F „Rechtliche Angaben“), der ihnen<br />

den unmittelbaren Zugriff auf die Kapazität des<br />

Frachtflugzeugs im Fall einer außerordentlichen, vorzeitigen<br />

Beendigung des Leasingvertrages mit der<br />

AeroLogic ermöglicht.<br />

Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />

einem der bedeutendsten und modernsten<br />

Logistikstandorte Europas (siehe Kapitel D)<br />

AeroLogic wird mit der Frachtmaschine im 1. Quartal<br />

2009 den Flugbetrieb am Heimatflughafen Leipzig/Halle<br />

(nachfolgend auch „Flughafen“ genannt)<br />

aufnehmen. Der Flughafen zeichnet sich durch seine<br />

ideale verkehrsgeographische Lage im Zentrum<br />

Europas sowie der Möglichkeit des 24-Stunden-<br />

Betriebes über 365 Tage aus.<br />

Die Deutsche Post World Net hat ihr europäisches<br />

DHL-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit einer<br />

Gesamtinvestitionssumme von ca. EUR 300 Mio.<br />

errichtet und am 26.05.2008 in Betrieb genommen.<br />

An dem neuen Logistikstandort sind der Ausbau des<br />

Flughafens und die Schaffung von bis zu ca. 3.500


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T B<br />

neuen Arbeitsplätzen direkt bei der DHL geplant. Der<br />

Flughafen Leipzig/Halle wird zu einem der drei zentralen<br />

Verkehrsdrehkreuze neben Hongkong (Asien)<br />

und Wilmington (Nordamerika) ausgebaut. Darüber<br />

hinaus ist beabsichtigt, ein Logistikzentrum mit einer<br />

Investitionssumme von ca. EUR 25 bis 30 Mio. zu<br />

errichten. Dieses soll eine Jahreskapazität von<br />

170.000 Tonnen aufweisen und von der Lufthansa<br />

Cargo AG genutzt werden.<br />

Mit der Ansiedlung dieser weltweit führenden<br />

Express- und Logistikunternehmen wird Leipzig/<br />

Halle zu einem der wichtigsten Frachtflughäfen<br />

Europas aufsteigen, von wo aus die stark wachsenden<br />

Märkte, insbesondere in Osteuropa und in<br />

Asien, aber auch Frachtrouten nach Nordamerika<br />

bestmöglich erschlossen werden können.<br />

Die Investitionen der führenden Logistikunternehmen<br />

Deutschlands am Flughafen sind eng verbunden<br />

mit der stark wachsenden Nachfrage nach Luftfrachttransporten.<br />

Die Luftfracht ist aufgrund von<br />

Globalisierung und zunehmender Vernetzung internationaler<br />

Produktionsstandorte zu einem integralen<br />

Bestandteil internationaler Logistiksysteme gewor-<br />

den und bildet knapp 40% des Welthandels, gemessen<br />

am Wert der Waren, ab. Boeing geht in ihrem<br />

Gutachten „Current Market Outlook 2007“ von<br />

einer jährlichen Zuwachsrate des Luftfrachtverkehrs<br />

in Höhe von 6,1% über die nächsten 17 Jahre aus<br />

und damit von einer Verdreifachung des Luftfrachtaufkommens<br />

bis zum Jahr 2025/2026. Diesem positiven<br />

Aufwärtstrend steht ein Preissteigerungspotenzial,<br />

z.B. durch steigende Kerosinpreise, gegenüber<br />

(Risiken vgl. Seite 22).<br />

Der zu erwartende Luftfrachtboom spiegelt sich<br />

schon heute zu 98% in den Luftfrachtrouten zwischen<br />

Asien, Europa und Nordamerika wieder. Insoweit<br />

wird der Flughafen Leipzig/Halle durch seine<br />

optimale Lage in Europa wesentlich von dieser<br />

Wachstumsentwicklung profitieren, zumal die Interkontinental-Verbindungen<br />

zwischen diesen Luftfrachtmärkten<br />

überdurchschnittlich wachsen werden.<br />

Entscheidend hierfür ist die bedeutend höhere<br />

Geschwindigkeit der Luftfracht als wesentlicher Vorteil<br />

gegenüber anderen Transportmöglichkeiten. Der<br />

weit größte Teil des Cargovolumens wird daher auf<br />

Langstrecken bewegt. Die Boeing 777-200LRF ist<br />

geradezu idealtypisch für diese interkontinentalen<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

13


B<br />

Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

Direktverbindungen, um Fracht schnell und direkt<br />

über den Flughafen Leipzig/Halle nach Asien und<br />

Nordamerika liefern zu können.<br />

3. Boeing 777-200LRF – der Cargoliner<br />

der Superlative (siehe Kapitel D)<br />

Boeing ist der unbestrittene Marktführer auf dem<br />

Frachtermarkt. Über 90 Prozent des gesamten<br />

Frachtaufkommens werden mit Boeing-Flugzeugen<br />

befördert.<br />

Die Boeing 777-200LRF ist das neueste Modell der<br />

777 Familie, die als zweistrahliges Flugzeug ihre<br />

Erfolgsgeschichte mit dem Erstflug am 14. Juni 1994<br />

begann. Grundmodell für die neu entwickelte<br />

Die „Triple Seven“ – Flaggschiff der Boeing Frachterflotte.<br />

14<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Frachtversion von Boeing ist die seit 2005 im Flugbetrieb<br />

befindliche 777-200LR (LR für „long range“<br />

= große Reichweite) Worldliner.<br />

Die Frachtversion Boeing 777-200LRF vereint sämtliche<br />

technischen Neuentwicklungen der Boeing<br />

777 Familie und wird auf der gleichen Fertigungsstraße<br />

gebaut wie alle anderen 777-Modelle. Durch<br />

ihre unübertroffene Reichweite von 9.045 km (Paris-<br />

Hongkong) bei voller Auslastung (103 Tonnen) und<br />

nur zwei verbrauchsarmen Großtriebwerken ergeben<br />

sich erhebliche Einsparungen für Frachtbetreiber:<br />

weniger Stopps und damit verbundene Landegebühren,<br />

weniger Verkehrsaufkommen an den<br />

Transferdrehkreuzen, geringere Kosten für Kraftstoff<br />

und beim Frachtumschlag sowie der Wartung und<br />

dazu kürzere Frachtlieferzeiten. Die Kostenvorteile<br />

je Tonnenmeile summieren sich laut Boeing auf 14<br />

bis 38% bei einem Vergleich mit anderen großen<br />

Frachtmaschinen.<br />

Die erste Auslieferung der Boeing 777-200LRF an<br />

Air France wird planmäßig im 4. Quartal 2008<br />

erwartet. Das von der Fondsgesellschaft erworbene<br />

Frachtflugzeug ist die zweite Auslieferung dieser<br />

neuen Boeing 777-200LRF.<br />

Bis November 2007 wurden 679 von 1.030 bestellten<br />

Flugzeugen der Boeing 777-Familie ohne nennenswerte<br />

Verzögerungen ausgeliefert.<br />

Die Boeing 777-200LRF gilt aufgrund ihrer Nutzlast<br />

von bis zu 103 Tonnen als Großfrachtmaschine (Large<br />

Widebody). Boeing erwartet laut ihrem Gutachten<br />

„Current Market Outlook 2007“, dass der Anteil an<br />

diesen Frachtmaschinen aufgrund der prognostizierten<br />

jährlichen Wachstumsrate des Luftfrachtverkehrs<br />

von 6,1% auf bis zu 1.340 Großraumfrachter<br />

anwächst. Insgesamt wird sich die Frachterflotte in<br />

den nächsten 17 Jahren von 1.980 auf 3.980 Maschinen<br />

verdoppeln. Luftfahrtexperten sind der Ansicht,<br />

dass in diesem Zeitraum ca. 1.350 Maschinen altersbedingt<br />

aus dem Verkehr gezogen werden. Damit<br />

ergibt sich ein Bedarf an 3.350 zusätzlichen Frachtmaschinen.<br />

Es wird erwartet, dass die Boeing 777-


Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />

Der Luftfrachtmarkt soll auch in Zukunft weiter stark wachsen.<br />

200LRF aufgrund der großen Reichweite, der enormen<br />

Ladekapazität verbunden mit höchster Kosteneffizienz<br />

auf lange Sicht den Hauptanteil der Luftfracht<br />

bestreiten und den Frachtermarkt dominieren wird.<br />

4. Assetmanager – Amentum Capital<br />

Limited (siehe Kapitel D)<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der Amentum Capital<br />

Limited mit Sitz in Dublin (nachfolgend „Amentum“<br />

genannt) einen Flugzeugverwaltungsvertrag abgeschlossen.<br />

Amentum ist ein Joint Venture der HSH<br />

Nordbank AG und der DAL Deutschen Leasing/<br />

Deutsche Leasing Group GmbH und spezialisiert<br />

auf die Flugzeugverwaltung, beginnend von der<br />

Übernahme des Flugzeuges bis hin zu dessen Verkauf.<br />

Die Leistung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

erstreckt sich auf die laufende Verwaltung bzw.<br />

Überwachung des Leasingvertrages mit AeroLogic<br />

sowie die Anschlussvermarktung des Frachtflugzeugs<br />

mit einem weiteren Leasingnehmer und schließlich<br />

dem Verkauf des Frachtflugzeugs.<br />

5. Anlegereignung<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und –<br />

auch vor dem Hintergrund ihrer Vermögensverhältnisse<br />

– gewillt sind, für einen längeren Zeitraum<br />

eine unternehmerische Beteiligung einzugehen.<br />

Der Anleger sollte die in diesem Prospekt enthaltenen<br />

Einschätzungen teilen und bereit sein, eine langfristige,<br />

gegebenenfalls auch über das Jahr 2025 hinausgehende<br />

unternehmerische Beteiligung einzugehen.<br />

Der Anleger darf nicht auf einen kurzfristigen<br />

Zugriff auf das investierte Kapital angewiesen sein<br />

und sollte vor der Anlageentscheidung den gesamten<br />

Prospekt, insbesondere die mit dieser Investition verbundenen<br />

und in diesem Prospekt dargestellten,<br />

wesentlichen Risiken, sorgfältig lesen. Die Beteiligung<br />

ist hingegen nicht geeignet für Anleger, die an<br />

einer risikolosen Kapitalanlage mit fester Verzinsung<br />

und festen (Rück-) Zahlungsterminen interessiert<br />

sind.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

15<br />

B


C<br />

WESENTLICHE RISIKEN<br />

DER BETEILIGUNG


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG ist<br />

eine unternehmerische Beteiligung. Die prognostizierten<br />

Ergebnisse werden nicht gewährleistet. Die<br />

Fondsgesellschaft und ihre Gesellschafter partizipieren<br />

an der weiteren Entwicklung des weltweiten<br />

Frachtflugverkehrs und tragen in wirtschaftlicher Hinsicht<br />

insbesondere das Risiko einer die Prognosen<br />

nicht erfüllenden Anschlussvermietung des Flugzeugs<br />

nach Ablauf der ersten 10-jährigen Festmietzeit<br />

sowie das Schlussverwertungsrisiko. Auch steuerliche<br />

und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland<br />

und anderen Staaten können sich während der Dauer<br />

der Beteiligung ändern und die Wertentwicklung<br />

der Beteiligung negativ beeinflussen.<br />

Sowohl die laufende Liquiditäts- und Rentabilitätslage<br />

der Fondsgesellschaft als auch die Profitabilität der<br />

Beteiligung als solche können durch Änderungen<br />

dieser Faktoren negativ beeinflusst werden. Einzelrisiken<br />

können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />

und so zu einer deutlichen Verstärkung der Risikolage<br />

führen. Unter Umständen kann sich das prognostizierte<br />

Ergebnis wesentlich verschlechtern, bis<br />

hin zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals<br />

des Anlegers (Totalverlustrisiko). Sollte ein Anleger<br />

zur Finanzierung seiner Beteiligungssumme ein<br />

Darlehen beanspruchen, könnten die persönlich<br />

geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen bei Ausbleiben<br />

von Mittelrückflüssen aus der Fondsgesellschaft<br />

auch sein sonstiges Vermögen gefährden.<br />

1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />

Mehrkostenrisiko<br />

Der Flugzeugkaufvertrag der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />

eine Preisanpassungsklausel. Deucalion kann<br />

einen Preiszuschlag fordern, wenn der Hersteller<br />

Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst oder wenn<br />

der Leasingnehmer beim Hersteller zusätzliche Sonderausstattungen<br />

ordert, was allerdings eine Zustimmung<br />

der Fondsgesellschaft erfordert. Die maximal<br />

mögliche Kaufpreiserhöhung für den Fall eines Preiszuschlags<br />

des Herstellers errechnet sich in Abhängigkeit<br />

von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und<br />

dem vom Leasingnehmer AeroLogic akzeptierten<br />

höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />

kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />

4,5% p.a. errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von<br />

höchstens rund USD 1,4 Mio. (dies entspricht 0,84%<br />

bezogen auf den Basiskaufpreis in Höhe von USD<br />

166,0 Mio.). Ein erhöhter Flugzeugkaufpreis führt zu<br />

einer entsprechenden Erhöhung der beanspruchten<br />

Finanzierungsdarlehen und folglich zu erhöhten<br />

Zins- und Tilgungsaufwendungen und hat eine kaufpreisindizierte<br />

Anpassung der Leasingraten zur Folge.<br />

Die kaufvertragliche und leasingvertragliche<br />

Anpassungsklausel gewährleisten im Zusammenspiel<br />

jedoch nicht notwendigerweise einen vollständigen<br />

Ausgleich, insoweit besteht das Risiko einer<br />

geringeren Mietrendite, was geringere Rückflüsse an<br />

die Anleger nach sich ziehen würde.<br />

Der Flugzeugkaufpreis könnte sich ferner im Zusammenhang<br />

mit einer Lieferverzögerung erhöhen (vgl.<br />

dazu nachfolgend unter Ziffer 3. Kaufvertragliche<br />

Risiken).<br />

Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen fondsabhängigen<br />

Kosten beruhen grundsätzlich auf fester<br />

vertraglicher Grundlage. Einem Mehrkostenrisiko<br />

unterliegen aber die mit geschätzten Beträgen ausgewiesenen<br />

Vertrags- bzw. Rechtsanwaltskosten in<br />

der Initialphase. Ein Mehrkostenrisiko besteht ferner<br />

bezüglich der anfallenden Kreditbereitstellungsgebühren,<br />

da sich die hierfür abzurechnenden Beträge<br />

nach dem Zeitpunkt der Valutierung der Finanzierungsdarlehen<br />

bemessen. Höhere Kreditbereitstellungsgebühren<br />

entstehen also im Zusammenhang<br />

mit einer etwaigen verspäteten Auslieferung des<br />

Flugzeugs (vgl. dazu nachfolgend).<br />

Auch die laufenden Fonds- und Flugzeugverwaltungskosten<br />

sind durch feste vertragliche Grundlagen<br />

gedeckt. Diese Verträge sehen allerdings eine<br />

jährliche indexierte Steigerung der Vergütungen vor<br />

(mit 2,0% bei den Fondsverwaltungskosten, mit<br />

2,0% und ab 2019 mit 3,5% bei den Flugzeugverwaltungskosten)<br />

und zwar unabhängig von der<br />

Höhe der künftig erzielten Anschlussmiete. Ein<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

17<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

etwaiger Mehraufwand der Fondsgesellschaft für<br />

Sonderleistungen des Asset Managers, die z.B. im<br />

Zusammenhang mit der Anschlussvermietung<br />

zusätzlich erbracht werden und zu vergüten sind,<br />

kann derzeit nicht beziffert werden. Die Prognoserechnung<br />

berücksichtigt hierfür einmalig anfallende<br />

Kosten i.H.v. USD 300.000.<br />

Sollten Auflagen der Luftverkehrsbehörden oder Vorgaben<br />

des Herstellers, die nach Ablauf des 102.<br />

Mietmonats erlassen werden, Modifikationen bzw.<br />

Umbauten am Flugzeug mit Kosten von über USD<br />

300.000 bedingen, so hat die Fondsgesellschaft die<br />

Verpflichtung zur anteiligen Kostenübernahme. Bei<br />

einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages<br />

mit AeroLogic kann ferner nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass derartige Kosten von der<br />

Fondsgesellschaft vollständig zu übernehmen wären.<br />

Kostensteigerungen in der Initialphase und der laufenden<br />

Vermietungssphase vermindern das prognostizierte<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft und die prognostizierten<br />

Rückflüsse an die Anleger.<br />

Zinsertragsrisiko<br />

Die laufenden Zinserträge ergeben sich in Abhängigkeit<br />

von den tatsächlichen Zahlungsströmen auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft und der sich daraus ableitenden<br />

und zur Anlage stehenden Geldüberschüsse.<br />

Niedrigere Mieteinnahmen als kalkuliert und/oder<br />

höhere Kosten führen genauso zu geringeren Anlagebeträgen<br />

und Zinserträgen wie etwa vorzeitige Tilgungen<br />

der Darlehen der Fondsgesellschaft. Ferner<br />

reduzieren sich die erzielbaren Zinserträge dann,<br />

wenn der kalkulierte USD-Anlagezins in Höhe von<br />

3,5% p.a. für die jeweilige Anlagedauer nicht erzielt<br />

werden könnte. Geringere Zinserträge vermindern<br />

das prognostizierte Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

und die prognostizierten Rückflüsse an die Anleger.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Die funktionale Währung der Fondsgesellschaft ist<br />

der USD. Grundsätzlich sollen alle Zahlungsmittelzuund<br />

-abflüsse in dieser Währung erfolgen. Dies gilt<br />

auch für die Vergütungsansprüche der Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaft und ferner hinsichtlich der<br />

18<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Zinserträge, die die Fondsgesellschaft aus der Anlage<br />

der jeweils verfügbaren Barreserve erzielen wird.<br />

Ein Wechselkursrisiko auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

besteht jedoch insoweit, als Zahlungen in<br />

Deutschland zwingend in Euro zu leisten sind, insbesondere<br />

Steuern, Notarkosten, Handelsregisterkosten,<br />

IHK-Beiträge.<br />

Der jeweilige Zeichnungsbetrag der Anleger ist<br />

grundsätzlich ebenfalls in USD zu erbringen. Bei der<br />

optional möglichen Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />

in Euro wird der erbrachte Eurobetrag zum<br />

jeweiligen Stichtagskurs der geleisteten Einzahlung<br />

in USD getauscht. Zur Abdeckung von möglichen<br />

Währungsschwankungen muss der in Euro einzahlende<br />

Anleger einen geringen Zahlungsaufschlag<br />

leisten, der bei Überzahlung mit der ersten Ausschüttung<br />

rückerstattet wird.<br />

Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Anleger<br />

erfolgen ausschließlich in USD oder in Euro, die von<br />

der Fondsgesellschaft zum jeweiligen Stichtagskurs<br />

angeschafft werden. Sofern der Anleger die Auszahlung<br />

in Euro wünscht, trägt er ein über die gesamte<br />

Beteiligungsdauer bestehendes Risiko einer weiteren<br />

bzw. nachhaltigen Entwertung des USD gegenüber<br />

dem Euro. Das USD-Wechselkursrisiko ist für den<br />

die Rückflüsse in Euro tauschenden Anleger ein<br />

wesentliches Risiko und geeignet, den prognostizierten<br />

Gesamtrückfluss in USD in Euro gerechnet<br />

erheblich zu vermindern.<br />

Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko<br />

Die vollständige und fristgerechte Platzierung und<br />

Einzahlung des prospektierten Eigenkapitals der<br />

Fondsgesellschaft wird durch die Prospektherausgeberin<br />

<strong>DCM</strong> AG im Rahmen der abgegebenen Platzierungsgarantie<br />

gewährleistet. Es besteht das Risiko,<br />

dass der Platzierungsgarant seine vertraglichen Verpflichtungen<br />

nur teilweise oder überhaupt nicht<br />

erfüllt und ein etwaig fehlendes Eigenkapital auch<br />

nicht durch zusätzliches Fremdkapital substituiert<br />

werden kann. Sollte weder ausreichend Beteiligungskapital<br />

eingeworben werden, noch der Platzie-


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

rungsgarant seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen<br />

und auch zusätzliches Fremdkapital nicht aufgenommen<br />

werden können, wäre die Fondsgesellschaft<br />

rückabzuwickeln. Es bestehen keine gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen bezüglich einer<br />

etwaigen Rückabwicklung der Fondsgesellschaft.<br />

Im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

hat der Anleger keinen Anspruch auf vollständige<br />

Rückzahlung seiner erbrachten Zeichnungssumme.<br />

Aufgrund der im Zeitpunkt einer etwaigen Rückabwicklung<br />

bereits erfüllten, oder durch die Fondsgesellschaft<br />

noch zu erfüllenden Zahlungsansprüche<br />

der Vertragspartner werden der Fondsgesellschaft zu<br />

diesem Zeitpunkt auch faktisch nicht mehr die Mittel<br />

zur vollständigen Rückzahlung der erbrachten Einlagen<br />

zur Verfügung stehen. Die Fondsgesellschaft<br />

sähe sich im Falle der Rückabwicklung auch Schadensersatzansprüchen<br />

wegen nicht erfüllter Verträge<br />

(insbesondere betreffend den Flugzeugkaufvertrag)<br />

ausgesetzt. Es besteht folglich das Risiko, dass die<br />

Fondsgesellschaft die geleisteten Einlagen im Falle<br />

der Rückabwicklung nur noch teilweise zurückerstatten<br />

kann, so dass die Anleger einen teilweisen<br />

Vermögensverlust erlitten.<br />

Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />

Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Stellung<br />

von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />

Insofern besteht das Risiko,<br />

dass die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht<br />

ausgezahlt werden können. Es ist vorgesehen,<br />

sowohl das Tilgungsdarlehen als auch das endfällige<br />

Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />

Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />

(10-Jahres-USD-Swapsatz). Die endgültige<br />

Eindeckung der Darlehensmittel mit Festschreibung<br />

des Basiszinses soll einhergehend mit der endgültigen<br />

Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage vor Auslieferung<br />

des Flugzeugs erfolgen. Die Anpassung der<br />

Leasingrate an den endgültigen Darlehenszins ist<br />

bezogen auf das Verhältnis zwischen Eigen- und<br />

Fremdkapital der Fondsgesellschaft überkompensierend,<br />

so dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu einer<br />

Leasingrate führt, die eine niedrigere Verzinsung des<br />

eingesetzten Eigenkapitals mit sich bringt. Das Risiko<br />

der Fondsgesellschaft liegt also in einem bis zum<br />

Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />

USD-Zinsniveau.<br />

Das Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaft wird mit<br />

planmäßiger Beendigung des Leasingvertrages mit<br />

AeroLogic, d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />

getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko<br />

besteht folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens,<br />

das zu diesem Zeitpunkt in Höhe der<br />

ursprünglichen Kreditaufnahme, d.h. mit USD 30,5<br />

Mio. valutiert. Die Fondsgesellschaft kann diesbezüglich<br />

nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />

zurückgreifen und ist folglich gezwungen, sich zu<br />

den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen einzudecken.<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass<br />

eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa im<br />

Fall einer verzögerten Anschlussvermietung oder zu<br />

geringen Anschlussleasingraten und ferner das Risiko,<br />

dass die Anschlussfinanzierung nur zu höheren<br />

Zinssätzen als kalkuliert abgeschlossen werden<br />

kann. Im ersten Fall würden die Banken ihre dingliche<br />

Sicherheit verwerten, d.h. das Flugzeug zur Veräußerung<br />

bringen, was zur vorzeitigen Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft und zu verringerten Gesamtrückflüssen<br />

an die Anleger führte. Im zweiten Fall<br />

verringerte sich die Mietrendite der Fondsgesellschaft<br />

jedenfalls dann und erzielten die Fondsgesellschafter<br />

geringere Rückflüsse aus ihrer Beteiligung,<br />

wenn der höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere<br />

Leasingrate kompensiert werden könnte.<br />

Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />

Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />

durch die Fondsgesellschaft, insbesondere also im<br />

Fall von ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen,<br />

fällig stellen können und die Verwertung des<br />

Flugzeugs in eigener Regie betreiben können, wenn<br />

es der Fondsgesellschaft nicht gelingt, eine alternative<br />

Finanzierung zu beschaffen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

19<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Anschlussvermietung<br />

Die Rücküberstellung eines wirtschaftlich so gut wie<br />

neuwertigen Flugzeuges durch den Leasingnehmer<br />

im Zustand „Full Life Condition“ schafft die Voraussetzungen<br />

für eine erfolgreiche Anschlussvermietung,<br />

beseitigt nicht die Risiken, die kennzeichnend<br />

für das Operate-Leasing-Geschäft sind. So ist keinesfalls<br />

gewährleistet, dass auch bei frühzeitigen Vermarktungsbemühungen<br />

eine sich nahtlos anschließende<br />

Anschlussvermietung zu den prognostizierten<br />

Konditionen erzielt werden kann. Es besteht das<br />

Risiko, dass in einem schwierigen Marktumfeld Stillstandszeiten<br />

ohne Mietertrag hinzunehmen sind. Es<br />

besteht ferner das Risiko, dass in einem von Angebotsüberhang<br />

bzw. mangelnder Nachfrage geprägten<br />

Marktumfeld Anschlussmieten zu akzeptieren<br />

sind, die die prognostizierten Werte nicht erreichen.<br />

Ferner kann nach Ablauf des Leasingvertrages mit<br />

AeroLogic nicht ausgeschlossen werden, dass bei<br />

Abschluss eines Anschlussmietvertrags mit einem<br />

anderen Leasingnehmer abweichend vom derzeitigen<br />

Marktstandard keine vollständige Wartungs- und<br />

Instandhaltungsverpflichtung des Leasingnehmers<br />

durchsetzbar ist, was ebenfalls zu negativen Abweichungen<br />

von dem prospektierten Ergebnis führen<br />

würde. Es ist auch nicht gewährleistet, dass eine<br />

feste Anschlussmiete bis zum Ende des Prognosezeitraums<br />

abgeschlossen werden kann; vielmehr<br />

kann die Fondsgesellschaft zur mehrfachen<br />

Anschlussvermietung gezwungen sein, mit entsprechenden<br />

Risiken bei jeder Vertragsneuverhandlung<br />

bzw. bei jedem Mieterwechsel. Das künftige Marktumfeld<br />

im Jahre 2019 und zu einem späteren Zeitpunkt<br />

einer Vertragsneuverhandlung kann aus heutiger<br />

Perspektive nur mit entsprechender Prognoseunsicherheit<br />

eingeschätzt werden. Auch die weitere<br />

Entwicklung von Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen<br />

in den jeweiligen Wirtschaftsräumen wird die<br />

Höhe der künftig erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen.<br />

Kann eine mindestens die Darlehenskosten<br />

abdeckende Anschlussvermietung nicht herbeigeführt<br />

werden, besteht das Risiko, dass die finanzierende<br />

Bank von ihren Sicherungsrechten Gebrauch<br />

macht und das Flugzeug in Eigenregie verwertet. Die<br />

dabei erzielten Verwertungserlöse könnten nach Til-<br />

20<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

gung der noch bestehenden Restdarlehen nicht mehr<br />

ausreichen, das jeweils noch gebundene Kapital der<br />

Fondsgesellschafter vollständig auszukehren. Es<br />

besteht also das Risiko, dass die Anleger in diesem<br />

Fall einen teilweisen oder im Extremfall vollständigen<br />

Verlust der jeweils noch gebundenen Einlage<br />

hinnehmen müssen.<br />

Verkauf des Flugzeuges<br />

Auch der letztlich realisierbare Veräußerungspreis<br />

des Flugzeuges beeinflusst den wirtschaftlichen<br />

Gesamterfolg der Fondsgesellschaft in wesentlicher<br />

Hinsicht. Die Ergebnisprognose geht hierbei davon<br />

aus, dass die Fondsgesellschaft das Flugzeug im<br />

Anschluss an eine ca. siebenjährige Zweitvermietungsphase<br />

(d.h. per Dezember 2025) veräußern<br />

wird. Die Prognoseunsicherheit hinsichtlich des<br />

unterstellten Veräußerungspreises ist in Anbetracht<br />

eines Prognosezeitraums von mindestens 17 Jahren<br />

naturgemäß sehr hoch. Als weiterer Risikofaktor tritt<br />

hinzu, dass der (wartungs-) technische Zustand des<br />

Flugzeuges am Ende der Anschlussmietdauer per<br />

heute nicht einschätzbar ist. Es kann insbesondere<br />

nicht davon ausgegangen werden, dass auch der<br />

oder die Anschlussmieter vertraglich darauf verpflichtet<br />

werden können, das Flugzeug in „Full Life<br />

Condition“ zurückzugeben. Insgesamt kommt daher<br />

dem in der Prognoserechnung angesetzten Verkaufspreis,<br />

der dem mittleren der gutachterlich benannten<br />

Schätzwerte entspricht, nur eine indikative Bedeutung<br />

zu. Das Risiko für den Anleger besteht darin,<br />

dass die Schlussausschüttung und damit die Gesamtausschüttung<br />

geringer als prognostiziert ausfallen<br />

kann.<br />

Gutachterrisiko<br />

Der Prognoserechnung liegen Bewertungsgutachten<br />

für das Flugzeug und Markteinschätzungen für künftig<br />

erzielbare Mieteinnahmen zugrunde, die von<br />

beauftragten Gutachtern erstellt wurden. Die Auswahl<br />

der beauftragten Gutachter erfolgte durch den<br />

Prospektherausgeber nach bestem Wissen und<br />

Gewissen. Es besteht gleichwohl das Risiko, dass die<br />

Annahmen, Berechnungen und Werteinschätzungen<br />

der Gutachter sich im Nachhinein als ungenau oder


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

zu optimistisch herausstellen können. Dem Prospektherausgeber<br />

sind keine Umstände bekannt, die<br />

den vorliegenden Prognosen entgegenstehen oder<br />

selbige einschränken. Prospektherausgeber und<br />

Fondsgesellschaft sind andererseits aber nicht in der<br />

Lage, ein eigenes Urteil über die Plausibilität der<br />

vorliegenden Prognosen abzugeben. Sollten sich die<br />

Gutachtenwerte im nachhinein als zu optimistisch<br />

herausstellen und die Fondsgesellschaft nur geringere<br />

Anschlussmieten bzw. Veräußerungserlöse realisieren<br />

können, würden sich die in den vorigen<br />

Abschnitten dargestellten Risiken materialisieren.<br />

Vertragspartnerrisiko<br />

Für einen störungsfreien und planmäßigen Verlauf<br />

des Beteiligungsangebots ist Voraussetzung, dass<br />

neben dem jeweiligen Leasingnehmer auch die weiteren<br />

wesentlichen Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Dies<br />

gilt insbesondere für den von der Fondsgesellschaft<br />

beauftragten Asset-Manager Amentum, dem als<br />

externem Dienstleister und Fachberater wesentliche<br />

Bedeutung für alle Themen und Aufgabenstellungen<br />

rund um das Flugzeug und dessen Vermarktung<br />

zukommt. Im Falle einer außerordentlichen Vertragskündigung<br />

aufgrund von Schlechtleistung besteht<br />

das Risiko, dass Dritte die erforderlichen Dienstleistungen<br />

nur zu höheren Kosten erbringen können.<br />

2. Allgemeine Luftfahrtrisiken<br />

Der Betrieb eines Flugzeuges ist mit den allgemeinen<br />

Risiken der Luftfahrt verbunden. Insbesondere<br />

besteht das Risiko des Totalverlustes des Flugzeuges<br />

aufgrund Zerstörung oder irreparabler Beschädigungen.<br />

Unglücksereignisse mit Personen- und Sachschäden<br />

begründen Schadenersatzansprüche von<br />

Dritten, für die der Eigentümer eines Flugzeuges<br />

nach vielen Rechtsordnungen mithaftet.<br />

AeroLogic haftet für alle aus der Betriebsgefahr<br />

resultierenden Schäden und trägt das Risiko des<br />

zufälligen Untergangs des Flugzeugs bei Ereignissen<br />

höherer Gewalt. AeroLogic ist daher verpflichtet, zur<br />

Abdeckung dieser Gefahren eine Haftpflicht- und<br />

eine Kaskoversicherung abzuschließen und über die<br />

Mietdauer ununterbrochen aufrechtzuerhalten,<br />

wobei der Versicherungsschutz bestimmten, vertraglich<br />

geregelten Mindestanforderungen genügen<br />

muss. Die Allgefahren-Kaskoversicherung des Flugzeuges,<br />

der Triebwerke und aller Komponenten<br />

muss alle Schadensereignisse abdecken, die derzeit<br />

am Versicherungsmarkt nach wirtschaftlichen Kriterien<br />

versicherbar sind. Sie muss der Höhe und der<br />

Deckung nach den Flugzeugkaufpreis abzüglich<br />

bestimmter Abschlagsbeträge über die Laufzeit des<br />

Mietvertrages abdecken. Die abzuschließende Haftpflichtversicherung<br />

für durch den Betrieb des Flugzeugs<br />

verursachte Personen- und Sachschäden hat<br />

grundsätzlich ebenfalls alle in wirtschaftlicher Hinsicht<br />

versicherbaren Schadensereignisse abzudecken,<br />

und sie muss eine Deckung für das jeweilige<br />

Einzelereignis von mind. USD 800 Mio. aufweisen.<br />

Es besteht das Risiko, dass im Falle eines Schadensereignisses<br />

Versicherungssummen nicht, nur mit Teilbeträgen<br />

oder verspätet ausbezahlt werden. Es besteht<br />

ferner das Risiko, dass die Versicherungssumme das<br />

Schadensereignis nicht (z.B. im Fall von nicht versicherbaren<br />

Schadensereignissen) oder nicht vollständig<br />

abdeckt. In diesen Fällen haftet zunächst AeroLogic<br />

als Leasingnehmer und Betreiber des Flugzeugs<br />

für etwaige Fehlbeträge. Sollte der Leasingnehmer<br />

diesen Verpflichtungen nicht nachkommen oder sollte<br />

das anwendbare Recht eine unmittelbare Haftung<br />

des Flugzeugeigentümers vorsehen, würde die<br />

Fondsgesellschaft ebenfalls Zahlungsansprüchen<br />

Dritter ausgesetzt sein. Es besteht für diesen Fall das<br />

Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlustes der<br />

Vermögenswerte der Fondsgesellschaft. Es ist schließlich<br />

nicht ausgeschlossen, dass geschädigte Dritte<br />

überdies direkte Ansprüche gegen die Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft vor Auslandsgerichten durchsetzen<br />

können, die nicht auf die eingetragenen Haftsummen<br />

beschränkt sind. Eine Vollstreckung eines<br />

derartigen Urteils in Deutschland wäre aber dem<br />

Grunde und der Höhe nach auf die gesetzlichen Haftungstatbestände<br />

beschränkt.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

21<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Sollte der Versicherungsschutz des Flugzeuges den<br />

vertraglichen Vorgaben nicht entsprechen oder<br />

unterbrochen werden, darf das Flugzeug nicht<br />

bewegt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die<br />

luftfahrtrechtliche Betriebserlaubnis aus anderen<br />

Gründen erlischt oder eingeschränkt wird. Das Risiko<br />

eines nicht einsatzfähigen Flugzeuges trägt der<br />

Leasingnehmer, weil hiervon seine Mietzahlungsverpflichtungen<br />

nicht berührt werden. Ebenso bestehen<br />

die Mietzahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers<br />

fort, wenn die Verfügbarkeit des Flugzeuges<br />

aus sonstigen Gründen eingeschränkt oder nicht<br />

gegeben sein sollte (z.B. im Falle einer Beschlagnahmung).<br />

Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass der Leasingnehmer oder ein dritter Betreiber<br />

– der Leasingnehmer ist grundsätzlich zur Untervermietung<br />

berechtigt – das Flugzeug vertragswidrig<br />

dennoch einsetzt und es hierdurch zu behördlichen<br />

Zwangsmaßnahmen und Bußgeldfestsetzungen<br />

kommt, die ggf. auch gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

als Eigentümerin vollstreckbar wären bzw. im<br />

schlimmsten Falle nicht durch Versicherungsschutz<br />

gedeckte Schadensersatzansprüche Dritter entstehen,<br />

welche zur Verringerung der Rückflüsse oder<br />

zum Vermögensverlust führen können.<br />

Jüngste Preissprünge bei Treibstoffkosten führen zu<br />

erheblichen Kostensteigerungen bei den Fluggesellschaften.<br />

Dies hat bisher zur Folge, dass vereinzelte<br />

Airlines ihre Streckennetze reduzieren und es einige<br />

Insolvenzen im Bereich der sog. Low Cost Carrier zu<br />

verzeichnen gab. Können diese Kostensteigerungen<br />

mittelfristig nicht in einem ausreichenden Maße an<br />

die Endkunden weiterbelastet werden, so kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass weiteren Fluggesellschaften<br />

die Insolvenz droht. Insoweit kann nicht<br />

gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Leasingnehmer<br />

in solch einem Falle in Zahlungsschwierigkeiten<br />

geraten kann (Insolvenzrisiko des Leasingnehmers<br />

vgl. Seite 27).<br />

22<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

3. Vertragliche Risiken<br />

Kaufvertragliche Risiken<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt Eigentum an dem<br />

Flugzeug im Zeitpunkt unmittelbar nach Auslieferung<br />

der Maschine durch Boeing und Übergabe an<br />

AeroLogic. AeroLogic ist als Vertreter von Deucalion<br />

allein berechtigt und verpflichtet, den ordnungs- und<br />

vertragsgemäßen Zustand der Maschine im Auslieferungszeitpunkt<br />

zu überprüfen. Die Abnahme des<br />

Flugzeugs ist für Deucalion und die Fondsgesellschaft<br />

gleichermaßen bindend. Es besteht das Risiko,<br />

dass AeroLogic als Leasingnehmer nicht die besondere<br />

Sorgfalt walten lässt, die dem speziellen Käuferinteresse<br />

gerecht wird.<br />

Die Fondsgesellschaft erhält im Zuge des Eigentumserwerbs<br />

von Deucalion die Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber Boeing und dem Triebwerkshersteller<br />

abgetreten. Der Gewährleistungsumfang entspricht<br />

nach Auskunft von Deucalion dem üblichen<br />

Gewährleistungspaket der Hersteller, gleichwohl ist<br />

darauf hinzuweisen, dass die Fondsgesellschaft bis<br />

zur Abtretung der Rechte aufgrund bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />

der Hersteller mit Deucalion<br />

keinen Zugang zu den vertraglichen Vereinbarungen<br />

hat und so keine eigene Überprüfung vornehmen<br />

kann.<br />

Die Auslieferung der von der Fondsgesellschaft zu<br />

übernehmenden Maschine soll planmäßig zum<br />

01.02.2009 erfolgen. Eine Lieferverzögerung kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, z.B. bei Streikmaßnahmen,<br />

Zulieferproblemen oder Ereignissen höherer<br />

Gewalt. Deucalion als Käufer von Boeing und<br />

die Fondsgesellschaft als Zweiterwerber sind gleichwohl<br />

verpflichtet, die Maschine zum späteren Liefertermin<br />

abzunehmen, wobei die Abnahmeverpflichtung<br />

im Falle einer von Boeing nicht zu vertretenden<br />

Lieferverzögerung für 12 Monate fortbesteht und im<br />

Falle einer von Boeing zu vertretenden Lieferverzögerung<br />

für 194 Tage. AeroLogic ist verpflichtet den<br />

zusätzlichen Zinsaufwand von Deucalion aus der<br />

beanspruchten Zwischenfinanzierung zu übernehmen,<br />

soweit sich die Lieferung um mehr als zwei


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Monate verzögert. Die Fondsgesellschaft selbst kann<br />

im Falle einer Lieferverzögerung aber weder gegenüber<br />

Boeing noch gegenüber Deucalion Ansprüche<br />

geltend machen. Der Mietvertragsbeginn mit Aero-<br />

Logic würde sich auf den Tag der tatsächlichen Auslieferung<br />

verschieben, insoweit würden sich die prognostizierten<br />

Auszahlungen von Mietüberschüssen<br />

an die Fondsgesellschafter im Erstjahr der Beteiligung<br />

vermindern oder im Extremfall gänzlich entfallen<br />

und sich die Fondslaufzeit entsprechend verlängern,<br />

was sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligung<br />

auswirken würde.<br />

Sollte sich die Auslieferung des Flugzeugs um mehr<br />

als 6 Monate verspäten, hätte die Fondsgesellschaft<br />

keinen Anspruch mehr auf Auszahlung der Darlehen<br />

unter dem bestehenden Kreditvertrag. Sie wäre dann<br />

gegebenenfalls gezwungen, die Konditionen mit den<br />

Kreditgebern neu zu verhandeln bzw. die Finanzierung<br />

gänzlich neu einzudecken, zu den dann gegebenen<br />

Marktkonditionen. Das Risiko der Fondsgesellschaft<br />

besteht also in diesem Fall darin, keine<br />

(andere) Finanzierung abschließen zu können oder<br />

nur zu höheren Kreditmargen, die auf den Leasingnehmer<br />

aber nicht abwälzbar sind. Im ersteren Fall<br />

käme es zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaft,<br />

im zweiteren Fall zu verminderten Rückflüssen an<br />

die Anleger.<br />

Deucalion ist nur unter der Prämisse des erfolgten<br />

eigenen Erwerbs des Flugzeugs verpflichtet,<br />

das Eigentum weiter auf die Fondsgesellschaft<br />

zu übertragen. Boeing wird insbesondere dann die<br />

Lieferung des Flugzeugs verweigern, wenn Deucalion<br />

Kaufpreisteilzahlungen an Boeing nicht leistet.<br />

Der Sicherheitentreuhänder für die von Deucalion<br />

beanspruchte Zwischenfinanzierung kann seinerseits<br />

die Lieferposition nach eigenem Ermessen verwerten,<br />

wenn Deucalion eine Kündigung des Kreditvertrages<br />

mit dem zwischenfinanzierenden Bankenkonsortium<br />

verschuldet. Die Fondsgesellschaft<br />

trägt das Risiko einer etwaigen Nicht-Lieferung,<br />

weil ihre kaufvertraglichen Ansprüche auf Fälle<br />

einer von Deucalion verschuldeten Nicht-Lieferung<br />

und ferner der Höhe nach auf USD 500.000<br />

beschränkt sind und gegebenenfalls auch nicht werthaltig<br />

wären.<br />

Die Fondsgesellschaft muss ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtung<br />

zwei bzw. vier Monate vor der Auslieferung<br />

des Flugzeugs durch Stellung von Bankakkreditiven<br />

(sog. „Deposit Letter of Credits“) in einer Gesamthöhe<br />

von USD 10,0 Mio. unterlegen. Sollte die<br />

Fondsgesellschaft bei Auslieferung ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtung<br />

nicht erfüllen können, beispielsweise<br />

im Fall einer gescheiterten Vollplatzierung mit<br />

Ausfall des Platzierungsgaranten <strong>DCM</strong> AG, so würde<br />

Deucalion die gestellten Bankakkreditive zunächst<br />

als pauschalen Schadensersatz einlösen. Deucalion<br />

wäre jedoch im Anschluss daran verpflichtet, ihren<br />

konkreten Schaden nachzuweisen und einen ggf. verbleibenden<br />

Restbetrag aus der Einlösung der Bankakkreditive<br />

an die Fondsgesellschaft auszuzahlen. Es<br />

kann andererseits nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

der nachgewiesene Schaden die gestellten Bankakkreditive<br />

überschreitet und die Fondsgesellschaft in<br />

Höhe des übersteigenden Betrags in Anspruch<br />

genommen wird. Jedenfalls stünden der Fondsgesellschaft<br />

nicht mehr die Mittel zur vollständigen Rückzahlung<br />

der Einlagen zur Verfügung, d.h. die Anleger<br />

erlitten einen teilweisen Vermögensverlust.<br />

Leasingvertragliche Risiken (einschließlich<br />

Nebenabreden und FSA Agreements)<br />

Die pünktliche Zahlung des Mietentgelts und die<br />

Erfüllung aller vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />

(z.B. Versicherung, Wartung, Instandhaltung des<br />

Flugzeugs) sollen über die zwischen AeroLogic und<br />

den FSA Parteien bestehenden Verträge (Flight Service<br />

Agreements, „FSA“) sichergestellt werden. Die<br />

Zahlungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber<br />

den FSA Parteien wurden zur Sicherheit in dem<br />

Umfang an den Leasingnehmer abgetreten, in dem<br />

korrespondierende Zahlungsverpflichtungen des<br />

Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bestehen.<br />

Im Falle einer vom Leasingnehmer verschuldeten<br />

vorzeitigen Vertragsbeendigung (ausgenommen<br />

ein Totalverlust des Flugzeugs) stehen den FSA Parteien<br />

im Rahmen des „FSA Direct Agreements“ mehrere<br />

Optionen offen und zwar entweder (i) einen<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

23<br />

C


C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

vom Leasinggeber vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer<br />

zu akzeptieren, der dann auch die Rechte<br />

und Pflichten unter den FSA-Agreements zu gleichen<br />

Bedingungen übernimmt, oder (ii) durch eigene<br />

Benennung eines neuen Leasingnehmers bzw. durch<br />

eigenen Vertragseintritt für eine weitere Vertragsfortsetzung<br />

Sorge zu tragen oder (iii) im Zuge einer<br />

außerordentlichen Kündigung der FSA-Agreements<br />

ihr Engagement zu beenden und den Leasinggeber<br />

für seine dadurch entstandenen Kosten und Verluste<br />

zu entschädigen. Unabhängig von der letztendlichen<br />

Optionsausübung sind die FSA Parteien aber<br />

gemeinsam verpflichtet, eine kontinuierliche Leasingratenzahlung<br />

bis zur Umsetzung der gewählten<br />

Option sicher zu stellen. Die Fondsgesellschaft übernimmt<br />

mit der Vertragsübernahme als neuer Leasinggeber<br />

vollumfänglich die Rechtsposition des bisherigen<br />

Leasinggebers gegenüber den FSA Parteien.<br />

Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />

dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

auch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht oder<br />

nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />

Fondsgesellschaft mithin gezwungen wäre, in eigener<br />

Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />

und ihre Zahlungsansprüche gegenüber<br />

den FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />

und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls<br />

der FSA-Parteien besteht für die Fondsgesellschaft<br />

und die Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt<br />

eine Anschlussvermietung zu schlechteren<br />

Konditionen herbeiführen zu müssen, was in Verbindung<br />

mit nicht kalkulierten Zusatzkosten zu vermiderten<br />

Rückflüssen an die Anleger führen würde. Für<br />

etwaigen Schadensersatzanspruch der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />

des Frachtflugzeugs bestehen keine indirekten<br />

oder direkten Zahlungsverpflichtungen der FSA-Parteien<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft.<br />

Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />

dass sich der Leasingnehmer AeroLogic das Optionsrecht<br />

gesichert hat, den Leasingvertrag mit einer Frist<br />

von 6 Monaten ordentlich vorzeitig zum Ende des<br />

24<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

6. Mietjahres oder des 7. Mietjahres kündigen zu<br />

können. Im Falle der Optionsausübung ist der Leasingnehmer<br />

im Gegenzug verpflichtet, an die Fondsgesellschaft<br />

als Leasinggeber eine Abstandszahlung<br />

in Höhe von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung<br />

zum Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />

(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />

zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />

Regelungen ist die Fondsgesellschaft in diesem Fall<br />

verpflichtet, das Tilgungsdarlehen vollständig zurückzuzahlen.<br />

Hierzu muss die Fondsgesellschaft die<br />

Abstandszahlung des Leasingnehmers vollständig<br />

verwenden sowie gegebenenfalls darüber hinaus<br />

benötigte Beträge aus den laufenden Mieteinnahmen<br />

ansparen und einsetzen. Die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger können folglich im Fall der<br />

Optionsausübung für das Optionsjahr geringer ausfallen<br />

oder im Extremfall sogar gänzlich entfallen.<br />

Das Risiko der Fondsgesellschaft im Falle der Ausübung<br />

der vorzeitigen Beendigungsoption durch den<br />

Leasingnehmer besteht ferner wie in allen Fällen<br />

einer außerordentlichen Kündigung und Auflösung<br />

des Leasingvertrages darin, dass das Flugzeug nicht<br />

nahtlos anschlussvermietet oder nur unter Inkaufnahme<br />

einer geringeren Anschlussmiete an einen<br />

dritten Leasingnehmer vermietet werden kann. Die<br />

resultierende Risikolage aus Sicht des Anlegers wurde<br />

in den vorhergehenden Abschnitten beschrieben.<br />

4. Steuerliche Risiken<br />

Allgemeine Steuerliche Risiken<br />

Die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />

des Beteiligungsangebots beruhen im Wesentlichen<br />

auf den von der Fondsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Verträgen, auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden deutschen Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />

Steuerrechtsprechung und der derzeitigen<br />

Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, soweit<br />

diese in Richtlinien und Erlassen ihren Niederschlag<br />

gefunden hat. Die Fortentwicklung der Steuergesetze<br />

und deren Interpretation durch Rechtsprechung und<br />

Finanzverwaltung können zu einer anderen, nachtei-


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

ligen steuerrechtlichen Bewertung des Sachverhalts<br />

führen. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass<br />

der derzeit geltende allgemeine – und in der steuerlichen<br />

Prognoserechnung angesetzte – Spitzensteuersatz<br />

in Höhe von 42% erhöht wird. Sofern Anleger<br />

aufgrund ihrer Einkommenshöhe der sog. Reichensteuer<br />

unterliegen, unterliegen sie dem derzeit geltenden<br />

erhöhten Spitzensteuersatz von 45%.<br />

Die steuerliche Konzeption der Fondsgesellschaft<br />

wurde der Finanzverwaltung nicht zur Vorprüfung<br />

nach § 89 Abs. 2 AO vorgelegt. Über die Einkunftsart<br />

und die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird seitens<br />

der Finanzverwaltung erst im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />

entschieden. Eine abweichende Auffassung<br />

der Betriebsprüfung, die auch im Rahmen eines<br />

Rechtsbehelfsverfahrens oder einer gerichtlichen<br />

Überprüfung nicht beseitigt werden kann, kann zu<br />

höheren steuerlichen Ergebnissen und zu Steuernachzahlungen<br />

bei dem einzelnen Gesellschafter führen,<br />

die nach § 233 a AO mit 6 % p. a. verzinst werden.<br />

Einkommensteuerliche Risiken<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption als<br />

vermögensverwaltende Gesellschaft mit Vermietungseinkünften<br />

nicht anerkennt und im Rahmen der<br />

Betriebsprüfung auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

gemäß § 15 EStG erkennt. Ein besonderes Risiko<br />

bestünde dann, wenn die Fondsgesellschafter planwidrig<br />

eine vorzeitige Veräußerung des Flugzeugs<br />

beschließen sollten, d.h. eine Veräußerung vor Erreichen<br />

eines Totalüberschusses aus der Vermietungstätigkeit<br />

oder etwa eine Veräußerung noch vor Ablauf<br />

der der Abschreibung zugrunde liegenden Nutzungsdauer<br />

des Flugzeugs. Sollte die Rechtsauffassung<br />

der Finanzverwaltung durch das angerufene<br />

Finanzgericht und ggf. durch den Bundesfinanzhof<br />

bestätigt werden, unterläge die Fondsgesellschaft der<br />

Gewerbesteuer mit Auswirkung auch in Bezug auf<br />

die gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung, d.h.<br />

wegen der begrenzten jährlichen Ausgleichsfähigkeit<br />

von Verlustvorträgen entstünde ein Gewerbesteueraufwand<br />

bereits in Gewinnjahren, obwohl Verlustvorträge<br />

noch nicht aufgezehrt sind. Ferner unterläge<br />

ein künftiger Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeugs<br />

der Einkommensteuer und voraussichtlich<br />

auch der Gewerbesteuer. Die von der Fondsgesellschaft<br />

zu zahlende Gewerbesteuer verringerte die<br />

zur Auszahlung an die Gesellschafter zur Verfügung<br />

stehende Liquidität, bewirkte andererseits aber eine<br />

Anrechnungsmöglichkeit auf die Einkommensteuer<br />

der Fondsgesellschafter. Die steuerlichen Ergebnisse<br />

der Fondsgesellschaft wären nicht als Überschuss<br />

der Einnahmen über die Werbungskosten, sondern<br />

durch Vermögensvergleich, d.h. durch Bilanzierung<br />

zu ermitteln, mit der Folge möglicher interperiodischer<br />

Ergebnisverschiebungen. Im betrieblichen<br />

Bereich wäre ferner nicht auszuschließen, dass die<br />

mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte<br />

Zinsschranke nach § 4 h EStG zum Tragen<br />

käme mit dem Ergebnis, dass die jährlichen Zinsaufwendungen<br />

der Fondsgesellschaft nur teilweise zum<br />

sofortigen Betriebsausgabenabzug zugelassen und<br />

im Übrigen einen Zinsvortrag begründen würden.<br />

Sodann unterlägen Zinserträge als Teil der betrieblichen<br />

Einkünfte der Regelbesteuerung; die Abgeltungssteuer<br />

käme nicht zur Anwendung.<br />

Ein im Zusammenhang mit dem Verkauf des Flugzeugs<br />

nach Beendigung der 17-jährigen (oder längeren)<br />

Vermietungstätigkeit entstehender Veräußerungsgewinn<br />

ist nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei,<br />

wenn die vermögensverwaltende Konzeption<br />

der Fondsgesellschaft durch die Betriebsprüfung<br />

anerkannt wird. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen,<br />

dass sich die Gesetzeslage dahingehend ändert,<br />

dass künftig Veräußerungsgewinne im steuerlichen<br />

Privatvermögen nach Abzug bestimmter Freibeträge<br />

generell und unabhängig einer bestimmten Haltefrist<br />

der Einkommensteuer unterliegen.<br />

Die bestehende Überschusserzielungsabsicht der<br />

Fondsgesellschaft im Rahmen des langfristigen Vermietungskonzepts<br />

kann durch die Prognoserechnung<br />

ohne weiteres belegt werden. Dieses auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft verwirklichte Besteuerungskriterium<br />

könnte nur im Fall eines planwidrigen<br />

frühzeitigen Verkaufs des Flugzeugs aberkannt werden<br />

(sofern dann nicht ohnehin gewerbliche Ein-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

25<br />

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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

künfte anzunehmen wären mit der Folge einer steuerlichen<br />

Erfassung des Veräußerungsgewinns). Sollte<br />

ein Gesellschafter seine Beteiligung ganz oder teilweise<br />

durch Kredit finanzieren, kann auf Ebene des<br />

Gesellschafters die persönliche Überschusserzielungsabsicht<br />

aberkannt werden. Eine Überschusserzielungsabsicht<br />

des Anlegers kann individuell auch<br />

dann aberkannt werden, wenn der Anleger seine<br />

Beteiligung vor Erreichen des Totalüberschusses<br />

unentgeltlich an einen Dritten überträgt.<br />

In Folge einer anfänglichen Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />

würden steuerliche Einkünfte<br />

der Fondsgesellschafter insgesamt bzw. des betroffenen<br />

Gesellschafters zunächst nicht festgestellt werden.<br />

Die Konsequenzen hieraus sind in Abhängigkeit<br />

davon zu beschreiben, ob die anfänglichen<br />

Verluste aus der Vermietungstätigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung<br />

des § 15 b EStG unterliegen<br />

oder nicht (vgl. dazu auch nachfolgend). Wenn die<br />

anfänglichen Verluste der Regelung des § 15 b EStG<br />

unterliegen, wovon die Fondsgesellschaft ausgeht,<br />

ergäbe sich aus der Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />

zunächst keine Auswirkung auf die<br />

persönliche Steuerposition der Fondsgesellschafter,<br />

weil die Verluste dann ohnehin nur einen Verlustvortrag<br />

auf Gesellschaftsebene begründen, hingegen<br />

keinen Verlustabzug auf Gesellschafterebene. Es verbliebe<br />

aber in dieser Fallkonstellation das Risiko,<br />

dass ungeachtet einer in der Verlustphase zunächst<br />

aberkannten Überschusserzielungsabsicht mit Eintritt<br />

in die Gewinnphase steuerliche Ergebnisse festgestellt<br />

werden könnten, ohne dass aus verfahrensrechtlichen<br />

Gründen (mangels Feststellung vortragsfähiger<br />

Verluste) gleichzeitig Verlustvorträge berücksichtigt<br />

würden. Es käme in diesem Fall zur<br />

Besteuerung von Scheingewinnen.<br />

Sollte die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten,<br />

dass die anfänglichen Verluste der Regelung des<br />

§ 15 b EStG nicht unterliegen, d.h. die Verluste für<br />

den allgemeinen Verlustausgleich zur Verfügung<br />

stünden, ergäbe sich aus der Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />

mit der Folge einer Nicht-<br />

Festsetzung von steuerlichen Ergebnissen unmittel-<br />

26<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

bare Auswirkung auf die persönliche Steuerposition<br />

der Fondsgesellschafter.<br />

Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die Verlustausgleichsbeschränkung<br />

nach § 15 b EStG i.V.m.<br />

§ 21 Abs. 1 Satz 2 EStG Anwendung findet, weil die<br />

Fondsgesellschaft abschreibungsbedingt bis zum Jahr<br />

2020 kontinuierlich steuerliche Verluste aus Vermietungstätigkeit<br />

aufweisen wird. In Folge der Anwendung<br />

des § 15 b EStG werden die anfänglichen steuerlichen<br />

Verluste in der Fondsgesellschaft gekapselt<br />

und gegen spätere Gewinne verrechnet, die aus der<br />

Vermietungstätigkeit der Fondsgesellschaft resultieren.<br />

Den Fondsgesellschaftern werden bis zum Verbrauch<br />

des Verlustvortrages steuerlich Nullergebnisse<br />

zugewiesen. Sollte der Anwendungsbereich von § 15<br />

b EStG künftig durch BFH-Rechtsprechung oder Verwaltungserlass<br />

mit Rückwirkung und Anwendung auf<br />

die Fondsgesellschaft eingeschränkt werden, entstünde<br />

ein vollständig verändertes Steuerszenario. Den<br />

Fondsgesellschaftern wären dann anfängliche Verluste<br />

zuzurechnen, die in den Verlustausgleich mit positiven<br />

Einkünften einbezogen werden könnten, in den<br />

folgenden Gewinnjahren dann aber auch positive<br />

Vermietungseinkünfte, die dem dann geltenden bzw.<br />

persönlich verwirklichten Grenzsteuersatz unterlägen.<br />

Die Auswirkungen dieses Szenarios kann nur für<br />

den individuellen Fall, nicht aber mit Allgemeingültigkeit<br />

beurteilt werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit<br />

geltenden amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />

und Flughafenbetriebe überarbeitet<br />

werden und in der überarbeiteten Fassung eine längere<br />

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Transportflugzeuge<br />

festgeschrieben wird. Es ist ferner<br />

nicht ausgeschlossen, dass die Finanzverwaltung für<br />

die lineare Abschreibung an Stelle der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer nach den derzeit geltenden<br />

amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />

und Flughafenbetriebe die längere Nutzungsdauer<br />

nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft<br />

zugrunde legt, so dass sich die jährlichen Abschreibungsbeträge<br />

entsprechend vermindern. Im Anwendungsbereich<br />

von § 15 b EStG veränderte ein länge-


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

rer AfA-Zeitraum die Steuersituation der Fondsgesellschafter<br />

nicht, solange das Konzept der vermögensverwaltenden<br />

Gesellschaft anerkannt wird. Sollte<br />

die Finanzverwaltung auf gewerbliche Einkünfte<br />

erkennen, ergäben sich aus der verlängerten<br />

Abschreibungsdauer allerdings Wirkungen auf die<br />

gewerbesteuerliche Belastung der Fondsgesellschaft.<br />

Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Sollte die Finanzverwaltung die Vermietungseinkünfte<br />

(einschließlich der Kapitaleinkünfte) der Fondsgesellschaft<br />

in Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG umqualifizieren, unterläge die Gesellschaft<br />

mit ihren laufenden Einkünften und voraussichtlich<br />

auch hinsichtlich eines Veräußerungsgewinns<br />

der Gewerbesteuerpflicht. Die gewerbesteuerliche<br />

Belastung verschärfte sich wegen der Mindestbesteuerungsregeln<br />

insofern als schon Periodengewinne<br />

über EUR 1,0 Mio. besteuert würden,<br />

obwohl gewerbesteuerliche Verlustvorträge noch<br />

bestehen. In Abhängigkeit vom tatsächlichen Verkaufszeitpunkt<br />

könnte sogar eine gewerbesteuerliche<br />

Scheingewinnbesteuerung eintreten, d.h. ein<br />

gewerbesteuerliches Gesamtergebnis versteuert werden,<br />

das den tatsächlichen Totalüberschuss (ohne<br />

Veräußerungsgewinn) übersteigt.<br />

Gewerbesteuerzahlungen der Fondsgesellschaft reduzieren<br />

die verfügbare Liquidität für Auszahlungen an<br />

die Fondsgesellschafter. Dem Nachteil geringerer<br />

Rückflüsse aus der Beteiligung stünde auf Ebene des<br />

Fondsgesellschafters der Vorteil der Anrechenbarkeit<br />

der auf ihn anteilig entfallenden Gewerbesteuer auf<br />

seine persönliche Einkommensteuer Schuld gegenüber.<br />

Allerdings ist die Anrechenbarkeit von Gewerbesteuer<br />

auf die Einkommensteuer dem Grunde und<br />

der Höhe nach von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen<br />

in Bezug auf die individuelle Steuerposition<br />

des Anlegers abhängig und kann daher im Einzelfall<br />

nicht oder nur partiell gegeben sein.<br />

Kürzung von Sozial-(Versicherungs-)leistungen<br />

Sozial-(Versicherungs-)leistungen werden bei Überschreiten<br />

bestimmter Hinzuverdienstgrenzen gekürzt.<br />

Bezieht ein Anleger solche Leistungen, so<br />

wird sein steuerpflichtiges Einkommen aus seiner<br />

Beteiligung auf den Hinzuverdienst angerechnet.<br />

Überschreitet im Einzelfall das steuerpflichtige Einkommen<br />

aus seiner Beteiligung die Hinzuverdienstgrenze<br />

des Anlegers, kann dies folglich zu einer Kürzung<br />

der Leistungen führen.<br />

5. Sonstige Rechtliche Risiken<br />

Das Fondskonzept basiert auf den derzeitigen rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen in Deutschland. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />

zukünftige Änderung der Rechtslage zu einer Beeinträchtigung<br />

der Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

führt.<br />

Insolvenz und Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />

Sollten die wesentlichen Vertragspartner der Fondsgesellschaft,<br />

z.B. Deucalion als Verkäufer des Frachtflugzugs,<br />

AeroLogic als Leasingnehmer oder Amentum<br />

als Flugzeugverwalter mit ihren vertraglich<br />

geschuldeten Leistungen vor oder während der<br />

Fondslaufzeit aufgrund von Insolvenz oder aus<br />

einem anderen Grund ausfallen, müsste die Fondsgesellschaft<br />

zur Aufrechterhaltung des Betriebskonzepts<br />

entsprechende Verträge mit neuen Vertragspartnern<br />

abschließen. Im Falle der Insolvenz des<br />

Leasingnehmers wäre allerdings auf die FSA Parteien<br />

abzustellen.<br />

Allgemein besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

neue Vertragspartner nicht oder nur zu<br />

schlechteren Konditionen verpflichten kann. Ferner<br />

könnten bei Insolvenz eines wichtigen Vertragspartners<br />

oder dessen Ausfall aus anderen Gründen die<br />

von ihm ggf. zu erbringenden Garantie-, Gewährleistungs-<br />

oder Schadensersatzleistungen entfallen.<br />

Weiterhin könnten im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners<br />

vertragliche Vorleistungen der Fondsgesellschaft<br />

in die Insolvenzmasse fallen oder umgekehrt<br />

die Fondsgesellschaft zur Rückzahlung an den<br />

Insolvenzverwalter verpflichtet sein. Bei Insolvenz<br />

und Ausfall wichtiger Vertragspartner besteht somit<br />

das Risiko, dass das Betriebskonzept der Fondsgesellschaft<br />

nicht mehr oder nur unter erhöhtem<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

27<br />

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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Kostenaufwand mit entsprechenden negativen Auswirkungen<br />

auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

fortgesetzt werden kann.<br />

Majorisierung der Gesellschafterversammlung<br />

Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />

besteht das Risiko, dass der Treuhandkommanditist<br />

bei Abwesenheit der als Treugeber beigetretenen<br />

Anleger sein auf die Treugeberanteile der abwesenden<br />

Anleger entfallendes Stimmrecht auf Anweisung<br />

der Treugeber nach pflichtgemäßem Ermessen ausübt.<br />

Vereinigt der Treuhandkommanditist danach<br />

einen entsprechend hohen Stimmrechtsanteil auf<br />

sich, besteht das Risiko, dass er die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafterversammlung dominieren kann<br />

(Majorisierung der Gesellschafterversammlung). Ein<br />

Majorisierungsrisiko besteht auch, wenn ein einzelner<br />

Anleger einen sehr hohen Beteiligungsanteil<br />

zeichnet oder falls die <strong>DCM</strong> AG im Rahmen ihrer<br />

Platzierungsgarantie einen hohen Beteiligungsanteil<br />

erwerben muss.<br />

Haftung des Gesellschafters<br />

Die Anleger, die sich unmittelbar als Kommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen, haften<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur<br />

Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

1% des jeweils übernommenen Beteiligungsbetrags.<br />

Leisten diese Anleger ihre Einlage<br />

zumindest in Höhe der eingetragenen Haftsumme,<br />

erlischt ihre persönliche Haftung. Vor Eintragung<br />

ihrer Haftsumme haften diese Anleger Gläubigern<br />

gegenüber unbeschränkt. Erhalten die Kommanditisten<br />

Zahlungen von der Fondsgesellschaft, die ihr<br />

Kapitalkonto unter den Betrag ihrer Haftsumme sinken<br />

lassen, lebt ihre persönliche Haftung insoweit<br />

wieder auf. Die Anleger, die sich als Treugeber an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />

für Schulden der Fondsgesellschaft, vielmehr<br />

tritt insoweit der Treuhandkommanditist an ihre Stelle.<br />

Allerdings sind die Treugeber nach dem Treuhandvertrag<br />

verpflichtet, den Treuhandkommanditist<br />

von seiner Haftung aus der Beteiligung freizustellen,<br />

so dass Treugeber und Direktkommanditisten hinsichtlich<br />

ihrer Haftung wirtschaftlich gleichgestellt<br />

28<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

sind. Die Haftung der Kommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung<br />

der Treugeber besteht nach<br />

einem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft für<br />

einen Zeitraum von fünf Jahren fort.<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht bis zum 31.12.2025<br />

kein ordentliches Kündigungsrecht vor. Allerdings<br />

kann der Anleger gemäß dem Gesellschafts- und<br />

Treuhandvertrag seine Beteiligung zum Ende des<br />

Kalenderquartals auf einen Dritten (durch Abtretung<br />

aufgrund von z.B. Schenkung oder Verkauf) übertragen.<br />

Für die Übertragung ist die Zustimmung der<br />

Komplementärin notwendig, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden kann. Da jedoch allenfalls<br />

ein eingeschränkter Markt zum Handel von<br />

Anteilen an geschlossenen Fonds besteht, mithin<br />

kein geregelter Zweitmarkt existiert, kann eine Veräußerung<br />

der Beteiligung sich als unmöglich gestalten<br />

oder zumindest mit erheblichen Schwierigkeiten<br />

verbunden und gegebenenfalls nur unter Inkaufnahme<br />

von entsprechenden Wertverlusten möglich<br />

sein. Es besteht also insbesondere das Risiko, dass<br />

der Anleger, der zu einem künftigen Zeitpunkt auf<br />

die vorzeitige Realisierung seiner Beteiligung angewiesen<br />

ist, eine solche nicht zeitnah oder nur zu<br />

unverhältnismäßig geringen Rückflüssen erzielen<br />

kann.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Obgleich das Beteiligungsangebot keine Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligungssummen der einzelnen<br />

Anleger mittels eines persönlichen Kredits vorsieht,<br />

steht es dem Anleger selbstverständlich frei, seine<br />

Beteiligung individuell durch die Aufnahme eines<br />

Kredits ganz oder teilweise fremd zu finanzieren.<br />

Für diesen Fall weist der Prospektherausgeber vorsorglich<br />

darauf hin, dass die dann geschuldeten<br />

Zins- und Tilgungsleistungen aus sonstigen finanziellen<br />

Mitteln des Anlegers zu erbringen wären, wenn<br />

Auszahlungen der Fondsgesellschaft nicht, nicht<br />

zeitgerecht oder nicht in ausreichender Höhe zur<br />

Verfügung stehen. Kann der Anleger den Kapitaldienst<br />

nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />

droht ihm die Insolvenz.


W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

6. Kumulation von Risiken<br />

Einzelrisiken können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />

und so zu einer deutlichen Verstärkung<br />

der Risikolage führen. Unter Umständen kann sich<br />

das prognostizierte Ergebnis wesentlich verschlechtern,<br />

bis hin zum vollständigen Verlust des eingezahlten<br />

Kapitals des Anlegers (Totalverlustrisiko).<br />

Unter bestimmten Umständen ist zudem denkbar,<br />

dass der Anleger Gewinnanteile zu versteuern hat<br />

ohne dass ihm aus der Beteiligung hinreichende<br />

Mittel zufließen mit dem Ergebnis, dass die Steuerzahlungen<br />

aus sonstigem Barvermögen zu finanzieren<br />

wären. Kann der Anleger die fälligen Zahlungen<br />

nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />

droht ihm die Insolvenz (maximales Risiko des Anlegers).<br />

Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen<br />

Risiken aufgeführt.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

29<br />

C


D<br />

RAHMENBEDINGUNGEN DES<br />

BETEILIGUNGSANGEBOTES


1. Der internationale Luftfrachtmarkt<br />

Einführung<br />

Aufgrund von Globalisierung und zunehmender Vernetzung<br />

internationaler Produktionsstandorte ist die<br />

Luftfracht zu einem integralen Bestandteil internationaler<br />

Logistiksysteme geworden und bildet knapp<br />

40% des Welthandels, gemessen am Wert der Waren,<br />

ab. Insoweit ist der Welthandel in seiner heutigen<br />

Form ohne Luftfrachtverkehr nicht mehr vorstellbar.<br />

Dominanz von Asien, Europa und<br />

Nordamerika<br />

Eine besondere Rolle bei der Entwicklung von Welthandel<br />

und Luftfracht spielen vor allem die wirtschaftlichen<br />

Aktivitäten in Asien, der USA und<br />

Europa. Durch vermehrt steigende Handelsaktivitäten<br />

dieser Kontinente steigt auch die Nachfrage nach<br />

Luftfracht. Dies zeigt sich nach einer kurzfristigen<br />

Wachstumsdelle im Jahre 2001 in Folge der weltweiten<br />

Rezession und der Terroranschläge des 11. September<br />

mit einem durchschnittlichen Wachstum von<br />

5,3% p.a. seit dem Jahre 2002. Externe Schocks wie<br />

SARS, Irakkrieg oder ein hoher Ölpreis konnten diesen<br />

Wachstumstrend, anders als beim Personenverkehr,<br />

allenfalls nur kurzfristig beeinflussen. Bei einem<br />

durch die WTO langfristig prognostizierten Welthandelswachstum<br />

von jährlich 7% sehen die mittel- bis<br />

langfristigen Prognosen von Marktteilnehmern für die<br />

kommenden Jahre eine positive Entwicklung für die<br />

Luftfracht. So wie der Welthandel reagiert auch der<br />

Luftfrachtmarkt dynamischer als das Weltwirtschaftswachstum,<br />

d.h. dass die Ausschläge der Wachstumsraten<br />

höher sind. Laut einer Boeing-Analyse ist der<br />

Luftfrachtverkehr im Durchschnitt um das 2,3fache<br />

des Wirtschaftswachstums gestiegen.<br />

Hohe Wachstumsraten<br />

Für den Luftfrachtverkehr gehen Boeing und Airbus<br />

in ihren Gutachten („Current Market Outlook 2007“<br />

bzw. „Air Cargo Forecast“) weltweit von einem weiterhin<br />

starken Wachstum über die nächsten 17-18<br />

Jahre aus, welches mit 6,1% p.a. bzw. 5,8% p.a.<br />

deutlich oberhalb des Passagierverkehrwachstums<br />

(5% p.a.) liegen wird. Diesem positiven Aufwärts-<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Hohe Wachstumsraten bei der Luftfracht<br />

(Prognose)<br />

7,0%<br />

6,0%<br />

5,0%<br />

4,0%<br />

3,0%<br />

2,0%<br />

1,0%<br />

0%<br />

3,1%<br />

Weltwirtschaft<br />

4,5%<br />

Passagierzahlen<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />

5,0%<br />

6,1%<br />

Luftverkehr Luftfracht<br />

Wachstumsraten im internationalen<br />

Luftfrachtmarkt bis 2025 (Prognose)<br />

RTKs, Milliarden<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Vergangenheit Zukunft<br />

5,1-prozentiges<br />

Wachstum pro Jahr<br />

Szenarien<br />

Hoch: 6,9%<br />

Mittel: 6,1%<br />

Niedrig: 5,9%<br />

1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025<br />

Quelle: Boeing World Air Cargo Forecast 2006/2007<br />

trend steht ein Preissteigerungspotenzial, z.B. durch<br />

steigende Kerosinpreise, gegenüber. Dieser Effekt<br />

könnte die prognostizierten hohen Wachstumsraten<br />

in negativer Weise beeinträchtigen und abschwächen.<br />

Diese hohen Wachstumsraten führen zu einer<br />

Verdreifachung des Luftfrachtverkehrs bis<br />

2025/2026. Das Wachstum im Cargo-Bereich wird<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

31<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Zwischen Asien, Europa und Nordamerika werden 98% des weltweiten Luftfrachtverkehrs abgewickelt.<br />

in Revenue Ton Kilometres (RTK) oder Freight Ton<br />

Kilometers (FTK) gemessen, das bedeutet, dass das<br />

Gewicht der Fracht in Tonnen mit der Streckenlänge<br />

in Kilometern multipliziert wird.<br />

Der Motor für diesen Aufschwung in der Luftfrachtbranche<br />

ist laut Boeing vor allem der asiatische<br />

Markt, insbesondere China mit über 11% Luftfrachtwachstum<br />

pro Jahr bis 2025. Diese große Nachfrage<br />

Luftfrachtverkehr verdreifacht sich<br />

bis 2026 (Prognose)<br />

Frachttonnen (Milliarden)<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

32<br />

0<br />

1996<br />

Vergangenheit<br />

1998<br />

-Wachstum 4,6%<br />

2000<br />

2002<br />

2004<br />

2006<br />

2008<br />

Quelle: Airbus Air Cargo Forecast<br />

Prognose<br />

2010<br />

2012<br />

2014<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

-Wachstum 5,8%<br />

2016<br />

2018<br />

2020<br />

2022<br />

2024<br />

2026<br />

nach Luftfrachtdienstleistungen resultiert vor allem<br />

aus dem starken Wirtschaftswachstum in China bzw.<br />

im gesamt asiatischen Raum in Höhe von 6,8% p.a.<br />

bzw. 3.4% p.a. über die nächsten 17 Jahre.<br />

Neben diesen makroökonomischen Kennzahlen ist<br />

in der Luftfracht von vielen marktspezifischen Faktoren<br />

auszugehen, die sich in den kommenden Jahren<br />

positiv auf die Wachstumsraten auswirken werden.<br />

Die Globalisierung hat wesentlich zur Deregulierung<br />

des internationalen Luftverkehrs beigetragen,<br />

was zu mehr Angeboten an Direktverbindungen und<br />

zur weltweiten Verlagerung von Produktionsstätten<br />

in Entwicklungs- und Schwellenländer führte. Damit<br />

verbunden ist eine hohe Nachfrage an Transportmöglichkeiten<br />

bei kürzeren Produktlebenszyklen der<br />

Fracht, beeinflusst von Treibstoffpreisen und Währungsschwankungen.<br />

Insgesamt führen diese positiven<br />

Rahmendaten auch zu einem zunehmenden<br />

Wettbewerb in der Logistikbranche.<br />

Interkontinentale und interregionale<br />

Verbindungen<br />

Die erwarteten hohen Wachstumsraten des Luftfrachtverkehrs<br />

spiegeln sich nicht gleichstark in den<br />

einzelnen Regionen der Erde wieder. Insoweit wird<br />

es zukünftig Regionen geben, die von dem regel-


echten Luftfrachtboom ausgeschlossen bleiben.<br />

Bereits heutzutage haben 98% aller Luftfrachtbewegungen<br />

ihren Ursprung in einem der drei Luftfrachtmärkte<br />

Asien, Europa oder Nordamerika.<br />

Die interregionalen Handelsrouten auf diesen Kontinenten<br />

spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung<br />

des Luftfrachtverkehrs, insbesondere auch wieder<br />

in Asien. Eine weitaus größere Rolle als der asiatische<br />

Binnenmarkt wird jedoch der interkontinentale<br />

Luftverkehr einnehmen. Es wird erwartet, dass in<br />

zwei Jahrzehnten der Anteil des innerasiatischen<br />

Handels voraussichtlich nur bei rund 10% des weltweiten<br />

Luftfrachtaufkommens liegt, während der<br />

Anteil der interkontinentalen Frachttransporte von<br />

und nach Asien im Jahre 2023 bei ca. 62% liegen<br />

wird. Handelspartner für asiatische Güter sind und<br />

bleiben hauptsächlich Nordamerika und Europa.<br />

Die interkontinentalen Verbindungen zwischen diesen<br />

Luftfrachtmärkten werden überdurchschnittlich<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

stark wachsen. Während für interkontinentale Verbindungen<br />

ein Wachstum von 8,2% p.a. erwartet<br />

wird, liegt das Wachstum auf interregionalen Verbindungen<br />

bei durchschnittlich 4,2% p.a. Verglichen<br />

mit den geplanten Flugrouten der AeroLogic Flotte<br />

(siehe Kapitel D 3 „AeroLogic“) werden gerade diese<br />

stark wachsenden Interkontinentalverbindungen<br />

bedient werden. Dies kann aus untenstehender Graphik<br />

entnommen werden.<br />

Luftfracht im Vergleich zu anderen<br />

Transportwegen<br />

Der wesentliche Vorteil der Luftfracht gegenüber<br />

anderen Transportmöglichkeiten liegt in der enormen<br />

Geschwindigkeit. Der weit größte Teil des Cargovolumens<br />

wird daher auf Langstrecken bewegt.<br />

Die Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 2. „Das<br />

Anlageobjekt“) ist gerade für diese wachstumsstarken,<br />

interkontinentalen Direktverbindungen konzipiert<br />

worden, um die Fracht schnell und direkt liefern<br />

zu können.<br />

Luftfrachtverkehr wächst zwischen den AeroLogic-Destinationen besonders stark (Prognose)<br />

Ø Wachstum p. a. bis 2015<br />

16 %<br />

15 %<br />

14 %<br />

13 %<br />

12 %<br />

11 %<br />

10 %<br />

13,8 %<br />

China -<br />

Europa<br />

11,1 %<br />

Europa -<br />

China<br />

Quelle: AeroLogic, HSH Nordbank-Branchenstudie<br />

11,3 %<br />

China -<br />

Nordamerika<br />

10,0 %<br />

Nordamerika<br />

-<br />

China<br />

6,7 %<br />

Asien -<br />

Nordamerika<br />

7,1 %<br />

Nordamerika<br />

-<br />

Asien<br />

15,3 %<br />

Asien -<br />

Europa<br />

9,9 %<br />

Europa -<br />

Asien<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

33<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Die Flug-Ananas oder<br />

„Wer es eilig hat, der fliegt…“<br />

Jeder, der sie schon einmal genießen durfte,<br />

schwärmt von ihr: der Flug-Ananas. Schließlich<br />

wird diese, im Gegensatz zu ihren mit dem<br />

Schiff reisenden Artgenossinen im Supermarkt,<br />

im reifen Zustand in der Anbauregion geerntet<br />

und „flugs“ per Luftfracht zu uns gebracht – quasi<br />

vom Baum direkt auf den Esstisch. Zwischen<br />

Erntezeitpunkt und dem kulinarischen Genuss<br />

der Frucht vergehen so gerade einmal zwei Tage.<br />

Der Wunsch nach schnellem und sicherem<br />

Transport steht hinter allen Gütern, die per Luftfracht<br />

befördert werden, unabhängig davon, ob<br />

es eilige Poststücke und Dokumente, empfindliche<br />

Industrieprodukte, einmalige Kunstwerke<br />

oder exklusive Meeresfrüchte sind. Hauptsache,<br />

das Frachtgut erreicht schnell und unversehrt seinen<br />

Empfänger. Denn: „Wer es eilig hat, der<br />

fliegt…“<br />

34<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Der Trend geht zur Expressfracht<br />

Aus den genannten Prognosen wird die zunehmend<br />

substantielle Relevanz der Luftfracht in der Weltwirtschaft<br />

offensichtlich. Die Luftfrachtgüter lassen sich<br />

grundsätzlich in drei wesentliche Komponenten einteilen:<br />

■ Expressfracht:<br />

Per Definition ist der entscheidende Faktor bei dieser<br />

Luftfrachtart die Zeit. Die Verkürzung des Time to<br />

Market ist hier gefragt, deswegen spielen andere<br />

Transportmittel hier kaum eine Rolle. Typische Güter<br />

in dieser Kategorie sind Produkte mit kurzen Lebenszyklen<br />

wie Handys, Laptops etc., die schnell weltweit<br />

transportiert werden müssen.<br />

■ Spezialfracht:<br />

Bei dieser Frachtkategorie spielen sowohl zeitliche<br />

Faktoren als auch besondere Zusatzleistungen wie<br />

beispielweise die Temperatur eine wichtige Rolle.<br />

Darunter fallen vor allem Tiertransporte, leicht verderbliche<br />

Waren, wie Obst, Blumen etc. sowie stoßund<br />

lichtempfindliche Güter. Auch in diesem Segment<br />

ist die Luftfracht dominierend.<br />

■ Normalfracht:<br />

Unter diese Kategorie fallen sämtliche Frachtgüter,<br />

die keine speziellen Zusatzleistungen zum Transport<br />

benötigen, somit also Standardfracht.<br />

Der Trend geht hin zur Spezial- und vor allem zur<br />

Expressfracht. Mit Wachstumsraten von 8,3% p.a.<br />

und 12,2% p.a. überholen sie die Normalfracht mit<br />

2,7% p.a. um ein Vielfaches. Auch hier gilt China<br />

wieder als Marktführer mit den höchsten Wachstumsraten<br />

in allen drei Bereichen.<br />

Unser Leasingnehmer AeroLogic beabsichtigt, genau<br />

dieses wachstumsträchtige Segment zu bedienen<br />

und mit dem von der Fondsgesellschaft geleasten<br />

Frachtflugzeug vor allem Expressfracht und in den<br />

asiatischen Raum befördern.<br />

Kommende Dominanz der Großfrachtflugzeuge<br />

Mit der Verdreifachung des Luftfrachtverkehrs<br />

wächst auch die Nachfrage nach Frachtflugzeugen.<br />

Nach Schätzungen der führenden Flugzeughersteller<br />

wird sich die Frachterflotte in den nächsten 20 Jah-


en von 1.980 Frachtflugzeugen im Jahre 2006 auf<br />

3.980 Frachtflugzeuge bis ins Jahr 2026 verdoppeln.<br />

Zeitgleich wird davon ausgegangen, dass das Segment<br />

der kleinen Frachtflugzeuge von derzeit 42%<br />

auf 36% bis ins Jahr 2025 abnehmen wird und der<br />

Anteil der mittelgroßen Frachtflugzeuge und der<br />

Großraumfrachter auf bis zu 33% zunehmen wird.<br />

Der Trend geht zu Großfrachtflugzeugen wie z.B. der<br />

Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 2. „Das Anlageobjekt“)<br />

und der für 2009 geplante Boeing 747-8F. Es<br />

wird erwartet, dass sich der Anteil an diesen Maschinen,<br />

welche in der Lage sind mehr als 80 Tonnen zu<br />

transportieren, mit einer jährlichen Wachstumsrate<br />

von 5,4% fast verdreifachen und auf 1.340 Großfrachtflugzeuge<br />

im Jahr 2026 anwachsen wird.<br />

Wenn man gemäß Schätzungen von Boeing davon<br />

ausgeht, dass dieser Bedarf an 1.340 Großfrachtern<br />

durch 460 umgebaute Passagiermaschinen zu<br />

Frachtmaschinen gedeckt wird und 250 Großfrachtflugzeuge<br />

aus vergangenen Jahren im Bestand bleiben<br />

ergibt sich ein Bedarf an neuen, effizienteren<br />

Großfrachtmaschinen wie z.B. der Boeing 777-<br />

200LRF in Höhe von 630 Stück.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Der Frachtmaschinenmarkt verschiebt<br />

sich zu Gunsten der großen Maschinen<br />

(Prognose)<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

42 %<br />

2006<br />

Standard-body<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />

Am Himmel dominieren zukünftig die großen Frachtflugzeuge, wie die Boeing 777.<br />

– 6 %<br />

36 %<br />

2026<br />

34 %<br />

– 3 %<br />

31 %<br />

2006 2026<br />

Medium widebody<br />

24 %<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

2006 2026<br />

Large<br />

+ 9 %<br />

33 %<br />

35<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Stark wachsender Bedarf an großen<br />

Frachtmaschinen (Prognose)<br />

36<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

470<br />

2006 2026<br />

Neue Frachtmaschinen<br />

Umwandlungen älterer Passagierflugzeuge<br />

aktueller Bestand/in Betrieb verbleibend<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

1.340<br />

250<br />

460<br />

630<br />

Tag und Nacht wird Luftfracht auf die Reise geschickt – rund um den Globus.<br />

Dies spricht für enorme Wachstumszahlen und eine<br />

damit verbundene, hohe Nachfrage nach den Boeing<br />

777-200LRF-Modellen.<br />

Die in diesem Abschnitt dargestellten Angaben<br />

basieren auf folgende Quellen:<br />

■ HSH Nordbank Branchenstudie (Oktober 2007)<br />

■ Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007<br />

■ Boeing Current Market Outlook 2007<br />

■ Airbus Air Cargo Forecast


R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Die Boeing 777-200LR – die Passagierausführung der Maschine in diesem Fonds.<br />

2. Das Anlageobjekt<br />

Die Geschichte der Boeing 777-Dynastie<br />

Die 777-200 ist das Basismodell der 777-Familie<br />

und weist als zweistrahliges Flugzeug („Twinjet“)<br />

einen niedrigeren Treibstoffverbrauch und geringere<br />

Wartungs- und Betriebskosten auf als die vierstrahligen<br />

Konkurrenzprodukte.<br />

Der Erstflug des Prototyps fand am 14. Juni 1994<br />

statt. Die Triebwerke der Boeing 777-Familie stammen<br />

von Pratt & Whitney (PW 4000), General Electric<br />

(GE 90) oder Rolls Royce (Trent 800) und waren<br />

von entscheidender Bedeutung bei der Konstruktion<br />

dieses Flugzeuges. Die Triple Seven zählt heute zu<br />

den größten Twinjets der Welt.<br />

Zeitgleich mit der Boeing 777-300ER, ein Basismodell<br />

mit erheblich gesteigerter Reichweite (ER =<br />

Extended Range), wurde im Januar 2000 die Entwicklung<br />

der 777-200LR (LR für „Long range“ – große<br />

Reichweite) dieses Typs beschlossen. Im August<br />

2004 begann der Bau der ersten Boeing 777-200LR,<br />

die ihren Auslieferungstermin am 15. Februar 2005<br />

hatte.<br />

Bis November 2007 wurden 44 Exemplare der 777-<br />

200LR von acht Fluggesellschaften fest bestellt, des<br />

Weiteren wurden bis dahin 679 von 1.030 bestellten<br />

Flugzeugen der Boeing 777-Familie ohne nennenswerte<br />

Verzögerungen ausgeliefert.<br />

Boeing 777-200 LRF: das Frachtflugzeug<br />

Am 15. November 2004 gab Boeing bekannt, auf<br />

Basis der 777-200LR auch eine Frachtversion mit<br />

großer Frachttür im hinteren Hauptdeck zu entwickeln.<br />

Diese 777F genannte Maschine wird bei einer<br />

Nutzlast von 103 Tonnen eine Reichweite von 9.045<br />

km haben.<br />

Das Boeing 777-Frachtflugzeug hat alle technischen<br />

Neuentwicklungen, welche bei der Konstruktion der<br />

Boeing 777-Familie eingeplant wurden, erhalten.<br />

Unter anderem zählt dazu eines der modernsten<br />

Cockpits, ein Fly-by-wire-Design und ein fortschrittliches<br />

Tragflächendesign mit „raked wingtips“. Bei<br />

der Fly-by-Wire Technologie werden Steuerbefehle<br />

an einen Computer weitergegeben und die beste<br />

Einstellung für den vom Piloten erhaltenen Befehl<br />

errechnet, um so einen best-ökonomischen Flug zu<br />

ermöglichen. Darüber hinaus versorgt das System<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

37<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Eine „Triple Seven entsteht – der Blick in die Boeing-Fertigungshalle.<br />

die Piloten mit allen relevanten Daten und sendet<br />

aufgetretene Fehler an die Bodenstation. So ist man<br />

dort schon vor Landung darüber informiert, welche<br />

Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden<br />

müssen. Unter raked wingtips versteht man die<br />

Ausstattung der Maschinen mit ca. 2 Meter langen<br />

abgewinkelten Flügelspitzen, um die Aerodynamik<br />

des Flügels insgesamt zu verbessern. Diese „raked<br />

wingtips“ ermöglichen den Start von einer kürzeren<br />

Startbahn, erhöhen die Steigleistung und reduzieren<br />

den Treibstoffverbrauch.<br />

Das Boeing 777-Frachtflugzeug wird vom weltweit<br />

größten und leistungsfähigsten Triebwerk für Verkehrsflugzeuge<br />

angetrieben, dem General Electric<br />

GE90-110B1L und erreicht damit einen maximalen<br />

Schub von 489 kN. Schub bezeichnet die Antriebskraft<br />

und dient als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit<br />

von Strahltriebwerken und Raketentriebwerken.<br />

Der Schub dient der Überwindung des Luftwiderstandes<br />

und der Erdanziehungskraft, er erzeugt den<br />

Vortrieb und beschleunigt den Flugkörper.<br />

Die 777F basiert auf dem 777-200LR Worldliner Passagierflugzeug<br />

und wird auf der gleichen Fertigungs-<br />

38<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

straße gebaut wie alle anderen 777-Modelle. Zu den<br />

wesentlichen Änderungen bei der Produktion des<br />

777-Frachtflugzeuges zählen der Einbau der Ladeluke<br />

des Hauptdecks und des neu entwickelten, monolithischen<br />

Aluminiumbodens. Allgemein bezeichnet<br />

man Objekte, die aus einem Stück bestehen, als<br />

monolithisch, d.h. dass der Aluminiumboden der<br />

Boeing 777F aus einem Stück besteht, somit stabiler<br />

Die „Triple Seven“:<br />

am Welt-Frachtmarkt gefragt<br />

Orderbuch Boeing 777-200LRF<br />

Besteller Bestellungen Optionen<br />

Federal Exp. 15 15<br />

Gecas 12<br />

Deucalion 8<br />

Emirates 8<br />

Qatar Airways 7<br />

China Southern 6<br />

Air France 5 3<br />

Korean Airlines 5<br />

andere 14<br />

Gesamt 80 18<br />

Quelle: Aviation Spezialist Group (2008)


und dadurch für Schwerlast besonders geeignet ist.<br />

Des Weiteren wurde ein verbessertes und leichtes<br />

Frachtladesystem mit integrierten Prüfgeräten eingebaut,<br />

die kontinuierlich den Betriebszustand des<br />

Systems beobachten, sowie eine feste Frachtabtrennung<br />

im vorderen Abschnitt des Flugzeugs.<br />

Weitere Veränderungen des 777-Frachterdesigns<br />

umfassen zum einen die Verstärkung einiger Flugzeugbauteile,<br />

zum anderen ein System zur Verminderung<br />

von Flugbelastungen, das dabei hilft, die<br />

Lasten, die während des Flugs auf das Flugzeug wirken,<br />

zu verteilen. Einige passagierbezogene Bauteile<br />

wie Fenster und Türen wurden entfernt.<br />

AeroLogic hat für die Boeing 777-200 LRF bereits<br />

acht Maschinen indirekt geordert sowie drei optiert.<br />

Das Frachtflugzeug der Fondsgesellschaft wird das<br />

erste Modell sein, welches Anfang 2009 der AeroLogic<br />

für den Flugbetrieb zur Verfügung stehen wird.<br />

Die erste Auslieferung der Frachtversion an Air<br />

France wird planmäßig im 4. Quartal 2008 erfolgen.<br />

Insgesamt wurden bei Boeing bis November 2007<br />

bereits 80 Bestellungen der neuen 777 Frachtversion<br />

von elf Fluggesellschaften aufgegeben. Weitere Kaufabsichtserklärungen<br />

liegen bereits vor.<br />

Überragende Frachtkapaziät bei gleichzeitiger<br />

Kosteneffizienz und maximaler Reichweite<br />

Die Boeing 777-200LRF, als führendes zweistrahliges<br />

Frachtflugzeug, wird eine unübertroffene Reichweite<br />

und Kapazität bei gleichzeitig maximaler<br />

Kosteneffizienz durch 2 verbrauchsarme Triebwerke<br />

aufweisen. Im Gegensatz zu den 4-strahligen Frachtflugzeugen<br />

benötigt die neue Boeing 777F je Flugstrecke<br />

um bis zu 52% weniger Kraftstoff und fliegt –<br />

auch aufgrund der geringeren Wartungs- und<br />

Betriebskosten der Triebwerke – zu etwa einem Drittel<br />

niedrigeren Kosten.<br />

Das Hauptdeck bietet Platz für 27 Standardpaletten<br />

(2,5 m x 3,1 m). Der untere Frachtraum bietet Platz<br />

für zehn Paletten. Darüber hinaus können dort zusätzlich<br />

17,0 Kubikmeter Großfracht geladen werden.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Die „Triple Seven“:<br />

Größte Reichweite ihrer Klasse<br />

777-200 Frachtflugzeug<br />

bei 83.505 kg Nutzlast<br />

(bei lockerer Ladedichte von 131,6 kg/m 3 )<br />

777-200 Frachtflugzeug<br />

bei 103.870 kg Nutzlast<br />

MD-11 Frachtflugzeug<br />

bei 90.130 kg Nutzlast<br />

747-200 Frachtflugzeug<br />

bei 111.000 kg Nutzlast<br />

Tokio<br />

Anchorage<br />

Seoul<br />

Los Angeles Seattle<br />

Peking<br />

Manila<br />

Hong Kong<br />

Dallas<br />

Chengdu<br />

Miami<br />

Chicago<br />

New York<br />

London<br />

Tashkent<br />

Delhi<br />

Singapur<br />

Bogota<br />

LEIPZIG<br />

Dubai<br />

Mumbai<br />

Lima<br />

Addis Abeba<br />

La Paz<br />

Santiago<br />

Brasilia<br />

Lagos Nairobi<br />

Rio de Janeiro Luanda<br />

Buenos Aires<br />

Johannesburg<br />

Kapstadt<br />

Quelle: Boeing<br />

Die „Triple Seven“ liegt im<br />

Kostenvergleich vorn<br />

Prozentualer Vergleich der Kosten je Frachttonnenmeile<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Basis<br />

+21%<br />

777-200LRF MD-11F 747-200F 747-400F<br />

Quelle: Boeing Freighter Overview 5/2008<br />

+38%<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

+14%<br />

39<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Mehr als 700 Frachter werden in den nächsten<br />

10 Jahren altersbedingt ausgemustert<br />

Die Reichweite dieses Flugzeugs führt zu erheblichen<br />

Einsparungen für Frachtbetreiber: weniger<br />

Stopps und damit verbundene Landegebühren,<br />

weniger Verkehrsaufkommen an den Transferdrehkreuzen,<br />

geringere Kosten beim Frachtumschlag und<br />

kürzere Frachtlieferzeiten. Die Boeing 777-200LRF<br />

wird den QC 2 Lärmstandards entsprechen und so<br />

maximalen Zugang zu Flughäfen mit strengen Lärmgrenzwerten<br />

anbieten können.<br />

Das Boeing 777 Frachtflugzeug und sein Umfeld<br />

Das 777 Frachtflugzeug gilt als Großfrachtflugzeug<br />

(Large Widebody), da es maximal 103,9 metrische<br />

Tonnen über 9.045 km bei einer durchschnittlichen<br />

Reisegeschwindigkeit von 896 km/h verfrachten<br />

kann; es sticht damit den Airbus 330-200F aus, welcher<br />

bei einer Geschwindigkeit von 896 km/h 69,3<br />

Tonnen über 7.400 km transportieren kann. Der Airbus<br />

330-200F gilt als Frachtflugzeug mittlerer Größe<br />

(Medium Wide Body) des Herstellers Airbus und ist<br />

zur Auslieferung für 2009 geplant. Auch die MD-11F<br />

40<br />

Flottengröße (Stk.)<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

0 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36 39 42<br />

Quelle: Airbus S.A.S.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Alter der gegenwärtigen Frachtflugzeuge<br />

Large Long-range Regional Small Jets<br />

als Großfrachtflugzeug kann dieser Leistung nicht<br />

standhalten, sie kann 91,67 Tonnen über 7.242 km<br />

bei einer durchschnittlichen Fluggeschwindigkeit<br />

von 877 km/h transportieren. Die MD-11F ist ein<br />

Frachtflugzeug aus dem Jahr 1990, hergestellt von<br />

dem amerikanischen Flugzeugbauer McDonnell<br />

Douglas, welcher 1997 von Boeing übernommen<br />

wurde. Das neuere und effizientere Frachtflugzeug<br />

777-200LRF wird in den nächsten Jahren die ältere<br />

MD-11F vollständig ablösen.<br />

Der Marktführer Boeing<br />

Boeing ist der unbestrittene Marktführer auf dem<br />

Frachtermarkt. Über 90% des gesamten Frachtaufkommens<br />

werden mit Boeing-Flugzeugen befördert.<br />

Das Design des 777-Frachtflugzeuges wird seine<br />

nahtlose Integration in bestehende Frachtabläufe<br />

erlauben und die Zusammenarbeit mit den 747-<br />

Frachterflotten ermöglichen, die derzeit fast die Hälfte<br />

der weltweiten Frachtkapazität decken. Die Frachtbetreiber<br />

werden durch die große Ladeluke des Hauptdecks<br />

problemlos die drei Meter hohen Paletten zwischen<br />

den beiden Modellen umladen können.<br />

Das Konkurrenzunternehmen Airbus hat für 2009<br />

eine Frachtversion des A380 geplant, hat aber laut<br />

aktuellen Presseberichten wegen Lieferverzögerungen<br />

momentan alle weiteren Planungen für den<br />

A380F stillgelegt. Damit ist die Boeing 777-200LRF<br />

auf längere Sicht der Marktführer unter den Großfrachterflugzeugen.<br />

Die Boeing 747-200F und die<br />

Boeing 747-400F, welche bereits seit 37 bzw. 15<br />

Jahren Dienst verrichten, werden in den nächsten<br />

Jahren durch die neue Boeing 777-200LRF und die<br />

für 2009 geplante Boeing 747-8F abgelöst werden.<br />

Die Boeing 747-8F ist ein vierstrahliges Frachtflugzeug<br />

mit noch größerer Ladekapazität und soll erstmals<br />

Ende 2009 ausgeliefert werden. Diese beiden<br />

Maschinen werden zusammen auf lange Sicht den<br />

Hauptteil des Luftfrachtaufkommens bedienen.<br />

Airbus geht davon aus, dass Frachtflugzeuge eine<br />

durchschnittliche Lebensdauer von 35 Jahren aufweisen.<br />

Kleinere Frachtmaschinen haben eine typische<br />

Lebensdauer von 37 Jahren und Passagierma-


schinen werden üblicherweise nach 20 Jahren vollständig<br />

konvertiert. Im Laufe der nächsten 17 Jahre<br />

werden ca. 83% der aktuellen Flotte bzw. 1.225<br />

Frachter altersbedingt aus dem Verkehr gezogen.<br />

Großfrachter wie die 747-400F/ERF oder die MD-<br />

11F werden dann vor allem durch umgebaute Passagiermaschinen<br />

bzw. durch die dominierenden<br />

Frachtermodelle wie die Boeing 777-200LRF und<br />

die Boeing 747-8F ersetzt werden. Demzufolge<br />

kann eine hohe Nachfrage dieser Modelle über die<br />

nächsten 20 Jahre abgeleitet werden.<br />

Die in diesem Abschnitt dargestellten Angaben<br />

basieren auf folgende Quellen:<br />

■ HSH Nordbank Branchenstudie (Oktober 2007)<br />

■ Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007<br />

■ Boeing Current Market Outlook 2007<br />

■ Airbus Air Cargo Forecast<br />

Bewertungsgutachten<br />

Die Fondsgesellschaft hat hinsichtlich des Anlageobjekts,<br />

des Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN<br />

36001, drei Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben.<br />

Es handelt sich hierbei um die Bewertungsgutachten<br />

der Aviation Specialists Group, Inc. („ASG“)<br />

vom 23.04.2008, der International Bureau of Aviation<br />

(„IBA“) vom 04.04.2008 und der Avitas, Inc.<br />

(„AVITAS“) vom 17.01.2008. Die Bewertungsgutachten<br />

weisen für das Flugzeug unter Berücksichtigung<br />

einer Inflationsrate von 2,5% folgende Anschlussleasingraten<br />

per Ende 2015 und 2019 sowie Veräußerungswerte<br />

per Ende 2025, jeweils in USD, aus<br />

(Ergebnisse der Gutachten siehe Tabelle). Darüber<br />

hinaus existieren nach Kenntnis des Anbieters keine<br />

weiteren Bewertungsgutachten.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Gemäß den Gutachten und Boeing ist die Triple<br />

Seven das effizienteste und kostengünstigste Frachtflugzeug<br />

im Bereich der zweistrahligen Großfrachtflugzeuge.<br />

Durch vermehrt steigende Treibstoff- und<br />

Betriebskosten werden die Airlines verstärkt nach<br />

ökonomisch und ökologisch effizienten Frachtmodellen<br />

streben. Damit wird die Nachfrage nach dieser<br />

Boeing 777-200LRF über die nächsten Jahre konstant<br />

steigend bleiben. Sie wird zukünftig den Frachtermarkt<br />

dominieren und ältere Vorgängermodelle,<br />

wie die MD-11F und die 777-200F, in ihren Diensten<br />

ablösen. Des Weiteren wird sie die optimale<br />

Ergänzung zu den Modellen der Boeing 747-400F<br />

und der Boeing 747-8F darstellen, und zusammen<br />

werden sie den Hauptanteil des Frachtaufkommens<br />

bestreiten.<br />

Tätigkeit der Fondsgesellschaft, Anlageziele<br />

und Anlagepolitik<br />

Entsprechend ihrem Gesellschaftszweck erwirbt die<br />

Fondsgesellschaft das Frachtflugzeug Boeing 777-<br />

200LRF MSN 36001, um es an den Leasingnehmer<br />

AeroLogic und ggf. einen weiteren Anschlussleasingnehmer<br />

zu vermieten. Anlageziel ist es, aus der<br />

Beteiligung einen größtmöglichen Überschuss zu<br />

erzielen. Die Prognose der langfristigen Wirtschaftsergebnisse<br />

ist in Kapitel E „Wirtschaftliche Angaben“<br />

auf den Seiten 57 ff. dargestellt. Die Nettoeinnahmen<br />

aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

(eingeworbenes Kommanditkapital abzüglich fondsabhängiger<br />

Kosten) werden für die Anschaffung des<br />

Flugzeugs und für die Bildung der Liquiditätsreserve<br />

verwendet. Eine Nutzung der Nettoeinnahmen für<br />

sonstige Zwecke findet nicht statt. Da die Nettoeinnahmen<br />

für die Realisierung des Anlageziels nicht<br />

ausreichen, werden für die Finanzierung des Anlageobjekts<br />

zusätzliche Fremdmittel aufgenommen.<br />

Gutachter ASG IBA AVITAS<br />

Anschlussleasingrate<br />

per Ende 2015<br />

Anschlussleasingrate<br />

per Ende 2019<br />

Veräußerungswert<br />

per Ende 2025<br />

USD 1.314.560 USD 1.210.000 USD 972.000<br />

USD 1.260.000 USD 1.100.000 USD 914.600<br />

USD 82.200.000 USD 85.140.000 USD 92.700.000<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

41<br />

D


BOEING 777-200LRF<br />

D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Außenmaße der Boeing 777-200 LRF<br />

Technische Daten des Boeing 777-200LRF-Frachters<br />

Frachtvolumen: Gesamtvolumen: 653 m 3<br />

42 <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Ladevolumen Hauptdeck: 518 m 3 (27 Paletten à 244 x 318 cm)<br />

Ladevolumen Unterdeck: 117,5 m 3 (10 Paletten à 244 x 318 cm) plus<br />

Großlast von 17 m 3<br />

Auslastungsvermögen: 103,9 metrische Tonnen<br />

Triebwerke: Zwei; Typ: General Electric GE90-110B1L<br />

Schub (max.): 489 kN<br />

Tank-Fassungsvermögen (max.): 181.280 Liter<br />

Startgewicht (max.): 347.450 kg<br />

Reichweite (max.): 9.045 km bei voller Nutzlast von 163 kg/m 3 (z.B. Paris - Hong Kong)<br />

Typische Reisegeschwindigkeit: 896 km/h (bei einer Höhe von 35.000 Fuß/ca. 10.600 m)<br />

regulärer Listenpreis: USD 246-254 Mio.


R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

43<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

3. Der Leasingnehmer AeroLogic<br />

Die AeroLogic GmbH mit Sitz in Leipzig/Schkeuditz<br />

hat mit der Fondsgesellschaft einen 10-jährigen Leasingvertrag<br />

über die Boeing Frachtmaschine 777-<br />

200LRF mit der Herstellernummer 36001 abgeschlossen.<br />

Bei dem Leasingvertrag handelt es sich<br />

um einen sog. Operating Leasingvertrag. Dies<br />

bedeutet, dass der Vertrag keine einem Finanzierungsleasingvertrag<br />

typischen Vertragsbeendigungsregelungen<br />

enthält (z.B. Andienungsrechte bzw.<br />

Erwerbsoptionen). Insoweit beschränkt sich die<br />

Hauptleistungspflicht der Fondsgesellschaft allein<br />

auf die Gebrauchsüberlassung des Frachtflugzeugs.<br />

AeroLogic ist verpflichtet, sämtliche direkten und<br />

indirekten Kosten zu tragen, die durch den Betrieb<br />

des Frachtflugzeugs anfallen. Der Leasingnehmer hat<br />

insbesondere auf eigene Rechnung sämtliche Wartungen<br />

und Reparaturen des Frachtflugzeugs zu veranlassen<br />

und den vertragsgemäßen Versicherungsschutz<br />

herzustellen und ununterbrochen aufrecht zu<br />

erhalten.<br />

Die AeroLogic GmbH ist ein gemeinsames Unternehmen<br />

der Deutsche Post Beteiligungen Holding<br />

GmbH und der Lufthansa Cargo AG, an dem beide<br />

Gesellschaften zu je 50 Prozent beteiligt sind. Die<br />

44<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

im September 2007 gegründete Gesellschaft ist aus<br />

dem bereits seit 2004 bestehenden Joint Venture der<br />

beiden Partner hervorgegangen. Zum Unternehmen<br />

gehören derzeit rund 20 Beschäftigte. AeroLogic<br />

plant pro Jahr Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR<br />

500 Mio. zu generieren und die Mitarbeiterzahl auf<br />

250 im Jahr 2012 aufzubauen. Es wird erwartet, dass<br />

AeroLogic in wenigen Jahren zu einer der fünf größten<br />

Frachtfluggesellschaften in Europa wachsen<br />

wird. Dies kann vor allem durch den Ausbau der<br />

AeroLogic-Flotte erreicht werden. Bis 2012 soll die<br />

AeroLogic Flotte acht geleaste Boeing 777-200LRF<br />

umfassen, von denen die ersten vier im Jahr 2009<br />

zur Auslieferung anstehen. Drei weitere Maschinen<br />

des gleichen Typs sind optiert. DHL und Lufthansa<br />

beabsichtigen mit der Flotte vor allem den Warenaustausch<br />

zwischen Asien und Europa zu forcieren.<br />

Angeflogen wird dann beispielsweise Singapur,<br />

Shanghai, Bangkok, Hongkong, Seoul, Dubai und<br />

Mailand – an Wochenenden zudem Chicago und<br />

New York.<br />

Die Frachtmaschine wird im Februar 2009 in Seattle<br />

von Boeing ausgeliefert und als erste Maschine der<br />

AeroLogic-Flotte den Flugbetrieb vom Flughafen<br />

Leipzig/Halle aufnehmen. Im Rahmen der Flight Service<br />

Agreements (siehe Kapitel F „rechtliche Anga-


en“) haben sich DHL International GmbH, eine<br />

100%ige Tochter der Deutsche Post Beteiligungen<br />

Holding GmbH, und Lufthansa Cargo AG die Kapazität<br />

der Frachtmaschine über eine Laufzeit von 10<br />

Jahren von AeroLogic gesichert. Sie übernehmen<br />

auch Vertrieb, Lagerhaltung und Warenumschlag.<br />

Entsprechend den Anforderungen beider Partner<br />

wird der Flugbetrieb geplant: Wochentags fliegt die<br />

Frachtmaschine im Express-Netz von DHL Express<br />

vorwiegend asiatische Destinationen an, am<br />

Wochenende ergänzen sie das Angebot von Lufthansa<br />

Cargo AG auch in Richtung Nordamerika.<br />

AeroLogic bedeutet für die Kunden der Mutterunternehmen<br />

mehr Kapazitäten, mehr Flexibilität, ein<br />

vergrößertes Netzwerk und verbesserte Flugzeiten.<br />

In Zeiten eines prognostizierten durchschnittlichen<br />

Wachstums des Frachtflugverkehrs von jährlich<br />

6,1% in den nächsten 20 Jahren ist die Kapazitätssicherung<br />

von DHL International GmbH und Lufthansa<br />

Cargo AG ein wesentliches Element zum Auf- und<br />

Ausbau von AeroLogic. Insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

dass der Motor dieses Wachstums vor<br />

allem im asiatischen Markt zu finden ist.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Sollte AeroLogic den 10-jährigen Leasingvertrag mit<br />

der Fondsgesellschaft nicht erfüllen können mit dem<br />

Ergebnis, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung<br />

eintritt, haben sich DHL International GmbH und<br />

Lufthansa Cargo durch einen Vertrag mit der Fondsgesellschaft<br />

(„FSA Direct Agreement“ siehe Kapitel F<br />

„rechtliche Angaben“) den unmittelbaren Zugriff auf<br />

die Kapazität der Frachtmaschine gesichert und sich<br />

im Gegenzug verpflichtet, für eine ununterbrochene<br />

Leasingratenzahlung Sorge zu tragen. Die DHL<br />

International GmbH und Lufthansa Cargo haben<br />

danach die Möglichkeit, unter Beibehaltung der<br />

Flight Service Agreements den ursprünglichen Leasingvertrag<br />

jeweils durch einen neuen Vertrag zu<br />

gleichen Konditionen, jedoch mit einem anderen für<br />

die Fondsgesellschaft akzeptablen Leasingnehmer,<br />

zu ersetzen. Alternativ haben die Joint Venture Partner<br />

die Möglichkeit, selbst als Leasingnehmer einen<br />

Leasingvertrag zu gleichen Konditionen mit der<br />

Fondsgesellschaft abzuschließen. Für den Fall, dass<br />

die FSA Parteien keine Vertragsfortsetzung anstreben<br />

sollten, kann die Frachtmaschine im vertraglichen<br />

Zustand an die Fondsgesellschaft zurückgegeben<br />

werden, allerdings mit der Verpflichtung der FSA<br />

Die Frachtdestinationen der AeroLogic ab Airport Leipzig/Halle<br />

Chicago<br />

New York<br />

East<br />

Midlands<br />

Frankfurt<br />

Leipzig<br />

Mailand<br />

Dubai<br />

Mumbai<br />

Bangkok<br />

Seoul<br />

Nagoya<br />

Shanghai<br />

Hong Kong<br />

Singapur<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

45<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Parteien, an die Fondsgesellschaft vollen Schadensersatz<br />

leisten zu müssen. Durch das FSA Direct<br />

Agreement ist ebenso wie durch die ergänzend vereinbarte<br />

Sicherungsabtretung der Zahlungsansprüche<br />

des Leasingnehmers gegenüber den FSA-Parteien<br />

an die Fondsgesellschaft sichergestellt, dass diese<br />

im Falle einer außerordentlichen vorzeitigen Vertragskündigung<br />

bis zur endgültigen Optionsausübung<br />

der FSA-Parteien so gestellt wird, als wäre der<br />

Leasingvertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.<br />

DHL<br />

DHL ist weltweit führend bei internationalen, innovativen<br />

Express- und Logistik-Dienstleistungen aus einer<br />

Hand. DHL bietet gebündeltes Know-how rund um<br />

Express- und Frachttransporte, Kontraktlogistik sowie<br />

internationale Briefsendungen, kombiniert mit globaler<br />

Präsenz und lokaler Kompetenz. Das internationale<br />

Netzwerk von DHL verbindet 220 Länder und Territorien<br />

weltweit. Mehr als 300.000 Mitarbeiter streben<br />

danach, mit schnellem und zuverlässigem Service<br />

die Erwartungen der Kunden jeden Tag zu<br />

46<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

übertreffen. DHL ist eine Marke im Konzern Deutsche<br />

Post World Net. Der Konzern erwirtschaftete<br />

einen Umsatz von EUR 60 Mrd. im Jahr 2006.<br />

Lufthansa Cargo AG<br />

Mit einem Transportvolumen von über 1,81 Mio.<br />

Tonnen Fracht- und Postsendungen sowie 8,5 Mrd.<br />

verkauften Frachttonnenkilometern im Jahr 2007 ist<br />

die Lufthansa Cargo AG eines der weltweit führenden<br />

Unternehmen im Transport von Luftfracht. Das<br />

Unternehmen beschäftigt derzeit rund 4.600 Mitarbeiter<br />

weltweit. Der Schwerpunkt der Lufthansa Cargo<br />

AG liegt im Airport-Airport-Geschäft. Das Streckennetz<br />

umfasst rund 360 Zielorte, wobei sowohl<br />

Frachtflugzeuge als auch die Frachtkapazitäten der<br />

Lufthansa Passagiermaschinen genutzt werden. Der<br />

Großteil des Cargo-Geschäftes wird über den Flughafen<br />

Frankfurt umgeschlagen, dem größten Frachtflughafen<br />

Europas. Lufthansa Cargo ist ein 100%iges<br />

Tochterunternehmen der Deutschen Lufthansa AG.<br />

Der Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2006 auf<br />

EUR 2,84 Mrd.<br />

AeroLogic ist ein Tochterunternehmen des Logistik-Dienstleisters DHL und der Lufthansa Cargo AG.


Flughafen<br />

Leipzig/Halle<br />

4. Leipzig als Flughafenstandort<br />

Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />

einem der bedeutendsten und modernsten<br />

Logistikstandorte Europas<br />

Der Flughafen Leipzig/Halle präsentiert sich dank<br />

konsequenter und marktorientierter Ausbaumaßnahmen<br />

heute als zentrales Drehkreuz, das Schienen-,<br />

Straßen- und Luftverkehr optimal miteinander verbindet.<br />

Er bietet 26 Hektar Gewerbefläche, die teils<br />

mit direktem Vorfeldzugang ausgestattet ist, freie<br />

Ansiedlungsflächen für Unternehmen der Luftverkehrs-<br />

und Logistikindustrie sowie eine direkte Anbindung<br />

an Schiene und Straße. Des Weiteren verfügt<br />

der Flughafen über ein Parallelbahnsystem mit<br />

zwei 3.600 Meter langen Start- und Landebahnen<br />

und über ausreichend viele Landerechte (Slots). Der<br />

Flughafen zeichnet sich durch eine ideale verkehrsgeographische<br />

Lage im Zentrum Europas, eine direkte<br />

Anbindung des Passagier- und Frachtbereiches an<br />

das transeuropäische Autobahn- und Schienennetz<br />

sowie die Möglichkeit des 24-Stunden-Betriebes<br />

aus. Dementsprechend entwickelt er sich zu einem<br />

der bedeutendsten Logistikstandorte Europas, von<br />

wo aus die stark wachsenden Märkte, insbesondere<br />

in Osteuropa und in Asien bestmöglich erschlossen<br />

werden können.<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Porsche BMW<br />

Quelle<br />

Amazon<br />

LEIPZIG<br />

4 km<br />

Der Flughafen Leipzig/Halle ist der Magnet Sachsens für die Ansiedlung internationaler Konzerne.<br />

Diese überzeugenden Standortvorteile sowie die<br />

Möglichkeit des 24-Stunden-Betriebes und die<br />

Genehmigung von Starts und Landungen an 365<br />

Tagen im Jahr waren vor allem die ausschlaggebenden<br />

Gründe dafür, dass sich die Deutsche Post World<br />

Net dazu entschied, ihr europäisches DHL-Drehkreuz<br />

am Flughafen Leipzig/Halle zu errichten. Mit<br />

einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 300 Mio.<br />

EUR an dem neuen Logistikstandort ist der Ausbau<br />

des Flughafens und die Schaffung von bis zu ca.<br />

3.500 neuen Arbeitsplätzen direkt bei der DHL<br />

geplant. Es wird nach heutigen Schätzungen davon<br />

ausgegangen, dass mit der Ansiedlung von DHL weitere<br />

7.000 Arbeitsplätze für Lieferanten und Dienstleister<br />

bis zum Jahre 2012 entstehen. Mit der Ansiedlung<br />

dieses weltweit führenden Express- und Logistikunternehmens<br />

wird Leipzig zu einem der wichtigsten<br />

Frachtflughäfen Europas aufsteigen. So sollte<br />

sich das Frachtaufkommen nach Angaben der<br />

Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen von<br />

29.330 t im Jahr 2006 auf rund 300.000 t bis 2008<br />

erhöhen. Bis 2012 soll nach DHL-Planungen das von<br />

Brüssel nach Leipzig verlagerte Umschlagszentrum<br />

seine volle Leistung mit jährlich 600.000 t erreichen.<br />

Damit steigt der Flughafen Leipzig/Halle zum zweitwichtigsten<br />

DHL-Knotenpunkt hinter Wilmington<br />

(Nordamerika) und vor Hong Kong (Asien) auf.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

47<br />

D


D<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

Der Airport Leipzig/Halle, einer der modernsten Flughäfen der Welt.<br />

Nachdem der Testbetrieb im Herbst 2007 abgeschlossen<br />

wurde, hat DHL ihr neues europäisches Luftfrachtdrehkreuz<br />

am 26. Mai 2008 in Betrieb genommen<br />

und in ihr bestehendes DHL-Netzwerk von<br />

mehr als 120.000 Zielen in 220 Ländern integriert.<br />

Im Moment starten und landen pro Tag und Nacht<br />

60 DHL-Maschinen auf dem Flughafen Leipzig/Halle,<br />

bis 2012 sollen es 80 Maschinen sein. Pro Tag<br />

werden bereits mehr als 1.500 Tonnen Fracht umgeschlagen<br />

und im Laufe der Zeit wird sich dies auf<br />

3.000 Tonnen steigern. Durch den Ausbau des<br />

Frachtgeschäftes sollen jährlich bis zu 124.000 Flugbewegungen<br />

stattfinden, 40 Prozent davon in den<br />

Nachtstunden.<br />

Durch die Ansiedlung der global agierenden Frachtlinie<br />

AeroLogic wird Leipzig/Halle als wichtigster<br />

Logistikstandort in der Region weiter gestärkt und<br />

hunderte direkte sowie indirekte Arbeitsplätze entstehen.<br />

Des Weiteren ist beabsichtigt, ein Logistikzentrum<br />

mit einer Investitionssumme von ca. EUR 25 bis<br />

30 Mio. zu errichten. Dieses soll eine Jahreskapazität<br />

von 170.000 Tonnen aufweisen und von der Lufthansa<br />

Cargo AG genutzt werden.<br />

48<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Der Wirtschaftsstandort Leipzig<br />

Seit Jahrhunderten profitiert der Standort Leipzig von<br />

seiner strategisch günstigen Lage im Netz der transeuropäischen<br />

Verkehrswege. Der kontinuierliche<br />

Ausbau des Flughafens bildet inzwischen die Grundlage<br />

dafür, dass die mitteldeutsche Region über ein<br />

leistungsfähiges Tor zu den globalen Touristik- und<br />

Wirtschaftsmärkten verfügt.<br />

Der Wirtschaftsstandort Leipzig hat wesentliche Vorteile<br />

zu bieten. Dabei wäre vor allem zu nennen:<br />

eine zentrale Verkehrsanbindung, Marktpotenzial,<br />

die Nähe zu wichtigen Abnehmern und die Präsenz<br />

von Zulieferern. Diese genannten Eigenschaften tragen<br />

in hohem Maße zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der gesamten Region bei.<br />

In einem Umkreis von 100 Kilometern um den Flughafen<br />

Leipzig/Halle leben 6,8 Millionen Menschen.<br />

Hier konzentriert sich auch ein bedeutender Teil der<br />

Industrieansiedlungen und der Wirtschaftskraft der<br />

umliegenden Bundesländer. Die Leipziger Messe ist<br />

ein Unternehmen mit über 800-jähriger Geschichte<br />

und gilt als älteste Messe der Welt.<br />

Diese überzeugenden Standortvorteile, verbunden<br />

mit dem stetigen Ausbau des Flughafens Leipzig zu<br />

dem drittwichtigsten Frachtflughafen Deutschlands


und der Schaffung eines der modernsten Frachtzentren,<br />

sind vor allem Gründe dafür, dass sich viele<br />

Unternehmen, wie beispielsweise der weltweit<br />

größte Internetbuchhändler Amazon, Quelle, Porsche,<br />

BMW und weitere Unternehmen der Logistik-,<br />

Solar- und Chemiebranche rund um Leipzig ange-<br />

R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

siedelt haben. Diesem Wachstumstrend werden<br />

Presseberichten zufolge noch viele weitere Unternehmen<br />

folgen.<br />

Das neue Logistikzentrum von DHL: Von hier aus erreichen Sendungen in 220 Länder der Welt ihr Ziel.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

49<br />

D


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R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />

D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />

5. Amentum<br />

Amentum ist ein im Jahre 2005 gegründetes Joint<br />

Venture der HSH Nordbank AG und der DAL Deutschen<br />

Anlagen Leasing/Deutsche Leasing Group<br />

GmbH. Die HSH ist die Landesbank der Hansestadt<br />

Hamburg sowie Schleswig-Holsteins und gehört zu<br />

den international führenden Geschäftsbanken. Die<br />

DAL GmbH ist ein führendes europäischen Unternehmen<br />

für Leasingdienstleistungen.<br />

Amentum wird als Asset Manager das Flugzeug verwalten,<br />

alle Wartungsarbeiten und Rechte und<br />

Pflichten aus dem Leasingvertrag kontrollieren sowie<br />

nach dessen Ablauf die Anschlussvermarktung herbeiführen.<br />

Das Unternehmen bündelt Know-How in den Bereichen<br />

der Leasingdienstleistung der Luftfahrtindustrie.<br />

Die technischen Mitarbeiter von Amentum betreuen<br />

seit vielen Jahren alle wichtigen und marktdominierenden<br />

Flugzeugtypen. Der überwiegende Teil der<br />

Beschäftigten war zuvor bei Lufthansa Technik bzw.<br />

bei Flugzeugherstellern tätig. Damit wird gewährleistet,<br />

dass fundierte Kenntnisse sowohl im technischen<br />

Bereich als auch im administrativen (Leasingvertragsgestaltung)<br />

Bereich vorhanden sind.<br />

An der Spitze des Unternehmens stehen Christian<br />

Hatje und Michael Simpson, die langjährige Berufserfahrung<br />

in anspruchsvollen und verantwortlichen<br />

Positionen im technischen Asset Management<br />

Bereich und im großvolumigen internationalem<br />

Flugzeugleasinggeschäft vorweisen können.<br />

Herr Hatje war in seiner beruflichen Karriere unter<br />

anderem 6 Jahre bei Lufthansa Technik und Lufthansa<br />

Consulting im Marketing und Asset Management<br />

Bereich tätig sowie mehrere Jahre für Airbus Industry<br />

bzw. Daimler Benz Aerospace Capital Ltd. Durch<br />

diese langjährigen Tätigkeiten sowohl im technischen<br />

als auch im beratenden Bereich bei den Global<br />

Playern der Luftfahrtindustrie kann Amentum ein<br />

breites und fundiertes Wissen in der Luftfahrtbranche<br />

anbieten.<br />

50<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Bei Amentum findet sich ein breit gefächertes Spektrum<br />

an Experten aus der Finanzbranche, aus der<br />

Flugzeugindustrie, aus Beratungsunternehmen und<br />

aus der Leasingbranche, wodurch ein einzigartiges<br />

Team entstanden ist, welches gebündeltes technisches<br />

Know How, ein weltweites Netzwerk, Innovativität<br />

und Kreativität sowie eine hochwertige Beratungsleistung<br />

zur Verfügung stellen kann.<br />

Beteiligungsstruktur der Amentum Ltd.<br />

Deutsche<br />

Leasing AG<br />

60%<br />

100%<br />

DAL<br />

GmbH<br />

AVG Irish<br />

Leasing Ltd.<br />

40%<br />

Amentum<br />

Capital Ltd.<br />

40%<br />

60%<br />

HSH<br />

Nordbank<br />

AG


<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

51


E<br />

WIRTSCHAFTLICHE<br />

ANGABEN


W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Prognoserechnungen basieren auf einem vom Anbieter erstellten und<br />

computergestützten finanzwirtschaftlichen Rechenmodell. Darin werden der Investitions- und<br />

Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft sowie deren Prognoserechnungen rechnerisch in USD abgebildet.<br />

Die darauf beruhenden Planbilanzen nach HGB sind in EUR ausgewiesen. Die Anbieterin verweist ausdrücklich<br />

auf den Prognosecharakter sämtlicher Berechnungen dieses Abschnitts. Alle Beträge sind kaufmännisch<br />

gerundet; Rundungsdifferenzen sind daher nicht zu vermeiden. Hinsichtlich der Fremdfinanzierungskonditionen<br />

wird auf die Seiten 79 ff. verwiesen.<br />

1. Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />

Mittelverwendung in USD in % der Gesamt- in % des EK<br />

investitionkosten<br />

1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000<br />

2 Nebenkosten des Erwerbs 403.750<br />

Erwerbskosten 166.403.750 88,95% 181,86%<br />

3 Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) 8.235.000 4,40% 9,00%<br />

4 Prospekt & Marketing 1.098.000 0,59% 1,20%<br />

5 Platzierungsgarantie 915.000 0,49% 1,00%<br />

6 Fremdkapitalvermittlung 1.638.000 0,88% 1,79%<br />

7 Konzeption 2.150.250 1,15% 2,35%<br />

8 Fondsgeschäftsführung 163.000 0,09% 0,18%<br />

9 Fondsverwaltung Initial 183.000 0,10% 0,20%<br />

10 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 14.382.250 7,69% 15,72%<br />

11 Vermittlungsgebühr 1.660.000 0,89% 1,81%<br />

12 Rechtsberatungskosten 300.000 0,16% 0,33%<br />

13 Mittelverwendungskontrolle 20.000 0,01% 0,02%<br />

14 Arrangierung des Fremdkapitals 607.000 0,32% 0,66%<br />

15 Initialgebühr für Flugzeugverwaltung 20.000 0,01% 0,02%<br />

16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 2.607.000 1,39% 2,85%<br />

17 Liquiditätsreserve 3.683.500 1,97% 4,03%<br />

Investitionsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />

18 nachrichtlich: Fondsabhängige Kosten<br />

(Zeilen 10 und 16)<br />

16.989.250 9,08% 18,57%<br />

Mittelherkunft in USD in % der Gesamt- in % des EK<br />

investitionkosten<br />

18 Eigenkapital<br />

Beteiligungskapital nominal 91.500.000 48,91% 100,00%<br />

Agio 5% 4.575.000 2,45% 5,00%<br />

Gründungskapital 1.500 0,00% 0,00%<br />

Eigenkapital gesamt 96.076.500 51,36% 105,00%<br />

19 Fremdkapital<br />

Langfristige Bankdarlehen 91.000.000 48,64% 99,45%<br />

Finanzierungsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

53<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzierungsplan<br />

Mittelverwendung<br />

Flugzeugkaufpreis<br />

Der von der Fondsgesellschaft abgeschlossene<br />

Kaufvertrag über das Flugzeug mit der Hersteller-<br />

Seriennummer 36001 sieht einen Basiskaufpreis in<br />

Höhe von USD 166,0 Mio. vor, der bereits etwaige<br />

von AeroLogic nachträglich georderte, aufpreispflichtige<br />

Sonderausstattungen oder Spezialausführungen<br />

mit einem USD-Betrag in Höhe von USD<br />

250.000 inkludiert. Die Verkäuferin Deucalion kann<br />

allerdings einen Preiszuschlag fordern, wenn der<br />

Hersteller Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst.<br />

Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung der<br />

Fondsgesellschaft errechnet sich in Abhängigkeit von<br />

dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und dem vom<br />

Leasingnehmer akzeptierten höchstmöglichen<br />

Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem kalkulatorisch<br />

angenommenen USD-Swapsatz von 4,5% p.a.<br />

errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von rd. USD<br />

1,4 Mio. Nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />

kann der Leasingnehmer weitere Zusatzausstattungen<br />

des Flugzeugs ordern, die eine Kaufpreiserhöhung<br />

bewirkten. Eine etwaige von der Fondsgesellschaft<br />

genehmigte Erhöhung oder Verringerung<br />

des Basiskaufpreises bewirkt eine entsprechende<br />

Anpassung der Darlehensbeanspruchung.<br />

Nebenkosten des Erwerbs<br />

Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die kalkulierten<br />

Kreditbereitstellungsgebühren i.H.v. USD 341.250<br />

und Avalprovisionen i.H.v. USD 62.500. Beide<br />

kalkulierten Beträge gehen von einer planmäßigen<br />

Auszahlung des Kredits zum 01.02.2009 aus.<br />

Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

erhält die <strong>DCM</strong> AG eine Vergütung in<br />

Höhe von 4% des vermittelten Kommanditkapitals<br />

sowie die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten<br />

Agiobeträge. Die <strong>DCM</strong> AG verwendet die ihr zufließenden<br />

Vergütungen zur Bezahlung von Provisionsansprüchen<br />

der mit der Vermittlung des Kommanditkapitals<br />

von der <strong>DCM</strong> AG im Unterauf-<br />

54<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

tragsverhältnis eingeschalteten Banken und freien<br />

Vertriebspartner. Die Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />

ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung<br />

fällig; angemessene Abschlagszahlungen können<br />

von der <strong>DCM</strong> AG vorab nach dem jeweils erreichten<br />

Platzierungsstand verlangt werden.<br />

Prospekt- und Marketinggebühr<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />

der Erstellung eines Marketingkonzepts und eines<br />

Verkaufsprospekts beauftragt. Für ihre Leistungen<br />

erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von 1,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />

Platzierung zur Zahlung fällig; angemessene<br />

Abschlagszahlungen können von der <strong>DCM</strong> AG vorab,<br />

nach Leistungserbringung und entsprechend des<br />

erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />

Platzierungsgarantiegebühr<br />

Die <strong>DCM</strong> AG hat sich unwiderruflich verpflichtet,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass der Fondsgesellschaft<br />

zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung ein<br />

durch Anleger gezeichnetes und eingezahltes Kommanditkapital<br />

im Gesamtbetrag von USD 91,5 Mio.<br />

zzgl. 5% Agio zur Verfügung steht. Für die Übernahme<br />

der Platzierungsgarantie erhält die <strong>DCM</strong> AG<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 1% des zum<br />

Abschluss der Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Vergütung ist mit Abschluss der Platzierung zur<br />

Zahlung fällig; angemessene Abschlagszahlungen<br />

können von der <strong>DCM</strong> AG vorab, entsprechend des<br />

erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />

Fremdkapitalvermittlungsgebühr<br />

Die <strong>DCM</strong> AG hat sich verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />

einen Kredit auf USD-Basis in dem durch<br />

das Finanzierungskonzept festgelegten Umfang zu<br />

vermitteln und die Kreditverhandlungen im Namen<br />

und im Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,8% des vermittelten<br />

Kredites zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit<br />

die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die Kreditver-


mittlungsgebühr ist mit Abschluss der Platzierung<br />

zur Zahlung fällig, angemessene Abschlagszahlungen<br />

können von der <strong>DCM</strong> AG vorab, nach Leistungserbringung<br />

und entsprechend des erreichten<br />

Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />

Konzeptionsvergütung<br />

Ferner war die <strong>DCM</strong> AG verpflichtet, die wirtschaftliche,<br />

steuerliche und rechtliche Konzeption<br />

für ein in Deutschland platzierungsfähiges Beteiligungsangebot,<br />

einschließlich eines endgültigen<br />

Finanzierungskonzepts, zu erarbeiten. Für die<br />

Erbringung der Konzeptionsleistungen erhält die<br />

<strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

2,35% des zum Abschluss der Platzierung gezeichneten<br />

Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG verwendet die ihr zufließende<br />

Vergütung zum Teil zur Bezahlung der von ihr im<br />

Rahmen der Konzeption beauftragten Dienstleister,<br />

z.B. Gutachter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.<br />

Die Konzeptionsvergütung ist mit<br />

Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig;<br />

angemessene Abschlagszahlungen können von der<br />

<strong>DCM</strong> AG vorab, nach Leistungserbringung und<br />

entsprechend des erreichten Platzierungsstandes,<br />

verlangt werden.<br />

Vermittlungsgebühr<br />

Die DVB Bank AG, Frankfurt, hat sich gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft verpflichtet, den Abschluss des<br />

Kaufvertrages über das Flugzeug zu vermitteln, was<br />

auch die Vermittlung des bestehenden Leasingvertrages<br />

mit Aerologic umfasst. Die DVB AG erhält<br />

hierfür und für damit in Zusammenhang stehende<br />

Leistungen von der Fondsgesellschaft eine Vermittlungsprovision<br />

in Höhe von 1% des Flugzeugkaufpreises<br />

zzgl. der in Deutschland anfallenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist spätestens<br />

fällig zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. Die DVB<br />

AG kann eine Abschlagszahlung in Höhe von USD<br />

150.000 fordern, die mit Abschluss des Kaufvertrages<br />

zur Zahlung fällig wird.<br />

Fondsverwaltung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

mit der Durchführung der Fondsverwaltung beauf-<br />

tragt. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist verantwortlich für<br />

die ständige administrative Betreuung der Einzelbeteiligungen<br />

in Abstimmung mit dem Treuhänder,<br />

die Abwicklung der Ausschüttungen und die Vorbereitung<br />

und Abwicklung der Gesellschafterversammlungen.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist<br />

berechtigt, die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise<br />

oder vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen. Die<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen in<br />

der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von 0,2% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit<br />

Abschluss der Platzierung fällig ist. Ab dem<br />

01.01.2009 erhält sie für ihre Tätigkeit, einschließlich<br />

ihrer Geschäftsführungsleistungen (vgl.<br />

nachfolgend), eine laufende jährliche Vergütung in<br />

Höhe von USD 160.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung ist in zwei<br />

gleichen halbjährliche Raten jeweils zum 01.01.<br />

und zum 01.07. eines Jahres vorschüssig zahlungsfällig,<br />

erstmals zum 01.01.2009.<br />

Rechtsberatungskosten<br />

Ausgewiesen werden die der Fondsgesellschaft in<br />

der Initialphase entstehenden Kosten für die Beauftragung<br />

der Anwälte in geschätzter Höhe.<br />

Fondsgeschäftsführung und Haftungsvergütungen<br />

Die Komplementärin der Fondsgesellschaft erhält für<br />

die Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 0,02% des zum<br />

Ende der Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr Johann Deinböck<br />

erhalten als geschäftsführende Kommanditisten für<br />

die Übernahme der Geschäftsführung in der<br />

Platzierungsphase eine Vergütung in Höhe von 0,1%<br />

bzw. 0,05% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2009 erhält die<br />

Komplementärin eine laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung<br />

in Höhe von USD 40.000 zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Geschäftsführungstätigkeit<br />

der <strong>DCM</strong> Service GmbH ist mit<br />

ihrer Verwaltungsvergütung abgegolten.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

55


Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />

Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />

Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />

sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />

Vergütung in Höhe von USD 5.000.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />

Leistungen in der Platzierungsphase eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von USD 20.000 zuzüglich<br />

gesetzlicher anfallender Umsatzsteuer.<br />

Fremdkapitalarrangierung<br />

Die finanzierenden Banken erhalten für die Arrangierung<br />

des Gesamtkredits einmalige und laufende<br />

Vergütungen. Die einmaligen Vergütungen belaufen<br />

sich auf 0,6% des von der Fondsgesellschaft<br />

beanspruchten Tilgungsdarlehens bzw. 0,8% bezogen<br />

auf das von der Gesellschaft beanspruchte endfällige<br />

Darlehen. Die einmaligen Vergütungen sind<br />

mit Abschluss des Kreditvertrages zur Zahlung fällig.<br />

Daneben erhalten die finanzierenden Banken eine<br />

laufende Vertragsverwaltungsgebühr (Agency Fee) in<br />

Höhe von jährlich USD 10.000, die jeweils jährlich<br />

vorschüssig zur Zahlung fällig ist.<br />

Flugzeugverwaltung Initialgebühr<br />

Für die Aufwendungen des Asset Managers Amentum<br />

Capital Ltd. zur Einrichtung des Leasingvertragsmanagements<br />

entstehen der Fondsgesellschaft einmalige<br />

Kosten in Höhe von USD 20.000, die drei Monate vor<br />

Auslieferung des Flugzeugs zur Zahlung fällig sind.<br />

Mittelherkunft<br />

Die Fondsgesellschaft plant, das derzeitige<br />

Gesellschaftskapital in Höhe von USD 1.500 bis<br />

zum 31.12.2008 um insgesamt USD 91,5 Mio. zzgl.<br />

5% Agio zu erhöhen. Die der Gesellschaft beitretenden<br />

Anleger sind verpflichtet, den jeweils gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrag nebst Agio binnen 21<br />

Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

auf das dort benannte Gesellschaftskonto einzuzahlen.<br />

Die beitretenden Gesellschafter können den<br />

Beteiligungsbetrag entweder unmittelbar in USD<br />

oder aber in Euro erbringen.<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Die Nettoeinnahmen reichen zur Realisierung der<br />

Anlageziele nicht aus. Die Finanzierung des<br />

Geschäftszweckes soll daher durch Aufnahme von<br />

zwei Darlehen im Gesamtbetrag von USD 91,0 Mio.<br />

sichergestellt werden. Die erste Darlehenstranche in<br />

Höhe von USD 60,5 Mio. ist über die Zinsfestschreibungsdauer<br />

von 120 Monaten vollständig zu tilgen.<br />

Die zweite Darlehenstranche über USD 30,5 Mio. ist<br />

über die vereinbarte Laufzeit von 120 Monaten<br />

tilgungsfrei und folglich zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

durch eine Anschlussfinanzierung neu einzudecken.<br />

Beide Darlehenstranchen werden zum Zeitpunkt der<br />

Fälligkeit der Kaufpreiszahlung valutiert, d.h. bei<br />

planmäßiger Auslieferung des Flugzeuges zum<br />

01.02.2009. Die Fondsgesellschaft beansprucht keine<br />

Zwischenfinanzierung.<br />

Hinweise:<br />

Soweit die Leistungsvergütungen als prozentuale<br />

Größe vereinbart sind und in Abhängigkeit vom<br />

erreichten Platzierungsstand am Platzierungsschluss<br />

berechnet werden, unterstellen die im Prospekt ausgewiesenen<br />

Vergütungen das Erreichen der<br />

angestrebten Vollplatzierung.<br />

Die von der Fondsgesellschaft im Rahmen des sog.<br />

„Reverse Charge“-Verfahrens geschuldete deutsche<br />

Umsatzsteuer, die auf Vergütungsansprüche der ausländischen<br />

Vertragspartner entsteht, führt in<br />

Verbindung mit dem Vorsteuerabzug in gleicher<br />

Höhe zu keiner Liquiditätsbelastung der Fondsgesellschaft.<br />

Die zwischen der Fondsgesellschaft und<br />

der <strong>DCM</strong> AG abgeschlossenen Leistungsverträge<br />

sehen vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />

entstehende Umsatzsteuer von den Vertragspartnern<br />

bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden ist,<br />

sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />

Umsatzsteuer die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

gefährden würde.<br />

Die Gesamthöhe der zu leistenden Provisionen<br />

beträgt rd. USD 14,4 Mio.; davon entfallen rd. USD<br />

8,2 Mio. auf die Vermittlung des Eigenkapitals.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

56<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

2. Langfristige Prognoserechnung<br />

Liquiditätsrechnung 2008 2009 2010 2011<br />

1 Einnahmen aus Leasingraten in USD 14.660.096 15.992.832 15.992.832<br />

2 Zinseinnahmen in USD 690.491 446.964 204.482 166.445<br />

3 Zinsausgaben in USD -4.255.552 -4.349.563 -4.039.063<br />

4 Tilgung des Fremdkapitals in USD -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000<br />

5 Fondsverwaltungskosten in USD -295.417 -320.000 -326.400<br />

6 Asset Management in USD -66.000 -73.440 -74.909<br />

7 Veräußerungserlös in USD 0 0 0<br />

8 Liquiditätsergebnis p.a. vor<br />

Auszahlungen an Gesellschafter in USD 690.491 4.490.091 5.454.311 5.718.906<br />

9 Liquiditätsreserve per 31.12.<br />

vor Auszahlungen an Gesellschafter 8.864.082 7.684.643 6.769.799<br />

10 Auszahlungen an Gesellschafter in % 7,25% 7,25% 7,25%<br />

in USD 6.633.750 6.633.750 6.633.750<br />

nur informatorisch:<br />

Liquiditätsreserve vor Auszahlung in USD 11.389.107 10.202.824 9.281.840<br />

Liquiditätsreserve nach Auszahlung in USD 4.755.357 3.569.074 2.648.090<br />

Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus Vermietung) 2008 2009 2010 2011<br />

11 Einnahmen aus Leasingraten in USD 14.660.096 15.992.832 15.992.832<br />

12 Zinsausgaben in USD -4.255.552 -4.349.563 -4.039.063<br />

13 Fondsverwaltungskosten in USD -295.417 -320.000 -326.400<br />

14 Asset Management in USD -66.000 -73.440 -74.909<br />

15 Abschreibungen in USD -13.826.847 -15.083.833 -15.083.833<br />

16 Steuerliches Ergebnis in USD -2.387.000 -3.783.720 -3.834.004 -3.531.373<br />

in % des EK -4,14% -4,19% -3,86%<br />

17 Verlustvortrag aus Vorjahr (§ 15b EStG) -2.387.000 -6.170.720 -10.004.724<br />

18 Zu versteuerndes Ergebnis in USD 0 0 0 0<br />

in % des EK 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 2008 2009 2010 2011<br />

19 Zinseinkünfte in USD 690.491 446.964 204.482 166.445<br />

in % des EK 0,75% 0,49% 0,22% 0,18%<br />

Steuerzahlungen 2008 2009 2010 2011<br />

20 Einkommensteuer in USD 305.956 117.887 53.932 43.900<br />

in % des EK 0,33% 0,13% 0,06% 0,05%<br />

Stand Darlehensverbindlichkeiten 2008 2009 2010 2011<br />

21 Restdarlehen per 31.12. in USD 85.000.000 79.000.000 73.000.000<br />

57<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1


2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 13.432.736 13.200.000<br />

137.815 118.922 110.104 111.715 124.119 147.695 178.446 187.951 172.335<br />

-3.728.563 -3.418.063 -3.107.563 -2.797.063 -2.486.563 -2.176.063 -1.859.094 -1.853.688 -1.554.438<br />

-6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.500.000 -4.500.000 -4.500.000<br />

-332.928 -339.587 -346.378 -353.306 -360.372 -367.579 -374.931 -382.430 -390.078<br />

-76.407 -77.935 -79.494 -81.084 -82.705 -84.359 -86.047 -629.768 -354.839<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

5.992.750 6.276.169 6.569.501 6.873.095 7.187.312 7.512.526 7.351.207 6.254.802 6.572.980<br />

6.128.799 5.771.218 5.706.970 5.946.315 6.499.876 7.378.652 8.096.109 7.717.161 7.427.640<br />

7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,50% 7,50%<br />

6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.862.500 6.862.500<br />

8.635.429 8.273.193 8.205.073 8.441.358 8.992.701 9.870.130 10.030.080 9.691.135 9.396.390<br />

2.001.679 1.639.443 1.571.323 1.807.608 2.358.951 3.236.380 3.396.330 2.828.635 2.533.890<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 13.432.736 13.200.000<br />

-3.728.563 -3.418.063 -3.107.563 -2.797.063 -2.486.563 -2.176.063 -1.859.094 -1.853.688 -1.554.438<br />

-332.928 -339.587 -346.378 -353.306 -360.372 -367.579 -374.931 -382.430 -390.078<br />

-76.407 -77.935 -79.494 -81.084 -82.705 -84.359 -86.047 -629.768 -354.839<br />

-15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833<br />

-3.228.899 -2.926.586 -2.624.436 -2.322.453 -2.020.641 -1.719.003 -1.411.073 -4.516.982 -4.183.189<br />

-3,53% -3,20% -2,87% -2,54% -2,21% -1,88% -1,54% -4,94% -4,57%<br />

-13.536.096 -16.764.995 -19.691.581 -22.316.017 -24.638.470 -26.659.111 -28.378.114 -29.789.187 -34.306.169<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

137.815 118.922 110.104 111.715 124.119 147.695 178.446 187.951 172.335<br />

0,15% 0,13% 0,12% 0,12% 0,14% 0,16% 0,20% 0,21% 0,19%<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

36.349 31.366 29.040 29.465 32.737 38.955 47.065 49.572 45.453<br />

0,04% 0,03% 0,03% 0,03% 0,04% 0,04% 0,05% 0,05% 0,05%<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

67.000.000 61.000.000 55.000.000 49.000.000 43.000.000 37.000.000 30.500.000 26.000.000 21.500.000<br />

58


W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />

13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 251.228.320<br />

161.343 147.547 144.680 138.227 168.577 3.557.859<br />

-1.246.875 -914.375 -581.875 -249.375 -24.938 -38.642.708<br />

-5.000.000 -5.000.000 -5.000.000 -5.000.000 -1.500.000 -91.000.000<br />

-397.880 -405.837 -413.954 -422.233 -430.678 -6.259.988<br />

-358.019 -361.310 -364.715 -368.240 -371.889 -3.591.160<br />

0 0 0 0 83.813.900 83.813.900<br />

6.358.570 6.666.026 6.984.136 7.298.378 94.854.973<br />

6.923.710 6.727.236 6.848.872 6.827.250 93.447.223<br />

7,50% 7,50% 8,00% 9,00% 102,13% 221,6%<br />

6.862.500 6.862.500 7.320.000 8.235.000 93.447.223 202.789.723<br />

8.886.513 8.684.891 8.802.207 8.775.746 93.447.223<br />

2.024.013 1.822.391 1.482.207 540.746 0<br />

2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />

13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 251.228.320<br />

-1.246.875 -914.375 -581.875 -249.375 -24.938 -38.642.708<br />

-397.880 -405.837 -413.954 -422.233 -430.678 -6.259.988<br />

-358.019 -361.310 -364.715 -368.240 -371.889 -3.591.160<br />

-1.256.986 0 0 0 0 -181.006.000<br />

9.940.240 11.518.478 11.839.456 12.160.151 12.372.496 19.341.464<br />

10,86% 12,59% 12,94% 13,29% 13,52%<br />

-38.489.357 -28.549.117 -17.030.639 -5.191.183 0<br />

0 0 0 6.968.968 12.372.496 19.341.464<br />

0,00% 0,00% 0,00% 7,62% 13,52% 21,1%<br />

2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />

161.343 147.547 144.680 138.227 168.577 3.557.859<br />

0,18% 0,16% 0,16% 0,15% 0,18% 3,8%<br />

2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />

42.554 38.916 38.159 3.124.407 5.526.715 9.632.427<br />

0,05% 0,04% 0,04% 3,41% 6,04% 10,5%<br />

2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />

16.500.000 11.500.000 6.500.000 1.500.000 0<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

59<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Erläuterungen zur langfristigen<br />

Prognoserechnung<br />

Einnahmen aus Leasingraten (Zeilen 1 und 11):<br />

AeroLogic zahlt monatlich vorschüssige Leasingraten<br />

über die fest vereinbarte Mietzeit von 120<br />

Monaten (bei planmäßiger Auslieferung vom<br />

01.02.2009 bis 31.01.2019). Die ausgewiesene<br />

Leasingrate bezieht sich auf den Basiskaufpreis des<br />

Flugzeugs. Im Falle eines erhöhten Flugzeugkaufpreises<br />

erhöht sich auch die Basisleasingrate in<br />

entsprechendem prozentualen Umfang. Die Leasingraten<br />

werden endgültig fixiert mit der Festschreibung<br />

der Fremdkapitalzinsen (vgl. dazu nachfolgend).<br />

Die kalkulierten Leasingraten beruhen auf<br />

einem unterstellten 10-Jahres-USD-Swapsatz von<br />

4,5% p. a.<br />

Die kalkulierten Mieteinnahmen für die Zweitvermietungsphase<br />

(prognosegemäß vom 01.02.2019<br />

bis 31.12.2025) beruhen auf einer gutachterlichen<br />

Einschätzung der Marktverhältnisse per Ende 2018/<br />

Anfang 2019. Aus drei vorliegenden Bewertungsgutachten<br />

fand das Gutachten mit dem mittleren<br />

Wert Verwendung. Der Gutachter IBA International<br />

Bureau of Aviation, Horley, United Kingdom,<br />

schätzt eine erzielbare Marktmiete per Februar 2019<br />

auf USD 1,1 Mio. monatlich. Diese Einschätzung<br />

beruht auf erwarteten Restwertentwicklungen des<br />

Flugzeugs, einer unterstellten 2,5%-igen jährlichen<br />

Inflationsrate und insbesondere auf der Annahme,<br />

dass das Flugzeug im Zustand „Full Life Conditions“<br />

an den Anschlussmieter übergeben werden kann.<br />

Der Prospektherausgeber weist darauf hin, dass eine<br />

Anschlussvermietung voraussichtlich nicht über eine<br />

weitere feste Mietdauer bis zum Ende des Prognosezeitraumes<br />

abgeschlossen werden kann, sondern<br />

vielmehr auch einen kürzeren Zeitraum<br />

umfassen kann mit der Folge eines möglicherweise<br />

weiteren Leasingnehmerwechsels. Für Zwecke der<br />

Prognoserechnung wird eine kontinuierliche<br />

Anschlussvermietung zu gleich bleibenden Konditionen<br />

unterstellt.<br />

60<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Zinseinnahmen (Zeilen 2 und 19):<br />

Die jeweils verfügbare USD-Liquiditätsreserve der<br />

Fondsgesellschaft wird verzinslich angelegt. Für<br />

Kalkulationszwecke wurde für den gesamten Prognosezeitraum<br />

eine verzinsliche Anlage zu 3,5% p.a.<br />

unterstellt. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, das<br />

Gesellschaftskonto bei dem Sicherheitentreuhänder<br />

Calyon (in Frankreich) zu führen; ein Quellensteuerabzug<br />

in Deutschland findet daher nicht statt.<br />

Zinsausgaben (Zeilen 3 und 12):<br />

Die Fremdkapitalzinsen werden für beide Darlehensteilbeträge<br />

zusammen ausgewiesen. Der Prognoserechnung<br />

liegt die Annahme zugrunde, dass<br />

der Leasingnehmer von seinen Optionsrechten zur<br />

Wahl eines variablen USD-Zinses oder einer partiellen<br />

Finanzierung auf EUR-Basis keinen Gebrauch<br />

macht. Somit wurde bei beiden Darlehen eine Zinsfestschreibung<br />

auf USD-Basis für eine Laufzeit von<br />

10 Jahren unterstellt. Die Bankmargen für beide<br />

Darlehensteilbeträge sind so wie die Bankgebühren<br />

für die Arrangierung des Kredits fest vereinbart. Die<br />

Finanzierung wird endgültig aber erst zwei Tage vor<br />

Auslieferung des Flugzeugs eingedeckt mit der<br />

Folge, dass der endgültige Zinsaufwand erst zu<br />

diesem Zeitpunkt berechnet werden kann. Der<br />

Anpassungsmechanismus zur Berechnung der<br />

endgültigen Leasingraten gewährleistet aber praktisch<br />

vollen Ausgleich eines etwaigen Mehr- oder<br />

Minderaufwandes. Der Prognoserechnung liegt ein<br />

kalkulatorischer Zinssatz für das Tilgungsdarlehen<br />

von 5,175% p.a. und für das endfällige Darlehen<br />

von 5,65% p.a. zugrunde. Die Zinsen werden von<br />

der finanzierenden Bank zusammen mit den<br />

Tilgungsbeträgen für das Tilgungsdarlehen jeweils<br />

vierteljährlich nachschüssig abgerechnet. Für die<br />

Anschlussfinanzierung des Restdarlehens ab dem<br />

01.02.2019 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von<br />

6,65% p.a. in Ansatz gebracht.


Tilgung des Fremdkapitals (Zeile 4):<br />

Nur der Darlehensteil über USD 60,5 Mio. ist<br />

während der ersten 10-jährigen Vermietungsphase<br />

fortlaufend zu tilgen. Der Darlehensvertrag verpflichtet<br />

die Fondsgesellschaft zu Tilgungsleistungen,<br />

die mindestens den Tilgungen auf Basis eines Annuitätendarlehens<br />

entsprechen. Der Fondsgesellschaft<br />

steht es allerdings frei, unterjährig zum Ende des<br />

ersten und des zweiten Kalenderquartals höhere<br />

Tilgungsbeträge zu leisten und die Tilgungsbeträge<br />

für das dritte bzw. vierte Kalenderquartal entsprechend<br />

zu reduzieren. Die Fondsgesellschaft<br />

wird hiervon voraussichtlich Gebrauch machen,<br />

entsprechend wurden kalkulatorisch anfänglich<br />

höhere Tilgungsbeträge eingestellt. Der zunächst<br />

tilgungsfreie Darlehensteilbetrag über USD 30,5<br />

Mio. wird kalkulatorisch ab Beginn des Prolongationszeitraums<br />

fortlaufend über eine Laufzeit von 74<br />

Monaten getilgt.<br />

Fondsverwaltungskosten (Zeilen 5 und 13):<br />

Die ausgewiesenen Fondsverwaltungskosten p.a.<br />

setzen sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:<br />

■ laufende Geschäftsführung: USD 40.000,00<br />

■ laufende Fondsverwaltung: USD 160.000,00<br />

■ laufende Haftungsvergütungen: USD 5.000,00<br />

■ laufende Steuerberatungskosten: USD 60.000,00<br />

■ laufende Treuhändervergütungen:<br />

USD 30.000,00<br />

■ laufende Jahresabschlussprüfungskosten:<br />

USD 15.000,00<br />

■ laufende Bankgebühren: USD 10.000,00<br />

Die Fondsverwaltungsverträge sehen jeweils eine<br />

halbjährlich nachschüssige Zahlungsweise und eine<br />

2%-ige Indexierung der Fondskosten p.a. ab dem<br />

01.01.2011 vor.<br />

Flugzeugverwaltung (Zeilen 6 und 14):<br />

Amentum Capital Ltd. erhält für das Lease-Management<br />

und für technische Dienstleistungen betreffend<br />

das Flugzeug ab Mietbeginn eine monatlich nachschüssig<br />

fällige Vergütung von USD 6.000,00 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren).<br />

Diese Vergütung ist ab 01.01.2010 mit 2,0%<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

p.a. und ab Beginn der Anschlussvermietungsphase<br />

mit 3,5% p.a. indexiert. Sonderleistungen im<br />

Zusammenhang mit der Aufbereitung und Überstellung<br />

des Flugzeugs für die Anschlussvermietung<br />

werden gesondert nach Aufwand vergütet. Kalkulatorisch<br />

wurden hierfür einmalig USD 300.000<br />

eingestellt.<br />

Für seine Leistungen als Remarketing Agent erhält<br />

Amentum weitere Vergütungen. Für die Vermittlung<br />

eines Anschlussmieters erhält Amentum eine<br />

laufende Vergütung in Höhe von 2% der vereinbarten<br />

monatlichen Anschlussleasingrate. Für die Vermittlung<br />

eines Flugzeugkäufers bei Beendigung der Vermietungstätigkeit<br />

erhält Amentum eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,1% bezogen auf den erzielten<br />

Verkaufspreis vor Abzug von Veräußerungskosten.<br />

Amentum erhält ferner nachgewiesene und angemessene<br />

Handlungs- und Reisekosten erstattet.<br />

Veräußerungserlös (Zeile 7):<br />

Für Zwecke der Prospektdarstellung endet der Prognosezeitraum<br />

per 31.12.2025. Zur vollständigen<br />

Abbildung des Investments waren vom Prospektherausgeber<br />

Annahmen zu treffen über die Höhe eines<br />

möglicherweise erzielbaren Veräußerungserlöses bei<br />

Verkauf des Flugzeugs. Zur Einschätzung der Restwertentwicklung<br />

wurden vom Prospektherausgeber<br />

drei Bewertungsgutachten („Desktop Appraisals“)<br />

namhafter Gutachter eingeholt (Avitas, IBA, Aviation<br />

Specialists Group). Der niedrigste Gutachtenwert<br />

per Ende 2025 liegt bei USD 83,2 Mio., der mittlere<br />

Schätzwert bei USD 85,1 Mio. und der höchste<br />

Schätzwert bei USD 92,7 Mio. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />

wurde der mittlere Gutachtenwert<br />

herangezogen. Alle genannten Restwerte per<br />

Ende 2025 verstehen sich als sog. „Half-Life“-<br />

Values, d.h. es wird eine Flugzeugrückgabe im Zustand<br />

„Half-Life-Condtion“ unterstellt.<br />

Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde der<br />

Gesamtbetrag der möglichen Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter für die abweichenden Schätzwerte in<br />

Höhe von USD 83,2 Mio. und USD 92,7 Mio. ermittelt<br />

(vgl. dazu unten). Vom Veräußerungserlös wer-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

61<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

den variable Vermarktungskosten in Höhe von 1,1%<br />

bezogen auf den Veräußerungserlös abgezogen,<br />

welche an den Asset Manager fließen. Ferner wurden<br />

vom Veräußerungserlös die Einmalvergütung in<br />

Höhe von USD 200.000 zugunsten der Komplementärin<br />

für ihre Leistungen in Zusammenhang mit der<br />

Veräußerung des Flugzeugs sowie eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von USD 150.000 zugunsten der<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH für ihre Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

abgezogen.<br />

Liquiditätsergebnis p.a. vor Auszahlungen<br />

(Zeile 8):<br />

Ausgewiesen ist hier der Saldo aus den kalenderjährlichen<br />

Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft<br />

vor Berücksichtigung von Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter, d.h. der jährlich prognosegemäß<br />

erzielbare Liquiditätsüberschuss.<br />

Liquiditätsreserve per 31.12. vor<br />

Auszahlungen (Zeile 9):<br />

Ausgewiesen ist hier der Stand der kalkulatorischen<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres,<br />

d.h. der Gesamtbetrag der jeweils verfügbaren<br />

Mittel vor Berücksichtigung der jährlichen<br />

Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />

Auszahlungen an die Gesellschafter (Zeile 10):<br />

Die prognostizierten jährlichen Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter werden hier in prozentualer Höhe,<br />

bezogen auf das nominale Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />

bzw. den Betrag einer Beispielsbeteiligung<br />

und ferner mit absoluten Beträgen für das<br />

Gesamtkapital der Fondsgesellschaft ausgewiesen.<br />

Es ist geplant, dass die Fondsgesellschaft die<br />

Auszahlungen an Gesellschafter jeweils zum 01.02.<br />

des Folgejahres leisten wird. Demgemäß wird im<br />

Weiteren der Stand der rechnerischen Liquiditätsreserve<br />

unmittelbar vor und unmittelbar nach erfolgter<br />

Auszahlung an die Gesellschafter ausgewiesen.<br />

Abschreibungen (Zeile 15):<br />

Die Anschaffungskosten des Flugzeuges setzen sich<br />

aus dem Flugzeugkaufpreis und den Nebenkosten<br />

62<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

des Erwerbs zusammen. Nach Maßgabe der<br />

amtlichen AfA-Tabelle für Luftfahrtunternehmen und<br />

Flughafenbetriebe beträgt die betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer eines Flugzeuges mit mindestens 20<br />

Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht 12 Jahre.<br />

Anwendung findet die lineare Abschreibungsmethode.<br />

Dementsprechend werden die Anschaffungskosten<br />

gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer von 144 Monaten verteilt. Im<br />

Anschaffungsjahr 2009 erfolgt eine zeitanteilige<br />

Abschreibung pro rata temporis für 11 Monate<br />

(Anschaffung erfolgt planmäßig zum 01.02.2009).<br />

Steuerliches Ergebnis (Zeile 16):<br />

Ausgewiesen wird hier der jährliche Überschuss der<br />

Einnahmen über die Werbungskosten bzw.<br />

(anfänglich) der Werbungskosten über die Einnahmen.<br />

Verlustvortrag gemäß § 15 b EStG und zu<br />

versteuerndes Ergebnis (Zeilen 17 u. 18):<br />

Die anfänglichen Werbungskostenüberschüsse werden<br />

unter Anwendung von § 15 b EStG in Form<br />

eines Verlustvortrages in der Gesellschaft gekapselt,<br />

d.h. solche Verluste stehen den Anlegern nicht für<br />

den allgemeinen Verlustabzug bzw. Verlustausgleich<br />

zur Verfügung. Den Anlegern wird vielmehr<br />

anfänglich ein steuerliches Null-Ergebnis zugewiesen.<br />

Die in der Fondsgesellschaft zu speichernden<br />

anfänglichen Verluste können zeitlich unbegrenzt<br />

vorgetragen und gegen künftige jährliche Einnahmen-Überschüsse<br />

verrechnet werden. Zu versteuernde<br />

positive Ergebnisanteile werden den<br />

Fondsgesellschaftern daher erst nach Verbrauch des<br />

Verlustvortrages zugewiesen.<br />

Zinseinkünfte (Zeile 19):<br />

Ausgewiesen werden hier die den Fondsgesellschaftern<br />

getrennt zuzurechnenden Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen. Die prognostizierten Zinserträge<br />

werden den Fondsgesellschaftern ohne Abzug von<br />

Werbungskosten in anteiliger Höhe zugerechnet und<br />

unterliegen auf Ebene der Fondsgesellschafter ab<br />

2009 der Abgeltungssteuer (vgl. dazu unten).


Steuerzahlungen (Zeile 20):<br />

Ausgewiesen wird die sich gemäß der Ergebnisprognose<br />

ergebende jährliche Einkommensteuerlast der<br />

Gesellschafter und dies in absoluten Beträgen für<br />

das nominale Gesamtkapital der Fondsgesellschaft<br />

sowie in prozentualer Höhe zur Ermittlung einer<br />

möglichen Steuerbelastung für eine individuelle<br />

Beteiligungssumme. In die Berechnung der Einkommensteuer<br />

fließen zwei Steuerberechnungsgrundlagen<br />

ein, zum einen die steuerlichen Einkünfte aus<br />

Vermietungstätigkeit und zum anderen die steuerlichen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die steuerlichen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ab<br />

dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer in Höhe von<br />

25% zzgl. des Solidaritätszuschlags, der derzeit mit<br />

einem Satz von 5,5% bezogen auf die Einkommensteuerschuld<br />

erhoben wird. Die steuerlichen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen in 2008 und die<br />

steuerlichen Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit<br />

unterliegen dem jeweils persönlich maßgeblichen<br />

Grenzsteuersatz. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />

wurde der derzeit allgemein geltende Spitzensteuersatz<br />

in der Einkommensteuer von 42% angesetzt. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass für zu versteuernde<br />

Einkommen von mehr als € 250.000,00 (Grundtabelle)<br />

bzw. von € 500.000,00 (Splittingtabelle) ein<br />

Spitzensteuersatz von 45% Anwendung findet (sog.<br />

Reichensteuer). Auf die veranlagte Einkommensteuer<br />

wird wiederum der Solidaritätszuschlag erhoben.<br />

Eine etwaige Kirchensteuerbelastung der zu versteuernden<br />

Einkünfte wurde nicht berücksichtigt.<br />

Stand Darlehensverbindlichkeiten(Zeile 21):<br />

Ausgewiesen wird hier die jeweilige Restvaluta aus<br />

beiden Darlehensteilbeträgen zum 31.12. des jeweiligen<br />

Kalenderjahres. Zur Tilgungsstruktur dieser<br />

Darlehen vgl. die Anmerkungen oben Zeile 4<br />

(Tilgung des Fremdkapitals).<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

63<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

3. Sensitivitätsanalyse (Abweichungen<br />

von der Prognoserechnung)<br />

Die langfristige Ergebnisprognose beruht hinsichtlich<br />

der dargestellten Mieteinnahmen und Zinsausgaben<br />

auf den im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bekannten Vertragsgrundlagen sowie kalkulatorischen<br />

Zinsansätzen. Die von AeroLogic zu<br />

zahlende Leasingrate bestimmt sich in Abhängigkeit<br />

zu dem maßgeblichen endgültigen Zinssatz. Festgeschrieben<br />

werden der Basiszinssatz und die sich<br />

daraus ableitende Leasingrate erst zwei Tage vor der<br />

tatsächlichen Auslieferung und Übergabe des<br />

Flugzeuges. Die nach dem endgültigen Darlehenszinssatz<br />

und einer vertraglich vorgegebenen Berechnungsformel<br />

zu bestimmende Leasingrate soll einen<br />

um 0,5 Prozentpunkte abweichenden Basiszins<br />

prinzipiell kompensieren, so dass die Wirtschaftlichkeit<br />

des Engagements aus Sicht des Leasinggebers<br />

stets gewahrt bleibt. Die leasingvertragliche Anpassungsformel<br />

ist jedoch bezogen auf das konkrete Verhältnis<br />

zwischen Eigen- und Fremdkapital der Fondsgesellschaft<br />

geringfügig überkompensierend, so dass<br />

ein niedriger Fremdkapitalzins zu einer Leasingrate<br />

1. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

Änderung des 10-Jahres-USD-Swapsatzes<br />

Gesamtausschüttung<br />

226%<br />

225%<br />

224%<br />

223%<br />

222%<br />

221%<br />

220%<br />

219%<br />

218%<br />

217%<br />

216%<br />

64<br />

218%<br />

Zinssatz<br />

-0,5%<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

4,5%<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

225%<br />

Zinssatz<br />

+0,5%<br />

führt, die eine geringfügig niedrigere Verzinsung des<br />

eingesetzten Eigenkapitals mit sich bringt. Der Prognoserechnung<br />

liegt ein Basiszinssatz von 4,5%<br />

zugrunde, der dem im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

gegebenen Marktniveau entspricht.<br />

Die erste Grafik zeigt die Auswirkungen eines um 50<br />

Basispunkte (0,5% p.a.) erhöhten bzw. verminderten<br />

endgültigen Zinssatzes und zwar in Bezug auf die<br />

möglichen Gesamtrückflüsse an die Gesellschafter<br />

bei ansonsten unveränderten Verhältnissen.<br />

AeroLogic hat das Optionsrecht, den Leasingvertrag<br />

ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres<br />

oder des 7. Mietjahres kündigen zu können. Im Falle<br />

der Optionsausübung ist AeroLogic verpflichtet, an<br />

die Fondsgesellschaft eine Abstandszahlung in Höhe<br />

von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung zum<br />

Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />

(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />

zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />

Regelungen ist die Fondsgesellschaft im Fall der<br />

Optionsausübung verpflichtet, das Tilgungsdarlehen<br />

vollständig zurückzuzahlen. Die Restamortisation<br />

2. Prognostizierte Gesamtrückflüsse nach<br />

Ausübung der vorzeitigen Vertragsbeendigungsoption<br />

Gesamtausschüttung<br />

235%<br />

230%<br />

225%<br />

220%<br />

215%<br />

210%<br />

205%<br />

200%<br />

195%<br />

204%<br />

Anschlussleasingrate<br />

USD 0,9 Mio.<br />

(-33%*)<br />

218%<br />

Anschlussleasingrate<br />

USD 1 Mio.<br />

(-25%*)<br />

233%<br />

Anschlussleasingrate<br />

USD 1,1 Mio.<br />

(-18%*)<br />

* prozentualer Abschlag auf den durchschnittlichen Gutachtenwert


kann aus der Abstandszahlung und der laufenden<br />

Liquidität des Optionsjahres erbracht werden. Das<br />

Flugzeug, das dann nur noch hinsichtlich des endfälligen<br />

Darlehens belastet ist (USD 30,5 Mio.),<br />

muss mit Rückgabe durch AeroLogic (im Zustand<br />

„Full Life Condition“) einer Anschlussvermietung<br />

zugeführt werden. Bei Beibehaltung der prognostizierten<br />

jährlichen Auszahlungen der Höhe nach<br />

verschieben sich für die untersuchten Fälle der<br />

Anschlussvermietung zu USD 1,1 Mio. und zu USD<br />

1,0 Mio. die Zeitpunkte, zu denen die Auszahlungen<br />

für das Optionsjahr und das Folgejahr geleistet werden.<br />

Für den untersuchten schlechten Fall der<br />

Anschlussvermietung zu USD 0,9 Mio. verringern<br />

sich die prognostizierten jährlichen Auszahlungen<br />

für das Optionsjahr und für das Folgejahr.<br />

Für die von drei unabhängigen Gutachtern ermittelte<br />

Anschlussleasingrate für das 6. Mietjahr wurde für die<br />

Sensitivitätsanalyse der Mittelwert des höchsten<br />

sowie des niedrigsten Gutachtens in Höhe von USD<br />

1,1 Mio. unterstellt. Hiervon wurden im Rahmen der<br />

untersuchten Fälle Sicherheitsabschläge vorgenommen,<br />

die in der zweiten Grafik der vorherigen Seite<br />

3. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

verschiedenen Anschlussleasingraten<br />

Gesamtausschüttung<br />

235%<br />

230%<br />

225%<br />

220%<br />

215%<br />

210%<br />

205%<br />

200%<br />

195%<br />

209%<br />

Anschlussleasingrate<br />

-10%<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

USD 1,1 Mio.<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

232%<br />

Anschlussleasingrate<br />

+10%<br />

ausgewiesen sind. Die zweite Grafik zeigt die<br />

Auswirkung einer etwaigen Optionsausübung durch<br />

AeroLogic zum Ende des 6. Mietjahres auf die Höhe<br />

der erzielbaren Gesamtausschüttung für unterschiedliche<br />

kalkulatorische Mietansätze im<br />

restlichen Vermietungszeitraum bis zum 31.12.2025<br />

(gleich bleibende Miethöhe und nahtlose Anschlussvermietung<br />

unterstellt).<br />

Die langfristige Ergebnisprognose beruht im Übrigen<br />

bis zum Ende des zehnjährigen Leasingvertrages mit<br />

AeroLogic hinsichtlich aller wesentlichen Parameter<br />

auf festen vertraglichen Grundlagen, d.h. auf feststehenden<br />

Rechengrößen. Für den sich anschließenden<br />

Vermietungszeitraum bis zum Ende des Betrachtungshorizonts<br />

(31.12.2025) liegen der langfristigen<br />

Ergebnisprognose jedoch Annahmen des Prospektherausgebers<br />

zur Höhe erzielbarer Mieterträge und<br />

Veräußerungserlöse bzw. zur Höhe künftiger Zinssätze<br />

zugrunde. Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />

Kosten für Fondsverwaltung und Asset<br />

Management beruhen hingegen auch für den<br />

Zeitraum der Anschlussvermietung auf festen vertraglichen<br />

Grundlagen.<br />

4. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

Änderung des Anschlusszinssatzes<br />

Gesamtausschüttung<br />

225%<br />

224%<br />

223%<br />

222%<br />

221%<br />

220%<br />

219%<br />

218%<br />

217%<br />

216%<br />

215%<br />

220%<br />

Zinssatz<br />

+1%<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

6,65%<br />

222%<br />

Zinssatz<br />

-1%<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

65<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Da eine exakte Prognose zu den das Ergebnis im<br />

wesentlichen beeinflussenden variablen Größen für<br />

den Prognosezeitraum nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Festmietdauer nicht möglich ist, werden in den<br />

Grafiken 3 bis 5 Auswirkungen von Veränderungen<br />

der benannten Einflussgrößen auf das erzielbare<br />

Gesamtergebnis dargestellt.<br />

Der Prospektherausgeber weist darauf hin, dass die<br />

im Rahmen dieser Sensitivitätsanalyse untersuchte<br />

Bandbreite der variablen Größen keinesfalls die<br />

maximal mögliche Schwankungsbreite der benannten<br />

Faktoren abdeckt. So ist durchaus vorstellbar,<br />

dass die Faktoren zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt<br />

noch unter dem das Negativszenario kennzeichnenden<br />

Betrag bzw. über dem das Positivszenario<br />

kennzeichnenden Betrag liegen können.<br />

Es ist ferner möglich, dass sich die benannten Einflussfaktoren<br />

gleichgerichtet verändern und sich so<br />

in der Wirkung insgesamt verstärken. Die Auswirkungen<br />

dieser beiden Kumulationsszenarien auf<br />

die prognostizierten Rückflüsse verdeutlicht die<br />

6. Grafik.<br />

5. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

verschiedenen Verkaufspreisen<br />

Gesamtausschüttung<br />

235%<br />

230%<br />

225%<br />

220%<br />

215%<br />

210%<br />

205%<br />

200%<br />

66<br />

219%<br />

Verkaufspreis<br />

niedriger<br />

Gutachtenwert<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

mittlerer<br />

Gutachtenwert<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

229%<br />

Verkaufspreis<br />

hoher<br />

Gutachtenwert<br />

6. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />

kumulativer Veränderung der Einflussfaktoren<br />

Gesamtausschüttung<br />

250%<br />

240%<br />

230%<br />

220%<br />

210%<br />

200%<br />

190%<br />

180%<br />

206%<br />

Negativszenario<br />

221%<br />

Basisszenario<br />

242%<br />

Positivszenario


4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 26.05.2008<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />

Ausstehende Einlagen 50,00 Fehlbetrag -16,34<br />

Bank 152,36 Verbindlichkeiten 506,29<br />

Nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckte Kapitalanteile 287,59<br />

Summe 489,95 Summe 489,95<br />

ENTWICKLUNG DER BILANZ FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />

Aktiva in EUR 2008 2009 2010 2011<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Sachanlagen (Flugzeug) 260.484 99.156.356 90.209.918 81.263.480<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 51.209.026 5.718.763 4.957.834 4.367.612<br />

Summe Aktiva 51.469.510 104.875.119 95.167.753 85.631.092<br />

Passiva in EUR 2008 2009 2010 2011<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile<br />

Kommanditkapital 59.033.226 59.033.226 59.033.226 59.033.226<br />

Variables Kapital 0 0 -4.279.839 -8.559.677<br />

II. Verlustvortrag 0 -7.563.716 -8.996.816 -10.553.376<br />

III. Jahresfehlbetrag -7.563.716 -1.433.101 -1.556.560 -1.385.854<br />

B. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten 0 54.838.710 50.967.742 47.096.774<br />

Summe Passiva 51.469.510 104.875.119 95.167.753 85.631.092<br />

ENTWICKLUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />

GuV-Rechnungsposten in EUR 2008 2009 2010 2011<br />

1. Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 9.458.126 10.317.956 10.317.956<br />

2. Sonst. betriebliche Aufwendungen -8.009.194 -233.172 -253.832 -258.909<br />

4. Abschreibungen 0 -8.200.902 -8.946.438 -8.946.438<br />

5. Zinsaufwendungen 0 -2.745.517 -2.806.169 -2.605.847<br />

6. Sonstige Zinserträge 445.478 288.364 131.924 107.384<br />

7. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -7.563.716 -1.433.101 -1.556.560 -1.385.854<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

67<br />

E


E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

ENTWICKLUNG DER LIQUIDITÄT FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />

alle Werte in EUR 2008 2009 2010 2011<br />

Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 9.458.126 10.317.956 10.317.956<br />

Zinsen 445.478 288.364 131.924 107.384<br />

Betriebseinnahmen 445.478 9.746.490 10.449.880 10.425.340<br />

Zinsen 0 -2.745.517 -2.806.169 -2.605.847<br />

Tilgung 0 -3.870.968 -3.870.968 -3.870.968<br />

sonstige Betriebsausgaben -8.009.194 -233.172 -253.832 -258.909<br />

Betriebsausgaben -8.009.194 -6.849.657 -6.930.969 -6.735.723<br />

Liquiditätsergebnis -7.563.716 2.896.833 3.518.910 3.689.617<br />

ENTWICKLUNG DER PLANZAHLEN FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />

alle Werte in EUR 2008 2009 2010 2011<br />

Investition 260.484 107.096.774 0 0<br />

Umsatz und sonstige Erlöse 445.478 9.746.490 10.449.880 10.425.340<br />

Jahresergebnis -7.563.716 -1.433.101 -1.556.560 -1.385.854<br />

Erläuterungen der wesentlichen Annahmen<br />

und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Fondsgesellschaft wird bei planmäßigem<br />

Platzierungsverlauf bis zum 31.12.2008 über ein<br />

einbezahltes Kommanditkapital von rd. USD 96,1<br />

Mio. verfügen. Sie wird die Mittel teilweise zur<br />

Bezahlung der Fondskosten im Gesamtbetrag von<br />

rd. USD 17,0 Mio. verwenden und die freien Mittel<br />

bis zur Kaufpreiszahlung bei Auslieferung des<br />

Flugzeugs einer risikofreien verzinslichen Anlage<br />

zuführen. Ferner wird sie Fremdmittel in Höhe von<br />

USD 91 Mio. zur Finanzierung des Flugzeugkaufpreises<br />

und Nebenkosten aufnehmen. Die<br />

Finanzierung erfolgt insgesamt in USD. Im folgenden<br />

Geschäftsjahr wird die Fondsgesellschaft mit<br />

Auslieferung des Flugzeugs durch den Hersteller –<br />

planmäßig im Februar 2009 – Eigentümer und Vermieter<br />

des Flugzeugs Boeing 777-200LRF (Hersteller-Seriennummer<br />

36001). Sie erzielt dann<br />

laufende Mieteinnahmen, die ihre Fremdkapitalkosten<br />

und die laufenden Kosten abdecken und<br />

insgesamt einen Mietüberschuss herbeiführen. Für<br />

68<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

eine detailliertere Aufschlüsselung der einzelnen<br />

Punkte der Tabellen verweisen wir auf Seite 60 ff.<br />

(Erläuterungen der Prognoserechnung)<br />

Hinweis<br />

Für Zwecke der vorstehend in EUR ausgewiesenen<br />

Planzahlen werden die aus der Prognoserechnung<br />

übernommenen USD-Beträge zum Kurs von 1 EUR<br />

= 1,55 USD umgerechnet.


W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

5. KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINE BETEILIGUNG IN HÖHE VON USD 15.000 ZZGL. 5% AGIO<br />

(PROGNOSE)<br />

alle Werte in USD 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />

1. Gebundenes Kapital* 15.750 14.732 13.653 12.573 11.492 10.409<br />

2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />

2.2 Steuerzahlungen (-) -50 -19 -9 -7 -6 -5<br />

2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 15.750 0 0 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung (+) 1.087 1.087 1.087 1.087 1.087<br />

2.4 Summe des Rückflusses -50 1.068 1.079 1.080 1.082 1.082<br />

Summe des Rückflusses kumuliert 1.068 2.147 3.227 4.309 5.391<br />

3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

4. anteiliges Fremdkapital 14.918 13.934 12.951 11.967 10.983 10.000<br />

alle Werte in USD 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

1. Gebundenes Kapital* 9.326 8.244 7.162 6.081 5.001 3.884<br />

2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />

2.2 Steuerzahlungen (-) -5 -5 -5 -6 -8 -8<br />

2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 0 0 0 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung (+) 1.087 1.087 1.087 1.087 1.087 1.125<br />

2.4 Summe des Rückflusses 1.083 1.083 1.082 1.081 1.080 1.117<br />

Summe des Rückflusses kumuliert 6.474 7.556 8.638 9.720 10.799 11.916<br />

3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

4. anteiliges Fremdkapital 9.016 8.033 7.049 6.065 5.000 4.262<br />

alle Werte in USD 2020 2021 2022 2023 2024 2025<br />

1. Gebundenes Kapital* 2.766 1.648 530 0 0 0<br />

2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 670 1.350 15.319<br />

2.2 Steuerzahlungen (-) -7 -7 -6 -6 -512 -906<br />

2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 0 0 0 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung (+) 1.125 1.125 1.125 530 0 0<br />

2.4 Summe des Rückflusses 1.118 1.118 1.119 1.194 838 14.413<br />

Summe des Rückflusses kumuliert 13.034 14.152 15.270 16.464 17.302 31.715<br />

3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

4. anteiliges Fremdkapital 3.525 2.705 1.885 1.066 246 0<br />

* Die ausgewiesenen Werte für die Jahre ab 2009 berücksichtigen bereits die Minderung des gebundenen Kapitals um die geplanten Eigenkapital-<br />

Rückzahlungen für das jeweils betreffende Jahr (vgl. hierzu die Erläuterungen zur Zeile 9 der Prognoserechnung auf den Seiten 57 ff.).<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

69<br />

E


F<br />

RECHTLICHE<br />

ANGABEN


1. Allgemeine Ausführungen<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG und der Treuhandvertrag sind<br />

im Prospekt jeweils vollständig abgedruckt. Hier<br />

werden nur die wesentlichen Inhalte dargestellt bzw.<br />

die Besonderheiten der Vertragswerke hervorgehoben.<br />

Gleichwohl ist es für den Anleger empfehlenswert,<br />

sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

eingehend mit den Regelungen der genannten Verträge<br />

zu beschäftigen. Der Anleger hat die Wahl,<br />

eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft als Kommanditist einzugehen<br />

oder sich – wirtschaftlich gleichgestellt – mittelbar<br />

über den Treuhandkommanditisten als Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />

1.1. Beteiligung als Kommanditist<br />

Bei der ersten Alternative unterbreitet der Anleger<br />

den Gesellschaftern der Gesellschaft, sämtlichst vertreten<br />

durch den Treuhandkommanditisten Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH, das Angebot (Beitrittsangebot),<br />

sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und auf Grundlage des Verkaufsprospekts und<br />

des darin abgedruckten Gesellschaftsvertrags in<br />

Höhe des Beteiligungsbetrages (Pflichteinlage) an<br />

der Gesellschaft zu beteiligen. Mit Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung bindet sich der Anleger, soweit<br />

er nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />

zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />

Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Für<br />

dessen Annahme genügt die Unterschrift des Treuhandkommanditisten<br />

innerhalb der Annahmefrist<br />

auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

bedarf es für deren Wirksamkeit nicht.<br />

Die als Kommanditisten beitretenden Anleger sind in<br />

das Handelsregister auf eigene Kosten als Kommanditisten<br />

einzutragen. Zu diesem Zweck hat der Anleger<br />

der Komplementärin, der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Verwaltungs GmbH, eine notarielle Handelsregistervollmacht<br />

in gesonderter Urkunde zu erteilen und<br />

die damit verbundenen Notargebühren sowie entstehende<br />

Handelsregisterkosten zu tragen. Die Eintragung<br />

mehrerer Personen als Kommanditisten für<br />

eine Beteiligung ist nicht möglich.<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

1.2. Beteiligung als Treugeber<br />

Alternativ besteht die Möglichkeit der Begründung<br />

eines Treuhandverhältnisses einschließlich der treuhänderischen<br />

Verwaltung der gezeichneten Gesellschaftsbeteiligung.<br />

Hierzu unterbreitet der Anleger<br />

als Treugeber der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH als Treuhänder nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und auf Grundlage des Verkaufsprospekts<br />

das Angebot (Treuhandangebot) auf Abschluss des<br />

im Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhandvertrags.<br />

Auch in diesem Fall bindet sich der Anleger mit<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung, soweit er<br />

nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />

zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />

Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Im<br />

Rahmen des Treuhandvertrags ist der Treuhänder<br />

beauftragt, sich im eigenen Namen, jedoch für<br />

Rechnung und Gefahr des Treugebers, an der Gesellschaft<br />

durch Erhöhung seiner eigenen Kommanditeinlage<br />

in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />

genannten Beteiligungsbetrages zu beteiligen und<br />

die so begründete Beteiligung als Treugut treuhänderisch<br />

für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />

Der Anleger ist in dieser Form nur wirtschaftlich an<br />

der Gesellschaft beteiligt, im Verhältnis zu Dritten<br />

außerhalb der Gesellschaft ist er kein Gesellschafter.<br />

Er wird daher nicht in das Handelsregister eingetragen.<br />

Im Innenverhältnis wird der Treugeber – soweit<br />

es gesetzlich zulässig ist – wie ein Gesellschafter mit<br />

den gleichen Rechten und Pflichten behandelt. Dies<br />

gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

am Gewinn und Verlust, an einem<br />

etwaigen Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />

und bezüglich der Ausübung des<br />

Stimmrechts. Die Treugeber werden gemäß dem<br />

Treuhandvertrag den Kommanditisten hinsichtlich<br />

der Widerspruchs- und Kontrollrechte gleichgestellt.<br />

1.3. Ombuds-/Schlichtungsverfahren<br />

Gemäß entsprechenden Regelungen im Gesellschafts-<br />

und Treuhandvertrag sind die Anleger<br />

berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschafts- oder Treuhandvertrag<br />

und dem damit begründeten Vertragsverhältnis<br />

die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzuru-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

71<br />

F


F R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

fen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

2. Gesellschaftsvertrag<br />

2.1. Gesellschaft/Unternehmensgegenstand/<br />

Gesellschaftsdauer/Geschäftsjahr<br />

Die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG ist eine<br />

Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit<br />

Sitz in München, eingetragen im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht München unter HRA 90200.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist gemäß dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Erwerb des Flugzeugs Boeing<br />

777-200LRF MSN 36001, dessen Vermietung und<br />

Verwertung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen oder Maßnahmen<br />

aller Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen,<br />

die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung<br />

oder Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet<br />

erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen.<br />

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer<br />

geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2.2. Gesellschafter/Gesellschaftskapital<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong><br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH, München,<br />

(Komplementärin). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />

und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

(Gründungs-)Kommanditisten sind die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH und Herr Johann Deinböck sowie die Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH.<br />

Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der<br />

Platzierungsphase weitere Gesellschafter in die<br />

Gesellschaft aufzunehmen und so das Kommanditkapital<br />

auf bis zu USD 91.501.500 (zuzüglich 5%<br />

Agio) zu erhöhen. Nach Ermessen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter kann das Kommanditkapital<br />

um weitere USD 3 Mio. auf insgesamt USD<br />

94.501.500 erhöht werden. Die Platzierungsphase<br />

endet am 31.12.2008, sofern sie nicht durch die<br />

72<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

geschäftsführenden Gesellschafter bis zwei Banktage<br />

vor Auslieferung des Flugzeugs verlängert wird.<br />

2.3. Kapitalerhöhung/Beteiligungsbetrag<br />

Der Treuhandkommanditist ist von den Gründungsgesellschaftern<br />

und jedem neu hinzutretenden<br />

Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt,<br />

mit Zustimmung der Komplementärin Beitrittsangebote<br />

als Kommanditist anzunehmen oder im<br />

Falle des Beitritts als Treugeber seine Kommanditeinlage<br />

gemäß dem Umfang der mit den Treugebern<br />

geschlossenen Treuhandverträge zu erhöhen. Die<br />

Beteiligung eines Treugebers/Kommanditisten muss<br />

mindestens USD 15.000 betragen. Ein höherer<br />

Beteiligungsbetrag muss durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />

sein. Neben dem Beteiligungsbetrag ist an die<br />

Gesellschaft ein Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages<br />

zu zahlen.<br />

2.4. Haftung im Innen- und Außenverhältnis/<br />

Wiederaufleben der Haftung/Keine<br />

Nachschusspflicht<br />

Alle Gesellschafter/Treugeber haben im Rahmen des<br />

Gesellschaftsverhältnisses untereinander nur für diejenige<br />

Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen<br />

Angelegenheiten anzuwenden pflegen.<br />

Im Außenverhältnis unterscheidet sich die Haftung<br />

der Gesellschafter und Treugeber in rechtlicher Hinsicht<br />

voneinander, nicht jedoch in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht. Die Haftung der Kommanditisten den<br />

Gläubigern der Gesellschaft gegenüber stellt sich<br />

wie folgt dar:<br />

Vor Eintragung in das Handelsregister haften Kommanditisten<br />

gem. § 176 Abs. 2 HGB wie ein persönlich<br />

haftender Gesellschafter unbeschränkt und persönlich<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten, die zwischen<br />

Eintritt des Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

und dessen Eintragung begründet werden, es<br />

sei denn, den Gesellschaftsgläubigern ist die beschränkte<br />

Haftung der noch einzutragenden Kommanditisten<br />

bekannt. Nach Eintragung in das Handelsregister<br />

und vor Leistung ihrer im Innenverhält-


nis gegenüber der Gesellschaft geschuldeten Kommandit-<br />

bzw. Pflichteinlage haften die Kommanditisten<br />

im Außenverhältnis unmittelbar bis zur Höhe<br />

ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage<br />

(„Haftsumme“). Die Haftsumme beträgt vorliegend<br />

1% des Beteiligungsbetrages ohne Agio, wobei der<br />

sich daraus ergebende Betrag in USD in EUR bei<br />

einem allein für diesen Zweck unterstellten Kurs von<br />

1 USD für 1 EUR ausgewiesen wird. Mit vollständiger<br />

Erfüllung der Pflichteinlage durch Leistung an<br />

die Gesellschaft erlischt die Haftung der Kommanditisten<br />

gem. § 171 Abs. 1 HGB. Wird das Kapitalkonto<br />

der Kommanditisten durch Rückzahlung der Einlage<br />

oder Entnahme von Gewinnanteilen unter den<br />

Betrag der Haftsumme herabgemindert, lebt die Haftung<br />

der Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB<br />

insoweit bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf,<br />

da die Einlage gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

als nicht geleistet gilt. Kommanditisten haften<br />

gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 1 HGB trotz ihres<br />

Ausscheidens aus der Gesellschaft für die bis dahin<br />

begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft in<br />

Höhe der eingetragenen Haftsumme, wenn die Verbindlichkeiten<br />

vor Ablauf von fünf Jahren nach dem<br />

Ausscheiden fällig und Ansprüche gegen den Kommanditisten<br />

bzw. Treuhänder in seiner Eigenschaft<br />

als Treuhandkommanditist gerichtlich geltend gemacht<br />

werden.<br />

Wirtschaftlich sind die Treugeber den Kommanditisten<br />

gleichgestellt, da sie gemäß dem Treuhandvertrag<br />

verpflichtet sind, den Treuhandkommanditisten<br />

von seiner Haftung den Gesellschaftsgläubigern<br />

gegenüber freizustellen. Insofern gelten die vorstehenden<br />

Ausführungen betreffend die (Außen-)Haftung<br />

der Kommanditisten für Treugeber in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht entsprechend.<br />

Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten/Treugeber<br />

im Innenverhältnis der Gesellschaft gegenüber<br />

besteht gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht. Eine<br />

Nachschusspflicht der Gesellschafter könnte durch<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrags nur begründet<br />

werden, wenn alle Gesellschafter/Treugeber zustimmen.<br />

Darüber hninaus ist der Anleger nicht ver-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N F<br />

pflichtet weitere Leistungen und Zahlungen zu<br />

erbringen.<br />

2.5. Zahlungspflicht/Folgen bei<br />

Zahlungsrückstand<br />

Der Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5%<br />

des Beteiligungsbetrags ist binnen 21 Tagen nach<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur Einzahlung<br />

fällig. Werden Pflichteinlage und Agio nicht<br />

innerhalb der o.g. Fristen erbracht, so ist die Gesellschaft<br />

bzw. der Treuhandkommanditist berechtigt,<br />

Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat zu<br />

verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />

einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges<br />

kann der Kommanditist/Treugeber (nach Beendigung<br />

des Treuhandvertrages und Streichung aus dem<br />

Treugeberregister) aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

oder der Beteiligungsbetrag auf den Betrag<br />

bereits geleisteter Zahlungen herabgesetzt werden.<br />

Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden entstandenen<br />

Kosten hat der Kommanditist/Treugeber<br />

zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für diese<br />

Kosten neben dem Agio eine Schadenspauschale in<br />

Höhe von 10% der nicht erbrachten Pflichteinlage<br />

geltend zu machen, soweit nicht der Kommanditist/Treugeber<br />

einen geringeren Schaden nachweist.<br />

2.6. Vertretung/Geschäftsführung/Vergütung<br />

Die alleinige gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegt der Komplementärin, der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />

1 Verwaltungs GmbH.<br />

Zur Geschäftsführung ist die Komplementärin sowie<br />

die geschäftsführenden Kommanditisten berechtigt.<br />

Geschäftsführende Kommanditisten sind die <strong>DCM</strong><br />

Service GmbH und Herr Johann Deinböck, wobei<br />

die <strong>DCM</strong> Service GmbH zur Geschäftsführung<br />

berechtigt und verpflichtet ist, während Herr Johann<br />

Deinböck zur Geschäftsführung berechtigt, nicht<br />

aber verpflichtet ist. Die Komplementärin ist zur<br />

Geschäftsführung verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen, die zum üblichen Betrieb<br />

der Gesellschaft gehören. Sie hat die Geschäfte mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

73


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />

in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

und Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />

Kommanditisten für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,1% bzw. 0,05% des zum<br />

Ende der Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />

dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />

laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung in<br />

Höhe von USD 40.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Geschäftsführungstätigkeit der<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH ist mit ihrer Fondsverwaltungsgebühr<br />

abgegolten. Ferner erhält die Komplementärin<br />

für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Veräußerung des Flugzeugs eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von USD 200.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />

Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals sowie<br />

ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung<br />

in Höhe von USD 5.000.<br />

2.7. Gesellschafter-/Treugeberversammlung/<br />

Gegenstand der Beschlussfassung<br />

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag beschließen die<br />

Gesellschafter/Treugeber in Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

oder im Wege eines schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahrens. Wesentliche Beschlussgegenstände,<br />

die zum Teil wegen ihrer Bedeutung für<br />

die Gesellschaft und Gesellschafter/Treugeber auch<br />

nur mit qualifizierten Mehrheiten getroffen werden<br />

können, sind in den §§ 14, 15 des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgeführt. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

hat, beginnend mit dem Jahre 2009 bzw.<br />

bei Verlängerung der Platzierungsphase ggf. mit dem<br />

Jahre 2010, jährlich spätestens zum 01.11. zu erfolgen.<br />

Hinsichtlich der Erfordernisse der Beschlussfähigkeit,<br />

die jedem Gesellschafter/Treugeber zuste-<br />

74<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

henden Stimmrechte und deren Ausübungsmöglichkeit,<br />

die Informationspflicht für alle Gesellschafter/Treugeber<br />

über Ergebnisse von Abstimmungen<br />

u.a. enthalten wird auf die entsprechenden Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />

2.8. Jahresabschluss/Sonderwerbungskosten<br />

Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, das dem<br />

Kalenderjahr entspricht, sind innerhalb von sechs<br />

Monaten bzw. früher – wenn gesetzlich vorgeschrieben<br />

– der Jahresabschluss, die Einnahmen-/ Überschussrechnung<br />

sowie der Geschäftsbericht anzufertigen<br />

und den Gesellschaftern rechtzeitig vor Gesellschafterversammlungen<br />

oder mit der Einleitung eines<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahrens zuzusenden. Bei<br />

dem Gesellschafter/Treugeber in einer Rechnungsperiode<br />

etwa entstehende persönliche Sonderwerbungskosten<br />

in Zusammenhang mit der Beteiligung sind der<br />

Gesellschaft bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres<br />

schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungen, die<br />

nach diesem Stichtag eingehen, kann wegen Mehraufwandes<br />

ein Entgelt von je € 100 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert in<br />

Rechnung gestellt oder bei der nächsten Ausschüttung<br />

einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />

eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />

übernommen werden.<br />

2.9. Beteiligung am Ergebnis und am<br />

Vermögen sowie Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber an<br />

den Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) und am Vermögen<br />

der Gesellschaft bestimmt sich nach den<br />

jeweils geleisteten Pflichteinlagen im Verhältnis zum<br />

insgesamt gezeichneten Kommanditkapital (Beteiligungsanteil).<br />

An den Ergebnissen der Gesellschaft<br />

werden die Kommanditisten/Treugeber anteilig<br />

beteiligt, sobald sie ihre Pflichteinlage nebst Agio<br />

vollständig erbracht haben. Dabei ist die Ergebnisverteilung<br />

während der Platzierungsphase so vorzunehmen,<br />

dass Kommanditisten/Treugeber, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft, an<br />

den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />

teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese<br />

Vereinbarung gilt, soweit möglich, auch für die steu-


erliche Ergebnisverteilung. Zu diesem Zweck ist den<br />

Kommanditisten/Treugebern das nach ihrem jeweiligen<br />

Beitritt von der Gesellschaft erzielte Ergebnis<br />

solange und in dem Umfang vorrangig zuzurechnen,<br />

bis alle Kommanditisten/ Treugeber an dem während<br />

der Platzierungsphase insgesamt erzielten Ergebnis<br />

anteilig im Verhältnis ihrer jeweils geleisteten<br />

Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten Pflichteinlagen<br />

beteiligt sind.<br />

2.10. Anteilsübertragung<br />

Kommanditisten können die selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung<br />

grundsätzlich im Wege der Abtretung<br />

an einen Dritten übertragen oder darüber in<br />

sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung oder<br />

Abtretung von Ausschüttungsansprüchen) verfügen.<br />

Die Übertragung ist allerdings nur mit mit Wirkung<br />

zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres<br />

möglich und nur in soweit, als dadurch nicht Kommanditanteile<br />

unter USD 15.000 entstehen. Voraussetzung<br />

für die Übertragung ist ferner die Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, die<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigert<br />

werden darf. Der Übertragende haftet auch<br />

nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber für<br />

etwaige Rückstände auf die gezeichnete Pflichteinlage,<br />

sowie das daneben geschuldete Agio und trägt<br />

alle entstehenden Kosten.<br />

2.11. Kündigung/Ausscheiden<br />

Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

ist erstmals im Jahr 2025 zum 31.12. des<br />

jeweiligen Jahres binnen einer Frist von 6 Monaten<br />

möglich. Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.<br />

Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus<br />

nach Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses oder<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft bei Zahlungsrückstand<br />

oder aus anderem wichtigen Grund. Die Kündigung<br />

hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern<br />

nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />

zur Folge. Bezüglich der näheren Ausgestaltung<br />

in diesen Fällen wird auf die §§ 21, 22 des<br />

Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

2.12. Auseinandersetzungsguthaben<br />

Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der<br />

Gesellschaft bzw. bei Abwicklung der Gesellschaft<br />

hat der Gesellschafter einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

richtet sich nach dem Buchwert seiner<br />

Gesellschaftsbeteiligung ohne Berücksichtigung<br />

eines ideellen Geschäftswerts mit der Maßgabe, dass<br />

der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten<br />

des Flugzeugs lineare Abschreibungen über eine von<br />

dem bestellten Abschlussprüfer festgelegte Nutzungsdauer<br />

zugrunde zu legen ist.<br />

Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt grundsätzlich nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />

Wird die wirtschaftliche und insbesondere<br />

die Liquiditätslage der Gesellschaft durch die Auszahlung<br />

von Auseinandersetzungsguthaben gefährdet,<br />

kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis<br />

zu fünf Jahresraten ausbezahlt werden.<br />

Führt die Auszahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />

in einem Geschäftsjahr dazu,<br />

dass die verbleibenden Gesellschafter nur einen<br />

geringeren Betrag als die jeweils beschlossene Ausschüttung<br />

entnehmen könnten, ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Bei ratenweiser Auszahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />

in in Höhe von 5 % p.a.<br />

über dem Basiszinssatz zu verzinsen.<br />

2.13. Liquidation der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden,<br />

wirksamen Gesellschafterbeschluss auf. Im Falle<br />

der Auflösung ist die Gesellschaft zum Zwecke<br />

der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

zwischen den Gesellschaftern/Treugebern durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin abzuwickeln.<br />

Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

erzielte Erlös wird an die Kommanditisten/Treugeber<br />

im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen und<br />

Ergebnis der Gesellschaft zueinander ausbezahlt.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

75<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

3. Treuhandvertrag<br />

Der Abschluss eines Treuhandvertrages des Anlegers<br />

mit dem Treuhänder Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, München, welcher als Rechtsgrundlage<br />

dient, stellt sich wie folgt dar:<br />

3.1. Abschluss des Treuhandvertrags<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />

der Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und auf Grundlage des Verkaufsprospekts dem<br />

Treuhänder das Angebot auf Abschluss des im Verkaufsprospekt<br />

abgedruckten Treuhandvertrages. An<br />

das Treuhandangebot ist der Treugeber für die Dauer<br />

von drei Wochen gebunden, soweit er nicht das<br />

Widerrufsrecht innerhalb der Frist von zwei Wochen<br />

nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausübt.<br />

Für die Annahme des Treuhandangebotes genügt die<br />

Unterschrift des Treuhänders innerhalb der Annahmefrist<br />

auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der<br />

Annahmeerklärung bedarf es für deren Wirksamkeit<br />

nicht. Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist gilt<br />

das Treuhandangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner<br />

Annahme jederzeit schriftlich gegenüber dem<br />

Treuhänder widerrufen werden. Der Treuhänder ist<br />

berechtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB, weitere Treuhandverträge mit dritten<br />

Personen als Treugebern abzuschließen und die<br />

bewirkten Gesellschaftsbeteiligungen für sämtliche<br />

Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil im eigenen Namen zu halten.<br />

Der Treuhänder ist als Kommanditist (Treuhandkommanditist)<br />

in das Handelsregister eingetragen. Er tritt<br />

gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt<br />

auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft. Der<br />

Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandvertrag erst<br />

auszuführen, wenn der Treugeber sich rechtsverbindlich<br />

verpflichtet hat, die gezeichnete Pflichteinlage<br />

zuzüglich Abwicklungsgebühr entsprechend<br />

der vereinbarten Fälligkeit einzuzahlen und die fälligen<br />

Zahlungen dem in der Beitrittserklärung<br />

genannten Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaft<br />

gutgeschrieben sind.<br />

76<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

3.2. Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhänder ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB durch den Treugeber<br />

beauftragt, im Interesse und für Rechnung des<br />

Treugebers den gezeichneten Kommanditanteil an<br />

der Fondsgesellschaft durch Erhöhung seines eigenen<br />

Kommanditanteils zu bewirken und treuhänderisch<br />

zu halten und zu verwalten.<br />

Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />

im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung<br />

des Treugebers. Der Treuhänder nimmt grundsätzlich<br />

die den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte<br />

(bspw. die Rechte des Treugebers in der<br />

Gesellschafterversammlung) gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

nur wahr, soweit der Treugeber ihn hierzu<br />

ausdrücklich beauftragt oder angewiesen hat. Da der<br />

Treugeber gemäß Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter<br />

gleichgestellt ist, hat er selbst gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft die Widerspruchsrechte nach<br />

§ 164 HGB und die Kontrollrechte nach § 166 HGB.<br />

Er ist wirtschaftlich Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

und hat somit die ausschließliche Dispositionsbefugnis<br />

bezüglich seiner Gesellschaftsbeteiligung.<br />

Der Treuhänder tritt an den Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />

aus der für diesen treuhänderisch<br />

gehaltener Gesellschaftsbeteiligung in dem Umfange<br />

ab, wie diese dem Treugeber nach Maßgabe des<br />

Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />

gebühren. Der Treuhänder ist aber ermächtigt, die<br />

abgetretenen Ansprüche aus der Gesellschaftsbeteiligung<br />

im eigenen Namen einzuziehen.<br />

Der Treuhänder ist seitens des Treugebers von allen<br />

Verbindlichkeiten freizustellen, die im Zusammenhang<br />

mit der Übernahme und Verwaltung des Treugutes<br />

stehen. Sofern mit den Ausschüttungen die Haftung<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />

wieder aufleben sollte, hat der Treugeber vor Weitergabe<br />

von Ausschüttungen Sicherheit an den Treuhänder<br />

nach entsprechender Aufforderung zu leisten.<br />

Der Treuhänder hat die ihm übertragenen Aufgaben<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach


pflichtgemäßem Ermessen und im Interesse des Treugebers<br />

auszuüben. Er haftet nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung von<br />

Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verstößen<br />

gegen Kardinalpflichten. Eine Haftung für die Bonität<br />

der Vertragspartner der Fondsgesellschaft oder<br />

dafür, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen, wird nicht übernommen. Der Treuhänder<br />

haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit des<br />

oder der Investitionsobjekte der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere nicht für den Eingang der prospektierten<br />

Erträge bzw. die Einhaltung der prospektierten<br />

Kosten und Aufwendungen.<br />

Treugeber können jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

das Treugut – im Wege der Übernahme des<br />

Treuhandvertrages – mit Wirkung zum 31.03,<br />

30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />

oder darüber in sonstiger Weise verfügen, soweit<br />

dadurch nicht treuhänderische Beteiligungen unter<br />

USD 15.000 entstehen. Die Übertragung von treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungen ist bis zur Mindestbeteiligung<br />

von USD 15.000 nur im Ganzen,<br />

darüber hinaus in Teilbeträgen von USD 1.000 möglich.<br />

Voraussetzung für die Übertragung ist die<br />

Zustimmung des Treuhänders, die nur bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes verweigert werden darf.<br />

Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige beim<br />

Treuhänder. Der Übertragende haftet auch nach seinem<br />

Ausscheiden neben dem Erwerber für etwaige<br />

Rückstände auf die gezeichnete Pflichteinlage,<br />

sowie die daneben geschuldete Abwicklungsgebühr.<br />

3.3. Beendigung des Treuhandvertrags und<br />

Wechsel in die Beteiligung als Kommanditist<br />

Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

Es endet mit Beendigung der Fondsgesellschaft und<br />

Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden<br />

Vermögens. Jeder Treugeber kann den<br />

Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />

jeweils zum 31.12. eines Jahres durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber dem Treuhänder kündigen. Mit<br />

Kündigung des Treuhandvertrages überträgt der Treuhänder<br />

die für den Treugeber gehaltene Gesell-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

schaftsbeteiligung zurück auf den Treugeber, der<br />

damit die Stellung eines Kommanditisten erlangt. Als<br />

Kommanditist ist der Anleger in das Handelsregister<br />

einzutragen. Kosten, die durch die Beendigung des<br />

Treuhandvertrages und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

entstehen, trägt der Treugeber.<br />

Das Recht zur Kündigung des Treuhandvertrages aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Für die Übernahme der Treuhandschaft und die<br />

damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich für<br />

etwaige ausdrückliche Weisungen oder Aufträge von<br />

Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />

gegenüber der Gesellschaft, erhält der Treuhänder<br />

ab dem 01.01.2009 eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von USD 30.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, die jeweils hälftig zum 01.01. und<br />

01.07. eines Kalenderjahres fällig wird. Insgesamt<br />

erhält der Treuhänder über die Fondslaufzeit eine<br />

Gesamtnominalvergütung in Höhe von USD<br />

510.000.<br />

4. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, München, welcher als<br />

Rechtsgrundlage dient, am 1. Juni 2008 einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abgeschlossen:<br />

Die Curia GmbH Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

hat als Mittelverwendungskontrolleur die Verpflichtung<br />

übernommen, die Verwendung der auf dem<br />

Einlagenkonto der Fondsgesellschaft befindlichen<br />

Geldmittel zu kontrollieren. Das Einlagenkonto wird<br />

als sog. „Und-Konto“ eingerichtet, über das die<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nur gemeinsam<br />

mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen<br />

kann. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sind erfüllt, wenn die Fondsgesellschaft<br />

allen Zahlungsverpflichtungen gemäß dem Investitionsplan<br />

des Gesellschaftsvertrags ordnungsgemäß<br />

nachgekommen ist. Stimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

einer von der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft schriftlich angeforderten Auszah-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

77<br />

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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

lung von auf dem Einlagenkonto befindlichen Mitteln<br />

endgültig nicht zu, so kann ein Gesellschafterbeschluss<br />

über die angeforderte Auszahlung herbeigeführt<br />

werden. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

wird dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

alle zur Durchführung der übernommenen Aufgaben<br />

erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen,<br />

erforderliche Auskünfte erteilen und jede erbetene<br />

und sachdienliche Unterstützung in geeigneter Form<br />

gewähren. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält<br />

für seine Leistungen ein einmaliges Pauschalhonorar<br />

in Höhe von 0,02% des Kommanditkapitals (USD<br />

20.000) der Fondsgesellschaft zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei Vollplatzierung<br />

der Gesellschaft zur Zahlung fällig. Es können<br />

Abschlagszahlungen erfolgen.<br />

5. Fremdfinanzierungszusage<br />

Die Fondsgesellschaft hat von einem Bankenkonsortium,<br />

bestehend aus der Calyon Credit Agricole CIB<br />

(nachfolgend „Calyon“ genannt) und Sumitomo Mitsui<br />

Banking Corporation (nachfolgend „SMBC“<br />

genannt) eine verbindliche Kreditzusage zu folgenden<br />

Bedingungen erhalten.<br />

■ Darlehensvaluta: insgesamt höchstens USD 95<br />

Mio.<br />

■ Darlehenstranchen<br />

Tranche 1: höchstens USD 65 Mio. oder alternativ<br />

der dem Wert entsprechende Betrag in EUR<br />

Tranche 2: höchstens USD 35 Mio.<br />

■ Laufzeit: 10 Jahre ab Auslieferung des Flugzeugs<br />

■ Darlehenswährung: USD oder EUR bei Tranche<br />

1; USD bei Tranche 2<br />

■ Darlehenszinsen<br />

❒ Tranche 1 in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />

ausgeübten Option ist der Darlehenszins<br />

für Tranche 1 entweder<br />

• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />

Monats-EURIBOR oder USD LIBOR oder<br />

• Fester 10-Jahres-Zins auf Basis EURIBOR<br />

oder USD-Swapsatz, zu ermitteln zwei<br />

Banktage vor Auslieferung<br />

78<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

❒ Tranche 2 in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />

vor der Auslieferung ausgeübten<br />

Option ist der Darlehenszins entweder<br />

• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />

Monats-USD LIBOR oder<br />

• Fester Zins in Form des 10-Jahres-USD-<br />

Swapsatzes, zu ermitteln zwei Banktage<br />

vor Auslieferung<br />

Die Zinsen sind jeweils vierteljährlich nachschüssig<br />

fällig und zahlbar (bei Option eines 6-<br />

Monats LIBOR entsprechend halbjährlich).<br />

■ Darlehenstilgung<br />

❒ Tranche 1: vierteljährliche (bei 6-Monats<br />

USD LIBOR halbjährliche) nachschüssige Tilgung<br />

p.a. mit Flexibilität betreffend den<br />

unterjährigen Tilgungsverlauf<br />

❒ Tranche 2: endfällige Tilgung zum Ende der<br />

Darlehenslaufzeit<br />

■ Darlehenssicherheiten: erstrangige Flugzeughypothek,<br />

Abtretung der Versicherungsansprüche,<br />

Abtretung der Ansprüche aus dem Leasingvertrag,<br />

dem FSA Agreement sowie dem Direct<br />

Agreement, Verpfändung der Anteile an der<br />

Komplementärin, Verpfändung des Kontos der<br />

Fondsgesellschaft, Erklärung der <strong>DCM</strong> AG<br />

zugunsten der Fondsgesellschaft und der Komplementärin<br />

■ Kreditbereitstellung bis 6 Monate nach geplanter<br />

Flugzeuglieferung, ggf. Verlängerung um weitere<br />

6 Monate<br />

■ Bereitstellungsgebühr: 0,25 % der nicht gezogenen<br />

Darlehensvaluta ab dem Zeitpunkt der<br />

Unterzeichnung des Darlehensvertrags<br />

■ Darlehensvermittler und Sicherheitentreuhänder:<br />

Calyon<br />

■ Kreditverwaltungsgebühr: USD 10.000 p.a.<br />

■ Bankgebühren<br />

❒ Tranche 1: 0,60 % des Kreditbetrags<br />

❒ Tranche 2: 0,80 % des Kreditbetrags<br />

Im Falle der Ausübung der vorzeitigen Vertragsbeendigungsoption<br />

durch den Leasingnehmer ist die<br />

Fondsgesellschaft verpflichtet, die noch ausstehende<br />

Darlehensvaluta der Tranche 1 sofort und vollständig<br />

zurückzuzahlen.


6. Operative Verträge<br />

6.1. Kaufvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 mit Deucalion<br />

Capital VII Limited als Veräußerer einen Kaufvertrag<br />

über das Flugzeug Boeing 777-200LRF, MSN<br />

36001 abgeschlossen („Aircraft Forward Sale Agreement“).<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht.<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt das Flugzeug in Basisausstattung<br />

(Boeing „baseline specification“), die um<br />

Zusatzausrüstungen im Wert von rd. USD 2,3 Mio.<br />

erweitert wird. Unter anderem wird das Flugzeug so<br />

umgerüstet, dass sich das maximale Abfluggewicht<br />

auf 760.000 lbs erhöht, was den höchst zulässigen<br />

Wert für diese Maschine darstellt.<br />

Das Flugzeug wird mit weiteren Zusatzausstattungen<br />

im Gesamtbetrag von rd. USD 1,5 Mio. ausgeliefert,<br />

die sich als sog. „seller purchased equipment“ (SPE)<br />

qualifizieren. Das sind Zulieferungsteile, die von<br />

AeroLogic bestellt, von Deucalion im Voraus bezahlt<br />

und von Boeing eingebaut werden. Die Ausstattungskosten<br />

des SPE werden von AeroLogic mit Auslieferung<br />

des Flugzeugs direkt an Deucalion erstattet<br />

und erhöhen den Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />

nicht.<br />

6.1.1. Lieferverpflichtung des Veräußerers<br />

Deucalion ist verpflichtet, das Flugzeug vorbehaltlich<br />

des eigenen Erwerbs vom Hersteller Boeing an<br />

die Fondsgesellschaft zu übereignen. Die Fondsgesellschaft<br />

hat sich verpflichtet, das Flugzeug in dem<br />

(mängelfreien) Zustand zu übernehmen, den der<br />

Leasingnehmer für sich und als Vertreter für Deucalion<br />

als vertragskonform abgenommen hat.<br />

Vereinbarter Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe<br />

des Flugzeugs ist der Zeitpunkt unmittelbar nach<br />

(i) erfolgter Übergabe des Flugzeugs von dem Hersteller<br />

an Deucalion sowie (ii) erfolgter Übergabe<br />

des Flugzeugs an den Leasingnehmer. Die erfolgte<br />

Abnahme wird von der Fondsgesellschaft in einer<br />

Abnahmebescheinigung bestätigt. Im Gegenzug ist<br />

Deucalion verpflichtet, der Fondsgesellschaft mit<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

einer Übertragungsurkunde (Bill of Sale) zu bescheinigen,<br />

dass ihr das Eigentum am Flugzeug frei von<br />

Sicherheitsrechten Dritter mit Ausnahme der Rechte<br />

und Pflichten nach dem Leasingvertrag übereignet<br />

wurde. Mit Übergabe des Flugzeugs geht die Gefahr<br />

eines zufälligen Untergangs, der Zerstörung oder der<br />

Beschädigung des Flugzeugs auf die Fondsgesellschaft<br />

über. Die Fondsgesellschaft erkennt an, dass<br />

das Flugzeug im Besitz des Leasingnehmers verbleibt<br />

und Deucalion nicht zur Übergabe durch Einräumung<br />

der Verfügungsgewalt verpflichtet ist.<br />

6.1.2. Kaufpreisermittlung und<br />

Kaufpreiszahlung<br />

Als Kaufpreis ist zunächst ein Basispreis in Höhe von<br />

USD 166,0 Mio. vereinbart. Dieser Kaufpreis unterliegt<br />

bestimmten Anpassungsklauseln, die etwaige<br />

Kaufpreisanpassungen nach dem von Deucalion mit<br />

dem Flugzeughersteller Boeing abgeschlossenen<br />

Kaufvertrag und die vom Leasingnehmer georderten<br />

Ausstattungsspezifikationen widerspiegeln. Danach<br />

wird der endgültige Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />

von folgenden Faktoren beeinflusst:<br />

■ Der Kaufvertrag mit dem Hersteller Boeing enthält<br />

das Recht des Herstellers, den Kaufpreis<br />

unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Erhöhung<br />

der US-Inflationsrate) bis zu einer<br />

bestimmten Obergrenze zu erhöhen;<br />

■ Der Leasingnehmer kann bis zu einer Obergrenze<br />

von USD 250.000 ohne Zustimmung des Leasinggebers<br />

mit dem Hersteller Anpassungen der<br />

Flugzeugspezifikation vereinbaren. Zustimmungspflichtig<br />

sind Mehrausstattungen, die über die<br />

Obergrenze von USD 250.000 hinausgehen. Ein<br />

mögliches Mehrausstattungspaket mit Kosten von<br />

bis zu USD 250.000 ist im Kaufpreis beinhaltet.<br />

Wird dieses Paket vom Leasingnehmer nicht oder<br />

nicht vollständig beansprucht, reduziert sich der<br />

endgültige Kaufpreis entsprechend der Anpassung<br />

der Leasingrate (vgl. nachfolgend).<br />

Deucalion ist verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />

unverzüglich über eine Kaufpreisanpassung in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

Eine Kaufpreisanpassung führt automatisch zu einer<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

79<br />

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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Anpassung der vom Leasingnehmer geschuldeten<br />

Leasingraten. Allerdings ist eine Erhöhung der Leasingrate<br />

nach oben begrenzt. Insofern definiert die<br />

vom Leasingnehmer akzeptierte höchstmögliche<br />

Leasingrate wiederum den höchstmöglichen von der<br />

Fondsgesellschaft zu zahlenden Kaufpreis und zwar<br />

unabhängig davon, welche Kaufpreisanpassung der<br />

Hersteller Boeing gegenüber Deucalion geltend<br />

machen kann.<br />

Deucalion kann für den Fall einer verspäteten Flugzeugübergabe<br />

vom Leasingnehmer einen Barausgleich<br />

zur Abdeckung der erhöhten Finanzierungskosten<br />

verlangen. Der Leasingnehmer wiederum hat<br />

die Option, diese Ausgleichszahlung vorab als Einmalzahlung<br />

direkt an Deucalion zu leisten oder in<br />

Form einer erhöhten Leasingrate über die Laufzeit<br />

des Leasingvertrages verteilt; in letzterem Fall wäre<br />

die Fondsgesellschaft verpflichtet die zusätzlichen<br />

Mietzahlungen an Deucalion weiterzuleiten.<br />

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar spätestens bis<br />

zur Auslieferung des Flugzeugs. Der Kaufpreis ist<br />

exklusive Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern<br />

und Abgaben. Sollten solche Steuern oder Abgaben<br />

erhoben werden, wäre die Fondsgesellschaft zur<br />

zusätzlichen Leistung verpflichtet.<br />

Bei verspäteter Kaufpreiszahlung entstehen Säumniszinsen<br />

in Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis<br />

ermittelten USD-LIBOR.<br />

6.1.3. Sicherheitsleistung durch die<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, durch Bankakkreditive<br />

(„Deposit Letter of Credit“) vorab Sicherheit<br />

für die spätere Kaufpreiszahlung zu leisten. Die<br />

Fondsgesellschaft ist danach verpflichtet, ein Anzahlungsakkreditiv<br />

in Höhe von USD 5.000.000 bis<br />

spätestens vier Monate vor dem Liefertermin zu<br />

erbringen und dieses Akkreditiv bis spätestens zwei<br />

Monate vor dem Liefertermin auf USD 10.000.000<br />

zu erhöhen.<br />

80<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

6.1.4. Gewährleistungen<br />

Deucalion gewährleistet, dass sie der Fondsgesellschaft<br />

lastenfreies Eigentum am Flugzeug verschafft<br />

und dass der abgeschlossene Leasingvertrag vollumfänglich<br />

in Kraft getreten ist. Ferner tritt Deucalion<br />

mit Übergabe des Flugzeugs seine Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber Boeing und dem Hersteller<br />

der Triebwerke an die Fondsgesellschaft ab und verpflichtet<br />

sich, durch redliches Bemühen die Zustimmung<br />

der Hersteller zur Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />

zu erhalten. Gegenüber dem Verkäufer<br />

Deucalion kann die Fondsgesellschaft keinerlei<br />

Gewährleistungsansprüche geltend machen.<br />

6.1.5. Leistungsstörungen und<br />

Beendigungsregelungen<br />

Die Vertragsparteien erkennen an, dass sich der<br />

planmäßige Liefertermin von Boeing verzögern<br />

kann. Im Falle einer von Boeing nicht zu vertretenden<br />

Lieferverzögerung gemäß näherer Regelungen<br />

im Boeing Kaufvertrag (z.B Ereignisse höherer<br />

Gewalt, Streikmaßnahmen, Zulieferprobleme) bleibt<br />

der Erwerber bis zu zwölf Monate nach dem planmäßigen<br />

Liefertermin zur Abnahme verpflichtet. Im<br />

Falle einer von Boeing zu vertretenden Lieferverzögerung<br />

bleibt der Erwerber bis zu 194 Tage zur<br />

Abnahme verpflichtet. Deucalion haftet nicht für<br />

eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Lieferung<br />

des Flugzeugs, sofern dies nicht ausschließlich Folge<br />

eines Vertragsbruchs oder grob fahrlässigem oder<br />

vorsätzlichem Fehlverhaltens seitens Deucalion ist.<br />

Im Falle eines Totalverlusts des Flugzeugs vor Übergabe<br />

wird der Kaufvertrag aufgehoben, die Vertragsparteien<br />

unterliegen dann keinen weiteren Verpflichtungen<br />

mehr. Sollte Boeing das Flugzeug nicht an Deucalion<br />

ausliefern, hätte dies ebenfalls die Aufhebung<br />

des Kaufvertrags zwischen Deucalion und der Fondsgesellschaft<br />

zur Folge. In beiden Fällen wäre Deucalion<br />

zur Freigabe bzw. Rückgabe der Bankakkreditive<br />

verpflichtet. Sollte es aufgrund des Verschuldens von<br />

Deucalion nicht zur Lieferung des Flugzeugs kommen,<br />

könnte die Fondsgesellschaft den ihr entstandenen<br />

unmittelbaren Schaden gegenüber Deucalion bis<br />

höchstens USD 500.000 geltend machen.


6.1.6 Maklervereinbarung<br />

Gemäß einer Maklervereinbarung mit der DVB AG<br />

erhält diese für die erfolgreiche Vermittlung des<br />

Kaufvertrags über das Flugzeug und für damit in<br />

Zusammenhang stehende Leistungen (Mitwirkung<br />

bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen)<br />

eine Maklergebühr in Höhe von 1% des Kaufpreises.<br />

6.2. Leasingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 im Wege<br />

der Schuldnovation den am 30.11.2007 zwischen<br />

Deucalion als Leasinggeber und AeroLogic als Leasingnehmer<br />

abgeschlossenen Leasingvertrag über<br />

das Flugzeug Boeing B777-200LRF, MSN 36001 als<br />

neuer Leasinggeber übernommen. Der Leasingvertrag<br />

unterliegt englischem Recht.<br />

6.2.1. Leasing Novationsvertrag<br />

Gemäß dem Leasing Novationsvertrag zwischen<br />

Deucalion als bisherigem Leasinggeber und der<br />

Fondsgesellschaft als neuem Leasinggeber sowie<br />

AeroLogic als Leasingnehmer haben die Parteien im<br />

Rahmen einer Drei-Parteien-Vereinbarung mit Wirkung<br />

zum Zeitpunkt der Übergabe des Flugzeugs<br />

vereinbart, dass die bisherigen Leasingvertragsparteien<br />

sich gegenseitig von allen bestehenden leasingvertraglichen<br />

Pflichten entbinden und auf alle<br />

gegenseitigen Rechte verzichten. Die Fondsgesellschaft<br />

übernimmt als neuer Leasinggeber die Rechte<br />

und Pflichten von Deucalion inhaltlich grundsätzlich<br />

unverändert, wobei der bestehende Leasingvertrag<br />

in Anbetracht des Leasinggeberwechsels und<br />

daraus resultierender notwendiger Überarbeitungen<br />

in insgesamt modifizierter Form abgeschlossen wurde<br />

(„Restated Operating Lease Agreement“).<br />

6.2.2. Laufzeit und Natur des Leasingvertrags<br />

Der Leasingvertrag weist eine Laufzeit von 10 Jahren<br />

ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Flugzeugs an<br />

den Leasingnehmer auf. Der Leasingvertrag enthält<br />

keine Verlängerungsoption. Der Leasinggeber gewährt<br />

dem Leasingnehmer jedoch eine vorzeitige<br />

Vertragsbeendigungsoption. Diese berechtigt den<br />

Leasingnehmer, den Leasingvertrag zum Ende des<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

sechsten bzw. siebten Mietjahres binnen einer Frist<br />

von sechs Monaten zu kündigen. Für den Fall, dass<br />

der Leasingnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigungsoption<br />

ausübt, hat er an den Leasinggeber eine<br />

Entschädigung zu zahlen. Diese Abstandszahlung<br />

beträgt 15 Monatsmieten bei der Ausübung der<br />

Option nach sechs Jahren und 14 Monatsmieten bei<br />

der Ausübung der Option nach sieben Jahren.<br />

Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um einen<br />

sog. Operating Leasingvertrag. Dies bedeutet, dass<br />

der Vertrag keine einem Finanzierungsleasingvertrag<br />

typischen Vertragsbeendigungsregelungen enthält<br />

(z.B. Andienungsrechte bzw. Erwerbsoptionen). Im<br />

vorliegenden Vertrag beschränkt sich die Hauptleistungspflicht<br />

des Leasinggebers allein auf die<br />

Gebrauchsüberlassung des Flugzeugs. Der Leasingnehmer<br />

ist verpflichtet, sämtliche direkten und indirekten<br />

Kosten zu tragen, die durch den Betrieb des<br />

Flugzeugs anfallen („Net Lease“ Agreement). Der<br />

Leasingnehmer hat insbesondere auf eigene Rechnung<br />

sämtliche Wartungen und Reparaturen des<br />

Flugzeugs zu veranlassen und den vertragsgemäßen<br />

Versicherungsschutz des Flugzeugs herzustellen und<br />

ununterbrochen aufrecht zu erhalten. Die der Fondsgesellschaft<br />

zustehenden Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber dem Hersteller Boeing werden vom Leasingnehmer<br />

als Vertreter der Fondsgesellschaft wahrgenommen.<br />

Der Leasingnehmer erkennt an, dass die Fondsgesellschaft<br />

eine etwaige Lieferverzögerung von Boeing<br />

nicht verantwortet und für die ihm dadurch entstandenen<br />

Nachteile nicht haftet. Davon unberührt<br />

bleibt eine Haftung der Fondsgesellschaft wegen<br />

vorsätzlichem Handeln. Die wirtschaftlichen Folgen<br />

des Totalverlustes des Flugzeugs nach erfolgter Übergabe<br />

trägt der Leasingnehmer.<br />

6.2.3. Ermittlung und Zahlung der<br />

Leasingraten<br />

Der Leasingnehmer ist grundsätzlich verpflichtet feste<br />

und gleich hohe monatliche Leasingraten zu zahlen.<br />

Die endgültige Leasingrate wird zwei Banktage<br />

vor Auslieferung des Flugzeugs nach Maßgabe des<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

81<br />

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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

dann gültigen USD-10-Jahres-Swapsatzes ermittelt<br />

und fixiert. Die Leasingrate ist jeweils am 1. Tag des<br />

Kalendermonats vorschüssig für den laufenden<br />

Kalendermonat fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug<br />

fallen taggenau zu ermittelnde Verzugszinsen in<br />

Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis zu ermittelnden<br />

USD LIBOR an.<br />

Der Leasingnehmer kann allerdings noch vor Auslieferung<br />

und Übernahme des Flugzeugs zwischen<br />

zwei möglichen weiteren Methoden zur Berechnung<br />

und Festsetzung der Leasingraten wählen. Die Leasingraten<br />

sind danach, entsprechend der vom Leasingnehmer<br />

ausgeübten Option, entweder auf der<br />

Grundlage variabler Zinsen (USD-Floating-Rent)<br />

oder auf der Grundlage fixer Eurozinssätze (EUR-<br />

Fixed-Rent) zu berechnen. Der Leasingnehmer kann<br />

die Optionen bis 60 Tage vor Flugzeugauslieferung<br />

ausüben und die Fondsgesellschaft auffordern, der<br />

Entscheidungsfindung dienende Mietkalkulationsgrundlagen<br />

vorzulegen. Die EUR-Fixed-Rent Option<br />

kann nur hinsichtlich des Teils der Leasingraten ausgeübt<br />

werden, der der Tilgung und Verzinsung des<br />

Tilgungsdarlehens dient. Entsprechend der ausgeübten<br />

Option wird die Fondsgesellschaft ihre Finanzierung<br />

letztlich eindecken (vgl. dazu oben unter 4.).<br />

Die Ausübung einer der beiden Optionen durch den<br />

Leasingnehmer wird die Wirtschaftlichkeit des Leasingengagements<br />

aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />

aber nicht beeinflussen, d.h. der Tilgungsverlauf der<br />

Darlehen und die der Fondsgesellschaft zur Verfügung<br />

stehenden Beträge zur Begleichung ihrer laufenden<br />

Kosten und zur Erfüllung der prognosegemäßen<br />

Auszahlungen an die Anleger werden durch die<br />

Optionsausübung nicht beeinträchtigt.<br />

6.2.4. Vertragsgemäßer Versicherungsschutz<br />

Der vertraglich definierte Versicherungsschutz<br />

umfasst zum einen eine Allgefahren-Kaskoversicherung,<br />

die den Totalverlust und sonstige Schäden am<br />

Flugzeugrumpf, den Triebwerken und allen übrigen<br />

Flugzeugkomponenten mit vertraglich definierten<br />

Mindestsummen (Flugzeugkaufpreis abzüglich<br />

bestimmter Abschlagsbeträge über die Laufzeit des<br />

Leasingvertrags) abdeckt. Die Allgefahren-Kaskover-<br />

82<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

sicherung muss generell alle Schadensereignisse<br />

umfassen, die dem Luftfahrt-Branchenstandard entsprechen<br />

und am aktuellen Versicherungsmarkt nach<br />

wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind. Der<br />

Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für den Flugzeugrumpf<br />

darf USD 1.000.000 nicht überschreiten.<br />

Für Schäden am Flugzeug, die durch Einwirkung<br />

von chemischen, biologischen oder biochemischen<br />

Stoffen oder durch nukleare Explosionen oder Verseuchung<br />

verursacht werden, besteht derzeit eine<br />

der Höhe nach eingeschränkte Versicherungsdeckung.<br />

Der Leasingnehmer hat zum anderen eine branchenübliche<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche<br />

eine Schadensdeckung für ein Einzelschadensereignis<br />

(„Combined Single Limit“) in Höhe von mindestens<br />

USD 800.000.000 aufweisen muss. Die Versicherungsdeckung<br />

umfasst alle Personen- und<br />

Sachschäden, u.a. auch Schäden an der Fracht und<br />

Postsendungen, die am aktuellen Versicherungsmarkt<br />

nach wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind.<br />

Die versicherten Risiken und die Versicherungsausschlüsse<br />

bestimmen sich im Einzelnen nach den<br />

hierfür maßgeblichen Lloyds-Standards. Der Leasingnehmer<br />

ist verpflichtet, den vertragsgemäßen<br />

Bestand des Versicherungsschutzes durch Versicherungszertifikate<br />

jederzeit nachzuweisen. Die Versicherungszertifikate<br />

müssen die Fondsgesellschaft als<br />

Mitbegünstigte benennen; Zahlungsempfänger von<br />

Versicherungsleistungen unter der Kaskoversicherung<br />

im Fall eines Totalverlustes ist allerdings der<br />

Sicherheitentreuhänder, solange Finanzierungsdarlehen<br />

valutieren.<br />

Der Leasingvertrag bestimmt ferner, dass das Flugzeug<br />

bei nicht vorhandenem oder ungenügendem<br />

Versicherungsschutz nicht bewegt werden darf; die<br />

Fondsgesellschaft oder der Sicherheitentreuhänder<br />

können geeignete Maßnahmen zur Stilllegung des<br />

Flugzeugs ergreifen.<br />

Die in das Versicherungskonzept eingebundenen<br />

Versicherer und Versicherungsmakler müssen eine


hinreichende Reputation als international tätiger<br />

Flugzeugversicherer bzw. Makler aufweisen und die<br />

Auswahl der Beteiligten bedarf grundsätzlich der<br />

Genehmigung durch die Fondsgesellschaft.<br />

6.2.5 Wartung und Instandhaltung<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

entsprechend den Vorschriften des Herstellers<br />

und der Luftverkehrsbehörden und in gleicher<br />

Art und Weise wie die anderen Flugzeuge seiner<br />

Flotte zu warten und in einem Zustand zu halten, der<br />

einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung<br />

der üblichen Abnutzung entspricht.<br />

Von den Luftverkehrsbehörden wird ein Wartungsprogramm<br />

für den Flugzeugtyp festgelegt, das insbesondere<br />

aus regelmäßigen sog. „C-Checks“ besteht,<br />

die in Wartungsintervallen von derzeit 18 Monaten<br />

erfolgen müssen. Der Wartungsumfang und die<br />

Maßnahmen zur Kontrolle und zum Austausch<br />

sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere der<br />

Triebwerke sind im jeweils 4. und im 8. aufeinander<br />

folgenden C-Check wesentlich erhöht und mithin<br />

deutlich zeit- und kostenintensiver.<br />

Der Leasingnehmer muss alle Inspektionen, Wartungsarbeiten,<br />

Instandsetzungen und den Austausch<br />

von Komponenten auf eigene Kosten durchführen.<br />

Der Leasinggeber ist zu regelmäßigen Inspektionen<br />

des Flugzeugs und zur Überprüfung der Wartungsnachweise<br />

befugt.<br />

6.2.6 Untervermietung<br />

Der Leasingnehmer ist unter Fortbestehen seiner<br />

Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag zur kurzfristigen<br />

(„Wet Lease“) und langfristigen („Sub-Lease“)<br />

Untervermietung des Flugzeugs berechtigt,<br />

sofern bestimmte Voraussetzungen für die jeweilige<br />

Kategorie der Nutzungsüberlassung erfüllt werden.<br />

Insbesondere darf die Untervermietung die Laufzeit<br />

des Leasingvertrages nicht überschreiten und die<br />

Untermietverträge müssen dieselben Anforderungen<br />

betreffend die Einsatzzwecke, den Versicherungsumfang<br />

und die Instandhaltung des Flugzeugs<br />

wie der Leasingvertrag enthalten. Eine weitere<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Untervermietung durch den Untermieter ist ausgeschlossen.<br />

Wet Leases dürfen die Registrierung des<br />

Flugzeugs im Luftfahrzeugregister und die Kontrolle<br />

durch das Bundesluftfahrtamt nicht gefährden. Eine<br />

langfristige Untervermietung kann mit einer Deregistrierung<br />

in Deutschland einhergehen, sie darf<br />

aber nur an bestimmte vereinbarte Fluggesellschaften<br />

erfolgen.<br />

6.2.7 Vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages<br />

infolge von Leistungsstörungen<br />

Der Leasingvertrag sieht verschiedene vom Leasingnehmer<br />

verursachte Sachverhalte als Vertragsstörungen<br />

vor, deren Vorliegen den Leasinggeber zur<br />

außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags<br />

berechtigen. Diese sind u.a.:<br />

■ unterlassene oder verspätete Zahlung der Leasingraten<br />

und/oder anderer fälliger Beträge;<br />

■ fehlender oder ungenügender Versicherungsschutz<br />

des Flugzeugs;<br />

■ Unerlaubte Verfügung über den Besitz am Flugzeug;<br />

■ Belastung des Flugzeugs mit Sicherungsrechten<br />

Dritter;<br />

■ Unterlassung des Leasingnehmers, das Flugzeug<br />

zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, in der vertragsgemäßen<br />

Art und Weise, an dem vertragsgemäßen<br />

Ort und in dem vertragsgemäßen Zustand<br />

zurückzugeben;<br />

■ Überschuldung oder Insolvenz des Leasingnehmers<br />

oder einer FSA Partei;<br />

■ Entzug der für den Betrieb einer kommerziellen<br />

Frachtgesellschaft notwendigen Lizenzen oder<br />

Berechtigungen;<br />

■ Absenkung der Gesellschaftsanteile bzw. Stimmrechte<br />

der Joint Venture Partner am Leasingnehmer<br />

auf weniger als 51%.<br />

Bei einer durch den Leasingnehmer verursachten<br />

Vertragsstörung hat der Leasinggeber das Recht, den<br />

Leasingnehmer auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz<br />

zu verklagen, den Leasingvertrag durch<br />

schriftliche Mitteilung an den Leasingnehmer zu<br />

einem mitzuteilenden Datum zu beenden und das<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

83<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Flugzeug stilllegen zu lassen sowie in Besitz zu nehmen.<br />

Vorrangig zu beachten sind allerdings die<br />

Regelungen im FSA-Agreement (vgl. nachfolgend<br />

unter 5.4.).<br />

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund<br />

einer Vertragsverletzung ist der Leasingnehmer<br />

verpflichtet, den Leasinggeber für alle unmittelbar<br />

oder mittelbar als Folge der Vertragsverletzung entstandenen<br />

Schäden zu entschädigen. Dieser Schaden<br />

beinhaltet u.a. sämtliche fälligen und zahlbaren Leasingraten<br />

und damit zusammenhängenden zusätzlichen<br />

Kosten, sämtliche für eine vertragsgemäße Rückgabe<br />

des Flugzeugs erforderliche Kosten, der dem<br />

Leasinggeber bei einem ausbleibenden Anschlussleasingvertrag<br />

oder einem Anschlussleasingvertrag zu<br />

schlechteren Konditionen entstehende Schaden, sämtliche<br />

in Zusammenhang mit der Wiederinbesitznahme<br />

und ordnungsgemäßen Rückgabe des Flugzeugs<br />

anfallende Kosten einschließlich der entstehenden<br />

Anwaltskosten, Steuern und Registrierungsgebühren.<br />

Der Leasinggeber ist verpflichtet, in zumutbarem<br />

Umfang zu einer Schadensminderung beizutragen.<br />

6.2.8 Rückgabe des Flugzeugs in „Full Life<br />

Condition“ bei Vertragsablauf<br />

Bei Ablauf des Vertrags ist der Leasingnehmer zur<br />

Rückgabe des lastenfreien Flugzeugs am Flughafen<br />

Leipzig/Halle verpflichtet. Die Rückgabe hat entsprechend<br />

den vertraglichen Bestimmungen und<br />

einschließlich der vollständigen und ordnungsgemäßen<br />

Flugzeugdokumente zu erfolgen. Eine vertragsgemäße<br />

Rückgabe des Flugzeugs setzt u.a. voraus:<br />

■ Durchführung einer zufrieden stellenden Bodeninspektion<br />

und eines ebensolchen Testflugs<br />

durch den Beauftragten des Leasinggebers<br />

■ Schadens- und korrosionsfreier Zustand des<br />

Flugzeugrumpfes<br />

■ Vorliegen eines gültigen Flugtauglichkeitszertifikates<br />

sowie einer gültigen Exportlizenz<br />

■ Vorliegen lückenloser Wartungsnachweise<br />

■ Unmittelbar vor Rückgabe erfolgter C-Check<br />

■ Definierte Mindestrestlebensdauer der Triebwerke<br />

84<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

■ Definierte Mindestrestlebensdauer des Fahrwerks<br />

und weiterer spezifischer Flugzeugkomponenten<br />

Für den Verbrauch der zulässigen Betriebsdauer<br />

bzw. Betriebsstunden des Flugzeugrumpfes, der<br />

Triebwerke und bestimmter weiterer Flugzeugkomponenten<br />

im Zeitpunkt der Rückgabe hat der Leasingnehmer<br />

einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.<br />

Grundlage der Ermittlung der Ausgleichszahlung ist<br />

ein Vergleich zwischen dem Abnutzungswert und<br />

dem Neuwert der entsprechenden Teile. Entsprechend<br />

wird die Höhe der Ausgleichszahlung anhand<br />

einer bestimmten vertraglich vereinbarten Formel<br />

nach dem Verhältnis von tatsächlicher Nutzungsdauer<br />

und Restnutzungsdauer einerseits und dem Wert<br />

des abgenutzten Teils zum Neu- bzw. Ersatzwert des<br />

Teils andererseits ermittelt.<br />

Sofern der Leasingnehmer seine Pflichten in Zusammenhang<br />

mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des<br />

Flugzeuges nicht vollständig erfüllt hat, hat der Leasingeber<br />

das Recht, vom Leasingnehmer umgehende<br />

Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bei Fortzahlung<br />

der Leasingraten zu verlangen. Alternativ kann<br />

der Leasinggeber vom Leasingnehmer die Übergabe<br />

des Flugzeuges und die Zahlung eines Entschädigungsbetrags<br />

zur Abdeckung derjenigen Kosten fordern,<br />

die für eine Instandsetzung in eigener Beauftragung<br />

durch den Leasinggeber anfallen. Ferner hat<br />

der Leasingnehmer das Flugzeug zu deregistrieren<br />

sowie dem Leasinggeber sämtliche für eine Neuregistrierung<br />

erforderlichen Dokumente zu übergeben.<br />

Mit erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe des Flugzeugs<br />

erhält der Leasingnehmer ein dies bestätigendes<br />

Rückgabezertifikat.<br />

6.3. Flight Services Agreements zwischen der<br />

Leasingnehmer und DHL International GmbH<br />

und Lufthansa Cargo AG (FSA Parteien)<br />

Die DHL International GmbH und die Lufthansa<br />

Cargo AG (FSA Parteien) haben mit dem Leasingnehmer<br />

am 10.12.2007 je ein sog. „Flight Services<br />

Agreement“ (FSA´s) abgeschlossen, aufgrund derer<br />

der Leasingnehmer als Betreiber der Flugzeuge den<br />

FSA Parteien planmäßige und außerplanmäßige Luft-


frachtbeförderungsleistungen anbietet. Der Vertrag<br />

regelt im Wesentlichen die Details zur Bereitstellung<br />

der Flugkapazitäten und zur Durchführung der Flüge<br />

durch den Leasingnehmer zugunsten der FSA Parteien.<br />

AeroLogic verpflichtet sich danach, zum einen<br />

bestimmte, in einem vertraglich vereinbarten Flugplan<br />

festgelegte Flüge für die FSA Parteien durchführen<br />

und zum anderen einen Teil der Flugzeugkapazität<br />

für ad-hoc-Charterflüge bereitzustellen. Eine Verpflichtung<br />

der FSA Parteien, die zur Verfügung<br />

gestellten Flugkapazitäten abzurufen, besteht nach<br />

den vertraglichen Regelungen nicht.<br />

Der vertraglich vereinbarte feste Flugplan enthält im<br />

Einzelnen termingenau festgelegte Abflug- und<br />

Ankunftszeiten und Flugzeiten hinsichtlich fest vereinbarter<br />

Flugrouten. Hinsichtlich dieser flugplanmäßig<br />

festgelegten Frachtflüge verpflichtet sich die<br />

Leasingnehmer, die Flüge entsprechend dem vertraglich<br />

vereinbarten Flugplan durchzuführen.<br />

Hinsichtlich der kurzfristigen optionalen (ad hoc)<br />

Charterflüge sind sich die FSA Parteien darüber<br />

einig, dass jede Partei berechtigt ist, die freien Flugzeugkapazität<br />

an einen dritten Luftcargoanbieter zu<br />

veräußern und der Leasingnehmer entsprechend<br />

verpflichtet ist, diese freien Kapazitäten an Dritte zur<br />

Verfügung zu stellen und die Flüge auftragsgemäß<br />

durchzuführen, sofern weder der zur Verfügung stehende<br />

Zeitrahmen noch rechtliche Erfordernisse<br />

oder notwendige Flugzeugwartungserfordernisse die<br />

Umsetzung der Flugaufträge beeinträchtigen. Die<br />

Flugkapazität ist insofern vollumfänglich auch für<br />

die Charterflüge zu gewährleisten.<br />

Der Leasingnehmer erhält als Betreiber des Flugzeugs<br />

von den FSA Parteien vertraglich vereinbarte<br />

und monatlich abzurechnende Zahlungsbeträge.<br />

Die Zahlungsbeträge setzen sich aus den tatsächlichen<br />

Flugzeugkosten (definiert als Leasingraten und<br />

Versicherungskosten), den Flugmannschafts- und<br />

Wartungskosten, den Treibstoffkosten und weiteren<br />

Einzel- und Gemeinkosten zusammen und werden<br />

nach einem bestimmten Schlüssel unter Berücksichtigung<br />

der Nutzung der Flugkapazität nach Flugstun-<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

den zwischen den FSA Parteien aufgeteilt. Unabhängig<br />

von der konkreten Aufteilung zwischen den FSA<br />

Parteien sind insgesamt von beiden FSA Parteien<br />

jedoch zusammen immer 100% der monatlichen<br />

Zahlungsbeträge, insbesondere der Flugzeugkosten<br />

zu leisten, so dass z.B. auch eine geringere Auslastung<br />

der Beförderungskapazitäten die Zahlungsfähigkeit<br />

des Betreibers nicht gefährdet. Die Abrechnung<br />

der monatlichen Zahlungsbeträge erfolgt<br />

zunächst vorschüssig für den folgenden Kalendermonat<br />

auf Basis der planmäßigen Auslastung des<br />

Flugzeugs durch die FSA Parteien. Die FSA Parteien<br />

sind verpflichtet, die zum Abrechnungsdatum in<br />

Rechnung gestellten Zahlungsbeträge für den Folgemonat<br />

spätestens 10 Banktage vor dem Fälligkeitsdatum<br />

nach Maßgabe der leasingvertraglichen<br />

Bestimmungen zu zahlen. Nach Ablauf des jeweiligen<br />

Kalendermonats ist der Betreiber verpflichtet,<br />

den Aufteilungsschlüssel nach Maßgabe der tatsächlichen<br />

Kapazitätsnutzung durch die jeweilige FSA<br />

Partei im abgelaufenen Monat neu zu berechnen,<br />

und einen Ausgleich mit den vorausbezahlten Beträgen<br />

vorzunehmen.<br />

Die Laufzeit des Vertrags beginnt am Tag der Auslieferung<br />

und Übernahme des ersten Flugzeugs an Aero-<br />

Logic und endet grundsätzlich mit dem Datum der<br />

Rückgabe des letzten Flugzeugs der AeroLogic Flotte.<br />

Der Leasingnehmer hat in einem separaten Vertrag<br />

(„Assignment Agreement“) alle bestehenden und<br />

künftigen Ansprüche gegenüber den FSA Parteien<br />

auf Zahlung der Flugzeugkosten und der Wartungskosten<br />

in dem Umfang, in dem sie mit Zahlungsverpflichtungen<br />

des Leasingnehmers unter dem Leasingvertrag<br />

korrespondieren, an Deucalion zur<br />

Sicherung abgetreten. Im Zuge der Vertragsübernahme<br />

am 24. Juni 2008 ist die Fondsgesellschaft in<br />

sämtliche Rechte und Pflichten der Deucalion aus<br />

dieser Sicherungsabrede eingetreten. Eine leasingvertragliche<br />

Vertragsverletzung durch den Leasingnehmer,<br />

insbesondere die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,<br />

würde den Sicherungsfall<br />

begründen mit der Folge, dass die Fondsgesellschaft<br />

dann von den FSA Parteien unmittelbar Zahlungen<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

85<br />

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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

im vorbezeichneten Umfang verlangen kann. Ferner<br />

bedarf nach der Sicherungsabrede jegliche Änderung<br />

der FSA und der hieraus bestehenden gegenseitigen<br />

Verpflichtungen der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des Leasinggebers, soweit durch die<br />

Änderungen die Zahlungsverpflichtungen der FSA<br />

Parteien unter den FSA beeinträchtigt werden.<br />

Der Bestand und die Durchführung der FSAs sowie<br />

der Sicherungsabtretung werden von einer etwaigen<br />

Nutzungsüberlassung des Flugzeugs an Dritte nicht<br />

berührt.<br />

Die Flight Service Agreements und die Sicherungsabtretung<br />

unterliegen deutschem Recht.<br />

6.4. FSA Direct Agreement zwischen<br />

Lufthansa Cargo AG, DHL International<br />

GmbH und Deucalion Capital VII Limited<br />

Neben dem mit dem Leasingnehmer abgeschlossenen<br />

Flight Services Agreements samt Assignment<br />

Agreement haben die FSA Parteien am 30.11.2007<br />

zur Sicherung ihrer Interessen auch einen unmittelbaren<br />

Vertrag mit Deucalion abgeschlossen, den die<br />

Fondsgesellschaft am 24. Juni 2008 im Zuge der Vertragsnovation<br />

übernommen hat. Der Vertrag unterliegt<br />

englischem Recht.<br />

Gegenstand dieses Vertrags ist im Fall einer außerordentlichen<br />

vorzeitigen Vertragsbeendigung nach leasingvertraglicher<br />

Definition (außer in Fällen eines<br />

Totalverlusts des Flugzeugs) die Einräumung verschiedener<br />

Optionen zugunsten der FSA Parteien.<br />

Die Ausübung der Optionen ist an die Erfüllung<br />

einer Reihe von Voraussetzungen geknüpft. So müssen<br />

die FSA Parteien auf der Grundlage einer unwiderruflichen,<br />

selbständigen und erstrangigen Verpflichtung<br />

sämtliche Beträge an den Leasinggeber<br />

zahlen, die bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der<br />

Option unter dem Leasingvertrag fällig und zahlbar<br />

sind, sofern und soweit solche Zahlungen nicht<br />

durch AeroLogic erfolgen. Die FSA Parteien haben<br />

darüber hinaus dem Leasinggeber die Kosten für die<br />

Sicherstellung, Verwahrung, Wartung und Aufrechterhaltung<br />

der Versicherungen zu erstatten oder diese<br />

86<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Maßnahmen auf Wunsch des Leasinggebers selbst<br />

vorzunehmen.<br />

Unter den vorstehend beschriebenen Voraussetzungen<br />

stehen den Vertragsparteien des FSA Direct<br />

Agreements folgende Optionen zu:<br />

■ zugunsten des Leasinggebers: Recht auf Benennung<br />

eines anderen Leasingnehmers/Betreibers<br />

des Flugzeugs, der bereit ist in den Leasingvertrag<br />

und in die Flight Service Agreements zu gleichen<br />

Bedingungen einzutreten; dies setzt allerdings<br />

die gemeinsame Zustimmung der FSA Parteien<br />

voraus;<br />

■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />

auf Benennung eines anderen Leasingnehmers/Betreibers<br />

des Flugzeugs, der bereit ist in<br />

den Leasingvertrag und in die Flight Service<br />

Agreements zu gleichen Bedingungen einzutreten;<br />

dies setzt allerdings die Zustimmung des Leasinggebers<br />

voraus (mit der Maßgabe, dass jedenfalls<br />

eine der beiden FSA Parteien als Nachfolger<br />

seitens des Leasinggebers zu akzeptieren ist);<br />

■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />

auf Benennung einer FSA Partei als unmittelbarer<br />

Leasingnehmer zu unveränderten Konditionen;<br />

■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />

auf vorzeitige Beendigung der Flight Service<br />

Agreements („FSA Walk-Away Option“).<br />

Im Falle der Ausübung der FSA Walk-Away Option<br />

sind die FSA Parteien verpflichtet, den Leasinggeber<br />

für die aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung resultierenden<br />

Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />

Ohne Einschränkung der vollständigen Entschädigungspflicht<br />

haben die FSA Parteien bei Ausübung<br />

dieser Option auf Anforderung des Leasinggebers<br />

eine anrechenbare Abschlagszahlung in folgender<br />

Höhe zu leisten: Der höhere Betrag aus<br />

■ der im Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

noch ausstehenden Darlehensvaluta hinsichtlich<br />

des beanspruchten Tilgungsdarlehens<br />

und<br />

■ dem niedrigeren Betrag aus entweder (i) 36


Monatsmieten oder (ii) dem Betrag der bis zum<br />

regulärem Vertragsverlauf noch ausstehenden<br />

Monatsmieten.<br />

Diesen Betrag haben die FSA Parteien auf Verlangen<br />

der Fondsgesellschaft innerhalb von fünf Werktagen<br />

zu begleichen.<br />

Die Fondsgesellschaft hat die FSA Parteien unverzüglich<br />

von jedem Ereignis in Kenntnis zu setzen, das die<br />

Beendigung des Leasingvertrages zur Folge hat. Die<br />

Optionen müssen innerhalb von 90 Tagen nach<br />

Bekanntgabe eines zur Vertragsbeendigung führenden<br />

Ereignisses ausgeübt werden. Die Vertragsparteien<br />

sind gehalten, alle Anstrengungen zu unternehmen,<br />

damit die gewählte Option innerhalb von 150 Tagen<br />

nach Bekanntgabe eines zur Vertragsbeendigung führenden<br />

Ereignisses tatsächlich umgesetzt wird.<br />

6.5. Asset Management Agreement<br />

(Flugzeugverwaltungsvertrag)<br />

Die Fondsgesellschaft und die Amentum Capital<br />

Limited, Dublin (nachfolgend „Amentum“ genannt)<br />

haben am 24. Juni 2008 einen Vertrag über die Verwaltung<br />

des Flugzeugs geschlossen. Der Vertrag<br />

unterliegt englischem Recht.<br />

In diesem Vertrag übernimmt Amentum die Verwaltung<br />

des Flugzeugs und des Leasingvertrages einschließlich<br />

der Portfolioverwaltung sowie alle damit<br />

zusammenhängenden administrativen und technischen<br />

Serviceleistungen. Der Leistungskatalog<br />

betreffend die Verwaltung des Flugzeugs und die<br />

technischen Serviceleistungen umfasst die Phase der<br />

Übernahme und Übergabe des Flugzeugs an den<br />

Leasingnehmer („Set-up Phase“), die laufende Überwachung<br />

des Flugzeugs, das laufende Management<br />

sowie die Berichterstattung und beinhaltet im Einzelnen<br />

u.a. folgende Leistungen:<br />

1. Set up-Phase<br />

■ Prüfung und Bewertung der technischen Aspekte<br />

des Leasingvertrags<br />

■ Aufbereitung und EDV-mäßige Erfassung der notwendigen<br />

Systemdaten<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

■ Durchführung einer technischen Inspektion und<br />

Erstellung eines Inspektionsberichts sowie Überprüfung<br />

des Wartungsprogramms und des laufenden<br />

Betriebs<br />

2. Laufende Überwachung<br />

■ Überwachung der Nutzung des Flugzeugs<br />

■ Überwachung der Einhaltung der Luftfahrtregularien,<br />

der Flugtauglichkeitsrichtlinien, der Servicebekanntmachungen<br />

und der Ersatzteile<br />

■ Durchführung von Übergabe- und Rückgabeinspektionen<br />

für Zwecke der Ermittlung von Ausgleichszahlungen<br />

des Leasingnehmers<br />

■ Administration der Flugzeugaufbereitung und<br />

Flugzeugüberstellung an einen neuen Leasingnehmer<br />

3. Laufendes Management<br />

■ Evaluierung und Billigung von umfangreichen<br />

Wartungsmaßnahmen<br />

■ Durchführung von Inspektionen des Flugzeugs<br />

und der Triebwerke sowie aller wesentlichen<br />

Flugzeugteile und Überprüfung der Flugaufzeichnungen<br />

Der Leistungskatalog von Amentum umfasst ferner<br />

die laufende Berichterstattung über das Vertragsmanagement<br />

einschließlich der Portfolioverwaltung<br />

sowie gegebenenfalls eine Sonderberichterstattung<br />

über außerplanmäßige Ereignisse.<br />

Für die Flugzeugverwaltung erhält Amentum eine<br />

einmalige Vergütung für die Einrichtung des Vertragsmanagements<br />

in Höhe von USD 20.000, fällig und<br />

zahlbar drei Monate vor dem geplanten Auslieferungsdatum,<br />

sowie eine monatliche Vergütung in<br />

Höhe von USD 6.000, fällig und zahlbar am Ende<br />

des Monats, beginnend mit Auslieferung des Flugzeugs.<br />

Im Fall der Vermittlung eines Anschlussleasingvertrags<br />

für das Flugzeug erhält Amentum eine pauschale<br />

laufende Vermittlungsgebühr in Höhe von 2,0%<br />

der mit dem Anschlussmieter vereinbarten monatlichen<br />

Leasingrate. Bei Vermittlung des Verkaufs des<br />

Flugzeugs erhält Amentum eine pauschale Vermittlungsgebühr<br />

in Höhe von 1,1% des Kaufpreises.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

87<br />

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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Darüber hinaus erhält Amentum für die Durchführung<br />

von vertraglich nicht vereinbarten Sonderleistungen<br />

eine gesonderte Vergütung in Höhe von EUR<br />

220 je Mannstunde.<br />

Amentum erhält eine Erstattung nachgewiesener und<br />

angemessener Reisekosten.<br />

Die laufende Verwaltungsvergütung ist mit jährlich<br />

2,0% indexiert, beginnend mit dem 01.01.2010. Mit<br />

Beginn der Anschlussvermietung erhöht sich die<br />

jährliche Indexierung auf 3,5% p.a.<br />

Der Vertrag endet grundsätzlich mit Verkauf des Flugzeugs.<br />

Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht<br />

erstmals mit Ablauf des Leasingsvertrags mit<br />

AeroLogic. Amentum hat ein außerordentliches Kündigungsrecht,<br />

sofern die Fondsgesellschaft in Zahlungsverzug<br />

gerät und die fälligen Zahlungen nicht<br />

binnen 14 Tagen auf schriftliche Anforderung von<br />

Amentum beglichen werden. Ferner haben beiden<br />

Vertragsparteien ein vorzeitiges Kündigungsrecht für<br />

den Fall, dass die eine Partei ihren Leistungspflichten<br />

nicht binnen 30 Tagen nach einer entsprechenden<br />

Mitteilung der anderen Partei nachkommt.<br />

Amentum haftet für Schäden im Zusammenhang mit<br />

der Objektverwaltung nur, sofern sie vorsätzlich<br />

gehandelt oder ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.<br />

7. Fondsbezogene Verträge<br />

7.2.1. Konzeption und Fremdkapitalvermittlung<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />

mit der Fondskonzeption und der<br />

Fremdkapitalvermittlung beauftragt.<br />

Im Rahmen der Fondskonzeption hat die <strong>DCM</strong> AG<br />

die wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzeption<br />

für ein in Deutschland platzierungsfähiges<br />

Beteiligungsangebot, einschließlich eines endgültigen<br />

Finanzierungskonzepts, zu erarbeiten. Dabei ist<br />

sie hinsichtlich von Teilleistungen berechtigt und,<br />

soweit die Leistungen Rechts- und Steuerberatung<br />

88<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

betreffen auch verpflichtet, geeignete Dritte im<br />

Innenverhältnis zu beauftragen und zu vergüten.<br />

Dabei hat sie in Abstimmung mit der Gesellschaft<br />

Analysen zur Entwicklung des Frachtflugverkehrmarktes<br />

zu erstellen, Gutachten über Restwert- und<br />

Mietentwicklungen in Bezug auf das Frachtflugzeug<br />

einzuholen, unterschiedliche Finanzierungskonzepte<br />

zu entwickeln, Tilgungs- und Ausschüttungsverläufe<br />

zu optimieren, einen endgültigen Investitionsund<br />

Finanzierungsplan zu erstellen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

für die Gesellschaft und die<br />

Anleger zu erstellen samt Sensitivitätsanalysen im<br />

Falle veränderter Rechenparameter, Währungsabsicherungsmaßnahmen<br />

zu prüfen und zu bewerten<br />

und die steuerliche Situation der deutschen Anleger<br />

zu analysieren. Die Erarbeitung des Finanzierungskonzepts<br />

hat die durch den Leasingvertrag mit Aero-<br />

Logic geschaffenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 2,35% des bei Platzierungsschluss<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />

Platzierung zur Zahlung fällig ist.<br />

Hinsichtlich der Fremdkapitalvermittlung ist die<br />

<strong>DCM</strong> AG verpflichtet, der Fondsgesellschaft einen<br />

Kredit auf USD-Basis in dem durch das Finanzierungskonzept<br />

festgelegten Umfang zu vermitteln<br />

und die Kreditverhandlungen im Namen und im<br />

Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten. Für ihre<br />

Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 1,8% des vermittelten Kredites<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Leistung<br />

umsatzsteuerpflichtig ist. Die Vergütung ist mit<br />

Abschluss der Platzierung, spätestens jedoch am<br />

31.12.2008 zur Zahlung fällig.<br />

Abschlagszahlungen auf ihre Vergütungsansprüche<br />

kann die <strong>DCM</strong> AG während der Platzierungsphase<br />

entsprechend des jeweils erreichten Platzierungsstandes<br />

einfordern, sofern die geschuldete Leistung<br />

erbracht wurde.


Der Vertrag sieht vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />

entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />

AG bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />

ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />

Umsatzsteuer die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

gefährden würde.<br />

Der Vertrag endet mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />

Verpflichtungen und ist nur aus wichtigem Grund<br />

kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> AG ist dabei auf<br />

vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln<br />

beschränkt.<br />

7.2.2. Marketing<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />

mit der Erstellung eines Marketingkonzepts<br />

und eines Verkaufsprospekts beauftragt.<br />

Der <strong>DCM</strong> AG obliegt diesbezüglich unter anderem<br />

die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit Banken<br />

und anderen Vertriebspartnern, die Auswahl der<br />

geeigneten Vertriebspartner, die Ausarbeitung von<br />

geeigneten Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern,<br />

die Erstellung des zur Veröffentlichung<br />

gestatteten Verkaufsprospekts, die Erarbeitung sämtlicher<br />

sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />

der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />

Stückzahl.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,20 % des bei Platzierungsschluss<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />

zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />

des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />

Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />

und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />

Weise.<br />

7.2.3. Eigenkapitalvermittlung<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 26.05.2008 die <strong>DCM</strong><br />

AG beauftragt, die Übernahme von Kommanditanteilen<br />

an der Fondsgesellschaft im Gesamtbetrag von<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

nominal USD 91,5 Mio. durch Anleger als Direktkommanditisten<br />

oder als Treugeber zu vermitteln.<br />

Die Kommanditanteile werden von der Fondsgesellschaft<br />

mit einem Agio in Höhe von 5% ausgegeben,<br />

so dass sich der Vermittlungsauftrag auf die Beschaffung<br />

eines Kapitals von insgesamt USD 96,05 Mio.<br />

erstreckt. Sollte die Fondsgeschäftsführung von<br />

ihrem Recht Gebrauch machen, das zu platzierende<br />

Kapital auf bis zu USD 94,5 Mio. zzgl. Agio zu erhöhen,<br />

erstreckt sich der Vermittlungsauftrag hierauf.<br />

Die Einwerbung von Zeichnungskapital darf erst mit<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospekts beginnen.<br />

Das Gesamtkapital muss bis spätestens zum<br />

31.12.2008, im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraums<br />

bis zum Tag in Übereinstimmung mit<br />

dem § 6 Abs. 2 festgesetzten Platzierungsschluss,<br />

gezeichnet und erbracht worden sein.<br />

Die Vermittlungstätigkeit der <strong>DCM</strong> AG hat ausschließlich<br />

auf der Grundlage des Marketingkonzeptes und<br />

unter Verwendung derjenigen Verkaufsunterlagen, insbesondere<br />

des gestatteten Verkaufsprospektes und der<br />

Beitrittsdokumentation, zu erfolgen, die von der<br />

Fondsgesellschaft genehmigt worden sind.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG ist berechtigt, den Vermittlungsauftrag<br />

insgesamt oder hinsichtlich einer Teilsumme auf<br />

geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wird im Innenauftragsverhältnis<br />

Banken und freie Kapitalvertriebe mit der Einwerbung<br />

von Zeichnungskapital beauftragen.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die<br />

<strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

4,0% des bei Platzierungsschluss gezeichneten<br />

Kommanditkapitals sowie das von der Fondsgesellschaft<br />

vereinnahmte Agio. Der Vergütungsanspruch<br />

unterliegt nach geltender Rechtslage nicht der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />

Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig. Die<br />

eingeschalteten Banken und freien Kapitalvertriebe<br />

werden von der <strong>DCM</strong> AG aus der von ihr erlangten<br />

Vergütung bezahlt.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

89<br />

F


F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />

zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Vertragsbeendigung<br />

und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten<br />

hier in analoger Weise.<br />

7.2.4. Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>DCM</strong> AG garantiert gemäß dem Platzierungsgarantievertrag<br />

vom 26.05.2008 unwiderruflich, dass<br />

der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />

der Platzierung ein durch Anleger gezeichnetes<br />

und eingezahltes Kommanditkapital im Gesamtbetrag<br />

von USD 91,5 Mio. zzgl. 5% Agio zur Verfügung<br />

steht.<br />

Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung<br />

nur ein geringeres als das Mindestkommanditkapital<br />

vermittelt werden konnte, oder sofern das<br />

Mindestkommanditkapital noch nicht vollständig<br />

durch Einlageleistungen der Anleger erbracht wurde,<br />

ist die <strong>DCM</strong> AG verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />

so zu stellen, als wäre das Mindestkommanditkapital<br />

am Tag des Abschlusses der Platzierung gezeichnet<br />

und eingezahlt. Tag des Abschlusses der Platzierung<br />

ist der in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags festgesetzte Tag des Ablaufs<br />

der gegebenenfalls verlängerten Platzierungsphase.<br />

In Erfüllung ihrer Verpflichtung kann die<br />

<strong>DCM</strong> AG das ausstehende Kommanditkapital als<br />

Kommandit- oder als Treugebereinlage leisten oder<br />

einen Dritten benennen, der das ausstehende Kommanditkapital<br />

als Kommanditist oder als Treugeber<br />

übernimmt.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG ist alternativ dazu berechtigt, der Fondsgesellschaft<br />

das ausstehende Kommanditkapital als<br />

Darlehen zu gewähren oder die Gewährung eines<br />

Darlehens durch einen Dritten zu vermitteln. Alle im<br />

Zusammenhang mit der Refinanzierung des Darlehens<br />

entstehenden Kosten sind in diesem Fall von der<br />

<strong>DCM</strong> AG zu übernehmen. Zinsansprüche kann der<br />

Darlehensgeber gegenüber der Fondsgesellschaft dem<br />

Grunde, dem Zeitpunkt und der Höhe nach nur geltend<br />

machen, sobald und soweit die Fondsgesellschaft<br />

Auszahlungen auf den dem Darlehensbetrag<br />

entsprechenden Kommanditanteil schulden würde.<br />

90<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Die Rückführung des Darlehens durch die Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nur dann und insoweit als nach dem<br />

Abschluss der Platzierung weiteres Kommanditkapital<br />

gezeichnet und eingezahlt wird.<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />

die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

1,0 % des zum Abschluss der Platzierung gezeichneten<br />

Kommanditkapitals zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />

Platzierung zur Zahlung fällig.<br />

Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />

zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />

des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />

Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />

und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />

Weise.<br />

7.2.5 Fondsverwaltung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service GmbH am<br />

26.05.2008 mit der Durchführung der Fondsverwaltung<br />

für die gesamte Dauer der Fondsgesellschaft<br />

beauftragt.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist im Rahmen der Fondsverwaltung<br />

insbesondere verantwortlich für die ständige<br />

Aktualisierung der Anlegeradressen und der<br />

Höhe der Einzelbeteiligungen, die Abwicklung der<br />

Ausschüttungen, den Schriftwechsel mit den Anlegern,<br />

die Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen<br />

und die Korrespondenz und Abstimmung mit<br />

dem Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />

Anleger. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist berechtigt,<br />

die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise oder<br />

vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen<br />

in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />

Platzierung fällig ist. Ab dem 01.01.2009 erhält sie<br />

für ihre Tätigkeit einschließlich der Geschäftsführung


eine laufende jährliche Vergütung i.H.v. USD<br />

160.000,- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

laufende Vergütung ist in zwei gleichen halbjährlichen<br />

Raten jeweils zum 01.01. und zum 01.07.<br />

eines Jahres vorschüssig zahlungsfällig, erstmals zum<br />

01.01.2009. Ferner erhält die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

eine Einmalvergütung für ihre Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Liquidation der Gesellschaft in<br />

Höhe von USD 150.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Der Fondsverwaltungsvertrag wurde auf unbestimmte<br />

Dauer geschlossen. Beide Vertragsparteien können<br />

das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres<br />

der Fondsgesellschaft kündigen, erstmals jedoch<br />

zum 31.12.2025. Eine Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

7.2.6. Steuerberatung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

am 26.05.2008 mit der<br />

laufenden steuerlichen Beratung beauftragt.<br />

Die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

erhält für ihre steuerlichen Beratungsleistungen eine<br />

jährliche Pauschalvergütung in Höhe von USD<br />

60.000,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist in zwei gleichen halbjährlichen Raten<br />

jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres vorschüssig<br />

zahlungsfällig, erstmals zum 01.01.2009.<br />

Der Steuerberatungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Jahresende, erstmals zum 31.12.2025, gekündigt<br />

werden; er endet, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf nach Erbringung sämtlicher Leistungen für<br />

das Jahr der Beendigung der Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />

Eine Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

91<br />

F


G<br />

STEUERLICHE<br />

ANGABEN


1. Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />

Grundlagen richtet sich an natürliche Personen, die<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

und ihre (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten.<br />

Sollte die Beteiligung von einer Kapitalgesellschaft<br />

eingegangen werden, zum Betriebsvermögen eines<br />

Beteiligten zählen oder einer Person gehören, die in<br />

einem anderen Staat ansässig ist, können sich erhebliche<br />

Abweichungen von den dargestellten Grundsätzen<br />

ergeben.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Angaben umfasst<br />

die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzepts<br />

der Fondsgesellschaft. Im Rahmen dieser Darstellung<br />

können jedoch nicht sämtliche steuerlich<br />

relevanten individuellen Aspekte der Beteiligung des<br />

Anlegers berücksichtigt werden, so dass den Anlegern<br />

insofern empfohlen wird, einen steuerlichen<br />

Berater hinzuzuziehen.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />

auf den geltenden Steuergesetzen, der Rechtsprechung<br />

und den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />

der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze<br />

als auch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis<br />

können sich während der Dauer der<br />

Beteiligung ändern.<br />

Die endgültige steuerliche Beurteilung des Fondsund<br />

Beteiligungskonzepts obliegt der Finanzverwaltung<br />

im Veranlagungsverfahren bzw. einer im<br />

Anschluss ggf. durchgeführten steuerlichen Außenprüfung<br />

und einem sich ggf. daran anschließenden<br />

Verfahren vor den Finanzgerichten.<br />

Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf den<br />

Abschnitt „Steuerliche Risiken“ im Kapital „Wesentliche<br />

Risiken“ verwiesen.<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

2. Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß<br />

§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt in Zusammenhang mit<br />

dem Verleasen des Flugzeugs Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1<br />

EStG.<br />

Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der Erwerb des<br />

Flugzeugs Boeing 777-200LRF, Seriennummer<br />

36001 einschließlich der Triebwerke und aller sonstigen<br />

Flugzeugbestandteile, die Vermietung und<br />

Verwertung des Flugzeugs sowie alle damit in<br />

Zusammenhang stehenden Geschäfte. Das Flugzeug<br />

wird in die Luftfahrzeugrolle des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes<br />

eingetragen und für zunächst 10<br />

Jahre an den Leasingnehmer Aerologic vermietet.<br />

Das Fondskonzept sieht eine mindestens 7-jährige<br />

Anschlussvermietung vor. Die prognostizierten Mieteinnahmen<br />

der Fondsgesellschaft führen gemäß Prognoserechnung<br />

ab dem Jahr 2024 zu einem Totalüberschuss<br />

der Mieteinnahmen über die Werbungskosten.<br />

Ein späterer Verkauf des Flugzeuges erfordert<br />

einen hierauf und auf die damit einhergehende<br />

Liquidation der Gesellschaft gerichteten Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung. Es bestehen weder<br />

Andienungsrechte zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

noch Erwerbsrechte Dritter, die zu einem vorzeitigen<br />

Verkauf des Flugzeugs führen würden.<br />

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählen die Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem<br />

Vermögen, insbesondere u.a. von Schiffen, die<br />

in ein Schiffsregister eingetragen sind. Aus der Einschränkung<br />

„insbesondere“ wird allgemein abgeleitet,<br />

dass die Vorschrift keine abschließende Aufzählung<br />

von Beispielen enthält. Die Erwähnung der im<br />

Schiffregister eingetragenen Schiffe macht deutlich,<br />

dass zum unbeweglichen Vermögen im Sinne von<br />

§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch Wirtschaftgüter gehören<br />

können, die zwar nach bürgerlichem Recht bewegli-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

93<br />

G


G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

che Sachen darstellen, auf die aber zumindest teilweise<br />

dem Grundstücksrecht vergleichbare Vorschriften<br />

anzuwenden sind. Aufgrund der zwischenzeitlichen<br />

Rechtsentwicklung sind nach Ansicht des<br />

Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzverwaltung<br />

auch die in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen<br />

Flugzeuge als unbewegliches Vermögen im Sinne<br />

des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzuordnen (BFH-Urteil<br />

v. 02.05.2000, BStBl. II 2000, 467; R 15.7 Abs. 3<br />

EStR 2005).<br />

Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften im Sinne<br />

des § 15 EStG<br />

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung<br />

stellt das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle<br />

eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen<br />

des Vermieters regelmäßig keine gewerbliche<br />

Tätigkeit dar, sondern führt zu Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung im Sinne des § 21 Abs. 1<br />

Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil v. 02.05.2000, BStBl. II<br />

2000, 467; H 15.7 Abs. 3 EStR 2005). Nach Maßgabe<br />

des Leasingvertrags übernimmt die Fondsgesellschaft<br />

keine Leistungen, die über die bloße Flugzeugüberlassung<br />

hinausgehen. Es ist die Obliegenheit<br />

des Leasingnehmers, in eigener Verantwortung<br />

und auf eigene Rechnung für den Versicherungsschutz,<br />

die Erfüllung aller luftfahrtrechtlichen<br />

Bestimmungen und Auflagen und insbesondere für<br />

die planmäßige Wartung, Instandhaltung sowie ggf.<br />

Instandsetzung des Flugzeugs und der Triebwerke<br />

Sorge zu tragen. Im Rahmen einer späteren<br />

Anschlussvermietung an Dritte ist nicht auszuschließen,<br />

dass ein Eigeninteresse der Fondsgesellschaft<br />

besteht, den Versicherungsschutz und die Wartung<br />

des Flugzeugs in eigener Verantwortung und ggf. auf<br />

eigene Rechnung zu organisieren. Es kann aus heutiger<br />

Sicht nicht abschließend beurteilt werden, ob<br />

solche Maßnahmen schädliche „Sonderleistungen“<br />

im Sinne der steuerlichen Einkunftsabgrenzung darstellen<br />

würden. Die Fondsgesellschaft wird aber<br />

zum gegebenen Zeitpunkt die Steuerrechtslage prüfen<br />

lassen und ggf. eine bestätigende (gebührenpflichtige)<br />

Finanzamtsauskunft nach § 89 Abs. 2 AO<br />

einholen bzw. steuerschädliche Maßnahmen unterlassen.<br />

94<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Ferner hat der BFH wiederholt entschieden, dass die<br />

Vermietung eines Flugzeugs während seiner gesamten<br />

Nutzungsdauer den Bereich der privaten Vermögensverwaltung<br />

nicht überschreitet. Das gilt auch<br />

dann, wenn das Flugzeug dem Geschäftsplan entsprechend<br />

schließlich zum Schrottwert veräußert<br />

wird oder wenn es – planwidrig – vorzeitig verkauft<br />

wird, um eine wider Erwarten verlustbringende Vermietung<br />

zu beenden (BFH-Beschluss v. 04.07.2002,<br />

BFH/NV 2002, 1559). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />

ist erst dann anzunehmen, wenn nach<br />

dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall<br />

besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit<br />

als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Tätigkeit<br />

geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />

in den Hintergrund tritt. Nach Auffassung<br />

des BFH kann eine gewerbliche Tätigkeit erst<br />

dann angenommen werden, wenn die Vermietung<br />

und der spätere Verkauf des Flugzeugs aufgrund<br />

eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert<br />

sind. Eine solche schädliche Verklammerung kann<br />

nach BFH dann vorliegen, wenn nach dem betrieblichen<br />

Konzept Flugzeuge lediglich für einen Zeitraum<br />

vermietet werden, in dem deren betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist<br />

und erst durch die Erzielung eines Veräußerungsgewinns<br />

der angestrebte Totalüberschuss zu erzielen<br />

ist. In einem solchen Fall besteht nach BFH eine<br />

planmäßige und zur Gewerblichkeit der Betätigung<br />

führende Verbindung zwischen der Vermietungstätigkeit<br />

und der Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />

durch Umschichtung. Vorliegend sieht<br />

das Fondskonzept jedoch vor, dass das Flugzeug<br />

über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von<br />

12 Jahren hinaus vermietet wird und allein aus den<br />

Leasingraten während der Vermietungstätigkeit ein<br />

ins Gewicht fallender Totalüberschuss erzielt wird.<br />

Eine Veräußerung des Vermietungsgegenstandes im<br />

Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft kann<br />

als typische Maßnahme zur Beendigung der vermögensverwaltenden<br />

Tätigkeit selbst dann nicht – isoliert<br />

betracht – zur Gewerblichkeit führen, wenn die<br />

Veräußerung vor dem Ende der wirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit<br />

des Wirtschaftsgutes erfolgt. Nach<br />

derzeitiger Rechtsauffassung liegt damit nach dem


Gesamtbild der Verhältnisse keine originär gewerbliche<br />

Tätigkeit der Fondsgesellschaft vor.<br />

Die Fondsgesellschaft ist auch keine gewerblich<br />

geprägte Personengesellschaft gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />

EStG. Eine Personengesellschaft ist (nur) dann<br />

gewerblich geprägt, wenn ausschließlich eine oder<br />

mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />

Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die<br />

nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung<br />

befugt sind. Nach Maßgabe des abgeschlossenen<br />

Gesellschaftsvertrages sind neben der Komplementärin<br />

der Fondsgesellschaft auch die Kommanditisten<br />

Johann Deinböck und <strong>DCM</strong> Service GmbH zur Vertretung<br />

der Gesellschaft berechtigt.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr.<br />

7 EStG<br />

Die Zinserträge der Fondsgesellschaft aus der Anlage<br />

der geplanten und zur allgemeinen Risikovorsorge<br />

unterhaltenen Liquiditätsreserve stellen Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs.1 Nr. 7<br />

EStG dar, da insoweit kein enger wirtschaftlicher<br />

Zusammenhang mit dem Vermieten bzw. Verleasen<br />

des Flugzeugs besteht. Den Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung zuzuordnen wären hingegen<br />

Zinserträge, die aus einer spezifischen Wartungskostenrücklage<br />

erzielt würden, sofern ein künftige Mieter<br />

im Rahmen einer Anschlussvermietung verpflichtet<br />

wäre, Wartungskostenvorauszahlungen zu leisten.<br />

Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen einem pauschalen<br />

Abgeltungssteuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlags.<br />

Bei ausländischen Kapitalerträgen findet<br />

kein inländischer Quellensteuerabzug statt; die<br />

ausländischen Kapitalerträge sind im Rahmen des<br />

Veranlagungsverfahrens zu deklarieren und unterliegen<br />

einem Steuersatz von 25%. Ein Werbungskostenabzug<br />

ist auf Ebene der Fondsgesellschaft ausgeschlossen.<br />

Auf Gesellschafterebene kann der Sparer-<br />

Pauschbetrag in Höhe von EUR 801 bzw. EUR 1.602<br />

bei zusammen veranlagten Ehegatten geltend<br />

gemacht werden, sofern dieser nicht bereits ander-<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

weitig Verwendung findet. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz<br />

des Anlegers unter 25%, kann<br />

dieser die Veranlagung wählen.<br />

Nicht in Deutschland erzielte Kapitalerträge können<br />

einem ausländischen Quellensteuerabzug unterliegen.<br />

Ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge<br />

sind auf die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich<br />

anrechenbar, auch im Rahmen der Abgeltungssteuer.<br />

Überschusserzielungsabsicht<br />

Die steuerliche Anerkennung der Vermietungseinkünfte<br />

der Fondsgesellschaft bzw. der Anleger setzt<br />

voraus, dass sowohl die Fondsgesellschaft als auch<br />

die Anleger mit Überschusserzielungsabsicht handeln.<br />

Erforderlich ist die Absicht, über den Zeitraum<br />

der voraussichtlichen Dauer der Gesellschaft einen<br />

Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />

zu erzielen (Totalüberschuss). Bei Überschusseinkünften<br />

sind für die Ermittlung des Totalüberschusses<br />

nur die laufenden Vermietungseinkünfte zu<br />

berücksichtigen; etwaige Veräußerungsgewinne sind<br />

nicht in die Prognose einzubeziehen, unabhängig<br />

davon, ob ggf. ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft<br />

gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgrund einer<br />

Veräußerung binnen eines Zeitraums von zehn Jahren<br />

nach Anschaffung vorliegt (BMF-Schreiben vom<br />

08.10.2004, BStBl. I 2004, 933).<br />

Nach Maßgabe der steuerlichen Ergebnisprognose<br />

wird die Fondsgesellschaft allein aus der Vermietung<br />

des Flugzeugs einen Totalüberschuss ab dem Jahr<br />

2024 erzielen. Eine Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />

der Fondsgesellschaft scheidet somit<br />

aus bzw. wäre nur dann als Risiko zu beschreiben,<br />

wenn die Fondsgesellschafter planwidrig eine vorzeitige<br />

Veräußerung des Flugzeugs herbeiführen<br />

würden.<br />

Auf Ebene des einzelnen Anlegers kann die Überschusserzielungsabsicht<br />

insbesondere dann aberkannt<br />

werden, wenn er seine Beteiligung ganz oder<br />

teilweise fremdfinanziert und die auf ihn entfallenden<br />

steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

95<br />

G


G<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

zusammen mit den in seiner Person anfallenden<br />

Schuldzinsen zu einem negativen Gesamtergebnis<br />

führen. Eine Überschusserzielungsabsicht des Anlegers<br />

kann individuell auch dann aberkannt werden,<br />

wenn der Anleger seine Beteiligung vor Erreichen<br />

des Totalüberschusses unentgeltlich an einen Dritten<br />

überträgt.<br />

In Folge einer anfänglichen Aberkennung der persönlichen<br />

Überschusserzielungsabsicht würden steuerliche<br />

Einkünfte des betroffenen Gesellschafters zunächst<br />

nicht festgestellt werden. Faktisch ergäbe sich<br />

hieraus aber voraussichtlich keine Auswirkung auf<br />

die persönliche Steuerposition, weil die anfänglichen<br />

abschreibungsbedingten Verluste aus der Vermietungstätigkeit<br />

wegen der anzuwendenden Regelung<br />

des § 15 b EStG ohnehin nur einen Verlustvortrag auf<br />

Gesellschaftsebene begründen, hingegen keinen Verlustabzug<br />

auf Gesellschafterebene (vgl. nachfolgend<br />

„Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 b<br />

EStG“). Ein Restrisiko wird unter den wesentlichen<br />

Risiken beschrieben, hierauf sei verwiesen.<br />

Einkünfteermittlung<br />

Allgemeines<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus Vermietung<br />

und Verpachtung werden so wie die erzielten Kapitalerträge<br />

jeweils gesondert und in Form einer reinen<br />

Geldrechnung, d.h. als Überschuss der Einnahmen<br />

über die Werbungskosten ermittelt. Einnahmen sind<br />

alle im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart zugeflossenen<br />

Geldbeträge. Als Werbungskosten qualifizieren<br />

sich alle Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung<br />

und Erhaltung der jeweiligen Einkunftsquelle<br />

getätigt werden (§§ 8, 9 EStG).<br />

Einnahmen sind im Zuflusszeitpunkt zu erfassen,<br />

Ausgaben im Zeitpunkt des Mittelabflusses. Eine<br />

periodengerechte Abgrenzung von im Voraus empfangenen<br />

bzw. geleisteten Zahlungen kommt grundsätzlich<br />

nicht in Frage, lediglich in den in § 11 EStG<br />

bestimmten Ausnahmefällen soll eine periodengerechte<br />

Zuordnung bzw. Verteilung der Zahlungen<br />

vorgenommen werden.<br />

96<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Das Zahlungsflussprinzip wird ferner durchbrochen<br />

hinsichtlich der Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter,<br />

deren Nutzung sich über einen Zeitraum von<br />

mehr als einem Jahr erstreckt. Wie im Bereich des<br />

Betriebsvermögens sind solche Aufwendungen<br />

gleichmäßig über die Gesamtdauer der Nutzung des<br />

Wirtschaftsguts zu verteilen, d.h. durch Abschreibungsbeträge<br />

zu erfassen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).<br />

Die Inanspruchnahme der Abschreibungen erfordert,<br />

dass die Fondsgesellschaft wirtschaftliche Eigentümerin<br />

des Flugzeugs ist.<br />

Wirtschaftliches Eigentum<br />

Das für Bilanzierungs- und Besteuerungszwecke<br />

relevante sog. wirtschaftliche Eigentum folgt grundsätzlich<br />

aus dem zivilrechtlichen Eigentum an einem<br />

Wirtschaftsgut. Lediglich in bestimmten Rechtsverhältnissen<br />

oder tatsächlichen Verhältnissen kann das<br />

wirtschaftliche Eigentum ausnahmsweise einem<br />

Dritten zuzuordnen sein (§ 39 Abs. 2 AO). In verschiedenen<br />

Erlassen hat die deutsche Finanzverwaltung<br />

allgemein anerkannte Abgrenzungsregeln bei<br />

Leasingverträgen niedergelegt.<br />

Die Fondsgesellschaft wird am Tag der Auslieferung<br />

und Übergabe des Flugzeugs in Seattle zivilrechtliche<br />

Eigentümerin des Flugzeugs. Dies wird nach<br />

dem anzuwendenden englischen Recht dokumentiert<br />

durch Aushändigung einer Übereignungssurkunde<br />

(Bill of Sale).<br />

Der Eintritt in den bereits abgeschlossenen Leasingvertrag<br />

mit dem Leasingnehmer Aerologic gefährdet<br />

das wirtschaftliche Eigentum der Fondsgesellschaft<br />

am erworbenen Flugzeug nicht. Es liegt hier ein sog.<br />

Operating-Leasingvertrag vor, der im wesentlichen<br />

nur mietvertragstypische Regelungen beinhaltet, in<br />

Abgrenzung zu Finanzierungsleasingverträgen mit<br />

entsprechenden Optionsgestaltungen. Die Zuordnung<br />

des wirtschaftlichen Eigentums am verleasten<br />

Flugzeugs zur Fondsgesellschaft als Leasinggeber<br />

folgt aus dem BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen<br />

Behandlung von Teilamortisations-Leasingverträgen<br />

über unbewegliche Wirtschaftsgüter vom<br />

23.12.1991, da zum einen das Flugzeug aufgrund


seiner Eintragung in die Luftfahrzeugrolle steuerlich<br />

als unbewegliches Wirtschaftsgut behandelt wird<br />

und zum anderen die Leasinggeberkosten durch die<br />

Leasingraten während der zehnjährigen Vertragslaufzeit<br />

nicht vollständig gedeckt werden. Die Fondsgesellschaft<br />

ist danach als Leasinggeber auch wirtschaftliche<br />

Eigentümerin des Flugzeugs, weil:<br />

■ die feste Vertragslaufzeit von 10 Jahren nicht<br />

mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

des Flugzeugs beträgt (12 Jahre, vgl.<br />

dazu unten),<br />

■ wegen der uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />

des Flugzeugs auch für dritte Luftfrachtunternehmen<br />

kein Spezialleasing vorliegt,<br />

und<br />

■ kein Andienungsrecht zugunsten des Leasinggebers<br />

und keine Kaufoption oder Mietverlängerungsoption<br />

zugunsten des Leasingnehmers<br />

besteht.<br />

Die gleiche Beurteilung ergäbe sich bei hilfsweiser<br />

Anwendung des BMF-Schreibens über die steuerrechtliche<br />

Zurechnung des Leasinggegenstandes bei<br />

Teilamortisationsverträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

vom 22.12.1975. Auch dieses Schreiben<br />

regelt nur eine abweichende Zuordnung zum Leasingnehmer<br />

in bestimmten Leasingfällen mit Kaufoptionen<br />

oder mit Aufteilungs- oder Anrechnungsregeln<br />

für Veräußerungserlöse bei Verkauf des verleasten<br />

Wirtschaftsgutes. Solche Vereinbarungen enthält<br />

der abgeschlossene Leasingvertrag nicht.<br />

Erfassung der initialen Fondskosten<br />

Der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen in<br />

der Investitionsphase der Fondsgesellschaft wurde<br />

das BMF-Schreiben vom 20.12.2003 (BStBl. I 2003,<br />

546, sog. 5. Bauherrenerlass) zugrunde gelegt. Demnach<br />

sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die im<br />

wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung<br />

des Projekts in der Investitionsphase anfallen<br />

und an die Anbieterseite geleistet werden, insbesondere<br />

die Konzeptionsgebühren und Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />

den zu aktivierenden und<br />

abzuschreibenden Anschaffungskosten der Fondsge-<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

sellschaft für das Flugzeug zuzurechnen. Die nicht<br />

an die Anbieterseite fließende Gebühr für die Vermittlung<br />

des Kauf- und Leasingvertrags ist als Werbungskosten<br />

abziehbar, weil die Höhe einer üblichen<br />

Maklerprovision nicht überschritten wird. Im<br />

Allgemeinen wird danach im Bereich von Immobilienmietverträgen,<br />

wohl aber auch im Bereich von<br />

Mobilienleasingverträgen eine Gebühr in Höhe von<br />

bis zu 2 Monatsmieten als angemessen angesehen.<br />

Ferner sind Bankgebühren in Höhe des vom Darlehensnehmer<br />

an die Bank gezahlten Betrags als Werbungskosten<br />

abziehbar, soweit unter Berücksichtigung<br />

der jährlichen Zinsbelastung die marktüblichen<br />

Beträge nicht überschritten werden.<br />

Abschreibungen<br />

Die Abschreibungsregeln im Bereich der Überschusseinkünfte<br />

folgen den für die Gewinneinkünfte geltenden<br />

Regelungen. Die im Betriebsvermögensbereich<br />

bis zum 31.12.2007 zulässige degressive Abschreibung<br />

auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

war im Bereich der Überschusseinkünfte<br />

allerdings nicht anzuwenden. Nunmehr gilt für die<br />

betriebliche Gewinnermittlung wie für die außerbetriebliche<br />

Überschussermittlung gleichermaßen, dass<br />

die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter<br />

gleichmäßig auf die Nutzungsdauer zu<br />

verteilen, d.h. mit jahresgleichen Abschreibungsbeträgen<br />

abzusetzen sind (lineare Absetzung für Abnutzung<br />

(AfA) nach § 7 Abs. 1 EStG).<br />

Gemäß § 7 Abs. 1 EStG bemisst sich die lineare AfA<br />

nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des<br />

Wirtschaftsguts. Nach Maßgabe der amtlichen AfA-<br />

Tabelle für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe<br />

beträgt diese für Flugzeuge mit mindestens 20<br />

Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht zwölf Jahre.<br />

Die amtlichen AfA-Tabellen beinhalten für Gewinneinkünfte<br />

und Überschusseinkünfte gleichermaßen<br />

eine typisierte bzw. objektivierte Schätzung der Nutzungsdauer<br />

für die dort verzeichneten Wirtschaftsgüter.<br />

Die AfA-Tabellen haben weder Gesetzes- noch<br />

Verordnungsrang und sie binden nicht die Finanzgerichte.<br />

Sie binden aber als Verwaltungsanordnung<br />

die Finanzverwaltung und die Steuerpflichtigen kön-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

97<br />

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S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

nen und werden sich in der Regel auf die Vermutung<br />

der Richtigkeit der in den Tabellen genannten Werte<br />

stützen. Die Werte können widerlegt werden bei<br />

offensichtlicher Unrichtigkeit für den konkreten Fall.<br />

Die Finanzverwaltung hat früher zu Fällen von Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

die Auffassung vertreten,<br />

dass die dem Betriebskonzept zugrunde liegende<br />

längere Nutzungsdauer maßgeblich sein soll,<br />

wenn hierauf die Betriebsführung überwiegend<br />

beruht. Eine solche Fallkonstellation ist vorliegend<br />

aber nicht gegeben.<br />

Die Abschreibung ist im Anschaffungs- und Veräußerungsjahr<br />

pro rata temporis auf Monatsbasis vorzunehmen.<br />

Steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns<br />

Im Bereich des steuerlichen Privatvermögens, also<br />

auch in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung<br />

von Überschusseinkünften genutzt wurden, unterliegen<br />

Veräußerungsgewinne nur dann der Besteuerung,<br />

wenn entweder eine relevante Beteiligung im<br />

Sinne des § 17 EStG verwertet wird oder wenn ein<br />

privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23<br />

Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegt. Letzteres setzt eine Veräußerung<br />

des Wirtschaftsgutes innerhalb bestimmter<br />

Fristen nach dem Anschaffungszeitpunkt voraus. Bei<br />

Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten<br />

beträgt die Frist (sog. Spekulationsfrist) zehn Jahre,<br />

bei anderen Wirtschaftsgütern nach bisheriger<br />

Rechtslage ein Jahr. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in<br />

der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes<br />

2008 verlängert die Spekulationsfrist auch bei anderen<br />

Wirtschaftsgütern auf 10 Jahre, wenn – wie vorliegend<br />

der Fall – aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes<br />

als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr<br />

Einkünfte erzielt werden. Diese Regelung<br />

wird gem. § 52a Abs. 11 Satz 3 EStG erst auf Veräußerungsgeschäfte<br />

angewandt, bei denen das Wirtschaftsgut<br />

nach dem 31.12.2008 angeschafft worden<br />

ist. Die Neuregelung greift mithin für das von der<br />

Fondsgesellschaft zu erwerbende Flugzeug, das erst<br />

mit Auslieferung (planmäßig zum 01.02.2009) im<br />

steuerlichen Sinne angeschafft wird.<br />

98<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Zu beachten ist, dass wegen der steuerlichen Transparenz<br />

der Fondsgesellschaft auf den Zeitpunkt der<br />

Anschaffung durch den einzelnen Gesellschafter<br />

abgestellt wird. Das bedeutet, dass sich die 10-Jahres-Frist<br />

für Gesellschafter, die der Fondsgesellschaft<br />

nach dem Zeitpunkt der Flugzeugübernahme beitreten<br />

sollten, ab dem Beitrittszeitpunkt berechnet.<br />

Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15b EStG<br />

Ausweislich der steuerlichen Ergebnisprognose fallen<br />

in den Jahren 2009 bis 2020 u.a. abschreibungsbedingt<br />

steuerliche Verluste an. Den allgemeinen<br />

Beschränkungen des Verlustausgleichs- und -abzugs<br />

im Rahmen der sog. Mindestbesteuerung gemäß<br />

§ 10d EStG geht die Sonderregelung nach § 15b<br />

EStG betreffend Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />

vor. Diese Regelung ist gemäß<br />

§ 21 Abs. 1 Satz 2 EStG sinngemäß auf Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung anzuwenden. In<br />

Anwendungsfällen des § 15b EStG findet die Verlustausgleichsbeschränkung<br />

nach § 15 a EStG keine<br />

Anwendung.<br />

Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus einem<br />

sog. Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften<br />

aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen<br />

auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die<br />

Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />

in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />

derselben Einkunftsquelle erzielt. Die Verrechnung<br />

mit späteren Gewinnen ist dabei nicht nach Maßgabe<br />

des § 10d EStG durchzuführen, so dass es innerhalb<br />

des besonderen Verrechnungskreises des<br />

§ 15b EStG keine Mindestbesteuerung gibt. Die Verluste<br />

können daher unbeschränkt mit zukünftigen<br />

Gewinnen aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

verrechnet werden. Gemäß dem Anwendungsschreiben<br />

des BMF zu § 15b EStG vom<br />

17.07.2007 setzt die Anwendung des § 15b EStG<br />

zunächst eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit<br />

voraus; d.h. das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht,<br />

welche vorliegend gegeben ist. Ferner<br />

ist es nach Ansicht der Finanzverwaltung ohne<br />

Belang, auf welchen Ursachen die negativen Ein-


künfte aus dem Steuerstundungsmodell beruhen. Ein<br />

Steuerstundungsmodell im Sinne dieser Vorschrift<br />

liegt nach § 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf Grund<br />

einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in<br />

Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies<br />

ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund<br />

eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten<br />

werden soll, zumindest in der Anfangsphase der<br />

Investition Verluste mit übrigen Einkünften verrechnen<br />

zu können. Die dargestellte Verlustausgleichsbeschränkung<br />

ist nach § 15b Abs. 3 EStG nur anzuwenden,<br />

wenn innerhalb der sog. Anfangsphase das<br />

Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste<br />

zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept<br />

auch aufzubringenden Kapitals 10% übersteigt. Die<br />

Anfangsphase entspricht der konzeptgemäßen Verlustphase.<br />

Der Abschluss der Investitionsphase ist<br />

zur Bestimmung der Anfangsphase nach Ansicht der<br />

Finanzverwaltung ohne Bedeutung. Entsprechend<br />

der steuerlichen Prognoserechnung betragen die<br />

kumulierten Verluste in der konzeptgemäßen Verlustphase,<br />

d.h. in den Jahren 2009 bis 2020, rd.<br />

41,5% des aufzubringenden Eigenkapitals. Demzufolge<br />

handelt es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

um ein Steuerstundungsmodell im<br />

Sinne des § 15b EStG. Die Anleger können die ihnen<br />

zugewiesenen Verluste in der konzeptgemäßen Verlustphase<br />

daher nicht mit ihren sonstigen Einkünften<br />

verrechnen. Die kumulierten Verluste können nur<br />

mit zukünftigen Gewinnen aus dieser Beteiligung<br />

verrechnet werden. Eine entsprechende Verlustverrechnung<br />

setzt nach der Prognoserechnung mit<br />

Beginn der Überschussphase im Jahr 2021 ein.<br />

Einkunftsverteilung, Entnahmen,<br />

Sonderwerbungskosten<br />

Die Verteilung bzw. Zuordnung der auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft einheitlich ermittelten steuerlichen<br />

Ergebnisse (Vermietungseinkünfte und Kapitaleinkünfte)<br />

und Steueranrechnungsbeträge (Zinsabschlagsteuer<br />

nur im Jahre 2008) auf die Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft erfolgt grundsätzlich im<br />

Verhältnis der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />

des Anlegers zum Gesamtkapital der Fondsgesellschaft.<br />

Der Gesellschaftsvertrag stellt durch eine<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

Ergebnisgleichverteilungsklausel sicher, dass alle<br />

Anleger in der Platzierungsphase unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Gesellschaftsbeitritts ergebnismäßig<br />

gleichgestellt werden. Zu beachten ist allerdings,<br />

dass aufgrund der Wirkungsweise von § 15b EStG<br />

bis zur Erzielung eines Totalüberschusses auf Gesellschaftsebene<br />

allen Gesellschaftern jeweils nur ein<br />

steuerliches Nullergebnis zugerechnet wird.<br />

Die von der Fondsgesellschaft an die Anleger ausbezahlten<br />

Beträge stellen steuerlich unbeachtliche Entnahmen<br />

dar. Steuerpflichtig sind ausschließlich die<br />

steuerlichen Ergebnisse, die im Rahmen der Feststellung<br />

der Einkünfte der Fondsgesellschaft ermittelt<br />

und festgestellt sowie den Anlegern entsprechend<br />

ihrer Beteiligungshöhe zugewiesen werden.<br />

Persönlich verausgabte Sonderwerbungskosten der<br />

Anleger wie z.B. Reise- und Beratungskosten im<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung sowie ggf.<br />

Fremdfinanzierungszinsen im Falle einer individuell<br />

beanspruchten Anteilsfinanzierung sind durch die<br />

Gesellschafter mitzuteilen und zu belegen. Nachgewiesene<br />

Sonderwerbungskosten finden sodann Eingang<br />

in das steuerliche Feststellungsverfahren auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft; eine Berücksichtigung<br />

im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

scheidet aus.<br />

Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag,<br />

Kirchensteuer, Zinsabschlagsteuer<br />

Die nach Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses<br />

zu versteuernden Vermietungsüberschüsse unterliegen<br />

der individuellen Steuerbelastung des jeweiligen<br />

Anlegers. Nach geltendem Recht beträgt der Eingangssteuersatz<br />

in der Einkommensteuer 15% und<br />

der Spitzensteuersatz grundsätzlich 42%. Mit dem<br />

Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Spitzensteuersatz<br />

von 42% für Einkünfte von über EUR 250.000<br />

bzw. EUR 500.000 bei zusammen veranlagten Ehegatten<br />

auf 45% erhöht (sog. „Reichensteuer“).<br />

Auf die Einkommensteuerschuld wird derzeit der<br />

Solidaritätszuschlag mit einem Satz von 5,5% erhoben.<br />

Es kann nicht prognostiziert werden, wie lange<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

99<br />

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S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

und mit welchem Satz der Solidaritätszuschlag weiterhin<br />

erhoben wird. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />

wurde angenommen, dass der Solidaritätszuschlag<br />

bis zum Ende der Beteiligungsdauer mit dem<br />

derzeit geltenden Satz erhoben wird.<br />

Die auf die Einkommensteuerschuld zu erhebende<br />

Kirchensteuer bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern<br />

wurde in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

Für inländische Zinserträge wird gemäß §§ 43 Abs. 1<br />

Nr. 7, 43a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />

Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) von derzeit<br />

30% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag einbehalten,<br />

die eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />

der Anleger darstellt und entsprechend<br />

angerechnet wird. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />

2009 unterliegen die Zinserträge dem pauschalen<br />

Abgeltungssteuersatz von 25% zuzüglich<br />

5,5% Solidaritätszuschlag. Liegt der persönliche<br />

Steuersatz des Anlegers unter 25%, kann er die Veranlagung<br />

wählen.<br />

Einkommensteuerverfahren<br />

Die auf Ebene der Fondsgesellschaft erzielten Vermietungs-<br />

und Kapitaleinkünfte werden nach Abgabe<br />

der Steuererklärungen vom Betriebsfinanzamt<br />

gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und<br />

gesondert für alle Gesellschafter festgestellt. Sonderwerbungskosten<br />

sind zwingend in dieses Feststellungsverfahren<br />

einzubeziehen (vgl. vorstehend).<br />

Über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

entscheidet die Finanzverwaltung anlässlich einer<br />

steuerlichen Außenprüfung. Zinsen auf eventuelle<br />

Steuernachforderungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Die Gesellschafter der Fondsgesellschaft können<br />

ihre persönlichen Einkommensteuererklärungen<br />

unabhängig davon erstellen (lassen) und zu ihrem<br />

Wohnsitzfinanzamt einreichen, ob zu diesem Zeitpunkt<br />

bereits Ergebnismitteilungen der Fondsverwaltung<br />

vorliegen. Maßgeblich für die Besteuerung<br />

100<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

der Anleger sind ausschließlich die vom Betriebsfinanzamt<br />

festgestellten steuerlichen Ergebnisanteile,<br />

die amtsintern den jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern<br />

mitgeteilt werden. Die Wohnsitzfinanzämter<br />

berücksichtigen dann von Amts wegen die<br />

steuerlichen Ergebnisse bei der Veranlagung, ohne<br />

dass der Anleger noch besondere Erklärungen abzugeben<br />

oder Anträge zu stellen hätte. Im Falle einer<br />

nachträglichen Übermittlung von Ergebnisanteilen<br />

durch das Betriebsfinanzamt ergehen entsprechende<br />

Änderungsbescheide durch die Wohnsitzfinanzämter.<br />

3. Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne des<br />

§ 2 Abs. 1 UStG. Die Vermietung eines Luftfahrzeugs<br />

stellt eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 Satz 1<br />

UStG dar, die nach § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG an dem<br />

Ort ausgeführt wird, an dem die Fondsgesellschaft<br />

ihr Unternehmen betreibt, mithin in Deutschland.<br />

Nach § 4 Nr. 2 UStG i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG<br />

stellt die Vermietung eines Luftfahrzeugs, das zur<br />

Verwendung durch Unternehmer bestimmt ist, die<br />

im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende<br />

Beförderungen (im Personen- oder<br />

Frachtverkehr) oder solche Beförderungen auf ausschließlich<br />

im Ausland gelegenen Strecken durchführen,<br />

einen steuerfreien Umsatz dar. Voraussetzung<br />

der Steuerfreiheit ist allerdings, dass der Mieter<br />

selbst und nicht eine andere Gesellschaft im Untermietverhältnis<br />

im entgeltlichen Luftverkehr Beförderungen<br />

vornimmt. Das von der Fondsgesellschaft zu<br />

erwerbende Flugzeug wird zunächst an ein zugelassenes<br />

Luftfrachtunternehmen (Aerologic) vermietet,<br />

das Beförderungen im internationalen Luftfrachtverkehr<br />

durchführen wird. Die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze<br />

der Fondsgesellschaft ist danach<br />

jedenfalls während der Erstvermietung gegeben. Die<br />

Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind im Zeitpunkt<br />

einer künftigen Anschlussvermietung neu zu<br />

überprüfen.


Die Vorsteuerabzugsberechtigung des leistenden<br />

Unternehmers ist aufgrund von § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />

UStG ungeachtet der Steuerbefreiung der Ausgangsumsätze<br />

dennoch gegeben, so dass die Fondsgesellschaft<br />

zum grundsätzlich uneingeschränkten Vorsteuerabzug<br />

aus den ihr entstehenden Kosten in der<br />

Investitions- und Vermietungsphase berechtigt ist.<br />

Nach älterer Rechtsprechung und Sichtweise der<br />

Finanzverwaltung war der Vorsteuerabzug einer<br />

Publikumsfondsgesellschaft allerdings ausgeschlossen<br />

in Bezug auf Eingangsleistungen, die mit der<br />

Ausgabe von Kommanditanteilen in Zusammenhang<br />

stehen. Diese Eingangsleistungen wurden den steuerfreien<br />

Umsätzen gem. § 4 Nr. 8f UStG zugeordnet.<br />

Inhaltlich betraf dies die gesondert in Rechnung<br />

gestellten Umsatzsteuerbeträge für Gründungs-,<br />

Konzeptions-, Beratungs-, Marketing- und Vertriebskosten<br />

(vgl. BMF-Schreiben vom 10. August 1998,<br />

DStR 1998, S. 1358). Diese Qualifikation wurde im<br />

Anschluss an eine EuGH-Entscheidung durch den<br />

BFH aufgegeben (BFH V R 32/00 vom 01.07.2004).<br />

Der Vorsteuerabzug aus solchen Kosten richtet sich<br />

nunmehr nach der allgemeinen umsatzsteuerlichen<br />

Würdigung der Ausgangsumsätze; eine Fondsgesellschaft<br />

mit ausschließlich steuerpflichtigen oder steuerfreien,<br />

aber den Vorsteuerabzug erlaubenden Ausgangsumsätzen<br />

kann folglich auch den vollen Vorsteuerabzug<br />

aus den in Anspruch genommenen Initialleistungen<br />

tätigen.<br />

Die Steuerbarkeit der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen<br />

eines Gesellschafters an die Gesellschaft<br />

setzt nach Ansicht der Finanzverwaltung das<br />

Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen<br />

der erbrachten Leistung und dem empfangenen<br />

Sonderentgelt voraus. Dies ist vorliegend hinsichtlich<br />

der vereinbarten Geschäftsführungshonorare<br />

der beteiligten Gesellschafter gegeben. Haftungsvergütungen<br />

einer Personengesellschaft an einen<br />

persönlich haftenden Gesellschafter sind hingegen<br />

mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar.<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

4. Gewerbesteuer<br />

Die Fondsgesellschaft ist nach Auffassung des Prospektherausgebers<br />

und seiner steuerlichen Berater<br />

kein Gewerbebetrieb und sie unterliegt mithin auch<br />

nicht der Gewerbesteuerpflicht.<br />

5. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils an der<br />

Fondsgesellschaft im Wege einer Erbschaft oder<br />

Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

gem. § 1 Abs. 1 ErbStG. Da es sich um einen<br />

Anteil an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft<br />

handelt, sind die erbschaftsteuerlichen<br />

Begünstigungen für Betriebsvermögen nicht einschlägig.<br />

Der Erwerb einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft<br />

gilt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG<br />

als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter. Die anteilig<br />

als übertragen geltenden Wirtschaftsgüter werden<br />

gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG<br />

mit dem gemeinen Wert angesetzt. Die mit den als<br />

übertragen geltenden Wirtschaftsgütern zusammenhängenden<br />

Schulden der vermögensverwaltenden<br />

Personengesellschaft sind in anteiliger Höhe in<br />

Abzug zu bringen. Der so ermittelte Vermögenswert<br />

wird dem Erben bzw. Beschenkten anteilig zugerechnet,<br />

d.h. entsprechend der Beteiligungsquote,<br />

die der übertragene Anteil vermittelt.<br />

Ob und wie sich die dargestellten Bewertungsgrundsätze<br />

im Rahmen der derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen<br />

verhandelten Erbschaftsteuerreform<br />

ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Bewertung<br />

der unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Anteile an<br />

der Fondsgesellschaft sollte von etwaigen Neuregelungen<br />

allerdings nicht betroffen sein, da sie bereits<br />

nach derzeit geltendem Recht zum gemeinen Wert<br />

als derzeitig und auch künftig geltende Bewertungsobergrenze<br />

vorzunehmen ist.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

101<br />

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VERTRAGSPARTNER


V E R T R A G S P A R T N E R<br />

1. Angaben über die Fondsgesellschaft und ihre Gründungsgesellschafter<br />

1.1. Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />

Firma: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister, Registergericht: HRA 90200, AG München<br />

Handelsregistereintragung: 16.05.2007<br />

Wirtschaftliche Neugründung: 26.05.2008<br />

Die Fondsgesellschaft wurde zunächst als Vorratsgesellschaft<br />

gegründet und am 16.05.2007 ins Handelsregister eingetragen.<br />

Mit Gesellschaftsbeschluss vom 26.05.2008 wurde die bisherige<br />

Komplementärin <strong>DCM</strong> Verwaltungs GmbH durch die neue Komplementärin<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH ersetzt<br />

sowie die Umfirmierung der Gesellschaft in <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG beschlossen und zur Eintragung ins Handelsregister<br />

angemeldet.<br />

Gesellschaftsdauer: Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />

Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb des<br />

Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN 36001, dessen Vermietung<br />

und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen,<br />

die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung oder Erreichung<br />

des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen oder damit<br />

im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann insbesondere<br />

auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und<br />

Ausland errichten.<br />

Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />

Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz<br />

erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />

Kommanditkapital: – im Zeitpunkt der Prospektaufstellung: USD 1.500, davon noch<br />

nicht einbezahlt: USD 1.500<br />

– geplant nach Vollplatzierung: USD 91.501.500; das Kommanditkapital<br />

kann darüber hinaus nach Ermessen der <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH bis auf USD 94.501.500 erhöht werden<br />

Gründungsgesellschafter: – <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />

ohne Kapitalbeteiligung<br />

– Herr Johann Deinböck mit einer Kommanditeinlage von USD<br />

500, davon USD 0 einbezahlt<br />

– <strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kommanditeinlage von USD<br />

500, davon USD 0 einbezahlt<br />

– Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH mit einer Kommanditeinlage<br />

von USD 500, davon USD 0 einbezahlt<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

103<br />

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H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Geschäftsführer: <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (Komplementärin),<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH, Herr Johann Deinböck (letzterer ist zur<br />

Geschäftsführung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet);<br />

Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />

haftet zwar unbeschränkt, augrund ihrer Rechtsform jedoch höchstens<br />

mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Haftung der Kommanditisten: Die Haftsumme der als Anleger beitretenden Kommanditisten<br />

beträgt 1% der jeweils erbrachten Pflichteinlage ohne Agio, wobei<br />

der sich daraus ergebende Betrag in EUR bei einem allein für diesen<br />

Zweck fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR umgerechnet<br />

wird. Die Haftsumme der Gründungskommanditisten mit Ausnahme<br />

der Treuhandkommanditisten beträgt 100%.<br />

Art und Hauptmerkmale der Anteile: Kommanditanteile, welche eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />

sowie Ausschüttungsansprüche vermitteln, zur Information,<br />

Mitbestimmung, Widerspruch und Kontrolle berechtigen und zur<br />

Einlagenzahlung sowie zum Einlagehalten verpflichten. Die Rechte<br />

der Gründungskommanditisten und der als Anleger beitretenden<br />

Kommanditisten stimmen mit Ausnahme der unterschiedlichen<br />

Haftsummen und der Zustimmungsrechte der geschäftsführenden<br />

Gründungskommanditisten zur Anteilsübertragung überein<br />

(vgl. Seiten 73 ff.). Die Komplementärin ist nicht am Vermögen<br />

und Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Rechtsordnung: Die Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

104<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1


1.2. Angaben zu den Gründungsgesellschaftern<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Komplementärin:<br />

Firma: <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister: HRB 172382<br />

Handelsregistereintragung: 19.2.2008<br />

Gesellschaftszweck: Beteiligung an anderen Unternehmen in beliebiger Rechtsform<br />

Stammkapital: Euro 25.000, davon einbezahlt Euro 25.000<br />

Geschäftsführer: Frank-Michael Lacher, Jens Stolze (beide geschäftsansässig:<br />

Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />

Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin haftet als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Emittentin grundsätzlich unbeschränkt, aufgrund ihrer<br />

Rechtsform als GmbH allerdings beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Gründungskommanditisten:<br />

Firma: <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Handelsregister: HRB 88245<br />

Handelsregistereintragung: 07.03.2003<br />

Gesellschaftszweck: Verwaltung sowie Übernahme der Geschäftsführung von anderen<br />

Gesellschaften und Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen<br />

u.a.<br />

Stammkapital: Euro 25.000<br />

Geschäftsführer: Matthias Meyer<br />

(geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />

Person: Johann Deinböck<br />

geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Treuhandkommanditistin:<br />

Firma: Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Sitz und Anschrift: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München<br />

Handelsregister: HRB 127749<br />

Handelsregistereintragung: 06.10.1999<br />

Gesellschaftszweck: für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich<br />

zulässige Tätigkeiten<br />

Stammkapital: EUR 25.000<br />

Geschäftsführer: Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

(geschäftsansässig: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: Wolfgang Schmidt-Gorbach, Rudolf L. Müller<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

105<br />

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V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Vergütungen an die Gründungsgesellschafter:<br />

Komplementärin: Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />

i.H.v. 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende<br />

jährliche Geschäftsführungsvergütung i.H.v. USD 40.000, jeweils<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Einmalige Haftungsvergütung während der Platzierungsphase<br />

i.H.v. 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />

Haftungsvergütung i.H.v. USD 5.000. Bei Veräußerung des<br />

Flugzeuges erhält die Komplementärin eine Vergütung in Höhe<br />

von USD 200.000.<br />

Geschäftsführende Kommanditisten:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />

i.H.v. 0,10% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende<br />

jährliche Fondsverwaltungsvergütung i.H.v. USD 160.000.<br />

Herr Johann Deinböck: Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />

i.H.v. 0,05% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals.<br />

Treuhandkommanditist: Laufende jährliche Treuhandvergütung ab dem 01.01.2009 i.H.v.<br />

USD 30.000.<br />

106<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art, insgesamt zu.


V E R T R A G S P A R T N E R<br />

2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator<br />

Firma: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG (<strong>DCM</strong> AG)<br />

Sitz und Anschrift: München; Hopfenstraße 6, 80335 München<br />

Telefon: (089) 416097-0<br />

Telefax: (089) 416097-29<br />

Registergericht und -nummer: AG München, HRB 126444<br />

Ersteintragung/Tag der Geschäftsaufnahme: 06.07.1998<br />

Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Vertrieb und Vermarktung von geschlossenen Fonds<br />

sowie der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an<br />

verschiedenen Unternehmungen. Gegenstand des Unternehmens<br />

ist des weiteren die Vermittlung von und der Nachweis der Gelegenheit<br />

zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von<br />

Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen<br />

Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen<br />

Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger<br />

verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an<br />

einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft<br />

oder Kommanditgesellschaft, von Grundstücken, von grundstücksgleichen<br />

Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen<br />

oder Darlehen. Ferner die Tätigkeit, Bauvorhaben als Bauherr im<br />

eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten<br />

oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern,<br />

Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von<br />

Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte zu verwenden, als<br />

Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich<br />

vorzubereiten oder durchzuführen.<br />

Grundkapital: EUR 15.000.000<br />

Vorstand: RA Claus Hermuth (Vorsitzender), Dipl. Kfm. Heinz-Theo Tetsch<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Johann Deinböck<br />

Aktionär mit Anteilen von mehr als 25%: Johann Deinböck<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

107<br />

H


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Das Unternehmen<br />

Die Münchner <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management<br />

AG ist eines der führenden unabhängigen Emissionshäuser<br />

im Bereich der Geschlossenen Fonds. Das<br />

Leistungsspektrum umfasst die Konzeption und<br />

Emission strukturierter Investments einschließlich<br />

aller zu erbringenden Dienstleistungen vom Einkauf<br />

bis hin zur Verwaltung.<br />

Die Geschäftsfelder sind Real Estate Products mit inund<br />

ausländischen Immobilien, Non Real Estate Products<br />

mit den Investitionsobjekten internationale<br />

Spielfilme und Transportcontainer, Photovoltaik-<br />

Daten und Fakten zur <strong>DCM</strong> AG<br />

108<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Anlagen im In- und Ausland sowie KG-Dachfonds<br />

mit mehreren Assetklassen. Weitere Anlagebereiche<br />

sind in Vorbereitung.<br />

Der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 ist das erste Beteiligungsangebot<br />

der <strong>DCM</strong>, das in Flugzeuge investiert. Die<br />

<strong>DCM</strong> AG stützt sich hierbei auf ihre eigene Konzeptionskompetenz<br />

in Verbindung mit internationalen<br />

erfahrenen sowie lokal hervorragend vernetzten<br />

Partnern. Wesentliche Unternehmenswerte sind eine<br />

langjährige Produktkompetenz, hohes Konzeptions-<br />

Know-how und eine ausgeprägte Orientierung an<br />

den Bedürfnissen der Kunden und Vertriebspartner.<br />

Diese Unternehmenswerte sind damit auch die Basis<br />

Vorstand RA Claus Hermuth (Vorsitzender)<br />

Dipl.-Kfm. Heinz Theo Tetsch<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats Johann Deinböck<br />

Grundkapital EUR 15 Mio.<br />

Mitarbeiter ca. 130<br />

Investitionen Real Estate-Products ca. EUR 2,9 Mrd.<br />

Investitionen Non Real Estate-Products ca. EUR 1,1 Mrd.<br />

Platziertes Eigenkapital ca. EUR 1,7 Mrd.<br />

Beteiligungen ca. 80.000


für den Erfolg der <strong>DCM</strong>-Produkte. So haben Anleger<br />

bereits mit rund 80.000 Beteiligungen der <strong>DCM</strong><br />

Deutsche Capital Management AG ihr Vertrauen<br />

ausgesprochen.<br />

Die Leistungsbilanz der <strong>DCM</strong> AG<br />

Die <strong>DCM</strong> AG verfügt über eine per Saldo positive<br />

Leistungsbilanz, die jährlich aktualisiert und geprüft<br />

wird. In der Leistungsbilanz wird die Entwicklung<br />

der bisherigen Immobilien- und Medienfonds dargestellt.<br />

Die Kategorien Containerfonds und KG-Dachfonds<br />

sind in der Leistungsbilanz noch nicht enthalten,<br />

da diese Produkte erst in 2006 platziert wurden.<br />

Immobilienfonds<br />

Die renommierte FMG FondsMedia GmbH in Hamburg<br />

hat Ende 2007 das Immobilienportfolio der<br />

<strong>DCM</strong> AG einer umfassenden Leistungsbilanzanalyse<br />

unterzogen. Im Mittelpunkt dieser Analyse stand die<br />

Frage, inwieweit zentrale Anlageziele auf Anleger-<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

Leistungsbilanzanalyse des Immobilienportfolios der <strong>DCM</strong> AG (Zusammenfassung)<br />

120%<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

100%<br />

88,6%<br />

99,0% 98,2% 101,7%<br />

105,6% 103,1%<br />

82,4%<br />

100,8%<br />

Plan Einnahmen Ausgaben Tilgungen Auszahlungen<br />

Gesamtportfolio moderne Immobilienfonds<br />

ebene realisiert werden konnten. Im Rahmen eines<br />

Soll-Ist-Vergleichs wurden die Kriterien Transparenz,<br />

Investition, Einnahmen, Ausgaben, Tilgung und Auszahlung<br />

(Ausschüttung) analysiert. Die Studie ergab<br />

ein Fazit, das untenstehend grafisch dargestellt ist.<br />

Abweichungen innerhalb der Planungen treten<br />

hauptsächlich bei Fonds auf, die in den Neuen Bundesländern<br />

investiert haben. Natürlich konnten sich<br />

auch die <strong>DCM</strong>-Fonds der dortigen Marktentwicklung<br />

nicht gänzlich entziehen. Die <strong>DCM</strong> AG hat<br />

jedoch nur einen geringen Teil ihres Investitionsvolumens<br />

in den Neuen Bundesländern realisiert. Bis<br />

heute liegt der Schwerpunkt der Immobilieninvestitionen<br />

in den Alten Bundesländern. Gewichtet nach<br />

Investitionsanteilen ergibt sich eine Planerreichung<br />

bei den Ausschüttungen von 88,9%. Für das Immobilienportfolio<br />

seit 2000 konnten unter dem neuen<br />

Management Auszahlungen von 101,7% gegenüber<br />

Plan erzielt werden.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Quelle: Fonds Media<br />

109<br />

H


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

LEISTUNGSBILANZ 2006<br />

Gesamtinvestition Eigenkapital<br />

Fondsname Emissions- Schlie- in der ohne Agio<br />

jahr ßungsjahr Investitionsphase<br />

110<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-Fonds<br />

2 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. 1. Vermögens-<br />

2006 - 34.011 ** 21.000 **<br />

aufbau Beteiligungs-KG<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

2006 - 8.798 ** 7.344 **<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 24 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögensaufbau<br />

2006 - 341.730 ** 145.023 **<br />

Fonds 2 KG 2003 - 51.985 ** 20.001 **<br />

<strong>DCM</strong> US 1, L.P.<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-<br />

2005 - 111.697 ** 43.800 **<br />

Fonds 1 KG<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

2005 - 37.877 ** 26.011 **<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 23 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Europafonds 1<br />

2005 2006 429.262 414.688 183.112 181.515<br />

Budapest KG 2005 2005 100.757 99.782 45.150 45.150<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 22 KG 2003 2005 192.130 188.576 72.505 72.505<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 19 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögens-<br />

2002 2005 36.812 36.214 30.002 30.002<br />

aufbau Fonds 1 KG 2003 2005 66.801 57.583 51.401 51.401<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 2 KG 2003 2004 18.378 18.191 7.027 7.027<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 1 KG<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

2002 2003 31.093 30.096 10.221 10.391<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 18 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Rendite-<br />

2003 2003 184.642 185.040 58.402 58.402<br />

fonds 16 KG<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Rendite-<br />

2001 2003 28.628 28.457 12.027 12.027<br />

fonds 14 KG<br />

Deutsche Fonds Management GmbH<br />

2001 2003 150.787 150.379 100.002 100.533<br />

& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 15 KG 2001 2002 143.488 143.777 53.211 53.211<br />

* Keine Angaben im jeweiligen Prospekt bzw. in der Leistungsbilanz 2006<br />

** Die Platzierung dieser Fonds war zum 31.12.2006 noch nicht abgeschlossen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1


V E R T R A G S P A R T N E R H<br />

Steuerliches Steuerliches<br />

Stand des kumulierte Ergebnis in der Ergebnis in der<br />

Fremdkapitals Ausschüttung Investitionsphase Bewirtschaftungs-<br />

in % (ohne Agio) in % phase in %<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

19.000 ** 5% 5% -1,79% ** ** **<br />

645 ** k.A. * ** -35,27% ** ** **<br />

189.457 ** k.A. * ** -0,93% ** ** **<br />

29.000 ** 14,00% 14,00% -2,02% ** ** **<br />

50.000 ** 7,25% 7,25% k.A.* ** ** **<br />

19.600 ** 5,00% 5,00% k.A.* ** ** **<br />

233.073 233.236 12,00% 12,00% -5,29% -4,74% 3,81% 4,06%<br />

53.350 k.A.* 13,80% 10,40% k.A.* k.A.* - -<br />

112.243 112.399 16,00% 16,00% -16,55% -12,31% 6,00% 6,00%<br />

16.869 16.869 28,00% 28,00% -12,69% -9,06% 4,30% 1,60%<br />

7.542 7.068 k.A. * k.A.* -14,62% -9,81% -7,50% -6,30%<br />

10.568 10.568 22,00% 20,70% -16,21% -26,79% 10,33% -0,47%<br />

18.662 18.376 29,00% 35,00% -17,89% -25,20% 19,10% 18,80%<br />

122.425 122.578 23,00% 24,00% -16,78% -16,93% 21,00% 22,00%<br />

16.000 16.000 32,50% 32,50% -25,92% -26,56% 14,40% 14,10%<br />

32.107 21.920 35,00% 35,00% -41,99% -35,56% 7,30% 2,50%<br />

80.273 80.273 30,00% 30,00% -40,34% 40,26% 23,70% 20,30%<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

111


H<br />

V E R T R A G S P A R T N E R<br />

3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner<br />

3.1. Angaben zum Verkäufer Deucalion Capital VII Limited<br />

Firma: Deucalion Capital VII Limited<br />

Anschrift: c/o Maples Finance Limited<br />

P.O. Box 1093 GT<br />

Queensgate House, South Church Street<br />

George Town, Grand Cayman, Cayman Islands<br />

Handelsregister: MC-195017<br />

Handelsregistereintragung: 12.09.2007<br />

Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Aufnahme von Kreditverträgen<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Verleasen des<br />

Flugzeuges.<br />

Stammkapital: USD 250<br />

Geschäftsführer: Hugh Thompson, Chris Marett, Karen Ellerbe, John Tierney<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: Maples Finance Limited<br />

3.2 Angaben zum Asset Manager Amentum Capital Limited<br />

Firma: Amentum Capital Limited<br />

Sitz und Anschrift: 28 Upper Mount Street<br />

Dublin 2, Ireland<br />

Rechtsform: Limited Partnership<br />

Registernummer: 411598<br />

Registereintragung: 29.11.2005<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: HSH Nordbank AG<br />

Geschäftsführer: Christian Hatje, Mitchel Simpson<br />

3.3 Angaben zum Leasingnehmer Aerologic GmbH<br />

Firma: Aerologic GmbH<br />

Anschrift: Industriestr. 65, 04435 Schkeuditz<br />

Handelsregister: HRB 23498<br />

Handelsregistereintragung: 03.09.2007<br />

Gesellschaftszweck: Aufbau eines Unternehmens zur Durchführung von Luftfrachtdiensten<br />

im Rahmen von gewerblichem Linien- und Gelegenheitsfrachtverkehr<br />

mit Luftfahrzeugen und deren Er- und Vercharterung im Inund<br />

Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte. Insbesondere gehört zum Unternehmensgegenstand<br />

auch die Vorbereitung des Betriebs von Luftfahrzeugen, der Erwerb<br />

und Betrieb von Grundstücken und Gebäuden, Fracht- und Abfertigungsanlagen,<br />

Informatikanwendungen und Rechenanlagen (Softund<br />

Hardware), Beteiligungen sowie von weiteren Vermögensgegenständen<br />

und Anlagen zur Durchführung der Luftfrachtdienste.<br />

Stammkapital: EUR 1.000.000<br />

Geschäftsführer: Dr. Thomas Papke, Thomas Pusch<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: Lufthansa Cargo AG, Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH<br />

112<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1


V E R T R A G S P A R T N E R<br />

3.4. Angaben zur DVB Bank AG (Vermittler des Flugzeuges)<br />

Firma: DVB Bank AG<br />

Anschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main<br />

Handelsregister: HRB 9604<br />

Handelsregistereintragung: 01.07.1918<br />

Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung jeder Art bankgeschäftlicher<br />

Tätigkeit<br />

Stammkapital: EUR 100.537.291<br />

Geschäftsführer: Wolfgang Fritz Driese (Vorstand), Bertrand Grabowski (Vorstand),<br />

Dagfinn Lunde (Vorstand)<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: DZ Bank AG<br />

3.5. Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur<br />

Hinsichtlich der Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH wird auf die Angaben oben unter 1.2 verwiesen.<br />

4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen<br />

Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen dem Anbieter und/oder wesentlichen Vertragspartnern,<br />

Sachverständigen und Gutachtern sowie Abhängigkeiten der mit Kontrollfunktionen beauftragten<br />

Personen sind anzugeben. Eine kapitalmäßige Verflechtung zwischen der Gesellschaft und Vertragspartnern<br />

liegt vor bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von Vertragspartnern mit mindestens 25%; die Beteiligungen<br />

von mehreren Vertragspartnern und von nahen Angehörigen sind zusammenzurechnen. Eine personelle<br />

Verflechtung liegt vor, wenn mehrere wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojekts durch die selbe<br />

Person, Gesellschaft oder nahe Angehörige wahrgenommen werden. Kontrollfunktionen werden z.B. durch<br />

Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur, Aufsichtsorgane, Gutachter etc. ausgeübt.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG, die <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH und die <strong>DCM</strong> Service GmbH gehören zur <strong>DCM</strong>-<br />

Unternehmensgruppe und sind kapitalmäßig und personell miteinander verbunden. Herr Johann Deinböck ist<br />

Gründungskommanditist der Beteiligungsgesellschaft sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats des Anbieters <strong>DCM</strong><br />

AG und mit mehr als 25% an der <strong>DCM</strong> AG beteiligt.<br />

Die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH gehören zur<br />

HHKL-Unternehmensgruppe und sind personell miteinander verbunden.<br />

Weitere kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und ihren Vertragspartner<br />

bzw. deren Gesellschaften bestehen nicht.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

113<br />

H


I<br />

W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />

V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />

D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />

Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

muss der Verkaufsprospekt zu allen in der<br />

Verordnung genannten Punkten Angaben enthalten.<br />

Dies gilt auch, wenn die betreffenden Angaben bei<br />

der konkreten angebotenen Vermögensanlage nicht<br />

einschlägig sind oder aus sonstigen Gründen nicht<br />

gemacht werden können (sog. Negativ-Testate). Aus<br />

diesem Grunde weist die Prospektverantwortliche<br />

auf Folgendes hin (§§ ohne nähere Bezeichnung<br />

sind im Folgenden solche der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung):<br />

§ 2 Abs. 1 S. 5: Der Verkaufsprospekt ist in deutscher<br />

Sprache und nicht, weder ganz noch zum Teil, in<br />

einer anderen in internationalen Finanzkreisen<br />

gebräuchlichen Sprache abgefasst. Aus diesem<br />

Grund ist eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung<br />

nicht erforderlich.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 2: Der Anbieter übernimmt nicht die<br />

Zahlung von aus der Vermögensanlage entstehenden<br />

Steuern für den Anleger.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 7: Es besteht keine Möglichkeit, die<br />

Zeichnung von Beteiligungen vorzeitig zu schließen.<br />

Nur, sofern ein Anleger die geschuldete Einlage nur<br />

teilweise erbringt, kann der Zeichnungsbetrag um<br />

die geschuldete Leistung gekürzt werden.<br />

§ 4 S. 1 Nr. 8: Die Möglichkeit der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft wird nur in Deutschland angeboten<br />

werden. Das Anbieten von Teilbeträgen in verschiedenen<br />

Staaten ist nicht beabsichtigt.<br />

§ 5 Nr. 3: Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH enthält<br />

bis auf den Ausschluss des Selbstkontrahierungsverbots<br />

keine weiteren von den gesetzlichen<br />

Regelungen abweichenden Bestimmungen. Mit Ausnahme<br />

der auf den S. 72ff. beschriebenen fehlenden<br />

Beteiligung der Komplementärin am Vermögen und<br />

Ergebnis weist der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

keine von den gesetzlichen Regelungen<br />

abweichenden Bestimmungen im Bezug auf die<br />

Komplementärin auf.<br />

114<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

§ 5 Nr. 6: Der Emittent ist kein Konzernunternehmen<br />

der <strong>DCM</strong> AG i.S.d. §§ 18 ff AktG i.V.m. § 290<br />

HGB, weil die <strong>DCM</strong> Service GmbH, die ihrerseits<br />

ein Konzernunternehmen der <strong>DCM</strong> AG ist, nicht zu<br />

mehr als 50% an dem Emittenten beteiligt ist. Im<br />

Übrigen wird die Beteiligung der <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH an dem Emittenten mit dem Beitritt des ersten<br />

Anlegers verwässert.<br />

§ 6 S. 1 Nr. 2: Der Emittent hat bisher keine Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen i.S.d. § 8f Abs. 1 des<br />

Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

§ 6 S. 2 und 3: Da der Emittent keine Aktiengesellschaft<br />

oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist,<br />

gibt es keine Wertpapiere, die Gläubigern ein<br />

Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen.<br />

§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3: Den Gründungsgesellschaftern<br />

stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

oder sonstige Gesamtbezüge insbesondere keine<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder<br />

Nebenleistungen jeder Art außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

zu.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3: Die Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten sind über die auf den Seiten 107 und<br />

113 genannte Beteiligung von Herrn Deinböck an<br />

der <strong>DCM</strong> AG, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut ist, hinaus weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die (1.) mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, (2.) dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen oder (3.) im Zusammenhang mit der<br />

Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Der Emittent ist abhängig von dem<br />

Kaufvertrag über den Erwerb des Flugzeugs, dem<br />

Leasing(-Novations-)-Vertrag über die Vermietung des<br />

Flugzeugs und der Fremdfinanzierungszusage der<br />

fremdfinanzierenden Bank. Ohne die genannten Verträge<br />

ist die Umsetzung des Fondsprospektes nicht<br />

möglich (vgl. S. 78ff.). Hinsichtlich der damit verbun-


W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />

V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />

D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />

denen Risiken wird auf das Kapitel „Wesentliche<br />

Risiken der Beteiligung“ verwiesen. Darüber hinaus<br />

ist der Emittent nicht von Patenten, Lizenzen, weiteren<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren<br />

abhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage des Emittenten haben können, sind nicht<br />

anhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4: Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

(24. Juni 2008) wurden über die im Prospekt<br />

dargestellten Investitionen hinaus noch keine weiteren<br />

Investitionen getätigt. Es bestehen ferner keine<br />

laufenden Investitionen.<br />

§ 8 Abs. 2: Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch<br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2: Den nach den §§ 3, 7 oder 12<br />

VermVerkProspV zu nennenden Personen (dem Prospektverantwortlichen<br />

<strong>DCM</strong> AG, den Gründungsgesellschaftern<br />

des Emittenten, d.h. der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs<br />

GmbH, Herrn Johann Deinböck sowie der<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH und dem Treuhandkommanditisten),<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung sowie<br />

treuhänderisch tätigen Personen (dem Mittelverwendungskontrolleur)<br />

standen im Zusammenhang mit<br />

der Anschaffung des Anlageobjektes keine Eigentumsrechte<br />

an dem Objekt oder an wesentlichen Teilen<br />

desselben zu; sie besitzen auch nicht aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung an den<br />

Anlageobjekten oder Teilen derselben.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4: Außer den auf S. 78 beschriebenen<br />

Belastung des Flugzeugs mit einer Flugzeughypothek<br />

in Höhe der ausstehenden Restschuld<br />

bestehen keine erheblichen dinglichen Belastungen<br />

des Anlageobjekts (Frachtflugzeug). Rechtliche oder<br />

tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick<br />

auf das Anlageziel, bestehen nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5: Für die Erreichung der Anlageziels<br />

sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6: Neben den im Prospekt auf S. 79 ff.<br />

dargestellten Kaufvertrag über die Anschaffung des<br />

Anlageobjekts (Frachtflugzeug) wurden noch keine<br />

weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung<br />

der Anlageobjekte geschlossen.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7: Es wurden keine Bewertungsgutachten<br />

hinsichtlich des Anlageobjektes (Frachtflugzeug)<br />

erstellt.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 8: Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

des Emittenten (<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Verwaltungs GmbH), Herr Johann Deinböck, die<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH und die Treuhandkommanditistin<br />

(Gründungsgesellschafter des Emittenten), die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung, treuhänderisch<br />

tätige Personen (Mittelverwendungskontrolleur)<br />

sowie der Prospektverantwortliche werden im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung der Anlageobjekte<br />

keine Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1: Der Emittent hat im Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung kein Aufsichtsgremium und keinen<br />

Beirat. Eine Funktionsaufteilung innerhalb der<br />

Geschäftsführung des Emittenten existiert nicht.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2: Für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr (2007) wurden den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung des Emittenten keinerlei Gesamtbezüge<br />

gewährt.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1-3: Herr Deinböck ist als Aufsichtratsvorsitzender<br />

der <strong>DCM</strong> AG tätig, die mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlagen beauftragt ist. Darüber<br />

hinaus sind keine Mitglieder der Geschäftsführung<br />

des Emittenten für Unternehmen tätig, die<br />

(1) mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut<br />

sind<br />

(2) dem Emittenten Fremdkapital geben oder<br />

(3) für den Emittenten Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

115<br />

I


I<br />

W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />

V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />

D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />

§ 12 Abs. 3 Nr. 5: Der Treuhänder ist Gründungsgesellschafter<br />

der Emittentin und mit der Mittelverwendungskontrolle<br />

beauftragt. Darüber hinaus liegen<br />

keine Umstände oder Beziehungen vor, die Interessenskonflikte<br />

des Treuhänders begründen können.<br />

§ 12 Abs. 4: Sonstige Personen, die die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder<br />

den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />

§ 14: Keine juristische Person oder Gesellschaft hat<br />

für das Angebot der Vermögensanlage für deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung die Gewährleistung übernommen.<br />

§ 15 Abs. 1: In dem Zeitraum zwischen Aufstellung<br />

der Eröffnungsbilanz und Aufstellung des Verkaufs -<br />

prospekts (24. Juni 2008) sind keine bilanz- und<br />

erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle erfolgt.<br />

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Da der Emittent keine Produktion<br />

unterhält, können keine Planzahlen zur Produktion<br />

ausgewiesen werden.<br />

116<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1


Agio Aufgeld des Zeichnungsbetrages (5%). Das Agio dient zur Deckung<br />

von Eigenkapital-Vertriebskosten.<br />

Abschreibung Nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte<br />

Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirt -<br />

schaftsgutes auf dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zur periodengerechten<br />

Aufwandsverteilung (steuerlich auch: Absetzung für<br />

Abnutzung bzw. „AfA“).<br />

Ausschüttung Der Begriff wird in diesem Prospekt als Oberbegriff für Gewinn -<br />

ausschüttung und Liquiditätsausschüttung verwendet. Bis zur<br />

Erzielung eines handelsrechtlich verteilungsfähigen Gewinns tätigt<br />

die Fondsgesellschaft Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen<br />

bzw. Rückzahlungen von Kapitaleinlagen.<br />

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Beitrittserklärung Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt gesondert<br />

beigelegt ist. Erst mittels der Annahmeerklärung durch die<br />

Gesellschaft wird der Beitritt des Anlegers wirksam.<br />

Bonität Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit<br />

Expressfracht Fracht, die an bestimmte Lieferzeiten gebunden ist.<br />

G L O S S A R J<br />

Fondsgesellschaft Gesellschaft, regelmäßig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft,<br />

an der sich Anleger als Kommanditisten oder als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten beteiligen können.<br />

FTK Frachttonnenkilometer, Gewicht der Ladung in Tonnen multipliziert<br />

mit der Anzahl geflogener Kilometer. Einheit, in der<br />

beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Frachtverkehr<br />

angegeben wird.<br />

Fungibilität Rechtsbegriff für die Austauschbarkeit bzw. Handelbarkeit. Bei<br />

Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit für Veräußerung und Übertragung<br />

von Kommanditanteilen gemeint.<br />

Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige<br />

(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter,<br />

wesentliches Forum der Anlegerbestimmung. Der Gesell schafts -<br />

vertrag regelt Form und Frist der Versammlung.<br />

GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH gesetzlicher Vertreter<br />

und persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist.<br />

Handelsregister Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Registriert<br />

werden Kaufleute, die einen Gewerbebetrieb unterhalten. Im Handelsregister<br />

Abteilung A (HRA) werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften<br />

(z.B. Kommanditgesellschaften oder offene Handelsregistergesellschaften)<br />

eingetragen, im Handelsregister Ab -<br />

teilung B (HRB) Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG).<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

117


J<br />

G L O S S A R<br />

HGB Deutsches Handelsgesetzbuch<br />

Initiator Person oder Gesellschaft, die einen geschlossenen Fonds ins<br />

Leben ruft. Zu den Aufgaben zählen u.a.: Gründung der Fondsgesellschaft,<br />

Konzipierung des Fonds, Prospektaufstellung, Koordinierung<br />

von Eigenkapital- und Fremdkapitalbeschaffung etc.<br />

Investitionsvolumen Bezeichnet den Gesamtbetrag der geplanten Aufwendungen der<br />

Fondsgesellschaft, die für den Erwerb des Flugzeugs und die<br />

Inanspruchnahme der Leistungen des Initiators und anderer<br />

Dienst leister in der Initialphase getätigt werden. Das Investitionsvolumen<br />

umfasst ferner die geplante Zuführung von Barmitteln<br />

der Fondsgesellschaft zu einer anfänglichen Liquiditätsreserve.<br />

Initialphase Beschreibt den Zeitabschnitt zwischen der Gründung der Fondsgesellschaft<br />

und dem Beginn der Vermietungsphase, wobei letzteres<br />

mit dem Eigentumserwerb am Frachtflugzeug zusammenfällt.<br />

Kapitaleinlage Die Kapitaleinlage ist der Betrag, mit dem sich der Anleger an der<br />

Emittentin beteiligt, inkl. des 5%igen Agios.<br />

Kommanditist/Direktkommanditist Im Unterschied zum Komplementär ist die Haftung des Kommanditisten<br />

i.d.R. auf seine ins Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />

(Haftsumme) beschränkt. Ein Direktkommanditist ist ein<br />

Anleger, der sich unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen<br />

wird.<br />

Komplementär Persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

Liquiditätsreserve Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel einer<br />

Unternehmung<br />

Platzierungsgarantie Zusicherung gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital<br />

eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der<br />

Garant gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle<br />

Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunkt übernehmen.<br />

RTK Engl.: Revenue Tonne Kilometres, Gewicht der Ladung in Tonnen,<br />

multipliziert mit der Anzahl der geflogenen Kilometer. Einheit, in<br />

der beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Frachtverkehr<br />

angegeben wird. Normalerweise synonym zu Frachttonnenkilometern<br />

(FTK), kann aber auch das Gewicht der Passagiere enthalten,<br />

um auch bei Kombinationsflügen den kompletten Erlös<br />

anzugeben.<br />

Sensitivitätsanalyse Die Sensitivitätsanalyse gibt Auskunft darüber, wie sensibel eine<br />

Kapitalanlage auf heute nicht beeinflussbare Veränderungen von<br />

Parametern reagiert.<br />

118 <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1


G L O S S A R<br />

Treugeber Anleger, die sich nicht als Direktkommanditisten, sondern mittelbar<br />

über einen Treuhänder durch Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Treuhandkommanditist Gesellschafter, der für die Treugeber deren wirtschaftliche Beteiligung<br />

an der Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />

hält und verwaltet.<br />

Zeichnungsbetrag Höhe des von den Anlegern in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />

Anlagebetrages (ohne Agio)<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

119<br />

J


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Definitionen<br />

„Anleger“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die der<br />

Gesellschaft unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar<br />

als Treugeber über den Treuhandkommanditisten beitreten.<br />

„Altgesellschafter“ bezeichnet die Komplementärin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />

1 Verwaltungs GmbH und die Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH sowie den Kommanditisten Herrn Johann Deinböck.<br />

„Beteiligungsbetrag“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger als<br />

Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) bzw. als Direktkommanditist<br />

gesellschaftsrechtlich in das Gesellschaftsvermögen<br />

zu leisten hat (= Pflicht- oder Kommanditeinlage) und beschreibt<br />

somit eine Forderung der Gesellschaft im Innenverhältnis gegenüber<br />

dem Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) bzw. gegenüber<br />

dem Direktkommanditisten. Die Fälligkeiten der Pflichteinlagen<br />

bestimmen sich nach den Beitrittserklärungen und diesem<br />

Gesellschaftsvertrag, wobei letzterer vorgeht.<br />

„Beteiligungskapital“ bezeichnet die Summe aller Pflichteinlagen<br />

von Treugebern und Direktkommanditisten.<br />

Unter „Direktkommanditist“ werden Anleger verstanden, die im<br />

Handelsregister als beschränkt haftende Gesellschafter eingetragen<br />

werden.<br />

„Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft“ bezeichnet ein<br />

Bankkonto, das auf den Namen der Gesellschaft lautet und der<br />

Einzahlung der Pflichteinlagen nebst Abwicklungsgebühr (Agio)<br />

dient.<br />

Unter „Haftsumme“ wird der im Handelsregister einzutragende<br />

anteilige Betrag der Pflichteinlage verstanden, mit dem die Kommanditisten,<br />

einschließlich des Treuhandkommanditisten, im<br />

Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft haften.<br />

Unter „Kommanditkapital“ wird die Summe aller Pflichteinlagen<br />

der Treugeber und Direktkommanditisten sowie der Altgesellschafter<br />

verstanden.<br />

Unter „Platzierungsphase“ wird der Zeitraum verstanden, in dem<br />

Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) und Direktkommanditisten<br />

der Gesellschaft beitreten können.<br />

Unter „Treugeber“ werden Anleger verstanden, die der Gesellschaft<br />

mittelbar auf der Grundlage eines mit dem Treuhandkommanditisten<br />

geschlossenen Treuhandvertrages beitreten.<br />

„Vollplatzierung“ ist gegeben, wenn das gemäß dem Investitionsund<br />

Finanzierungsplan vorgesehene Kommanditkapital von USD<br />

91.500.000 gezeichnet worden ist.<br />

120<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

§ 1 Firma/Sitz<br />

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong><br />

1 KG.<br />

1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist München.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

2.1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb<br />

des Flugzeugs Boing B777-200LRF, Seriennummer<br />

36001, dessen Vermietung und Verwertung sowie alle damit<br />

im Zusammenhang stehenden Geschäfte.<br />

2.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder<br />

vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Förderung oder Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />

geeignet erscheinen oder damit im Zusammenhang stehen.<br />

Die Gesellschaft kann insbesondere auch Zweigniederlassungen<br />

und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.<br />

2.3. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />

Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach<br />

dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />

§ 3 Dauer/Geschäftsjahr<br />

3.1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

3.2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Gesellschafter/Gesellschaftskapital/<br />

Gesellschafterregister<br />

4.1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />

1 Verwaltungs GmbH, München (nachstehend auch<br />

„Komplementärin“ genannt). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />

und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

4.2. Kommanditisten sind:<br />

a. Herr Johann Deinböck (nachstehend auch „geschäftsführender<br />

Kommanditist“ genannt)<br />

– mit einer Kommanditeinlage von US Dollar (USD)<br />

500 –<br />

b. <strong>DCM</strong> Service GmbH, München (nachstehend auch<br />

„geschäftsführender Kommanditist“ genannt)<br />

– mit einer Kommanditeinlage von USD 500 –<br />

c. Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />

(nachstehend auch „Treuhandkommanditist“ genannt)<br />

– mit einer Kommanditeinlage von USD 500 –<br />

Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag der Begriff „geschäftsführender<br />

Kommanditist“ in der Einzahl verwendet wird,<br />

sind regelmäßig Herr Johann Deinböck und die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH jeweils einzeln gemeint. Verpflichtungen obliegen<br />

der <strong>DCM</strong> Service GmbH; zu ihrer Erfüllung ist auch<br />

Herr Deinböck berechtigt, nicht jedoch verpflichtet.<br />

4.3. Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />

weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />

und so das Kommanditkapital auf USD 91.001.500<br />

zuzüglich 5% Abwicklungsgebühr (Agio) zu erhöhen.<br />

Die Aufnahme dieser weiteren Gesellschafter erfolgt nach<br />

deren Wahl über den Treuhandkommanditisten aufgrund


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

des mit diesem abzuschließenden Treuhandvertrages und<br />

anschließender Erhöhung des Kommanditkapitals des Treuhandkommanditisten<br />

oder als Direktkommanditist, wobei<br />

der Treuhandkommanditist von der Gesellschaft und den<br />

Gesellschaftern zur Annahme der jeweiligen Beitrittserklärung<br />

bevollmächtigt ist. Direktkommanditisten haben auf<br />

eigene Kosten der Komplementärin eine unwiderrufliche,<br />

über den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu allen Anmeldungen zum Handelsregister,<br />

an denen ein Kommanditist mitzuwirken hat, zu erteilen.<br />

Die Komplementärin stellt den Direktkommanditisten<br />

hierzu ein Muster einer Handelsregistervollmacht zur Verfügung.<br />

Die Kosten für die erstmalige Eintragung von Direktkommanditisten<br />

bzw. Kapitalerhöhungen des Treuhandkommanditisten<br />

in das Handelsregister trägt die Gesellschaft.<br />

Gleiches gilt auch für Eintragungen bei Auflösung der Gesellschaft<br />

sowie bei Kündigungen nach § 20. Im Übrigen erfolgen<br />

Eintragungen im Handelsregister auf Kosten derjenigen<br />

Gesellschafter/Treugeber, die den eintragungspflichtigen<br />

Sachverhalt verursacht haben; dies gilt insbesondere im Fall<br />

eines Gesellschafterwechsels oder eines Ausschlusses.<br />

4.4. Die Kapitalanteile der Gesellschafter und Treugeber sind<br />

fest.<br />

4.5. Alle Gesellschafter/Treugeber haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander nur für diejenige Sorgfalt<br />

einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden<br />

pflegen. Sie haften darüber hinaus nur für Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung von<br />

Leben, Körper und Gesundheit.<br />

Schadensersatzansprüche der Gesellschafter/Treugeber<br />

untereinander aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren<br />

drei Jahre nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />

Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes oder nach der<br />

Rechtsprechung einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />

Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber dem<br />

Verpflichteten durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

Die Haftung des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

der Gesellschaft für die Einzahlung der Einlagen ist auf die<br />

tatsächlich von den Treugebern auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

der Gesellschaft geleisteten Zahlungen beschränkt.<br />

4.6. Für alle Gesellschafter bzw. Treugeber bestehen keine Wettbewerbsbeschränkungen<br />

im Sinne des § 112 HGB.<br />

Insbesondere ist die Komplementärin berechtigt, sonstige<br />

unternehmerische Tätigkeiten, auch wenn sie sich auf<br />

den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erstrecken,<br />

auszuüben. Sie sind dabei berechtigt, sich mittelbar oder<br />

unmittelbar an Gesellschaften oder Einzelunternehmen zu<br />

beteiligen und für solche konkurrierenden Unternehmen<br />

Organstellungen zu übernehmen oder in sonstiger Weise<br />

mit konkurrierenden Unternehmen zu kooperieren. Ihnen<br />

ist es auch gestattet, weitere Gesellschaften – gleich welcher<br />

Rechtsform – mit gleichem oder ähnlichem Unternehmens-<br />

gegenstand wie dieser Gesellschaft zu gründen. Die gleichgerichteten<br />

Investitionstätigkeiten der Gesellschaft und bestehender<br />

bzw. neu gegründeter Gesellschaften, in denen<br />

die Komplementärin Gesellschafter ist oder am wirtschaftlichen<br />

Ergebnis – gleich welcher Form – beteiligt ist, können<br />

zu Interessenüberschneidungen führen. Der Komplementärin<br />

ist gestattet, ihr bekannt werdende Investitionsobjekte<br />

nach ihrem freiem Ermessen der Gesellschaft oder sonstigen<br />

Dritten anzubieten.<br />

4.7. Für alle Gesellschafter und Treugeber wird ein Gesellschafterregister<br />

geführt, in dem die Gesellschafter/Treugeber mit<br />

Namen und Vornamen bzw. Firma, Anschrift, übernommenem<br />

Kapitalanteil, Bankverbindung, sowie Finanzamt und<br />

Steuernummer eingetragen werden. Der Gesellschafter/Treugeber<br />

hat Änderungen dieser Angaben unverzüglich<br />

der Gesellschaft bekannt zu geben; der Treuhandkommanditist<br />

ist verpflichtet, ihm bekannt gegebene Änderungen<br />

dieser Angaben unverzüglich an die Gesellschaft weiterzugeben.<br />

Gegenüber der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />

gelten lediglich die im Gesellschafterregister<br />

eingetragenen Personen als aus dem Geschäftsanteil allein<br />

berechtigt und verpflichtet, es sei denn, eine andere Person<br />

weist durch Vorlage entsprechender Urkunden ihre Berechtigung<br />

nach. In diesem Fall sind die Gesellschaft bzw. der<br />

Treuhandkommanditist nicht verpflichtet, die Berechtigung<br />

aus der Gesellschaftsbeteiligung gesondert nachzuprüfen.<br />

Eintragungen in das Gesellschafterregister werden jeweils<br />

nur mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />

31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres vorgenommen. Ausgenommen<br />

sind der Ausschluss von Gesellschaftern/Treugebern,<br />

Kündigungen aus wichtigem Grund nach<br />

§ 20 sowie Kapitalherabsetzungen nach § 7; in diesen Fällen<br />

erfolgt eine Eintragung unverzüglich mit Wirkung auf<br />

den Zeitpunkt des betreffenden Ereignisses.<br />

Der Gesellschafter/Treugeber kann jederzeit bei der<br />

Gesellschaft das Gesellschafterregister bezüglich der Daten<br />

seiner Beteiligung bzw. seines Treuhandverhältnisses einsehen.<br />

Bezüglich der als Treugeber im Gesellschafterregister<br />

eingetragenen Anleger dürfen anderen Personen als der<br />

Komplementärin, dem Treuhandkommanditisten, der von<br />

der Gesellschaft mit der Fondsverwaltung beauftragten geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und den von der Gesellschaft<br />

beauftragten steuerlichen Beratern und Jahresabschlussprüfern<br />

keine Auskünfte über die treuhänderische<br />

Beteiligung und die Eintragungen in das Gesellschafterregister<br />

erteilt werden, es sei denn, dass die Offenlegung gegenüber<br />

dem zuständigen Finanzamt erfolgt. Gegenüber gesetzlich<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen<br />

gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese als Berater der<br />

Gesellschaft tätig werden.<br />

Der Gesellschafter/Treugeber hat davon Kenntnis und<br />

ist damit einverstanden, dass die mitgeteilten bzw. mit der<br />

Beteiligung zusammenhängenden personenbezogenen Daten<br />

über eine EDV-Anlage gespeichert und ausschließlich<br />

zur Verwaltung der Beteiligung durch die Gesellschaft, den<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

121<br />

K


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Treuhandkommanditisten und im Rahmen der Fondsverwaltung<br />

durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte verwendet<br />

werden dürfen. Soweit der Gesellschafter/Treugeber dem<br />

nicht widerspricht, dürfen die vorgenannten Daten ferner<br />

zum Zwecke der Betreuung durch den Vermittler an diesen<br />

übermittelt werden.<br />

§ 5 Gesellschafterkonten/Kapitalkonten<br />

5.1. Für jeden Gesellschafter/Treugeber werden getrennte Konten<br />

wie folgt geführt:<br />

a) Eingezahlte Pflichteinlage (Kapitalkonto I)<br />

b) Ausschüttungen (Kapitalkonto II)<br />

c) Geschäftsergebnisse (Kapitalkonto III)<br />

d) Sonstige Einzahlungen der Gesellschafter (Kapitalkonto<br />

IV)<br />

5.2. Auf dem Kapitalkonto I wird die tatsächlich eingezahlte<br />

Pflichteinlage – ohne Abwicklungsgebühr (Agio) – ausgewiesen.<br />

Es handelt sich bei diesem Konto um ein festes Kapitalkonto,<br />

so dass weder Ausschüttungen noch Geschäftsergebnisse<br />

zu einer Erhöhung oder Reduzierung der eingezahlten<br />

Pflichteinlage führen dürfen. Verwirkte Vertragsstrafen,<br />

ein sonstiger der Gesellschaft entstandener<br />

Verzugsschaden, sowie insbesondere auch die Kosten einer<br />

Rücklastschrift werden dem Kapitalkonto I belastet.<br />

5.3. Auf dem Kapitalkonto II werden die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

an die Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />

5.4. Auf dem Kapitalkonto III werden Gewinngutschriften und<br />

Verlustlastschriften der Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />

5.5. Auf dem Kapitalkonto IV werden sonstige Einzahlungen der<br />

Gesellschafter, insbesondere die Abwicklungsgebühr (Agio),<br />

erfasst. Diese sonstigen Einzahlungen werden zunächst in<br />

eine Kapitalrücklage eingestellt und zum Ausgleich von Verlusten<br />

verwendet.<br />

5.6. Die Salden auf allen vorgenannten Konten werden nicht verzinst.<br />

5.7. Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter/Treugeber<br />

besteht nicht, so dass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste<br />

der Gesellschaft über die geleistete Pflichteinlage hinaus<br />

keine weiteren Leistungen an die Gesellschaft zu erbringen<br />

haben. Eine diesbezügliche Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

bedürfte der Zustimmung aller Gesellschafter/ Treugeber;<br />

ein Gesellschafter/Treugeber ist ferner ohne seine Zustimmung<br />

nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

zu beteiligen. Die gesetzliche Regelung über<br />

die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

nach den §§ 171 ff. HGB bleibt unberührt.<br />

§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />

Mindestbeteiligung<br />

6.1. Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />

und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter/Treugeber unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />

und bevollmächtigt, mit Zustimmung der Komplementärin<br />

Angebote auf Beitritt zur Gesellschaft als Direktkommanditist,<br />

die auf Grundlage des Emissionsprospektes<br />

122<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

und nach Maßgabe der Beitrittserklärung und dieses Gesellschaftsvertrages<br />

sowie – im Fall der Beteiligung als Treugeber<br />

– des Treuhandvertrages schriftlich gegenüber der Gesellschaft<br />

abgegeben werden, anzunehmen. Eines Zugangs<br />

der Annahmeerklärung bei dem Direktkommanditisten/Treugeber<br />

bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige<br />

Direktkommanditist/Treugeber erhält davon jedoch<br />

unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung.<br />

An das Angebot auf Beitritt zur Gesellschaft ist der jeweilige<br />

Direktkommanditist/Treugeber für die Dauer von<br />

drei Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung gebunden.<br />

Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist gilt das<br />

Beteiligungsangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner Annahme<br />

jederzeit schriftlich gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

widerrufen werden, wobei der Widerruf mit Zugang<br />

beim Treuhandkommanditisten wirksam wird. Gesetzliche<br />

Widerrufsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />

unberührt.<br />

Der Beitritt eines Direktkommanditisten ist im Außenverhältnis<br />

aufschiebend bedingt durch seine Eintragung ins<br />

Handelsregister. Im Innenverhältnis wird der Beitretende in<br />

der Zeit bis zu seiner Eintragung im Handelsregister wie ein<br />

Gesellschafter behandelt.<br />

Mit Annahme des Angebots eines Treugebers auf Beitritt<br />

zur Gesellschaft als Treugeber und Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

mit dem Treuhandkommanditisten erhöht sich<br />

der Kapitalanteil des Treuhandkommanditisten um den in<br />

der jeweiligen Beitrittserklärung genannten Betrag, ohne<br />

dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung des Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft bedarf.<br />

Die vorstehenden Aufträge und Vollmachten, Angebote<br />

auf Beitritt als Direktkommanditisten bzw. als Treugeber anzunehmen,<br />

und die Berechtigung, die Kommanditeinlage<br />

des Treuhandkommanditisten gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />

Treuhandverträge zu erhöhen, gelten bis zum<br />

Ende der Platzierungsphase.<br />

6.2. Die Platzierungsphase endet grundsätzlich am 31.12.2008.<br />

Die Komplementärin und die geschäftsführenden Kommanditisten<br />

können die Platzierungsphase durch eine bis zum<br />

15.12.2008 gegenüber dem Treuhandkommanditisten abzugebende<br />

schriftliche Erklärung bis spätestens 2 Banktage vor<br />

der Auslieferung des Flugzeugs verlängern.<br />

6.3. Ist eine Personenmehrheit Gesellschafter bzw. Treugeber,<br />

sind diese Personen für die Rechte und Pflichten aus dieser<br />

Beteiligung als Gesamtgläubiger bzw. als Gesamtschuldner<br />

anzusehen.<br />

Im Fall der Eintragung als Direktkommanditist wird die<br />

Gesellschaftsbeteiligung zuvor in gleich hohe neue Beteiligungen<br />

aufgeteilt, soweit die Berechtigten aus der Beteiligung<br />

kein davon abweichendes Beteiligungsverhältnis übereinstimmend<br />

benannt haben. Unberührt von dieser Aufteilung<br />

haften die Berechtigten aus der Beteiligung in Höhe der<br />

anfänglich gezeichneten Pflichteinlage nebst Abwicklungsgebühr<br />

als Gesamtschuldner fort.<br />

6.4. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme be-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

trägt 1% der jeweils gezeichneten Pflichteinlage ohne Abwicklungsgebühr<br />

(Agio), wobei der sich daraus ergebende<br />

Betrag in USD in EUR bei einem allein für diesen Zweck<br />

fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR ausgewiesen<br />

wird (z.B. beträgt bei einer Pflichteinlage von USD 15.000<br />

die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme EUR<br />

150). Die sich aufgrund der Erhöhung der Kommanditeinlage<br />

des Treuhandkommanditisten durch den sukzessiven Abschluss<br />

von Treuhandverträgen insgesamt ergebende Erhöhung<br />

der Hafteinlage des Treuhandkommanditisten ist<br />

nach Abschluss der Platzierungsphase in einem Betrag zur<br />

Eintragung im Handelsregister anzumelden.<br />

Die Herabsetzung der Pflichteinlage eines Gesellschafters<br />

– mit Ausnahme einer Herabsetzung der Kommanditeinlage<br />

des Treuhandkommanditisten – führt nicht zu einer<br />

Veränderung der zum Zeitpunkt der Herabsetzung bereits<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Im Fall der<br />

Herabsetzung kann damit die herabgesetzte Pflichteinlage<br />

mit der Haftsumme übereinstimmen oder diese unterschreiten.<br />

Das Kommanditkapital kann durch Verluste und Ausschüttungen<br />

auch unter den Betrag der Summe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsummen („Gesamthaftsumme“)<br />

vermindert werden. Sollte der Betrag der Gesamthaftsumme<br />

erreicht oder unterschritten werden, so ist die<br />

geschäftsführende Kommanditistin vor Durchführung von<br />

(weiteren) Ausschüttungen verpflichtet, die Kommanditisten<br />

und Treugeber auf die Vorschrift des § 172 Absatz 4 HGB<br />

hinzuweisen. Ausschüttungen, die über entnahmefähige<br />

Gewinne hinausgehen, erfolgen zunächst aus der Pflichteinlage,<br />

danach aus der Haftsumme.<br />

6.5. Die Beteiligung eines Direktkommanditisten/Treugebers soll<br />

mindestens USD 15.000 betragen. Ein höherer Beteiligungsbetrag<br />

muss ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

§ 7 Zahlungspflicht/Folgen bei Zahlungsrückstand/<br />

Aufrechnungsbeschränkungen<br />

7.1. Jeder Direktkommanditist/Treugeber verpflichtet sich gegenüber<br />

der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten,<br />

den gezeichneten Beteiligungsbetrag nebst Abwicklungsgebühr<br />

(Agio) in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages<br />

als Barleistung auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft zu<br />

zahlen. Der Beteiligungsbetrag und die Abwicklungsgebühr<br />

(Agio) sind innerhalb von 21 Tagen nach Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung, spätestens jedoch zum Ende der Platzierungsphase<br />

zur Einzahlung fällig.<br />

7.2. Zahlungen der Direktkommanditisten/Treugeber erfolgen<br />

zunächst auf die Abwicklungsgebühr (Agio), im Übrigen auf<br />

die Haftsumme und dann auf den geschuldeten Restbetrag<br />

der Pflichteinlage entsprechend der Beitrittserklärung. Der<br />

Treuhandkommanditist ist nicht verpflichtet, Zahlungsrückstände<br />

der Direktkommanditisten/Treugeber aus eigenen<br />

Mitteln abzudecken. Unberührt davon bleibt die Haftung<br />

des Treuhandkommanditisten in der jeweiligen Höhe der<br />

Haftsumme gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft,<br />

von der die Treugeber den Treuhandkommanditisten im Innenverhältnis<br />

freistellen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat die auf dem<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft eingehenden<br />

Zahlungen der Direktkommanditisten/Treugeber den entsprechenden<br />

Kapitalkonten I zuzuordnen und die rückständigen<br />

Kapitaleinzahlungen der Direktkommanditisten/ Treugeber<br />

anzumahnen. Der Treuhandkommanditist ist im Rahmen<br />

des Treuhandvertrages nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen<br />

eines Treugebers diesen zu mahnen.<br />

7.3. Leistet ein Direktkommanditist/Treugeber seine Einzahlung<br />

nicht bei Fälligkeit, so ist die Gesellschaft berechtigt, Zinsen<br />

ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu<br />

stellen und deren Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />

benannte Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft zu<br />

verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung<br />

bedarf.<br />

7.4. Der Treuhandkommanditist ist im Rahmen des Treuhandvertrages<br />

berechtigt, vom Treuhandvertrag zurückzutreten, und<br />

seinen Kapitalanteil an der Gesellschaft entsprechend herabzusetzen,<br />

wenn der Treugeber die Pflichteinlage zuzüglich<br />

der Abwicklungsgebühr (Agio) nicht oder nicht in voller<br />

Höhe fristgerecht erbringt. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

kann bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen<br />

von dem Treuhandkommanditisten verlangen, dass dieser<br />

seine Rechte nach Satz 1 ausübt.<br />

Entsprechend gilt für säumige Direktkommanditisten,<br />

dass der geschäftsführende Kommanditist namens der Gesellschaft<br />

berechtigt ist, diese unter entsprechender Kapitalherabsetzung<br />

auszuschließen.<br />

7.5. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Direktkommanditisten/Treugebers<br />

gemäß vorstehender Ziffer 7.4.<br />

der Gesellschaft entstandenen Kosten, insbesondere für erneuten<br />

Vertrieb und Veräußerung, hat der Direktkommanditist/Treugeber<br />

zu tragen und der Gesellschaft nach Anforderung<br />

zu erstatten.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, für die vorstehenden<br />

Kosten eine Schadenspauschale in Höhe von 10% der nicht<br />

erbrachten Pflichteinlage nebst der vollen Abwicklungsgebühr<br />

(Agio) gegenüber dem Direktkommanditisten/Treugeber<br />

geltend zu machen, soweit nicht der Direktkommanditist/Treugeber<br />

einen geringeren Schaden nachweist. Die<br />

Gesellschaft oder der Treuhandkommanditist sind insoweit<br />

zur Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Direktkommanditisten/Treugebers<br />

berechtigt. Auch bei der Geltendmachung<br />

der Schadenspauschale ist die Gesellschaft und/oder<br />

der Treuhandkommanditist berechtigt, einen weitergehenden<br />

Schaden geltend zu machen.<br />

7.6. Anstelle eines Ausschlusses aus der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />

bzw. der Treuhandkommanditist im Rahmen des<br />

Treuhandvertrages berechtigt, die Pflichteinlage des in<br />

Rückstand geratenen Direktkommanditisten/ Treugebers auf<br />

den Betrag seiner bereits erbrachten Einlage, unter Abzug<br />

der herauszurechnenden Abwicklungsgebühr (Agio) von 5%<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

123<br />

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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

der herabgesetzten Pflichteinlage, herabzusetzen. In diesem<br />

Fall trägt der Direktkommanditist/Treugeber eine anteilige<br />

Schadenspauschale von 10% aus der Differenz zwischen<br />

der ursprünglichen gezeichneten zu der herabgesetzten<br />

Pflichteinlage nebst der vollen Differenz zwischen der ursprünglichen<br />

zu der herabgesetzten Abwicklungsgebühr<br />

(Agio) für die der Gesellschaft entstandenen Kosten, insbesondere<br />

für erneuten Vertrieb und Veräußerung, soweit nicht<br />

der Direktkommanditist/Treugeber einen geringeren Schaden<br />

nachweist. Im übrigen gilt Ziff. 7.5 entsprechend. Die<br />

Schadenspauschale ist von künftigen Ausschüttungen des<br />

Direktkommanditisten/Treugebers bzw. von dessen Anteil<br />

am Liquidationserlös der Gesellschaft einzubehalten.<br />

7.7. Verzugsschäden der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziff.<br />

7.3 bis 7.6 sowie sonstige Verzugsschäden sind von Direktkommanditisten/Treugebern<br />

gesondert zu den bestehenden<br />

Zahlungspflichten für die Pflichteinlage der Gesellschaft gegenüber<br />

zu erbringen. Eine Belastung des Kapitalkontos I<br />

läßt die vorbenannten Zahlungsverbindlichkeiten unberührt.<br />

7.8 Direktkommanditisten/Treugeber können Aufrechnungen<br />

nur wirksam gegenüber der Gesellschaft erklären, wenn ihre<br />

Ansprüche gegenüber der Gesellschaft unbestritten oder<br />

rechtskräftig festgestellt sind.<br />

§ 8 Kontrollrechte der Gesellschafter/Rechtsstellung der<br />

Treugeber<br />

8.1. Die Gesellschafter/Treugeber haben das gesetzliche Widerspruchsrecht<br />

gegen Maßnahmen der Geschäftsführung nach<br />

§ 164 HGB sowie die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />

nach § 166 HGB.<br />

Die Direktkommanditisten/Treugeber haben darüber<br />

hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />

durch einen Angehörigen der rechtsberatenden,<br />

steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe oder einer<br />

entsprechenden Gesellschaft auf eigene Kosten einsehen<br />

zu lassen.<br />

8.2. Die Gesellschafter behandeln im Innenverhältnis untereinander<br />

die Treugeber, deren Beteiligung vom Treuhandkommanditisten<br />

treuhänderisch gehalten wird, wie unmittelbar<br />

beteiligte Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.<br />

Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

am Gewinn und Verlust, an einem etwaigen<br />

Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />

sowie bezüglich der Ausübung der Stimmrechte. Die Rechte<br />

nach § 164 HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen<br />

der Geschäftsführung) sowie nach § 166 HGB (Kontrollrecht)<br />

stehen den Treugebern vollinhaltlich zu. Die Treugeber<br />

haben volles Stimmrecht in der Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />

Treugeber sind berechtigt, in gleicher Weise<br />

wie Direktkommanditisten an den Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

persönlich teilzunehmen oder die<br />

Teilnahme einem bevollmächtigten Dritten zu übertragen.<br />

Treugeber können somit das auf ihre Beteiligung entfallende<br />

Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten<br />

nach dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag zustehen-<br />

124<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

den Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst ausüben.<br />

§ 9 Gesellschaftswährung/Umrechnungskurs/<br />

Geschäftskonten<br />

9.1. Die Gesellschaftswährung ist USD. Das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

der Gesellschaft wird deshalb in USD geführt;<br />

auch erfolgen die Auszahlungen (insb. Ausschüttungen) an<br />

die Gesellschafter/Treugeber in USD. Kosten, die dadurch<br />

entstehen, dass dem Gesellschafter/Treugeber auf seinen<br />

Wunsch hin die Zahlungen (etwa Ausschüttungen) in EUR<br />

geleistet werden, trägt der jeweilige Gesellschafter/Treugeber.<br />

Für die Umrechnung ist dabei der von der Gesellschaft<br />

im Rahmen des Währungstausches bei der Bank<br />

erzielte Umrechnungskurs maßgeblich.<br />

9.2. Soweit irgend möglich, soll der Zahlungsverkehr der Gesellschaft<br />

ausschließlich über Bank- und Postgirokonten abgewickelt<br />

werden. Dies gilt auch für sämtliche Zahlungen an<br />

die Gesellschaft, auch von dritter Seite. Sollte ein sonstiger<br />

Zahlungsverkehr unumgänglich sein, sind diese Zahlungen<br />

unverzüglich einem Bank- oder Postgirokonto der Gesellschaft<br />

gutzuschreiben.<br />

§ 10 Investitionsplan<br />

10.1. Die Gesellschaft beabsichtigt, das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />

gemäß dem nachfolgenden Investitionsplan<br />

zu verwenden:


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />

Mittelverwendung in USD in % der Gesamt- in % des EK<br />

investitionkosten<br />

1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000<br />

2 Nebenkosten des Erwerbs 403.750<br />

Erwerbskosten 166.403.750 88,95% 181,86%<br />

3 Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) 8.235.000 4,40% 9,00%<br />

4 Prospekt & Marketing 1.098.000 0,59% 1,20%<br />

5 Platzierungsgarantie 915.000 0,49% 1,00%<br />

6 Fremdkapitalvermittlung 1.638.000 0,88% 1,79%<br />

7 Konzeption 2.150.250 1,15% 2,35%<br />

8 Fondsgeschäftsführung 163.000 0,09% 0,18%<br />

9 Fondsverwaltung Initial 183.000 0,10% 0,20%<br />

10 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 14.382.250 7,69% 15,72%<br />

11 Vermittlungsgebühr 1.660.000 0,89% 1,81%<br />

12 Rechtsberatungskosten 300.000 0,16% 0,33%<br />

13 Mittelverwendungskontrolle 20.000 0,01% 0,02%<br />

14 Arrangierung des Fremdkapitals 607.000 0,32% 0,66%<br />

15 Initialgebühr für Flugzeugverwaltung 20.000 0,01% 0,02%<br />

16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 2.607.000 1,39% 2,85%<br />

17 Liquiditätsreserve 3.683.500 1,97% 4,03%<br />

Investitionsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />

18 nachrichtlich: Fondsabhängige Kosten<br />

(Zeilen 10 und 16)<br />

16.989.250 9,08% 18,57%<br />

Mittelherkunft in USD in % der Gesamtinvestitionkosten<br />

in % des EK<br />

18 Eigenkapital<br />

Beteiligungskapital nominal 91.500.000 48,91% 100,00%<br />

Agio 5% 4.575.000 2,45% 5,00%<br />

Gründungskapital 1.500 0,00% 0,00%<br />

Eigenkapital gesamt 96.076.500 51,36% 105,00%<br />

19 Fremdkapital<br />

Langfristige Bankdarlehen 91.000.000 48,64% 99,45%<br />

Finanzierungsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />

10.2. Sämtliche in der Übersicht der Mittelverwendung unter 2.1.<br />

aufgeführte Vergütungen bestimmen sich nach den zugrunde<br />

liegenden vertraglichen Vereinbarungen in Abhängigkeit<br />

von dem zum Abschluss der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft. Änderungen der<br />

Höhe des Beteiligungskapitals nach Abschluss der Platzierungsphase,<br />

beispielsweise durch Ausscheiden von Gesellschaftern/Treugebern,<br />

bleiben unbeachtet. Die vereinbarten<br />

Vergütungen entstehen auch für den Fall, dass die Gesellschaft<br />

Verluste erwirtschaftet. Die abzuschließenden Verträge<br />

sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhän-<br />

gig und bilden weder eine rechtliche noch eine wirtschaftliche<br />

Einheit.<br />

Obgleich die als Empfänger der Vergütungen unter<br />

§ 10.1 angegebenen Vertragspartner zum Teil mit Gesellschaftern<br />

kapitalmäßig und personell verflochten sind bzw.<br />

es sich um Gesellschafter handelt, ist die Erfüllung der vorgesehenen<br />

Leistungsverpflichtungen nicht Gegenstand gesellschaftsvertraglich<br />

bestehender Verpflichtungen. Entsprechende<br />

Leistungen werden nicht als unentgeltliche Verpflichtungen<br />

der Gesellschafter an die Gesellschaft behandelt.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

125<br />

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126<br />

Die in der Übersicht der Mittelverwendung angegebenen<br />

Prozentsätze zu den sonstigen Nebenkosten (1.2.) und<br />

zu den Nebenkosten der Vermögensanlage (2.2.) stimmen<br />

nach einer Schätzung bei einem geplanten Kommanditkapital<br />

von USD 91.501.500; sollte dieses nicht erreicht werden,<br />

würden die genannten Posten sich prozentual erhöhen,<br />

weil darin absolute Beträge enthalten sind. Sollten einzelne<br />

Beträge zu erhöhen sein, belastet diese Erhöhung die Liquiditätsreserve;<br />

bei einem größeren Umfang der Erhöhung<br />

geht dies auch zu Lasten der Quote der Investition in den<br />

Zielfonds.<br />

§ 11 Geschäftsführung und Vertretung/Vergütungen der<br />

Komplementärin und des Treuhandkommanditisten<br />

11.1. Die Komplementärin ist berechtigt, die Gesellschaft nach<br />

außen gemäß den §§ 161 Abs. 1, 125 Abs. 1 HGB zu vertreten<br />

(Vertretungsbefugnis). Sie ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit und berechtigt, Dritten Untervollmacht<br />

zum rechtsgeschäftlichen Handeln für die Gesellschaft<br />

zu erteilen. Auch Unterbevollmächtigte können von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.<br />

11.2. Geschäftsführende Kommanditisten sind Herr Johann Deinböck<br />

und die <strong>DCM</strong> Service GmbH. Die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet,<br />

soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />

trifft. Herr Johann Deinböck ist zur Geschäftsführung<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet.<br />

Die Geschäftsführung erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die zum üblichen<br />

Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />

Hierzu gehört insbesondere auch<br />

■ die Vornahme aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen,<br />

die zur Durchführung des Investitionsplanes<br />

(§ 10) notwendig und/oder zweckmäßig sind einschließlich<br />

des Abschlusses von Darlehensverträgen zur<br />

Fremdfinanzierung der Investitions- und sonstigen Kosten<br />

der Gesellschaft sowie zur Zwischenfinanzierung<br />

von Umsatzsteuerbeträgen und ausstehenden Kapitaleinlagen,<br />

■ nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />

Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.8):<br />

Abschluss von Darlehensverträgen für die Zeit nach<br />

Auslaufen der bestehenden Finanzierungen einschließlich<br />

des Abschlusses sämtlicher Verträge (insbesondere<br />

der Sicherheitenverträge) sowie der Abgabe aller notwendigen<br />

und/oder zweckmäßigen Erklärungen und<br />

die Vornahme aller erforderlichen und/oder zweckmäßigen<br />

Maßnahmen in diesem Zusammenhang; und<br />

■ nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />

Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.6<br />

bzw. § 13.7): Abschluss aller notwendigen und/oder<br />

zweckmäßigen Verträge sowie Abgabe aller erforderlichen<br />

und/oder zweckmäßigen Erklärungen und Vornahme<br />

aller notwendigen und/oder zweckmäßigen<br />

Maßnahmen zur Umsetzung des entsprechenden Be-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

schlusses zur Vermietung des Flugzeugs Boing B777-<br />

200LRF, Seriennummer 36001 für die Zeit nach Beendigung<br />

des bereits abgeschlossenen Mietvertrages bzw.<br />

zu seiner Veräußerung.<br />

Soweit eine Beschlusszuständigkeit der Gesellschafter-/ Treugeberversammlung<br />

nach § 13 dieses Vertrages besteht, ist der<br />

geschäftsführende Kommanditist nur handlungsberechtigt,<br />

wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt oder Gefahr im<br />

Verzuge ist und der Treuhandkommanditist vorab über die beabsichtigte<br />

Handlung in Kenntnis gesetzt worden ist.<br />

11.3. Die Komplementärin erteilt hiermit den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten jeweils Einzelvollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />

Handeln im Umfang ihrer Geschäftsführungsbefugnisse<br />

für die Gesellschaft und befreit diese von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB. Diese Vollmacht umfasst<br />

auch die Berechtigung, Dritten Untervollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />

Handeln für die Gesellschaft zu erteilen sowie<br />

Dritte von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.<br />

Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

sind zu beachten.<br />

11.4. Der geschäftsführende Kommanditist hat die Geschäfte mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Er ist<br />

berechtigt, mit Dritten Vertragsverhältnisse zu begründen, in<br />

denen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten ist.<br />

11.5. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, dritten<br />

Personen oder Gesellschaften teilweise Aufgaben der Geschäftsführung<br />

zu übertragen. Jedoch werden hierdurch keine<br />

weitergehenden Vergütungsansprüche begründet.<br />

11.6. Der geschäftsführende Kommanditist hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass in allen Verträgen die Haftung der Kommanditisten,<br />

einschließlich des Treuhandkommanditisten, auch vor<br />

Eintragung in das Handelsregister gegenüber den Vertragspartnern<br />

auf die Haftsumme begrenzt ist, die ins Handelsregister<br />

eingetragen wird. Gleiches gilt für die Komplementärin,<br />

soweit diese als gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft<br />

handelt.<br />

Die Komplementärin stellt Kommanditisten/Treugeber<br />

von solchen Haftungsansprüchen frei, die Gesellschaftsgläubiger<br />

aus den §§ 173, 176 Abs. 2 HGB geltend machen gegenüber<br />

diesen Kommanditisten bzw. gegenüber dem<br />

Treuhänder und die der Treuhänder seinerseits zum Gegenstand<br />

eines Freistellungsverlangens gegenüber den Treugebern<br />

macht.<br />

11.7. Die Komplementärin erhält für Übernahme der Geschäftsführungstätigkeit<br />

in der Platzierungsphase eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH und Herr Johann Deinböck erhalten für die Übernahme<br />

der Geschäftsführungstätigkeit in der Platzierungsphase<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,10% bzw.<br />

0,05% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />

Kommanditkapitals der Gesellschaft, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr<br />

Johann Deinböck können jeweils angemessene Abschlags-


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

zahlungen auf die einmalige Vergütung verlangen, die jedoch<br />

jeweils 0,10% bzw. 0,05% des zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung<br />

gezeichneten oder durch eine Platzierungsgarantie<br />

gesicherten Kommanditkapitals nicht übersteigen<br />

dürfen. Ab dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />

laufende jährliche Vergütung in Höhe von je USD 40.000<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung<br />

wird anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals für das<br />

laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die Vergütungsansprüche<br />

entstehen auch in Verlustjahren der Gesellschaft; die Geschäftsführungsvergütungen<br />

werden als Aufwand behandelt.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des unbeschränkten<br />

Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />

Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

und ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />

Vergütung in Höhe von USD 5.000, jeweils einschließlich<br />

ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer: Die laufende<br />

Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs<br />

für das laufende Jahr, erstmals zum 01.01.2009. zur Zahlung<br />

fällig. Die Vergütungsansprüche entstehen auch in Verlustjahren<br />

der Gesellschaft.<br />

Die laufenden Vergütungen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der Komplementärin erhöhen sich kalenderjährlich<br />

um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr 2011.<br />

11.8. Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft und die damit verbundenen Tätigkeiten,<br />

einschließlich Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />

Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur Wahrnehmung<br />

ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft,<br />

ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung in<br />

Höhe von USD 30.000 einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung wird anteilig<br />

zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs, erstmals zum<br />

01.01.2009, für das laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die<br />

Vergütung entsteht auch in Verlustjahren der Gesellschaft.<br />

Die laufende Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das<br />

Jahr 2011.<br />

§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />

jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />

im Jahr 2009 statt.<br />

12.2. Außerordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

finden auf Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten, von Gesellschaftern oder von<br />

Treugebern, die mindestens 5% des Kommanditkapitals vertreten<br />

oder auf Antrag des Beirats, soweit ein Beirat gegründet<br />

wurde, statt. Bei einem derartigen Antrag muss ein wichtiger<br />

Grund vorliegen und der Antrag muss die Tagesordnung<br />

mit Tagungsort und Tagungszeit enthalten; anderenfalls<br />

kann die Durchführung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

abgelehnt werden.<br />

12.3. Eine Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist schriftlich<br />

durch den geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von<br />

mindestens zwei Wochen, gerechnet von der Absendung<br />

der Einladung an, einzuberufen. Zu laden sind alle Gesellschafter<br />

und Treugeber.<br />

12.4. Der geschäftsführende Kommanditist leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />

Er kann sich hierzu eines Vertreters<br />

bedienen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

berechtigt, gesellschaftsfremde Dritte in der Gesellschafterversammlung<br />

zuzulassen bzw. einzuladen, wenn deren Anwesenheit<br />

von ihm als erforderlich oder zweckmäßig angesehen<br />

wird. Eine Verpflichtung zur Zulassung unbeteiligter<br />

Dritter besteht nicht und obliegt dem freien Ermessen des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

12.5. In der Gesellschafter-/Treugeberversammlung kann sich jeder<br />

Teilnehmer durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht<br />

versehenen Dritten vertreten lassen.<br />

12.6. Einberufungen/Ladungen gelten als ordnungsgemäß durchgeführt,<br />

wenn diese den Gesellschaftern und Treugebern an<br />

ihre zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse abgesandt<br />

wurden. Die Kenntnis des Treuhandkommanditisten<br />

hat sich die Gesellschaft als eigene Kenntnis zurechnen zu<br />

lassen.<br />

12.7. Die Vorbereitung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

und ihre Durchführung obliegt dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die Kosten der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

mit Ausnahme der persönlichen Kosten der<br />

Gesellschafter/Treugeber trägt die Gesellschaft.<br />

§ 13 Gegenstand der Beschlussfassung der Gesellschafter/<br />

Treugeber<br />

Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung beschließt in Gesellschafterversammlungen<br />

oder im Wege der schriftlichen Abstimmung<br />

und ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:<br />

13.1. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

13.2. Entscheidung über die Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />

auf Vorschlag des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

13.3. Entscheidung über die Durchführung einer Abschlussprüfung<br />

und ggf. Wahl eines Abschlussprüfers;<br />

13.4. Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

13.5. Abberufung des Treuhandkommanditisten und Wahl eines<br />

neuen Treuhandkommanditisten;<br />

13.6. Entscheidung über die Vermietung des Flugzeugs Boeing<br />

B777-200LRF, Seriennummer 36001 für die Zeit nach Beendigung<br />

des bereits abgeschlossenen Mietvertrages;<br />

13.7. Entscheidung über die Veräußerung des Flugzeugs Boeing<br />

B777-200LRF, Seriennummer 36001;<br />

13.8. Entscheidung über den Abschluss von Darlehensverträgen<br />

für die Zeit nach Auslaufen der bestehenden Finanzierungen;<br />

13.9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

13.10. Auflösung der Gesellschaft;<br />

13.11. Entscheidung über die Durchführung von Rechtsgeschäften<br />

und die Vornahme von Rechtshandlungen, die über den ge-<br />

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wöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen<br />

oder für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />

13.12.Alle anderen Angelegenheiten, die der geschäftsführende<br />

Kommanditist den Gesellschaftern/Treugebern zur Entscheidung<br />

vorlegt.<br />

§ 14 Beschlussfassung<br />

14.1. Die Gesellschafter und Treugeber beschließen in den in diesem<br />

Vertrag und im Gesetz vorgesehenen Fällen. Beschlüsse<br />

können in der Gesellschafter-/Treugeberversammlung oder<br />

außerhalb im Wege der schriftlichen Abstimmung gefasst<br />

werden.<br />

14.2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß geladen<br />

und ein geschäftsführender Kommanditist und der<br />

Treuhandkommanditist anwesend oder vertreten sind. Jeder<br />

Gesellschafter/Treugeber kann an der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

stimmberechtigt teilnehmen bzw. sich<br />

von einem Dritten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.<br />

14.3. Alle Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen,<br />

soweit nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas<br />

anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als<br />

nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />

Antrag als abgelehnt.<br />

14.4. Das Stimmrecht der Gesellschafter und Treugeber bemisst<br />

sich nach den tatsächlich von diesen der Gesellschaft bereits<br />

zur Verfügung gestellten Teilen der insgesamt geschuldeten<br />

Pflichteinlage. Die tatsächliche Stimmenzahl ergibt sich aus<br />

einer Stimme je volle USD 100 der eingezahlten Pflichteinlage,<br />

die sich aus dem Kapitalkonto I der Gesellschafter<br />

bzw. dem Unterkonto der Treugeber zu Kapitalkonto I des<br />

Treuhandkommanditisten ergeben. Einzahlungsbeträge, die<br />

nicht ohne Rest durch 100 teilbar sind, bleiben bei der Ermittlung<br />

der Stimmenzahl unberücksichtigt. Für die Ermittlung<br />

der Stimmenzahl ist jeweils der Stand der vorbenannten<br />

Kapitalkonten I mit Stichtag der Absendung der Einladung<br />

zu einer Gesellschafterversammlung bzw. der Absendung<br />

der schriftlichen Aufforderungen zur Abstimmung<br />

entscheidend. Jeder geschäftsführende Kommanditist hat bei<br />

Beschlussfassungen jeweils 100 Stimmen.<br />

Mehrere Erben/Vermächtnisnehmer können ihre Gesellschaftsrechte<br />

bis zu einer Pflichteinlage in Höhe der Mindestbeteiligung<br />

nach § 6.5. dieses Vertrages nur einheitlich<br />

durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />

ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über die<br />

Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.<br />

§ 22.2 bleibt unberührt.<br />

14.5. Sowohl ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter/Treugeber<br />

vertritt, als auch der Treuhandkommanditist<br />

kann bei der Beschlussfassung entsprechend unterschiedlich<br />

erteilter Weisungen voneinander abweichende Stimmabgaben<br />

vornehmen.<br />

14.6. Beschlüsse nach §§ 13.5, 13.7, 13.9. und 13.10 bedürfen ei-<br />

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ner Mehrheit von jeweils 75% der abgegebenen Stimmen.<br />

Soweit Beschlüsse einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen bedürfen und sich 75% der Gesellschaftsanteile<br />

auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber vereinigen,<br />

tritt an die Stelle des Mehrheitserfordernisses von 75%<br />

ein Mehrheitserfordernis von 90%. Sind 90% oder mehr der<br />

Gesellschaftsanteile auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber<br />

vereinigt, sind die Beschlüsse einstimmig zu<br />

fassen.<br />

14.7. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafter-/Treugeberbeschlusses<br />

kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem<br />

Monat nach Versendung des Protokolls der Beschlussfassung<br />

durch eine gegen die Gesellschaft zu richtende Feststellungsklage<br />

geltend gemacht werden. Nach Fristablauf tritt<br />

Heilung eines etwaigen Mangels ein.<br />

14.8. Im Übrigen gelten die §§ 161 Absatz 2, 119 HGB.<br />

§ 15 Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

15.1. Anstelle der Ladung zu einer ordentlichen Gesellschafter-/<br />

Treugeberversammlung kann ein schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

eingeleitet werden. Das Verfahren muss spätestens<br />

einen Monat vor dem Termin eingeleitet worden sein, in<br />

dem die ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

spätestens stattzufinden hätte.<br />

Kann im Wege der schriftlichen Abstimmung kein ordnungsgemäßer<br />

Beschluss gefasst werden, da die Voraussetzungen<br />

nicht erfüllt sind, ist unverzüglich (ohne schuldhaftes<br />

Zögern) vom geschäftsführenden Kommanditisten zu einer<br />

ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung zu<br />

laden.<br />

Die in § 14 dieses Vertrages zur Beschlussfassung getroffenen<br />

Vereinbarungen gelten sinngemäß, soweit nicht<br />

nachfolgend Abweichendes geregelt wird.<br />

15.2. Ein schriftliches Abstimmungsverfahren ist auch dann einzuleiten<br />

und durchzuführen, wenn der geschäftsführende<br />

Kommanditist oder der Treuhandkommanditist oder Gesellschafter/Treugeber,<br />

die insgesamt mehr als 5% der vorhandenen<br />

Stimmen innehaben, einen oder mehrere bestimmte<br />

Abstimmungsgegenstände benennen und diese mit einer<br />

Stellungnahme versehen haben, die einen wichtigen Grund<br />

für ein schriftliches Abstimmungsverfahren begründet. Ansonsten<br />

kann die Einleitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

abgelehnt werden.<br />

15.3. Der geschäftsführende Kommanditist hat den Gesellschaftern/Treugebern<br />

die Aufforderung zur Abstimmung unter<br />

konkreter Angabe der einzelnen Abstimmungsgegenstände<br />

mitzuteilen und diese so zu formulieren, dass mit „JA”,<br />

„NEIN” oder „ENTHALTUNG” abgestimmt werden kann.<br />

Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter<br />

und Treugeber zur schriftlichen Abstimmung aufgefordert<br />

wurden und mindestens 10% aller stimmberechtigten<br />

Teilnehmer an der Abstimmung teilnehmen. Dabei ist<br />

die Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung ordnungs-


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gemäß, wenn sie an die der Gesellschaft zuletzt angegebene<br />

Anschrift der Gesellschafter und Treugeber erfolgt.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, sollte<br />

das schriftliche Abstimmungsverfahren nicht ohnehin von<br />

ihm eingeleitet worden sein, zu den jeweiligen Beschlussgegenständen<br />

Stellung zu beziehen.<br />

Weiterhin ist eine Frist zu bestimmen, die jedoch drei<br />

Wochen nicht unterschreiten darf, in der die Stimmzettel<br />

der Gesellschafter/Treugeber der Gesellschaft zugegangen<br />

sein müssen. Schriftliche Stimmabgaben, die nach dieser<br />

Frist bei der Gesellschaft eingehen, nehmen an der Abstimmung<br />

nicht teil.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist hat nach Ablauf<br />

der von ihm gesetzten Frist die Stimmen unverzüglich auszuzählen<br />

und den Gesellschaftern/Treugebern innerhalb angemessener<br />

Frist das Abstimmungsergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />

15.4. Sollte der geschäftsführende Kommanditist trotz eines ordnungsgemäßen<br />

Verlangens des Treuhandkommanditisten<br />

und/oder von Gesellschaftern/Treugebern mit der Einleitung<br />

und der Durchführung des schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />

in Verzug geraten, sind die Vorbenannten berechtigt,<br />

über den Treuhandkommanditisten selbst das schriftliche<br />

Abstimmungsverfahren durchzuführen.<br />

In diesem Fall soll Folgendes gelten: Das Abstimmungsverfahren<br />

wird vom Treuhandkommanditisten durchgeführt.<br />

Die Stimmabgaben sind an die Adresse des Treuhandkommanditisten<br />

zu senden, der zur Auszählung der Stimmen<br />

und der Benachrichtigung über das Abstimmungsergebnis<br />

aller Gesellschafter/Treugeber verpflichtet ist. Die sonstigen<br />

Vereinbarungen zur Durchführung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />

gelten sinngemäß.<br />

15.5. Die Kosten des schriftlichen Abstimmungsverfahrens mit Ausnahme<br />

der persönlichen Kosten von Gesellschaftern/ Treugebern<br />

trägt die Gesellschaft. Bei Einleitung über den Treuhandkommanditisten<br />

gilt dies nur, wenn sich der geschäftsführende<br />

Kommanditist tatsächlich in Verzug befunden hat.<br />

§ 16 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse bzw. des<br />

schriftlichen Abstimmungsergebnisses und Erklärung<br />

von Einsprüchen<br />

16.1. Über die Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird von<br />

dem Leiter der Gesellschafter-/Treugeberversammlung geführt<br />

und unterzeichnet und danach von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin den Gesellschaftern und Treugebern<br />

innerhalb von vier Wochen übersandt. Die Kosten trägt<br />

die Gesellschaft.<br />

16.2. Gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses<br />

eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens können<br />

innerhalb von zwei Wochen nach Absendung schriftliche<br />

Einsprüche dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gegenüber erklärt werden, im Falle der Durchführung des<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahrens durch den Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber diesem. Die nächste Gesell-<br />

schafter-/Treugeberversammlung entscheidet über diese Einsprüche.<br />

§ 14.7 bleibt unberührt.<br />

§ 17 Jahresabschluss/Mitteilungsfrist für<br />

Sonderwerbungskosten<br />

17.1. Innerhalb von sechs Monaten, soweit gesetzlich erforderlich<br />

zu einem früheren Zeitpunkt, nach Abschluss eines jeden<br />

Geschäftsjahres sind vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

– unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften – der Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft sowie die für die Zwecke der<br />

Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />

unter Einschaltung eines steuerlichen Beraters anzufertigen.<br />

17.2. Der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschussrechnung sowie<br />

der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern/Treugebern<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten in Kopie rechtzeitig<br />

vor der Gesellschafterversammlung oder mit der Aufforderung<br />

zur Stimmabgabe im schriftlichen Abstimmungsverfahren zuzusenden.<br />

Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />

17.3. Die Gesellschafter/Treugeber nehmen zustimmend zur<br />

Kenntnis, dass die vollständigen Belege für die Geltendmachung<br />

von Sonderwerbungskosten jeweils spätestens am<br />

31.03., der dem jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr<br />

(31.12.) folgt, bei der Gesellschaft eingegangen sein<br />

müssen. Den Gesellschaftern/Treugebern ist bekannt, dass<br />

von Seiten der Gesellschaft, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten oder des steuerlichen<br />

Beraters keine gesonderte Aufforderung zur Wahrung<br />

dieser Frist (jeweils 31.03.) ergeht.<br />

Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />

kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert<br />

in Rechnung gestellt oder bei der nächsten Ausschüttung<br />

einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der<br />

verspätet eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />

übernommen werden.<br />

Die Gesellschafter/Treugeber kommen ferner überein,<br />

dass eine Übersendung von Kontoauszügen, Belegen oder<br />

sonstigen Unterlagen aus organisatorischen Gründen nur<br />

auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Gesellschafters/Treugebers<br />

mit dem Jahresabschluss sowie der Einnahmen-Überschussrechnung<br />

erfolgen kann. Alle für die Erstellung<br />

der Rechnungslegung erforderlichen Unterlagen werden<br />

bei der Gesellschaft aufbewahrt.<br />

§ 18 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen/<br />

Ausschüttungen<br />

18.1. Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber am Vermögen<br />

der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils geleisteten<br />

Pflichteinlagen im Verhältnis zu den insgesamt geleisteten<br />

Pflichteinlagen. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos<br />

I der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres.<br />

18.2. An den Ergebnissen (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft<br />

sind die Gesellschafter/Treugeber wie folgt anteilig im Ver-<br />

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hältnis ihrer jeweils geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt<br />

geleisteten Pflichteinlagen beteiligt, sobald sie gemäß<br />

§ 7.1 ihre Pflichteinlage nebst Abwicklungsgebühr vollständig<br />

erbracht haben. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos<br />

I der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres.<br />

Die Ergebnisverteilung während der Platzierungsphase<br />

ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber, unabhängig<br />

vom jeweiligen Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft,<br />

an den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />

teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese Vereinbarung<br />

gilt, soweit möglich, auch für die steuerliche Ergebnisverteilung.<br />

Zu diesem Zweck ist den Gesellschaftern/<br />

Treugebern das nach ihrem jeweiligen Beitritt von der Gesellschaft<br />

erzielte Ergebnis solange und in dem Umfang vorrangig<br />

zuzurechnen, bis alle Gesellschafter/Treugeber an<br />

dem während der Platzierungsphase insgesamt erzielten Ergebnis<br />

der Gesellschaft anteilig im Verhältnis ihrer jeweils<br />

geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />

Pflichteinlagen beteiligt sind.<br />

18.3. Den Gesellschaftern/Treugebern werden Verlustanteile auch<br />

dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer gezeichneten<br />

Pflichteinlagen übersteigen.<br />

18.4. Liquide Mittel werden an die Gesellschafter/Treugeber in<br />

dem Verhältnis, in dem die Gesellschafter/Treugeber am Ergebnis<br />

der Gesellschaft beteiligt sind, ausgeschüttet. Die<br />

Ausschüttung liquider Mittel während der Platzierungsphase<br />

ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber zeitanteilig<br />

ab dem Beginn des auf ihren Beitritt folgenden Monats<br />

an den Ausschüttungen teilhaben.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, unter<br />

Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

und unter dem Vorbehalt einer nachträglichen<br />

Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung Vorab-<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter/Treugeber vorzunehmen.<br />

18.5. Über die endgültigen Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen,<br />

soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />

und sonstiger Verpflichtungen benötigt werden, entscheidet<br />

die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung<br />

der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur<br />

Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Sie<br />

werden mit Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres fällig.<br />

Erfolgte Vorab-Ausschüttungen eines Geschäftsjahres<br />

werden mit der beschlossenen endgültigen Ausschüttung<br />

des gleichen Jahres verrechnet.<br />

Soweit die beschlossene endgültige Ausschüttung höher<br />

ausfällt als die Summe der Vorab-Ausschüttungen für das jeweilige<br />

Geschäftsjahr, kommt der Restbetrag mit der nächsten<br />

Vorab-Ausschüttung zur Auszahlung. Er ist nicht zu verzinsen.<br />

Soweit die beschlossene endgültige Ausschüttung<br />

niedriger ausfällt, wird die nächste (Vorab-)Ausschüttung in<br />

der um diesen Differenzbetrag geminderten Höhe zur Auszahlung<br />

gebracht.<br />

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18.6. Erfolgte Ausschüttungen reduzieren nicht die erbrachte Kapitaleinlage<br />

auf dem Kapitalkonto I.<br />

§ 19 Anteilsübertragung/sonstige Verfügung<br />

19.1. Jeder Kommanditist kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

seine selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung mit Wirkung<br />

zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres<br />

übertragen oder in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung<br />

oder Abtretung von Ausschüttungsansprüchen) darüber<br />

verfügen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter<br />

dem Betrag der Mindestbeteiligung gemäß § 6.5 dieses Vertrages<br />

entstehen.<br />

19.2. Voraussetzung für die Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />

ist die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigert<br />

werden darf. Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige<br />

beim geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Eine Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung der<br />

Komplementärin bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

19.3. Die Übertragung der selbst gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

ist bis zur Mindestbeteiligung nach § 6.5 dieses Vertrages<br />

nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen von USD<br />

1.000 möglich.<br />

19.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />

verbunden sind, trägt der Übertragende. Der Übertragende<br />

haftet auch nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber<br />

als Gesamtschuldner für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />

Pflichteinlage sowie die daneben geschuldete Abwicklungsgebühr.<br />

§ 20 Kündigung<br />

20.1. Die ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

durch den Gesellschafter ist erstmals ab dem Jahr 2025 zum<br />

31.12. des jeweiligen Jahres binnen einer Frist von sechs<br />

Monaten möglich. Der Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis<br />

jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.<br />

Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn<br />

a) über das Vermögen eines Kommanditisten das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird, oder<br />

b) dessen Gesellschaftsbeteiligung von einem Gläubiger<br />

gepfändet wird, oder<br />

c) der Gesellschafter/Treugeber nachweislich unverschuldet<br />

und unvorhersehbar pflegebedürftig wird und nachweislich<br />

auf die Auszahlung eines etwaigen Auseinandersetzungsguthaben<br />

angewiesen ist, oder<br />

d) ein mit vorstehendem Buchstaben c) vergleichbarer<br />

sonstiger Härtefall vorliegt.<br />

Soweit der Grund für eine Kündigung aus wichtigem<br />

Grund die durch den Treuhandkommanditisten treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteile nur in Teilen betrifft,<br />

kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden, wenn<br />

hierdurch auch die nicht betroffenen Teile berührt werden<br />

würden.


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Im Übrigen gilt für Kündigungen, dass sie nur schriftlich<br />

mittels eingeschriebenem Brief gegenüber der Gesellschaft<br />

erklärt werden können.<br />

20.2. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft,<br />

sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />

zur Folge.<br />

20.3. Der Treuhandkommanditist hat das Recht, seine treuhänderisch<br />

gehaltene Gesellschaftsbeteiligung in dem Umfang der<br />

wirksam beendeten Treuhandverhältnisse herabsetzen. Erfolgt<br />

die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages fristgemäß,<br />

gilt auch die in angemessener Zeit erklärte Kündigung<br />

des Gesellschaftsvertrages durch den betreffenden Gesellschafter<br />

(vormaliger Treugeber des gekündigten Treuhandvertrages)<br />

vorbehaltlich der Regelung gemäß Ziff. 20.1,<br />

jedoch ohne die sechsmonatige Frist, als fristgemäß erfolgt.<br />

Der Treuhandkommanditist ist im Hinblick auf seine<br />

treuhänderische Beteiligung zur außerordentlichen Kündigung<br />

eines Teiles seiner Gesellschaftsbeteiligung berechtigt<br />

(Teilkündigung), wenn der Treugeber seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

auf die Kommanditeinlage nicht nachkommt.<br />

Gleiches gilt, wenn der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen<br />

gegenüber dem Treuhänder nicht nachkommt<br />

bzw. der Treuhänder aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis<br />

erlangen kann, die in der Person des Treugebers<br />

liegen.<br />

Darüber hinaus ist der Treuhandkommanditist auch zu<br />

einer außerordentlichen Teilkündigung für den Fall berechtigt,<br />

dass er den Treuhandvertrag mit dem Treugeber außerordentlich<br />

kündigt, und ein Ersatztreugeber nicht gefunden<br />

wird.<br />

§ 21 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

21.1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis gemäß § 20 dieses Vertrages<br />

kündigt, mit Wirksamwerden der Kündigung;<br />

b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde<br />

gekündigt wird, oder er seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt und gemäß § 7.4 dieses Vertrages<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, mit<br />

Wirksamwerden der Kündigungserklärung bzw. der<br />

Ausschlusserklärung der Gesellschaft.<br />

21.2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />

Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

21.3. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, wird<br />

die Gesellschaft nur dann mit den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt, wenn in der Gesellschaft mindestens<br />

ein weiterer Komplementär vorhanden ist oder mit Ausscheiden<br />

der Komplementärin ein neuer Komplementär in<br />

die Gesellschaft aufgenommen wird. Andernfalls wird die<br />

Gesellschaft aufgelöst.<br />

21.4. Scheidet die Komplementärin durch Kündigung aus der Gesellschaft<br />

aus, wird ihre Kündigung erst zu dem Zeitpunkt<br />

wirksam, zu dem ein neuer Komplementär in die Gesellschaft<br />

eintritt.<br />

21.5. Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten können die<br />

Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten wählen.<br />

Mit Annahme der Wahl durch den neuen Treuhandkommanditisten<br />

wird die Gesellschaft dann mit diesem fortgesetzt.<br />

Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle<br />

Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Treuhandkommanditisten<br />

unter Ausschluss der Auseinandersetzung auf<br />

den neuen Treuhandkommanditisten über.<br />

21.6. Eine Kündigung durch einen Pfändungsgläubiger (Privatgläubiger)<br />

eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung<br />

der Gesellschaft, diese wird von den übrigen Gesellschaftern<br />

fortgeführt.<br />

§ 22 Erbfall/Personenmehrheit<br />

22.1. Verstirbt ein Kommanditist, so geht die Beteiligung mit allen<br />

Rechten und Pflichten auf seine Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

über und wird mit diesen fortgesetzt. Der bzw. die<br />

Erben haben sich in geeigneter Weise, in der Regel durch<br />

die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu legitimieren. Solange die Legitimation<br />

nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />

22.2. Mehrere Erben (Erbengemeinschaft) dürfen ihre Gesellschaftsrechte<br />

nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />

Vertreter ausüben, sofern es sich nicht um<br />

Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages<br />

handelt. Solange ein gemeinsamer Vertreter<br />

nicht bestellt ist, ruhen die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />

Durch Aufhebung einer Erbengemeinschaft (insbes.<br />

durch Auseinandersetzung) darf eine Beteiligung nicht<br />

unter den Betrag der Mindesteinlage nach § 6.5 geraten.<br />

Entgegenstehende Rechtsgeschäfte sind unwirksam.<br />

22.3. Soweit eine Beteiligung von mehr als einer Person gemäß<br />

der Beitrittserklärung gehalten wird, gilt vorstehende Ziffer<br />

22.2 sinngemäß.<br />

§ 23 Auseinandersetzungsguthaben<br />

23.1. Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft<br />

hat dieser einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />

23.2. Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich nach dem<br />

Buchwert seiner Gesellschaftsbeteiligung ohne Berücksichtigung<br />

eines ideellen Geschäftswerts mit der Maßgabe, dass<br />

der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten des<br />

Flugzeugs lineare Abschreibungen über eine von dem bestellten<br />

Abschlussprüfer festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde<br />

zu legen ist. Zur Ermittlung ist auf Wunsch des ausscheidenden<br />

Gesellschafters auf den Tag des vollkommenen oder<br />

teilweisen Ausscheidens auf Kosten des Ausscheidenden<br />

eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen.<br />

23.3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist auf Wunsch des ausscheidenden<br />

Gesellschafters von dem jeweils bestellten Abschlussprüfer<br />

der Gesellschaft auf Kosten des ausscheidenden<br />

Kommanditisten verbindlich zu ermitteln. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

bleibt auch weiter maßgeblich,<br />

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wenn später anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung der<br />

Jahresabschluss geändert wird.<br />

23.4. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt<br />

nach sechs Monaten nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />

Wird die wirtschaftliche und insbesondere die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />

innerhalb der genannten Frist gefährdet,<br />

kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis zu drei Jahresraten<br />

ausbezahlt werden und es kann die Auszahlungsfrist<br />

in angemessener Weise verlängert werden.<br />

Führt die Auszahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />

in einem Geschäftsjahr dazu, dass die verbleibenden<br />

Gesellschafter nur einen geringeren Betrag als<br />

die jeweils beschlossene Ausschüttung entnehmen könnten,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Bei ratenweiser Auszahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />

in dem Umfang zu verzinsen, wie die<br />

Gesellschaft Ausschüttungen an die verbleibenden Gesellschafter<br />

vornimmt.<br />

23.5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />

oder Verzinsung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen,<br />

soweit nicht in Ziff. 23.4 etwas anderes bestimmt ist.<br />

Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />

23.6. Soweit dem ausscheidenden Kommanditisten die Einlage im<br />

Rahmen des Auseinandersetzungsguthabens zurückbezahlt<br />

wird, lebt seine Haftung wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB). In<br />

diesem Fall haftet er in Höhe der Haftsumme für die bis dahin<br />

begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn<br />

die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach dem<br />

Ausscheiden fällig und Ansprüche daraus gegen ihn bzw.<br />

den Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

gerichtlich geltend gemacht werden (Nachhaftung).<br />

Bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass<br />

eines Verwaltungsakts. Entsprechendes gilt für die Haftung<br />

der Treugeber.<br />

§ 24 Abwicklung/Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

24.1. Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden, wirksamen<br />

Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

auf. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />

zum Zwecke der Auseinandersetzung zwischen den<br />

Gesellschaftern/Treugebern durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin abzuwickeln. Die übrigen Regelungen dieses<br />

Vertrages, insbesondere § 11, gelten, soweit nicht der<br />

Zweck der Abwicklung entgegensteht, unverändert weiter.<br />

24.2. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />

bei der Abwicklung der Gesellschaft und Verwertung<br />

des Gesellschaftsvermögens den Ersatz ihrer Auslagen sowie<br />

eine angemessene Abwicklungsgebühr, mindestens jedoch<br />

einen Betrag in Höhe von USD 200.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

132<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

24.3. Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens erzielte<br />

Erlös wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten durch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin an die Kommanditisten/Treugeber<br />

nach dem sich bei einer entsprechenden Anwendung<br />

von § 18.4 ergebenden Verhältnis ausbezahlt.<br />

Es gelten die Bestimmungen des § 23 dieses Vertrages<br />

sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

binnen sechs Monaten nach seiner<br />

verbindlichen Feststellung erfolgt. Wird die wirtschaftliche<br />

und insbesondere die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben innerhalb<br />

der genannten Frist gefährdet, sind die Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Laufe einer angemessenen Frist auszuzahlen.<br />

§ 25 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

25.1. Jeder Anleger ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />

begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft<br />

ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

25.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />

Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

25.3. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf einen neuen Gesellschafter/Treugeber<br />

über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />

auch für den neuen Gesellschafter/Treugeber.<br />

Ein ausscheidender Gesellschafter/Treugeber soll seinen<br />

Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

§ 26 Schlussbestimmungen<br />

26.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Die Gesellschafter sind vielmehr verpflichtet,<br />

anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine solche<br />

zu vereinbaren, die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich<br />

der unwirksamen Bestimmung am nächsten<br />

kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />

26.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses<br />

Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />

zulässig vereinbart werden kann.<br />

26.3. Die Gesellschaft trägt die Kosten für den Abschluss dieses<br />

Vertrages sowie die für die Gründung anfallenden Kosten<br />

und Steuern.


München, den 26. Mai 2008<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Frank-Michael Lacher<br />

und Jens Stolze<br />

Johann Deinböck (geschäftsführender Kommanditist)<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH (geschäftsführende Kommanditistin)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Meyer<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

133<br />

K


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

Treuhandvertrag<br />

bezüglich einer Beteiligung an der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG, München<br />

– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />

zwischen der<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />

– nachfolgend „Treuhänder“ genannt –<br />

und der<br />

jeweils in der Beitrittserklärung zur Gesellschaft genannten Person<br />

– nachfolgend „Treugeber“ genannt –<br />

§ 1 Beteiligte/Grundlagen des Treuhandvertrages/<br />

Rechtsverhältnis der Treugeber<br />

1.1. Vertragsparteien / Vertragsgrundlage<br />

(a) Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehungen zwischen dem Treuhänder und den<br />

Treugebern, die entsprechend der Beitrittserklärung der<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG den Treuhänder<br />

beauftragen, eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und<br />

Gefahr des Treugebers, durch Erhöhung seiner Kommanditeinlage<br />

zu begründen und zu halten.<br />

(b) Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, der in<br />

dem Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft<br />

in vollem Wortlaut wiedergegeben ist, ist<br />

Grundlage und Bestandteil dieses Treuhandvertrages.<br />

1.2. Rechtsform der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />

Nummer HRA 90200 eingetragen.<br />

1.3. Rechtsverhältnis der Treugeber untereinander<br />

Die Treugeber sind Teilgläubiger im Sinne des § 420 BGB.<br />

Auf ihr Verhältnis untereinander sind daher die §§ 705 ff.<br />

und 741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />

§ 2 Vertragsabschluss/Befreiung von § 181 BGB/Pflichten<br />

des Treugebers<br />

2.1. Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet der<br />

Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung und auf<br />

Grundlage des Vermögensanlagen-Verkaufsprospektes, dessen<br />

Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

gestattetet wurde, und dieses Treuhandvertrages<br />

dem Treuhänder das Angebot (Treuhandangebot), sich<br />

im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Treugebers, an<br />

der Fondsgesellschaft zu beteiligen und diese Beteiligung<br />

treuhänderisch für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />

An das Treuhandangebot ist der Treugeber für die Dauer<br />

von 3 (drei) Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittser-<br />

134<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

klärung gebunden. Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist<br />

gilt das Treuhandangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner<br />

Annahme jederzeit schriftlich gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

widerrufen werden.<br />

Für die Annahme des Treuhandangebotes genügt die<br />

Unterschrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung; eines<br />

Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es für deren Wirksamkeit<br />

nicht. Die Annahme des Treuhandangebotes bedarf<br />

der vorherigen Zustimmung der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs<br />

GmbH als Komplementärin der Fondsgesellschaft.<br />

Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, das Treuhandangebot<br />

des Treugebers anzunehmen.<br />

Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst<br />

auszuführen, wenn die gezeichnete Pflichteinlage zuzüglich<br />

Abwicklungsgebühr dem in der Beitrittserklärung genannten<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaft gutgeschrieben<br />

ist.<br />

2.2. Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB<br />

Der Treugeber ist damit einverstanden, dass der Treuhänder<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

auch mit dritten Personen Treuhandverträge abschließt, seine<br />

Kommanditeinlage gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />

Treuhandverträge erhöht und auch für diese Personen<br />

Teile der Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

treuhänderisch hält und verwaltet.<br />

Der Treuhänder hält die Gesellschaftsbeteiligungen der<br />

Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil<br />

und wird als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen. Die zu leistende und einzutragende Hafteinlage<br />

entspricht 1% der gemäß Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft zu leistenden Pflichteinlage. Der Treuhänder<br />

tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt<br />

auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

2.3. Freistellung des Treuhänders<br />

Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten<br />

frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung dieses Treuhandvertrages<br />

im Zusammenhang mit der Begründung und<br />

der Verwaltung der Gesellschaftsbeteiligung entstehen. Hiervon<br />

ausgenommen sind die Kosten der laufenden Verwaltung,<br />

die mit der Vergütung gemäß § 10.1 abgegolten sind.<br />

Werden an den Treuhänder Ausschüttungen vorgenommen,<br />

während der Kapitalanteil des Treuhänders durch Verlust<br />

unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert war<br />

oder durch Ausschüttung unter den Betrag der Haftsumme<br />

herabgemindert wird (§ 172 Abs. 4 HGB), lebt die Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers bis zu der Höhe wieder<br />

auf, bis zu der die anteilige Haftung des Treuhänders durch<br />

die an den Treugeber vorgenommenen Ausschüttungen wieder<br />

auflebt. In einem solchen Fall ist der Treuhänder berechtigt,<br />

die Weiterleitung der Ausschüttung an den Treugeber<br />

davon abhängig zu machen, dass dieser bis zur Höhe der<br />

wieder auflebenden Freistellungsverpflichtung des Treuhänders<br />

Sicherheit leistet.


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft/Aufgaben/Weisung/<br />

Haftung<br />

3.1. Gegenstand der Treuhandschaft<br />

Der Treugeber beauftragt den Treuhänder unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB, sich im eigenen<br />

Namen, jedoch für Rechnung und Gefahr des Treugebers,<br />

an der Fondsgesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />

genannten Beteiligungsbetrages durch Erhöhung<br />

seiner Kommanditeinlage zu beteiligen und diese Beteiligung<br />

treuhänderisch für den Treugeber zu halten und zu<br />

verwalten (Verwaltungstreuhand).<br />

3.2. Höhe der treuhänderischen Beteiligung<br />

Die Höhe des für den Treugeber zu haltenden Kommanditanteils<br />

bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />

vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag, der mindestens<br />

USD 15.000 betragen muss, wobei ein höherer Beteiligungsbetrag<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss.<br />

3.3. Aufgaben<br />

Der Treuhänder ist beauftragt,<br />

(a) alle zur Begründung, zum Halten und zur laufenden<br />

Verwaltung der Gesellschaftsbeteiligung zweckdienlichen<br />

und erforderlichen Maßnahmen durchzuführen<br />

und<br />

(b) die Gesellschafterrechte des Treugebers als Kommanditist<br />

der Gesellschaft, insbesondere das anteilig auf den<br />

Treugeber entfallende Stimmrecht sowie die durch den<br />

Gesellschaftsvertrag begründeten Rechte im Interesse<br />

des Treugebers wahrzunehmen, soweit der Treugeber<br />

den Treuhänder hierzu ausdrücklich beauftragt oder angewiesen<br />

hat.<br />

Der Treuhänder hat das Stimmrecht des Treugebers<br />

ausschließlich nach dessen Weisungen mit „JA“,<br />

„NEIN“ oder „ENTHALTUNG“ auszuüben und ist nur<br />

dann zu einer Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen berechtigt und verpflichtet, wenn<br />

der Treugeber ihn ausdrücklich anweist, das Stimmrecht<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben. Liegt<br />

keine Weisung des Treugebers zur Stimmrechtsausübung<br />

vor, enthält sich der Treuhänder bei Abstimmungen<br />

insoweit der Stimme.<br />

Bei der Ausübung von Stimmrechten nach seinem Ermessen<br />

hat der Treuhänder das vermutete Interesse eines<br />

durchschnittlichen Treugebers zugrunde zu legen<br />

und sein Ermessen für alle Treugeber, die ihn zu einer<br />

Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

angewiesen haben, einheitlich auszuüben; mögliche<br />

individuelle Interessen des Treugebers bleiben – gleich<br />

ob diese dem Treuhänder bekannt sind oder bekannt<br />

sein müssen – ohne Berücksichtigung. Die Ausübung<br />

des pflichtgemäßen Ermessens kann auch in einer Enthaltung<br />

bestehen, insbesondere wenn das vermutete Interesse<br />

eines durchschnittlichen Treugebers im Sinne eines<br />

gleichgerichteten Interesses aller Treugeber nach<br />

Ansicht des Treuhänders nicht hinreichend klar erkennbar<br />

ist.<br />

(c) Der Treuhänder leitet sämtliche Dokumente und Informationen,<br />

die er in seiner Eigenschaft als für den Treugeber<br />

handelnder Gesellschafter der Fondsgesellschaft erhält,<br />

unverzüglich nach Erhalt an den Treugeber weiter.<br />

3.4. Rechtsausübung nach Weisung<br />

Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />

im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung des Treugebers.<br />

Der Treugeber kann dem Treuhänder jederzeit Weisungen<br />

erteilen. Der Treuhänder hat nach diesen Weisungen zu<br />

handeln. Im Verhältnis zur Fondsgesellschaft stehen dem<br />

Treugeber gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

die Widerspruchsrechte nach § 164 HGB und die<br />

Kontrollrechte nach § 166 HGB zu.<br />

3.5. Haftung und Verjährung<br />

Der Treuhänder hat seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns nach pflichtgemäßem Ermessen und<br />

im Interesse des Treugebers wahrzunehmen.<br />

Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen<br />

bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit<br />

sowie bei Verstößen gegen Kardinalpflichten. Eine Haftung<br />

für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

oder dafür, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />

ordnungsgemäß erfüllen, wird nicht übernommen.<br />

Der Treuhänder haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit<br />

des oder der Investitionsobjekte der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der von dieser gehaltenen Projektgesellschaften, insbesondere<br />

nicht für den Eingang der prospektierten Erträge<br />

bzw. die Einhaltung der prospektierten Kosten und Aufwendungen.<br />

Personen oder Firmen, die im Rahmen der werbenden<br />

Tätigkeit der Fondsgesellschaft oder während deren Auflösung<br />

für die Fondsgesellschaft auftreten, sind nicht Erfüllungsgehilfen<br />

des Treuhänders im Sinne von § 278 BGB.<br />

Gleichermaßen haftet der Treuhänder nicht für das Erreichen<br />

der von dem Treugeber mit der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzungen;<br />

diese sind weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften.<br />

§ 4 Erbringung von Beteiligungsbetrag und Abwicklungsgebühr/Rückstandsfolgen<br />

4.1. Der Treugeber verpflichtet sich zur Leistung des Beteiligungsbetrages<br />

nebst der Abwicklungsgebühr (Agio) von 5%<br />

des Beteiligungsbetrages nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und des Gesellschaftsvertrages. Zahlungen des Treugebers<br />

erfolgen zunächst auf die Abwicklungsgebühr, im Übrigen<br />

auf die Haftsumme und dann auf den geschuldeten Beteiligungsbetrag<br />

entsprechend der Beitrittserklärung.<br />

4.2. Erbringt der Treugeber den Beteiligungsbetrag bzw. Teilbeträge<br />

hiervon nicht bei Fälligkeit, so ist der Treuhänder berechtigt,<br />

Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat in<br />

Rechnung zu stellen, soweit nicht der Treugeber dem<br />

Treuhänder einen geringeren Schaden nachweist, und die<br />

Zahlung der Zinsen auf das in der Beitrittserklärung genann-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

135<br />

K


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

te Konto zu verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />

einer Mahnung bedarf.<br />

4.3. Der Treuhänder weist in diesem Zusammenhang den Treugeber<br />

auf die Regelungen des § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft und die dort geregelten Folgen bei einem<br />

etwaigen Zahlungsrückstand hin.<br />

4.4. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, Zahlungsrückstände<br />

der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken. Er ist ebenfalls<br />

nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen des Treugebers<br />

zu mahnen.<br />

4.5. Der Treuhänder ist zudem berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />

zurückzutreten und den Treugeber aus dem Treugeberregister<br />

zu streichen und seinen Kapitalanteil entsprechend herabzusetzen,<br />

wenn der Treugeber die Pflichteinlage zuzüglich<br />

der Abwicklungsgebühr nicht oder nicht in voller Höhe<br />

fristgerecht erbringt. Ein Rückforderungsanspruch auf eine<br />

bereits gezahlte Abwicklungsgebühr besteht nicht.<br />

4.6. Anstelle eines Ausschlusses ist der Treuhänder gemäß § 7.6<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft berechtigt,<br />

die Pflichteinlage des in Rückstand geratenen Treugebers auf<br />

den Betrag der bereits erbrachten Einlage, ohne Abwicklungsgebühr,<br />

herabzusetzen. Die sonstigen Regelungen der<br />

vorstehenden Ziff. 4.5 gelten sinngemäß.<br />

4.7. Der Treuhänder ist berechtigt, für die im Zusammenhang mit<br />

dem völligen oder teilweisen Ausscheiden des Treugebers<br />

entstehenden Kosten der Fondsgesellschaft, insbesondere für<br />

erneuten Vertrieb und Veräußerung, eine Schadenspauschale<br />

in Höhe von 10% des nicht erbrachten Beteiligungsbetrages<br />

nebst Abwicklungsgebühr von dem Treugeber zu verlangen,<br />

soweit nicht der Treugeber einen geringeren Schaden<br />

nachweist. Der Treuhänder ist insoweit zur Aufrechnung mit<br />

Zahlungsansprüchen des Treugebers berechtigt. Auch bei<br />

der Geltendmachung der Schadenspauschale ist der<br />

Treuhänder berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend<br />

zu machen.<br />

§ 5 Gesellschafterregister<br />

5.1. Die Fondsgesellschaft führt über alle Gesellschafter und<br />

Treugeber ein Verzeichnis (vgl. § 4.7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft). Der Treugeber ist verpflichtet,<br />

Änderungen seiner persönlichen Daten dem Treuhänder<br />

oder der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen; der<br />

Treuhänder ist verpflichtet, ihm bekannt gegebene Änderungen<br />

dieser Angaben unverzüglich an die Fondsgesellschaft<br />

weiterzugeben.<br />

5.2. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />

dass die mitgeteilten bzw. mit der Beteiligung zusammenhängenden<br />

personenbezogenen Daten über eine EDV-<br />

Anlage gespeichert und ausschließlich zu Verwaltung der<br />

Beteiligung durch die Gesellschaft, den Treuhänder und im<br />

Rahmen der Fondsverwaltung durch von der Fondsgesellschaft<br />

beauftragte Dritte verwendet werden dürfen. Soweit<br />

der Treugeber dem nicht widerspricht, dürfen die vorgenannten<br />

Daten ferner zum Zwecke der Betreuung durch den<br />

Vermittler an diesen übermittelt werden.<br />

136<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

5.3. Der Treugeber kann jederzeit bei der Fondsgesellschaft das<br />

Gesellschafterregister bezüglich der Daten seines Treuhandverhältnisses<br />

einsehen. Anderen Personen als der Komplementärin,<br />

dem Treuhänder, der von der Fondsgesellschaft mit<br />

der Fondsverwaltung beauftragten <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />

den von der Fondsgesellschaft beauftragten steuerlichen Beratern<br />

und Jahresabschlussprüfern dürfen keine Auskünfte<br />

über die treuhänderische Beteiligung und die Eintragungen<br />

in das Gesellschafterregister erteilt werden, es sei denn, dass<br />

die Offenlegung gegenüber dem zuständigen Finanzamt oder<br />

im Zusammenhang mit der Finanzierung gegenüber einer<br />

Bank erfolgt. Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Personen gilt diese Einschränkung nicht,<br />

wenn diese als Berater der Fondsgesellschaft tätig werden.<br />

§ 6 Forderungsabtretung/Insolvenz<br />

6.1. Forderungsabtretung<br />

Der Treuhänder tritt hiermit dem Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />

aus der für diesen treuhänderisch gehaltenen<br />

Gesellschaftsbeteiligung, insbesondere die Rechte aus der<br />

Beteiligung am Ergebnis (Gewinn und Verlust), an beschlossenen<br />

Ausschüttungen (Entnahmen), an einem Auseinandersetzungsguthaben<br />

und einem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />

in dem Umfange ab, wie diese dem Treugeber<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und dieses Treuhandvertrages<br />

gebühren. Der Treugeber nimmt hiermit die<br />

Abtretung an. Der Treuhänder teilt der Fondsgesellschaft die<br />

Abtretung mit. Die Abtretung ist auflösend bedingt durch<br />

eine Beendigung des Treuhandvertrages. Der Treuhänder<br />

bleibt ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche<br />

im eigenen Namen einzuziehen.<br />

Der Treuhänder ist verpflichtet, die Ausschüttungen und<br />

sonstigen Zuflüsse unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten.<br />

6.2. Insolvenz des Treuhänders<br />

Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />

Vermögen überträgt der Treuhänder hiermit die treuhänderisch<br />

gehaltene Gesellschaftsbeteiligung auf den Treugeber,<br />

der hiermit die Abtretung annimmt.<br />

Die Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung der Treugeber in das Handelsregister.<br />

Entsprechendes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

abgelehnt wird oder von Privatgläubigern<br />

des Treuhänders Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

in die Gesellschaftsbeteiligungen ausgebracht<br />

werden oder der Treuhandvertrag sonst aus einem wichtigen<br />

Grund endet, der vom Treuhänder zu vertreten ist.<br />

§ 7 Übertragungen/Sonstige Verfügungen durch Treugeber<br />

7.1. Jeder Treugeber kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />

das Treugut – im Wege der Übernahme des Treuhandvertrages<br />

– mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.<br />

eines Jahres übertragen oder darüber in sonstiger Weise (z.B.<br />

durch Verpfändung oder Abtretung von Ausschüttungsansprüchen)<br />

verfügen, soweit dadurch nicht treuhänderische


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

Beteiligungen unter dem Betrag der Mindestbeteiligung<br />

gemäß § 6.5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entstehen.<br />

7.2. Voraussetzung für die Übertragung des Treuguts ist die Zustimmung<br />

des Treuhänders, die nur bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes verweigert werden darf. Sonstige Verfügungen<br />

bedürfen der Anzeige beim Treuhänder.<br />

7.3. Die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />

ist bis zur Mindestbeteiligung nach § 6.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />

von EUR 1.000 möglich.<br />

7.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />

verbunden sind, sowie die nach § 10.3 entstehende Verwaltungsgebühr<br />

und Auslagenersatzansprüche des Treuhänders<br />

trägt der Treugeber.<br />

Der Übertragende haftet auch nach seinem Ausscheiden<br />

neben dem Erwerber für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />

Pflichteinlage, sowie die daneben geschuldete<br />

Abwicklungsgebühr.<br />

§ 8 Erbfall<br />

8.1. Rechtsnachfolge<br />

Beim Ableben eines Treugebers treten die Erben in alle<br />

Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein.<br />

8.2. Legitimation der Erben und Bestellung eines Bevollmächtigen<br />

bei mehreren Erben<br />

(a) Erben haben sich in geeigneter Weise, in der Regel<br />

durch die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber dem<br />

Treuhänder zu legitimieren.<br />

(b) Mehrere Erben üben ihre Rechte nur durch einen gemeinsamen,<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter aus,<br />

der auch zur Entgegennahme von Entnahmen zu ermächtigen<br />

ist. Solange die Legitimation gemäß Satz 1<br />

nicht erfolgt oder ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt<br />

ist, ruhen die Rechte aus dem Treuhandvertrag.<br />

(c) Alle dem Treuhänder durch den Erbfall entstehenden<br />

Kosten haben die Erben zu tragen. Zusätzliche Kosten,<br />

die dem Treuhänder durch Beteiligungen entstehen, die<br />

entgegen § 4.2 dieses Vertrages insgesamt weniger als<br />

die Mindestbeteiligung betragen oder nicht durch<br />

1.000 ohne Rest teilbar sind, können den betreffenden<br />

Treugebern ebenfalls in Rechnung gestellt werden.<br />

§ 9 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages<br />

9.1. Dauer<br />

Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet<br />

mit Beendigung der Fondsgesellschaft und Verteilung des<br />

nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden Vermögens<br />

gemäß § 25 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft,<br />

ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.<br />

Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />

Zwecke der Umwandlung der mittelbaren Beteiligung des<br />

Treugebers an der Fondsgesellschaft in eine unmittelbare<br />

Beteiligung als Direktkommanditist gelten die nachfolgenden<br />

Regelungen.<br />

Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />

Zwecke der Beendigung der mittelbaren Beteiligung des<br />

Treugebers an der Fondsgesellschaft gelten die Regelungen<br />

des § 21 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

mit der Maßgabe, dass die Kündigung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

zu erklären ist.<br />

9.2. Ordentliche Kündigung und Kündigung aus wichtigem<br />

Grund<br />

Der Treugeber kann den Treuhandvertrag mit einer Frist von<br />

3 (drei) Monaten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />

31.12. eines Jahres schriftlich mittels eingeschriebenem<br />

Brief gegenüber dem Treuhänder ordentlich kündigen.<br />

Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Es gilt § 627 BGB. Ein wichtiger<br />

Grund, der den Treuhänder zur Kündigung berechtigt,<br />

liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen eines Treugebers<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird<br />

oder dessen treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft gepfändet wird. Der Treuhänder ist im<br />

Hinblick auf seine treuhänderische Beteiligung zu fristlosen<br />

Teilkündigungen seiner Beteiligung in Fällen des § 2.3 dieses<br />

Vertrages berechtigt, wenn der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt und der Treuhänder<br />

aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis erlangen<br />

kann, die in der Person des Treugebers liegen. In diesem Falle<br />

ist eine Mahnung an den Treugeber nicht erforderlich;<br />

vielmehr genügt für das Aussprechen der Teilkündigung das<br />

Feststellen der Tatsache, dass der Treuhänder keine Freistellung<br />

vom Treugeber erlangen kann.<br />

9.3. Folgen der Kündigung<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />

überträgt der Treuhänder die für den Treugeber gehaltene<br />

Gesellschaftsbeteiligung auf den Treugeber; die Übertragung<br />

erfolgt im Außenverhältnis aufschiebend bedingt durch<br />

die Eintragung des Treugebers als Direktkommanditist der<br />

Fondsgesellschaft im Handelsregister. Der Treugeber ist verpflichtet,<br />

der Komplementärin der Fondsgesellschaft unverzüglich<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gemäß den Bestimmungen in § 4.3 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu erteilen. Kosten, die durch die Beendigung des Treuhandvertrages<br />

und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

entstehen, trägt der Treugeber.<br />

9.4. Ausscheiden des Treuhänders<br />

Scheidet der Treuhänder aus der Fondsgesellschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus, kann diese gemäß § 22.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft mit einem neuen<br />

Treuhänder fortgesetzt werden. Mit der Wahl des neuen<br />

Treuhandkommanditisten gehen sämtliche Rechte und<br />

Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf diesen als neuen<br />

Treuhänder über. In diesem Fall sind die Treugeber jedoch<br />

berechtigt, den Treuhandvertrag außerordentlich mit einer<br />

Frist von 3 (drei) Monaten zu kündigen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

137<br />

K


K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

§ 10 Kosten/Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und<br />

-einnahmen<br />

10.1. Vergütung des Treuhänders<br />

(a) Gemäß § 11.8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

erhält der Treuhänder in seiner Eigenschaft als<br />

Treuhandkommanditist als pauschale Vergütung für die<br />

Übernahme der Treuhandschaft und die damit verbundenen<br />

Tätigkeiten, einschließlich Tätigkeiten aufgrund<br />

etwaiger ausdrücklicher Weisungen oder Aufträge von<br />

Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft, die dort geregelten<br />

einmaligen und laufenden Vergütungen.<br />

(b) Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungen des<br />

Treuhänders zugunsten eines einzelnen Treugebers diesem<br />

Treugeber gesondert in Rechnung gestellt.<br />

10.2. Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und -einnahmen<br />

Bei dem Treugeber in einer Rechnungsperiode etwa entstehende<br />

persönliche Sonderwerbungskosten oder -einnahmen<br />

in Zusammenhang mit der Beteiligung sind dem Treuhänder<br />

bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich mitzuteilen<br />

und der Fondsgesellschaft belegmäßig zu übermitteln.<br />

Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen, kann<br />

wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert in<br />

Rechnung gestellt wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />

eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen<br />

werden.<br />

10.3. Übertragung<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen durch den Treugeber<br />

gem. § 7 kann der Treuhänder eine Verwaltungsgebühr von<br />

0,5% der übertragenen Beteiligung, höchstens jedoch EUR<br />

500 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie den Ersatz seiner<br />

Kosten verlangen.<br />

§ 11 Rechenschaftsbericht<br />

11.1. Der Treuhänder leitet dem Treugeber jährlich den von einem<br />

Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />

und den Geschäftsbericht der Geschäftsführung (Jahresabschluss)<br />

unverzüglich nach deren Erhalt zu, soweit diese<br />

Unterlagen dem Treugeber nicht bereits unmittelbar von<br />

der Gesellschaft zugeleitet werden. Zusammen mit der<br />

Übersendung des Jahresabschlusses erstattet der Treuhänder<br />

dem Treugeber einen Bericht über seine Treuhandtätigkeit<br />

im abgelaufenen Geschäftsjahr, soweit eine Darstellung der<br />

Tätigkeit nicht bereits im Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft<br />

enthalten ist.<br />

11.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Übersendung<br />

von Unterlagen, z.B. in Zusammenhang mit der<br />

Ausübung Kontrollrechte des Treugebers nach § 166 HGB,<br />

nur zusammen mit dem Jahresabschluss auf Kosten des Treugebers<br />

durchgeführt werden kann.<br />

§ 12 Besondere Hinweise<br />

12.1. Der Treuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertraglichen<br />

Aufklärungspflichten darauf hin, dass der Treu-<br />

138<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

geber diejenigen Risiken zu tragen hat, die im Zusammenhang<br />

mit dem Beitritt zur Gesellschaft bestehen.<br />

12.2. Der Treugeber tritt wirtschaftlich einer Kommanditgesellschaft<br />

bei, deren Unternehmensgegenstand sich aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie aus dem<br />

von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt ergibt.<br />

12.3. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Treuhänders, den Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt<br />

der Fondsgesellschaft<br />

oder andere Verkaufsunterlagen zu prüfen. Der Treuhänder<br />

hat eine derartige Prüfung auch nicht durchgeführt.<br />

12.4. Der Treuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft oder die Erreichbarkeit<br />

von deren Gesellschaftszweck.<br />

12.5. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es nicht, die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft zu überprüfen oder zu<br />

überwachen.<br />

12.6. Der Treuhänder weist darauf hin, dass er nicht geprüft hat<br />

bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene Kapitalanlage für den<br />

Zeichner wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

12.7. Im Falle einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft besteht<br />

das Risiko, dass vorfällig gezahlte Vergütungen und auch<br />

sonstige Gebühren nicht mehr zurückverlangt werden können.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

sonstige Kosten und Aufwendungen hat, die im Falle<br />

der Rückabwicklung vergeblich wären. Eine Schadlosstellung<br />

des Treugebers wäre dann nicht mehr möglich.<br />

§ 13 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

13.1. Der Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag und dem damit<br />

begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. anzurufen und gegen den Treuhänder ein<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

13.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />

Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

13.3. Ein ausscheidender Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger<br />

auf das Bestehen dieser Schlichtungsvereinbarung hinweisen.<br />

§ 14 Schlussbestimmungen<br />

14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so wird hiervon im Zweifel<br />

die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der Bestimmungen<br />

im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung verpflichten sich die Gesellschafter,<br />

eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die<br />

dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck in<br />

rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich kommt.<br />

14.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist,<br />

soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise zur Disposition<br />

der Parteien steht, der Ort des Sitzes der Fondsgesellschaft.<br />

Auf diesen Vertrag findet, soweit zulässig, ausschließlich das<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

14.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu<br />

ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung<br />

dieses Schriftformerfordernisses<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

139<br />

K


K<br />

V E R T R A G S W E R K :<br />

M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen<br />

der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

– nachfolgend Gesellschaft genannt –<br />

und<br />

CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

– nachfolgend Mittelverwendungskontrolleur genannt –<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb des Flugzeugs<br />

Boing B777-200LRF, Seriennummer 36001, dessen Vermietung<br />

und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte,<br />

Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller Art<br />

durchzuführen oder vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren<br />

oder mittelbaren Förderung oder Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang<br />

stehen. Die Gesellschaft kann insbesondere auch<br />

Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die<br />

Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />

Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach dem<br />

Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />

2. Zweck dieses Vertrages ist im Zusammenhang mit dem vorgenannten<br />

Gesellschaftszweck die Verwendung der auf dem<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft sich befindenden<br />

Gelder während der Platzierungsphase der Gesellschaft<br />

(= Vertragslaufzeit) zu kontrollieren, auch zugunsten<br />

der der Gesellschaft zukünftig beitretenden Gesellschafter/Treugeber.<br />

Unter „Platzierungsphase” wird der Zeitraum verstanden,<br />

in dem Treugeber/Direktkommanditisten der Gesellschaft<br />

beitreten können. Die Platzierungsphase endet gemäß<br />

§ 6.2 des Gesellschaftsvertrags grundsätzlich am<br />

31.12.2008. Die Komplementärin und die geschäftsführenden<br />

Kommanditisten können die Platzierungsphase durch<br />

eine bis zum 15.12.2008 gegenüber den Treuhandkommanditisten<br />

abzugebende schriftliche Erklärung bis spätestens 2<br />

Banktage vor Auslieferung des Flugzeugs verlängern.<br />

Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt in der Weise,<br />

dass während der Vertragslaufzeit die Gesellschaft nur<br />

gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über das<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft bei der Stadtsparkasse<br />

München, Kto-Nr. 439786, BLZ 701 500 00, verfügen<br />

kann.<br />

3. Der Mittelverwendungskontrolleur wird beauftragt, bei Vorliegen<br />

nachfolgender Voraussetzungen die im Investitionsplan,<br />

Mittelverwendung, gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft – aktualisiert durch die insoweit vorrangigen<br />

Angaben zur Mittelverwendung des Emissionsprospektes,<br />

Stand Juni 2008, im Abschnitt „Mittelverwendung<br />

und Mittelherkunft“ – ausgewiesenen Mittel zur Zahlung<br />

freizugeben bzw. an Verfügungen zum Zwecke ihrer Auszahlung<br />

mitzuwirken:<br />

140<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

3.1. Bei Rechtsgeschäften zwischen Komplementärin und<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten bzw. den diesen<br />

nahestehenden Personen einerseits und der Gesellschaft<br />

andererseits, sofern den Vertragspartnern der Gesellschaft<br />

in diesen Fällen keine offenkundig erkennbaren<br />

unangemessenen wirtschaftlichen Sondervorteile<br />

zufließen würden.<br />

3.2. Der Gesellschaft müssen entsprechende Mittel zur Verfügung<br />

stehen (Eigen- und/oder Fremdmittel).<br />

3.3. Die Zahlungen erfolgen zweckgebunden zur Erfüllung<br />

der ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />

3.4. Die Zahlungen müssen zweckgebunden zur Erfüllung<br />

der gesellschaftsvertraglich im Investitionsplan ausgewiesenen<br />

Verpflichtungen erfolgen.<br />

3.5. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten bzw. vereinbarten<br />

Abschlagszahlungen hierauf oder sonstige gesetzliche<br />

Verpflichtungen sind fällig.<br />

4. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt – auf der<br />

Grundlage von zur Durchführung des Investitionsplans abgeschlossenen<br />

bzw. abzuschließenden Verträgen – bereits<br />

erbrachte oder noch zu erbringende Gegenleistungen der<br />

Vertragspartner der Gesellschaft Vorauszahlungen bis zur<br />

vollen Höhe der vereinbarten Vergütung freizugeben und<br />

zwar auch dann, wenn die Gesellschaft noch nicht vollplatziert<br />

ist oder die jeweiligen Gegenleistungen ganz oder teilweise<br />

noch nicht bewirkt wurden.<br />

Vollplatzierung der Gesellschaft ist gegeben, wenn das<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft (ohne Agio) insgesamt<br />

EUR 91.001.500 beträgt.<br />

5. Für den Fall, dass der Mittelverwendungskontrolleur die Mitwirkung<br />

an Verfügungen über das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />

der Gesellschaft verweigert bzw. Verfügungen nicht<br />

freigibt, ist auf seinen Antrag und/oder der Komplementärin<br />

oder der geschäftsführenden Kommanditisten über die Verfügung<br />

über Gelder durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur hat dem Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung entsprechend zu<br />

handeln.<br />

6. Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

alle zur Auszahlung erforderlichen Verträge,<br />

Rechnungen oder sonstige Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen,<br />

so dass eine angemessene Auszahlungskontrolle<br />

möglich ist. Die Gesellschaft wird dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen,<br />

Verträge und sonstigen, den Gesellschaftszweck betreffenden<br />

Schriftverkehr gewähren und ihm in allen hier interessierenden<br />

Fragen Auskunft erteilen.<br />

7. Der Mittelverwendungskontrolleur hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass anhand seiner Aufzeichnungen jederzeit festgestellt<br />

werden kann, welche Einzahlungen auf dem o.g. Konto<br />

eingegangen bzw. welche Auszahlungen von diesem<br />

Konto erfolgt sind.


V E R T R A G S W E R K :<br />

M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />

Nach Abschluss der Auszahlungen hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

über die Verwendung sämtlicher<br />

Geldmittel in der Platzierungsphase der Gesellschaft vollständige<br />

Rechenschaft abzulegen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

legt jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres<br />

gegenüber der Gesellschaft einen Bericht über seine Tätigkeit<br />

einschließlich des Überblicks über die Mittelherkunft<br />

und die Mittelverwendung vor.<br />

8. Maßgeblich für den Mittelverwendungskontrolleur sind ausschließlich<br />

die Bestimmungen dieses Vertrages. Weitere<br />

Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht. Er überprüft insbesondere nicht die Verwirklichung<br />

oder Realisierbarkeit des Gesellschaftszweckes der Gesellschaft.<br />

Dem Mittelverwendungskontrolleur obliegen auch<br />

keine Prüfungspflichten bei Fragen des unternehmerischen<br />

Ermessens, so dass er auch nicht für die Erreichung der verfolgten<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen verantwortlich<br />

ist. Dies ist weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage<br />

der Funktion als Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt auch keine<br />

Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft<br />

oder dafür, dass die Vertragspartner der Gesellschaft die eingegangenen<br />

vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />

9. Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine Vergütung von 0,02% des nach Abschluss der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist fällig bei Vollplatzierung der Gesellschaft.<br />

Auf die Vergütung können je nach Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft Abschlagszahlungen – auch vor Vollplatzierung<br />

– bis zur vollen Höhe erfolgen.<br />

10. Die Gesellschaft verpflichtet sich, diesen Vertrag jedem<br />

ernsthaften Interessenten in vollem Wortlaut, beispielhaft<br />

über den Emissionsprospekt, zugänglich zu machen. Im<br />

Übrigen darf der Name des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

nicht für Werbezwecke verwendet werden.<br />

11. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs sind erfüllt,<br />

wenn die Gesellschaft allen Zahlungsverpflichtungen<br />

aus dem Investitionsplan nach § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft ist. Der Vertrag endet mit Eintritt der<br />

vorstehenden Voraussetzung. Mit der Vergütung nach Ziffer<br />

9 ist die gesamte Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

abgegolten.<br />

12. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die<br />

Gesellschafter-/Treugeberversammlung die Abberufung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs beschlossen hat. Im Übrigen<br />

gilt § 627 BGB. Bei einer Kündigung sind die auf dem<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto befindlichen Guthaben der<br />

Auszahlungskontrolle eines anderen Mittelverwendungskontrolleurs<br />

zu unterstellen.<br />

13. Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs ist auf vorsätzliches<br />

und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. Gegen<br />

den Mittelverwendungskontrolleur können Schadenersatz-<br />

ansprüche erst geltend gemacht werden, wenn die Gesellschaft<br />

oder Gesellschafter/Treugeber anderweitig Ersatz<br />

nicht zu erreichen vermögen.<br />

Alle Schadenersatzansprüche der Gesellschaft oder der<br />

Gesellschafter/Treugeber gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Etwaige Schadenersatzansprüche von Gesellschaftern/Treugebern<br />

bzw. der Gesellschaft sind auf einen Betrag<br />

von insgesamt EUR 1.000.000 begrenzt, soweit der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht gegen ihm obliegende Kardinalpflichten<br />

verstoßen hat oder ihm Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.<br />

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist,<br />

soweit zulässig, München.<br />

15. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform. Die Schriftformvereinbarung kann ihrerseits<br />

nur schriftlich aufgehoben werden.<br />

16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages – auch nur teilweise<br />

– unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die<br />

Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die<br />

Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, durch eine Vereinbarung<br />

eine unwirksame bzw. nichtige Bestimmung<br />

durch eine solche zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger<br />

Weise wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am<br />

nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />

München, 01.06.2008<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

vertreten durch die <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />

(Komplementärin)<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Frank-Michael Lacher<br />

und Jens Stolze<br />

CURIA Steuerberatungsgesellschaft GmbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

141<br />

K


L<br />

A N G A B E N V O R B E H A L T<br />

Dieser Verkaufsprospekt orientiert sich an den<br />

Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten<br />

über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />

(IDW S4), Gliederungsabweichungen in diesem Prospekt<br />

dienen einer verbesserten Klarheit der Darstellungen.<br />

Er wurde gemäß der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

(VermVerkProspV) auf<br />

Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes erstellt. Alle<br />

im Prospekt gemachten Angaben, Zahlenbeispiele<br />

und Prognoserechnungen sind durch den Prospektherausgeber<br />

mit Sorgfalt erstellt worden und entsprechen<br />

dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />

Sie geben der derzeitigen Stand der<br />

Planung sowie der Gutachten und Schätzwerte unabhängiger,<br />

anerkannter Sachverständiger wieder. Über<br />

die im Prospekt beschriebenen Vertragsverhältnisse<br />

hinaus wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

keine weiteren wesentlichen Verpflichtungen zu<br />

Lasten der Fondsgesellschaft eingegangen.<br />

Die im Prospekt enthaltenen Prognoserechnungen<br />

stellen in ihrer Gesamtheit einen aus heutiger Sicht<br />

möglichen Verlauf der vorgesehenen Investitionen<br />

dar. Abweichungen von den im Prospekt dargestellten<br />

Ergebnissen sind jedoch wahrscheinlich, da die<br />

zukünftige Entwicklung aller wertbeeinflussenden<br />

Größen insbesondere hinsichtlich der prospektierte<br />

Erlöse nicht vorhergesagt werden kann.<br />

Zukünftig auftretende Abweichungen können ihre<br />

Ursache insbesondere in Änderungen der Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung, der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />

oder der Entwicklung wirtschaftlicher<br />

Teilbereiche haben. Weitere Ursachen können auch<br />

Dispositionskorrekturen sein, welche die Gesellschafter<br />

selbst beschließen. Eine Haftung für den<br />

tatsächlichen Eintritt der in den Modellrechnungen<br />

ausgewiesenen Ergebnisse wird daher nicht übernommen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der prospektierten<br />

steuerlichen Ergebnisse wird ebenfalls nicht<br />

übernommen, weil die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen<br />

allein der Finanzverwaltung und den zuständigen<br />

ausländischen Behörden obliegt.<br />

142<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Der vorliegende Prospekt ist an eine Vielzahl von Interessenten<br />

adressiert, die jeweils individuelle Beteiligungsinteressen<br />

verfolgen und deren Erwartungshaltungen<br />

und Detailkenntnisse im Hinblick auf die<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge<br />

sehr breit variieren können. Es ist möglich, dass der<br />

Prospekt diesen unterschiedlichen Informationsbedürfnissen<br />

nicht in allen Punkten gerecht wird. Der<br />

Eintritt der vom Anleger mit seiner Beteiligung verfolgten<br />

Ziele fällt letztlich in seine eigene Risikosphäre.<br />

Die Anleger sollten daher die Prospektangaben<br />

und die Risikohinweise unter Berücksichtigung ihrer<br />

besonderen Situation kritisch würdigen und prüfen,<br />

ob es nicht gegebenenfalls sinnvoll und notwendig<br />

ist, fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Vermittler,<br />

Anlageberater und sonstige Dritte, die mit der<br />

Platzierung des Kapitals betraut sind, sind selbstständig<br />

tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von<br />

diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen<br />

zu geben.<br />

Abweichende Angaben sind nur dann verbindlich,<br />

wenn sie vor dem Beitritt schriftlich von der <strong>DCM</strong> AG<br />

bestätigt wurden. Die Haftung des Prospektverantwortlichen<br />

für unrichtige und unvollständige Prospektangaben<br />

oder für die Verletzung eventueller<br />

Aufklärungspflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

Vertragspartner des Emittenten, insbesondere die<br />

DVB Bank AG, übernehmen mit Ausnahme der Prospektverantwortlichen<br />

<strong>DCM</strong> AG keine Verantwortung<br />

für den Prospekt oder einzelne Inhalte des Prospekts.<br />

Die Angaben im Prospekt sind nach bestem Wissen<br />

des Fondsinitiators gemacht worden und basieren auf<br />

Annahmen und Prognosen, die der Fondsinitiator für<br />

richtig und verlässlich hält. Es wurden keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen.<br />

24. Juni 2008


Der Beitritt zur Fondsgesellschaft vollzieht sich wie<br />

folgt:<br />

■ Sie unterzeichnen die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />

sowie die Widerrufsbelehrung und<br />

das Beratungsprotokoll.<br />

■ Die Mindestbeteiligung beträgt USD 15.000. Ein<br />

höherer Beteiligungsbetrag muss durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein.<br />

■ Damit erklären Sie, dass Sie sich entweder mittelbar<br />

über den Treuhänder oder unmittelbar als Direktkommanditist<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG beteiligen wollen.<br />

■ Beide Formulare senden Sie bitte an die<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Hopfenstraße 6<br />

80335 München<br />

welche diese an den Treuhänder weiterleiten<br />

wird.<br />

■ Sie erhalten ein Eingangsschreiben Ihrer Beitrittserklärung<br />

von der <strong>DCM</strong> Service GmbH.<br />

■ Abhängig von Ihrer Wahl der Beteiligungsform<br />

nimmt der Treuhänder das Treuhandangebot oder<br />

als Bevollmächtigter das Angebot zum Direktbeitritt<br />

in die Gesellschaft für die Komplementärin<br />

an. Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben von der<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kopie der durch<br />

den Treuhändler angenommenen Beitrittserklärung.<br />

Sollten Sie als Direktkommanditist beitreten<br />

wollen, erhalten Sie gleichzeitig eine entsprechende<br />

Handelsregistervollmacht.<br />

■ Bitte setzen Sie in der Beitrittserklärung an der<br />

vorgesehenen Position für die Ausschüttungen der<br />

Gesellschaft Ihre US-Dollar oder Ihre Euro Bankverbindung<br />

ein.<br />

■ Die fälligen Zahlungen (Beteiligungssumme zzgl.<br />

5% Agio) überweisen Sie bitte auf das Einzahlungskonto<br />

der Fondsgesellschaft unter Angabe<br />

folgender Daten:<br />

A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />

Hinweis: Das Fonds-Konto ist ein US-Dollar-<br />

Konto<br />

Alternative Ein- und Auszahlung in Euro:<br />

Sowohl die Einzahlung als auch die Auszahlungen<br />

können in Euro erfolgen.<br />

Empfänger/Name des Begünstigten:<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

Bank: Deutsche Bank<br />

Kontonummer: 240 3020<br />

Bankleitzahl: 700 700 10<br />

IBAN: DE10 7007 0010 0240 3020 00<br />

Swift: DEUTDEMM<br />

Verwendungszweck: Ihr Vor- und Zuname, Wohnort,<br />

Anteilsnummer<br />

Einzahlungsvarianten:<br />

1. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem US-Dollar-<br />

Konto: Verwenden Sie bitte das Formular Zahlungsanweisung<br />

im Außenwirtschaftsverkehr<br />

(Wichtig: alle Entgelte zu Lasten des Auftraggebers<br />

auswählen (1)).<br />

2. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem Euro-Konto:<br />

Verwenden Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte.<br />

Bitte halten Sie hierzu gesondert<br />

Rücksprache mit Ihrer Bank (Wichtig: Alle Entgelte/Gebühren<br />

müssen zu Lasten des Auftraggebers<br />

gehen.)<br />

3. Sie überweisen Euro von Ihrem Euro-Konto: Verwenden<br />

Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte<br />

und beachten folgende Information: Mit dem Begrüßungsschreiben<br />

wird die zu leistende Einzahlungssumme<br />

auch in Euro mitgeteilt. Aufgrund<br />

von dauernden Wechselkursschwankungen ist es<br />

notwendig, dass Sie bei einer Euro-Einzahlung<br />

eine etwas höhere Summe einzahlen. Eine Überzahlung<br />

wird mit der ersten Ausschüttung rücküberwiesen.<br />

Beispiel: Beteiligungssumme USD 15.000 (USD<br />

15.750 inkl. Agio) erforderliche Einzahlung bei<br />

aktuellem Kursverhältnis EUR 10.000 (EUR<br />

10.500 inkl. Agio)<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

143<br />

M


M<br />

A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />

■ Bei Einzahlung in Euro erfolgt die Gutschrift auf<br />

dem US-Dollar-Konto des Fonds abzüglich Bankgebühren<br />

zum aktuellen Referenzkurs der EZB.<br />

■ Bei Auszahlung auf ein Euro-Konto erfolgt die<br />

Gutschrift auf Ihrem Euro-Konto abzüglich Bankgebühren<br />

zum aktuellen Referenzkurs der EZB.<br />

■ Die Fondswährung der Anlage ist US-Dollar, somit<br />

ergibt sich für Euro-Anleger ein zusätzliches<br />

Währungsrisiko (siehe Kapitel C „Wesentliche Risiken<br />

der Beteiligung“), welches den Beteiligungserfolg<br />

nachhaltig beeinflussen kann.<br />

■ Die Zeichnungssumme zzgl. 5% Agio ist binnen<br />

21 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

zur Zahlung fällig.<br />

■ Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie eine Zahlungseingangsbestätigung.<br />

Hinweise:<br />

Als Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von<br />

Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen entgegen<br />

nimmt, fungiert die:<br />

Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänder),<br />

Romanstr. 38, 80639 München.<br />

Zeichnungsscheine sind zu senden an die:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH, Fondsverwaltung, Postfach<br />

310108, 80102 München. Die Annahmeschreiben<br />

werden durch die <strong>DCM</strong> Service GmbH versandt.<br />

Sämtliche Zahlungen/Ausschüttungen an die Anleger<br />

erfolgen durch die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong><br />

1 KG, Hopfenstraße 6, 80335 München; dort wird<br />

auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereitgehalten.<br />

Als weitere Kosten fallen für den Anleger bei Zeichnung<br />

einer Beteiligung als Direktkommanditist Notarund<br />

Gerichtskosten sowie Kosten für die notarielle<br />

Beglaubing der hierfür erforderlichen Handelsregistervollmacht<br />

an, welche von dem Anleger selbst zu<br />

tragen sind. Bei einer Übertragung der Beteiligung<br />

kann der Treuhandkommanditist eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 0,5 % der übertragenen Beteiligung, maximal<br />

jedoch EUR 500 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

sowie den Ersatz seiner Kosten verlangen. Bankge-<br />

144<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

bühren durch Überweisung etc. sowie ggf. anfallende<br />

Kosten der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />

sind ebenfalls vom Anleger zu tragen.<br />

Erbringt der beitretende Kommanditist seine Zeichnungssumme<br />

nebst 5% Agio nicht bei Fälligkeit (binnen<br />

21 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung),<br />

so ist die Treuhandkommanditistin für Rechnung<br />

der Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in<br />

Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen. Die<br />

Zinspflicht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.<br />

Bei Ausschluss des Anlegers hat dieser eine anteilige<br />

Schadenspauschale von 10% aus der Differenz<br />

der ursprünglich eingezahlten zu der herabgesetzten<br />

Einlage nebst der vollen Differenz zwischen<br />

der ursprünglichen und herabgesetzten Abwicklungsgebühr<br />

(Agio) zu leisten, soweit er nicht einen geringeren<br />

Schaden nachweist. Darüber hinaus sind mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage keine weiteren Kosten für den<br />

Anleger verbunden.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag bemisst sich die Beteiligung<br />

am Ergebnis und am Vermögen grundsätzlich<br />

nach den tatsächlich gezahlten Einlagen. Die Beteiligung<br />

der Kommanditisten an den Ergebnissen der<br />

Gesellschaft während der Platzierungsphase (planmäßig<br />

bis 31.12.2008) ist so vorzunehmen, dass alle<br />

Kommanditisten, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts<br />

in die Gesellschaft, an den erzielten Ergebnissen<br />

der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben.<br />

Rückfragen:<br />

Bei Rückfragen zur Abwicklung Ihres Beitritts wenden<br />

Sie sich bitte an die:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Tel.: (089) 41 60 97-0<br />

Fax: (089) 41 60 97-30<br />

E-Mail: info@dcm-ag.de


Bildnachweis<br />

AeroLogic: Seiten 1 (unten links), 10, 44, 51, 102<br />

Boeing Images: Seiten 1 (oben), 8, 14, 35, 37, 38, 42, 43, 70<br />

<strong>DCM</strong> AG: Seite 108<br />

Deutsche Lufthansa AG: Seite 46 (Fotograf: George Hall)<br />

Deutsche Post AG: Seiten 1 (unten Mitte), 49<br />

Flughafen Leipzig/Halle: Seiten 1 (unten rechts), 48<br />

Fotolia: Seite 34<br />

Getty Images: Seiten 12/13, 15, 30, 32, 52, 92<br />

Jupiterimages: Seiten 4, 16, 36<br />

Grafische Realisation<br />

Red House Marketing GmbH<br />

Fuchsenweg 4<br />

82110 Germering<br />

www.externesmarketing.de<br />

Druck<br />

Fuchs Druck<br />

Riezlerstraße 12<br />

83714 Miesbach


Fondsverwaltung:<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

Hopfenstr. 6 ■ 80335 München<br />

Tel. (089) 416097-0 ■ Fax (089) 416097-29<br />

email: info@dcm-ag.de ■ http://www.dcm-ag.de


<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Prospektnachtrag Januar 2009<br />

Nachtrag Nr. 1 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG vom 16. Januar 2009<br />

zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 24. Juni 2008 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditbeteiligungen<br />

an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />

wir möchten Sie hiermit über aktuelle Entwicklungen zum <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> I informieren.<br />

Auslieferung des Flugzeuges (siehe Seiten 9,22 im Verkaufsprospekt)<br />

Aufgrund eines mehrmonatigen Streiks der Boeing-Mitarbeiter hat Boeing angekündigt, dass es zu Verzögerungen bei der Auslieferung<br />

der sich in der Produktion befindenden Flugzeuge kommt. Prospektgemäß wurde von einer Flugzeugauslieferung für das von<br />

der Fondsgesellschaft erworbene Frachtflugzeug des Typs Boeing 777-200 LRF (MSN 36001) per Anfang Februar 2009 ausgegangen.<br />

Gemäß Mitteilung des Flugzeugverkäufers verzögert sich die Auslieferung dieses Flugzeuges streikbedingt um drei Monate<br />

und wird im Mai 2009 erfolgen.<br />

Die Laufzeiten des Darlehensvertrages und des Leasingvertrages der Fondsgesellschaft beginnen jeweils erst mit Auslieferung des<br />

Frachtflugzeuges. Aufgrund dieses vertraglichen Konstrukts hat die dreimonatige Lieferverzögerung des Frachtflugzeuges keine<br />

wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Fondskonzept.<br />

Im Einzelnen bedeutet dies, dass es zu einer entsprechenden 3-monatigen Verschiebung der zehnjährigen Erstvermietungsphase<br />

sowie der prognostizierten siebenjährigen Anschlussvermietungsphase kommen wird. Die Anschlussvermietungsphase – bisher<br />

mit 83 Monaten unterstellt - soll nunmehr volle 7 Jahre bzw. 84 Monate betragen.<br />

Folglich verlängert sich die prognostizierte Fondslaufzeit bis Ende April 2026 (angenommener Zeitpunkt der Veräußerung des<br />

Frachtflugzeuges).<br />

Fremdfinanzierung (siehe Seiten 19,56,78 im Verkaufsprospekt)<br />

Die Fremdfinanzierung zum Erwerb des Frachtflugzeuges wurde am 21.11.2008 prospektgemäß mit den finanzierenden Banken<br />

Calyon S.A. und Sumitomo Mitsui Banking Corporation Europe Ltd. abgeschlossen<br />

Ausschüttungsverlauf (siehe Seiten 57 ff., 62 im Verkaufsprospekt)<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr betragen unverändert von 2009 bis 2018 7,25% p.a,<br />

von 2019 bis 2022 7,5% p.a., in 2023 8% p.a., in 2024 9% p.a. und in 2025 102% p.a. inklusive des prognostizierten Veräußerungserlöses<br />

des Frachtflugzeuges.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 - Prospektnachtrag<br />

1


P R O S P E K T N A C H T R A G<br />

Die Ausschüttungen werden im jeweiligen Folgejahr – bisher geplant zum 01.02 eines Jahres – nunmehr entsprechend der Lieferverzögerung<br />

drei Monate später, also beginnend ab Mai 2010 vorgenommen. Die Fondsgesellschaft ist jedoch bemüht, abhängig<br />

von den weiteren Fondsentwicklungen die Ausschüttungszeitpunkte in den Folgejahren wieder auf Februar oder März eines Jahres<br />

vorzuziehen.<br />

Die prognostizierte Schlussausschüttung verschiebt sich entsprechend des späteren Veräußerungszeitpunktes auf Ende April 2026.<br />

Der prognostizierte Gesamtrückfluss über die Fondslaufzeit beträgt unverändert 221 % (alle %-Sätze bezogen auf den jeweiligen<br />

Beteiligungsbetrag).<br />

Treuhänder, Treuhandkommanditist und Mittelverwendungskontrolleur<br />

(siehe Seiten 71, 76f., 105, 134 ff., 140 f. im Verkaufsprospekt)<br />

Hier sind folgende Änderungen – kursiv kenntlich gemacht -eingetreten:<br />

Firma: Curia HHKL Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

Handelsregistereintrag: HRB 127743<br />

Stammkapital: EUR 60.000<br />

Geschäftsführer: Antoinette Hiebeler-Hasner, Wolfgang Schmidt-Gorbach, Stefan Keller<br />

Gesellschafter mit mind. 25%: Antoinette Hiebeler-Hasner, Wolfgang Schmidt-Gorbach, Rudolf L. Müller, Stefan Keller<br />

Marktumfeld (siehe Seiten 31 ff. im Verkaufsprospekt)<br />

Boeing hält laut ihren aktuellen Markstudien „Boeing Current Market Outlook 2008 – 2027“ und „Boeing World Air Cargo<br />

Forecast 2008 – 2009„ herausgegeben im Oktober 2008 bzw. im November 2008, trotz aktueller wirtschaftlichen Entwicklungen<br />

an ihren langfristigen Wachstumsprognosen für den Luftverkehrs- und Luftfrachtverkehrsmarkt im Wesentlichen fest.<br />

Der allgemeine Luftverkehr befindet sich im Moment in einem sehr dynamischen Umfeld. Aktuelle Entwicklungen bringen ein<br />

verlangsamtes Weltwirtschaftswachstum, ein gestiegenes Preisniveau und in manchen Märkten ein verlangsamtes Verkehrswachstum<br />

mit sich.<br />

In den letzten 20 Jahren konnte der Luftfrachtverkehr laut Boeing ein stabiles Wachstum in Höhe von 4,8% p.a. aufweisen.<br />

Dieser stabile Wachstumskurs über die letzten 20 Jahren konnte trotz zweier bedeutender Weltwirtschaftskrisen, diverser Terroranschlägen,<br />

der Asienkrise in den Jahren 1997/1998, des Ausbruches der SARS-Epidemie in 2003 und zweier Golf-Kriege<br />

aufrechterhalten werden, was für Beständigkeit und Stabilität des Luftfrachtmarktes spricht.<br />

Aus der Vergangenheit lässt sich erkennen, dass sich der Luftfrachtmarkt in Zeiten von Krisen als ein Marktsegment darstellt,<br />

welches mitunter als erstes von wirtschaftlichen Einbrüchen betroffen ist, sich aber auch am schnellsten wieder erholt.<br />

Die Erschließung neuer Märkte, der Nachholbedarf in den Entwicklungsländern, die fortschreitende Entwicklung des Expressund<br />

Kleinpäckchen-Geschäftsfeldes, unter anderem durch die gestiegene Nutzung von Internet-Handelsplattformen, sind<br />

Wachstumsträger, die prognosegemäß zukünftig den Luftfrachtmarkt stimulieren und für verstärkte Stabilisierung in diesem<br />

Markt sorgen werden.<br />

Vor allem durch die stetige industrielle Globalisierung und die verstärkte Vernetzung internationaler Produktionsstandorte<br />

gewinnt die Luftfracht weiterhin stark an Bedeutung und wird laut Boeing prognosegemäß über die nächsten 20 Jahre etwas<br />

abgeschwächt von 6,1% p.a. mit 5,8% p.a. stabil wachsen. Der Luftfrachtverkehr wird sich prognosegemäß in diesem Zeitrahmen<br />

unverändert verdreifachen. Im Zuge dieser Entwicklung wird sich die Frachtflotte - wie bisher - von aktuell 2.000 auf<br />

4.000 Frachtflugzeuge verdoppeln. Den größten Wachstumsschub werden hierbei Großraumfrachtflugzeuge erfahren, wie z.B.<br />

vom Typ Boeing 777-200 LRF. Dieses Segment wird sich laut Boeing weiterhin von aktuell 500 Stück auf 1.340 Stück über die<br />

nächsten 20 Jahre fast verdreifachen.<br />

München, den 16. Januar 2009<br />

Claus Hermuth<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

<strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />

2 <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 - Prospektnachtrag

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