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DCM Flugzeugfonds 1

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C<br />

W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

vom Leasinggeber vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer<br />

zu akzeptieren, der dann auch die Rechte<br />

und Pflichten unter den FSA-Agreements zu gleichen<br />

Bedingungen übernimmt, oder (ii) durch eigene<br />

Benennung eines neuen Leasingnehmers bzw. durch<br />

eigenen Vertragseintritt für eine weitere Vertragsfortsetzung<br />

Sorge zu tragen oder (iii) im Zuge einer<br />

außerordentlichen Kündigung der FSA-Agreements<br />

ihr Engagement zu beenden und den Leasinggeber<br />

für seine dadurch entstandenen Kosten und Verluste<br />

zu entschädigen. Unabhängig von der letztendlichen<br />

Optionsausübung sind die FSA Parteien aber<br />

gemeinsam verpflichtet, eine kontinuierliche Leasingratenzahlung<br />

bis zur Umsetzung der gewählten<br />

Option sicher zu stellen. Die Fondsgesellschaft übernimmt<br />

mit der Vertragsübernahme als neuer Leasinggeber<br />

vollumfänglich die Rechtsposition des bisherigen<br />

Leasinggebers gegenüber den FSA Parteien.<br />

Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />

dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

auch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht oder<br />

nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />

Fondsgesellschaft mithin gezwungen wäre, in eigener<br />

Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />

und ihre Zahlungsansprüche gegenüber<br />

den FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />

und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls<br />

der FSA-Parteien besteht für die Fondsgesellschaft<br />

und die Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt<br />

eine Anschlussvermietung zu schlechteren<br />

Konditionen herbeiführen zu müssen, was in Verbindung<br />

mit nicht kalkulierten Zusatzkosten zu vermiderten<br />

Rückflüssen an die Anleger führen würde. Für<br />

etwaigen Schadensersatzanspruch der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />

des Frachtflugzeugs bestehen keine indirekten<br />

oder direkten Zahlungsverpflichtungen der FSA-Parteien<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft.<br />

Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />

dass sich der Leasingnehmer AeroLogic das Optionsrecht<br />

gesichert hat, den Leasingvertrag mit einer Frist<br />

von 6 Monaten ordentlich vorzeitig zum Ende des<br />

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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

6. Mietjahres oder des 7. Mietjahres kündigen zu<br />

können. Im Falle der Optionsausübung ist der Leasingnehmer<br />

im Gegenzug verpflichtet, an die Fondsgesellschaft<br />

als Leasinggeber eine Abstandszahlung<br />

in Höhe von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung<br />

zum Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />

(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />

zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />

Regelungen ist die Fondsgesellschaft in diesem Fall<br />

verpflichtet, das Tilgungsdarlehen vollständig zurückzuzahlen.<br />

Hierzu muss die Fondsgesellschaft die<br />

Abstandszahlung des Leasingnehmers vollständig<br />

verwenden sowie gegebenenfalls darüber hinaus<br />

benötigte Beträge aus den laufenden Mieteinnahmen<br />

ansparen und einsetzen. Die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger können folglich im Fall der<br />

Optionsausübung für das Optionsjahr geringer ausfallen<br />

oder im Extremfall sogar gänzlich entfallen.<br />

Das Risiko der Fondsgesellschaft im Falle der Ausübung<br />

der vorzeitigen Beendigungsoption durch den<br />

Leasingnehmer besteht ferner wie in allen Fällen<br />

einer außerordentlichen Kündigung und Auflösung<br />

des Leasingvertrages darin, dass das Flugzeug nicht<br />

nahtlos anschlussvermietet oder nur unter Inkaufnahme<br />

einer geringeren Anschlussmiete an einen<br />

dritten Leasingnehmer vermietet werden kann. Die<br />

resultierende Risikolage aus Sicht des Anlegers wurde<br />

in den vorhergehenden Abschnitten beschrieben.<br />

4. Steuerliche Risiken<br />

Allgemeine Steuerliche Risiken<br />

Die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />

des Beteiligungsangebots beruhen im Wesentlichen<br />

auf den von der Fondsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Verträgen, auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden deutschen Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />

Steuerrechtsprechung und der derzeitigen<br />

Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, soweit<br />

diese in Richtlinien und Erlassen ihren Niederschlag<br />

gefunden hat. Die Fortentwicklung der Steuergesetze<br />

und deren Interpretation durch Rechtsprechung und<br />

Finanzverwaltung können zu einer anderen, nachtei-

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