DCM Flugzeugfonds 1
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C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
vom Leasinggeber vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer<br />
zu akzeptieren, der dann auch die Rechte<br />
und Pflichten unter den FSA-Agreements zu gleichen<br />
Bedingungen übernimmt, oder (ii) durch eigene<br />
Benennung eines neuen Leasingnehmers bzw. durch<br />
eigenen Vertragseintritt für eine weitere Vertragsfortsetzung<br />
Sorge zu tragen oder (iii) im Zuge einer<br />
außerordentlichen Kündigung der FSA-Agreements<br />
ihr Engagement zu beenden und den Leasinggeber<br />
für seine dadurch entstandenen Kosten und Verluste<br />
zu entschädigen. Unabhängig von der letztendlichen<br />
Optionsausübung sind die FSA Parteien aber<br />
gemeinsam verpflichtet, eine kontinuierliche Leasingratenzahlung<br />
bis zur Umsetzung der gewählten<br />
Option sicher zu stellen. Die Fondsgesellschaft übernimmt<br />
mit der Vertragsübernahme als neuer Leasinggeber<br />
vollumfänglich die Rechtsposition des bisherigen<br />
Leasinggebers gegenüber den FSA Parteien.<br />
Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />
Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />
dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
auch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht oder<br />
nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />
Fondsgesellschaft mithin gezwungen wäre, in eigener<br />
Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />
und ihre Zahlungsansprüche gegenüber<br />
den FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />
und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls<br />
der FSA-Parteien besteht für die Fondsgesellschaft<br />
und die Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt<br />
eine Anschlussvermietung zu schlechteren<br />
Konditionen herbeiführen zu müssen, was in Verbindung<br />
mit nicht kalkulierten Zusatzkosten zu vermiderten<br />
Rückflüssen an die Anleger führen würde. Für<br />
etwaigen Schadensersatzanspruch der Fondsgesellschaft<br />
gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />
des Frachtflugzeugs bestehen keine indirekten<br />
oder direkten Zahlungsverpflichtungen der FSA-Parteien<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft.<br />
Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />
dass sich der Leasingnehmer AeroLogic das Optionsrecht<br />
gesichert hat, den Leasingvertrag mit einer Frist<br />
von 6 Monaten ordentlich vorzeitig zum Ende des<br />
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6. Mietjahres oder des 7. Mietjahres kündigen zu<br />
können. Im Falle der Optionsausübung ist der Leasingnehmer<br />
im Gegenzug verpflichtet, an die Fondsgesellschaft<br />
als Leasinggeber eine Abstandszahlung<br />
in Höhe von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung<br />
zum Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />
(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />
zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />
Regelungen ist die Fondsgesellschaft in diesem Fall<br />
verpflichtet, das Tilgungsdarlehen vollständig zurückzuzahlen.<br />
Hierzu muss die Fondsgesellschaft die<br />
Abstandszahlung des Leasingnehmers vollständig<br />
verwenden sowie gegebenenfalls darüber hinaus<br />
benötigte Beträge aus den laufenden Mieteinnahmen<br />
ansparen und einsetzen. Die prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger können folglich im Fall der<br />
Optionsausübung für das Optionsjahr geringer ausfallen<br />
oder im Extremfall sogar gänzlich entfallen.<br />
Das Risiko der Fondsgesellschaft im Falle der Ausübung<br />
der vorzeitigen Beendigungsoption durch den<br />
Leasingnehmer besteht ferner wie in allen Fällen<br />
einer außerordentlichen Kündigung und Auflösung<br />
des Leasingvertrages darin, dass das Flugzeug nicht<br />
nahtlos anschlussvermietet oder nur unter Inkaufnahme<br />
einer geringeren Anschlussmiete an einen<br />
dritten Leasingnehmer vermietet werden kann. Die<br />
resultierende Risikolage aus Sicht des Anlegers wurde<br />
in den vorhergehenden Abschnitten beschrieben.<br />
4. Steuerliche Risiken<br />
Allgemeine Steuerliche Risiken<br />
Die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />
des Beteiligungsangebots beruhen im Wesentlichen<br />
auf den von der Fondsgesellschaft abgeschlossenen<br />
Verträgen, auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden deutschen Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />
Steuerrechtsprechung und der derzeitigen<br />
Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, soweit<br />
diese in Richtlinien und Erlassen ihren Niederschlag<br />
gefunden hat. Die Fortentwicklung der Steuergesetze<br />
und deren Interpretation durch Rechtsprechung und<br />
Finanzverwaltung können zu einer anderen, nachtei-