DCM Flugzeugfonds 1
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pflichtgemäßem Ermessen und im Interesse des Treugebers<br />
auszuüben. Er haftet nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung von<br />
Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verstößen<br />
gegen Kardinalpflichten. Eine Haftung für die Bonität<br />
der Vertragspartner der Fondsgesellschaft oder<br />
dafür, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />
erfüllen, wird nicht übernommen. Der Treuhänder<br />
haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit des<br />
oder der Investitionsobjekte der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere nicht für den Eingang der prospektierten<br />
Erträge bzw. die Einhaltung der prospektierten<br />
Kosten und Aufwendungen.<br />
Treugeber können jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
das Treugut – im Wege der Übernahme des<br />
Treuhandvertrages – mit Wirkung zum 31.03,<br />
30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />
oder darüber in sonstiger Weise verfügen, soweit<br />
dadurch nicht treuhänderische Beteiligungen unter<br />
USD 15.000 entstehen. Die Übertragung von treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligungen ist bis zur Mindestbeteiligung<br />
von USD 15.000 nur im Ganzen,<br />
darüber hinaus in Teilbeträgen von USD 1.000 möglich.<br />
Voraussetzung für die Übertragung ist die<br />
Zustimmung des Treuhänders, die nur bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes verweigert werden darf.<br />
Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige beim<br />
Treuhänder. Der Übertragende haftet auch nach seinem<br />
Ausscheiden neben dem Erwerber für etwaige<br />
Rückstände auf die gezeichnete Pflichteinlage,<br />
sowie die daneben geschuldete Abwicklungsgebühr.<br />
3.3. Beendigung des Treuhandvertrags und<br />
Wechsel in die Beteiligung als Kommanditist<br />
Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
Es endet mit Beendigung der Fondsgesellschaft und<br />
Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden<br />
Vermögens. Jeder Treugeber kann den<br />
Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />
jeweils zum 31.12. eines Jahres durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber dem Treuhänder kündigen. Mit<br />
Kündigung des Treuhandvertrages überträgt der Treuhänder<br />
die für den Treugeber gehaltene Gesell-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
schaftsbeteiligung zurück auf den Treugeber, der<br />
damit die Stellung eines Kommanditisten erlangt. Als<br />
Kommanditist ist der Anleger in das Handelsregister<br />
einzutragen. Kosten, die durch die Beendigung des<br />
Treuhandvertrages und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung<br />
entstehen, trägt der Treugeber.<br />
Das Recht zur Kündigung des Treuhandvertrages aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Für die Übernahme der Treuhandschaft und die<br />
damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich für<br />
etwaige ausdrückliche Weisungen oder Aufträge von<br />
Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />
gegenüber der Gesellschaft, erhält der Treuhänder<br />
ab dem 01.01.2009 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von USD 30.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, die jeweils hälftig zum 01.01. und<br />
01.07. eines Kalenderjahres fällig wird. Insgesamt<br />
erhält der Treuhänder über die Fondslaufzeit eine<br />
Gesamtnominalvergütung in Höhe von USD<br />
510.000.<br />
4. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, München, welcher als<br />
Rechtsgrundlage dient, am 1. Juni 2008 einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
abgeschlossen:<br />
Die Curia GmbH Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
hat als Mittelverwendungskontrolleur die Verpflichtung<br />
übernommen, die Verwendung der auf dem<br />
Einlagenkonto der Fondsgesellschaft befindlichen<br />
Geldmittel zu kontrollieren. Das Einlagenkonto wird<br />
als sog. „Und-Konto“ eingerichtet, über das die<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nur gemeinsam<br />
mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen<br />
kann. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
sind erfüllt, wenn die Fondsgesellschaft<br />
allen Zahlungsverpflichtungen gemäß dem Investitionsplan<br />
des Gesellschaftsvertrags ordnungsgemäß<br />
nachgekommen ist. Stimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
einer von der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft schriftlich angeforderten Auszah-<br />
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