DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
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E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Erläuterungen zum Investitions- und<br />
Finanzierungsplan<br />
Mittelverwendung<br />
Flugzeugkaufpreis<br />
Der von der Fondsgesellschaft abgeschlossene<br />
Kaufvertrag über das Flugzeug mit der Hersteller-<br />
Seriennummer 36001 sieht einen Basiskaufpreis in<br />
Höhe von USD 166,0 Mio. vor, der bereits etwaige<br />
von AeroLogic nachträglich georderte, aufpreispflichtige<br />
Sonderausstattungen oder Spezialausführungen<br />
mit einem USD-Betrag in Höhe von USD<br />
250.000 inkludiert. Die Verkäuferin Deucalion kann<br />
allerdings einen Preiszuschlag fordern, wenn der<br />
Hersteller Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst.<br />
Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung der<br />
Fondsgesellschaft errechnet sich in Abhängigkeit von<br />
dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und dem vom<br />
Leasingnehmer akzeptierten höchstmöglichen<br />
Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem kalkulatorisch<br />
angenommenen USD-Swapsatz von 4,5% p.a.<br />
errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von rd. USD<br />
1,4 Mio. Nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />
kann der Leasingnehmer weitere Zusatzausstattungen<br />
des Flugzeugs ordern, die eine Kaufpreiserhöhung<br />
bewirkten. Eine etwaige von der Fondsgesellschaft<br />
genehmigte Erhöhung oder Verringerung<br />
des Basiskaufpreises bewirkt eine entsprechende<br />
Anpassung der Darlehensbeanspruchung.<br />
Nebenkosten des Erwerbs<br />
Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die kalkulierten<br />
Kreditbereitstellungsgebühren i.H.v. USD 341.250<br />
und Avalprovisionen i.H.v. USD 62.500. Beide<br />
kalkulierten Beträge gehen von einer planmäßigen<br />
Auszahlung des Kredits zum 01.02.2009 aus.<br />
Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
erhält die <strong>DCM</strong> AG eine Vergütung in<br />
Höhe von 4% des vermittelten Kommanditkapitals<br />
sowie die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten<br />
Agiobeträge. Die <strong>DCM</strong> AG verwendet die ihr zufließenden<br />
Vergütungen zur Bezahlung von Provisionsansprüchen<br />
der mit der Vermittlung des Kommanditkapitals<br />
von der <strong>DCM</strong> AG im Unterauf-<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
tragsverhältnis eingeschalteten Banken und freien<br />
Vertriebspartner. Die Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />
ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung<br />
fällig; angemessene Abschlagszahlungen können<br />
von der <strong>DCM</strong> AG vorab nach dem jeweils erreichten<br />
Platzierungsstand verlangt werden.<br />
Prospekt- und Marketinggebühr<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />
der Erstellung eines Marketingkonzepts und eines<br />
Verkaufsprospekts beauftragt. Für ihre Leistungen<br />
erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe von 1,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />
Platzierung zur Zahlung fällig; angemessene<br />
Abschlagszahlungen können von der <strong>DCM</strong> AG vorab,<br />
nach Leistungserbringung und entsprechend des<br />
erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />
Platzierungsgarantiegebühr<br />
Die <strong>DCM</strong> AG hat sich unwiderruflich verpflichtet,<br />
dafür Sorge zu tragen, dass der Fondsgesellschaft<br />
zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung ein<br />
durch Anleger gezeichnetes und eingezahltes Kommanditkapital<br />
im Gesamtbetrag von USD 91,5 Mio.<br />
zzgl. 5% Agio zur Verfügung steht. Für die Übernahme<br />
der Platzierungsgarantie erhält die <strong>DCM</strong> AG<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 1% des zum<br />
Abschluss der Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
Vergütung ist mit Abschluss der Platzierung zur<br />
Zahlung fällig; angemessene Abschlagszahlungen<br />
können von der <strong>DCM</strong> AG vorab, entsprechend des<br />
erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />
Fremdkapitalvermittlungsgebühr<br />
Die <strong>DCM</strong> AG hat sich verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />
einen Kredit auf USD-Basis in dem durch<br />
das Finanzierungskonzept festgelegten Umfang zu<br />
vermitteln und die Kreditverhandlungen im Namen<br />
und im Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,8% des vermittelten<br />
Kredites zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit<br />
die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die Kreditver-