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DCM Flugzeugfonds 1

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E<br />

W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />

Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzierungsplan<br />

Mittelverwendung<br />

Flugzeugkaufpreis<br />

Der von der Fondsgesellschaft abgeschlossene<br />

Kaufvertrag über das Flugzeug mit der Hersteller-<br />

Seriennummer 36001 sieht einen Basiskaufpreis in<br />

Höhe von USD 166,0 Mio. vor, der bereits etwaige<br />

von AeroLogic nachträglich georderte, aufpreispflichtige<br />

Sonderausstattungen oder Spezialausführungen<br />

mit einem USD-Betrag in Höhe von USD<br />

250.000 inkludiert. Die Verkäuferin Deucalion kann<br />

allerdings einen Preiszuschlag fordern, wenn der<br />

Hersteller Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst.<br />

Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung der<br />

Fondsgesellschaft errechnet sich in Abhängigkeit von<br />

dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und dem vom<br />

Leasingnehmer akzeptierten höchstmöglichen<br />

Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem kalkulatorisch<br />

angenommenen USD-Swapsatz von 4,5% p.a.<br />

errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von rd. USD<br />

1,4 Mio. Nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />

kann der Leasingnehmer weitere Zusatzausstattungen<br />

des Flugzeugs ordern, die eine Kaufpreiserhöhung<br />

bewirkten. Eine etwaige von der Fondsgesellschaft<br />

genehmigte Erhöhung oder Verringerung<br />

des Basiskaufpreises bewirkt eine entsprechende<br />

Anpassung der Darlehensbeanspruchung.<br />

Nebenkosten des Erwerbs<br />

Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die kalkulierten<br />

Kreditbereitstellungsgebühren i.H.v. USD 341.250<br />

und Avalprovisionen i.H.v. USD 62.500. Beide<br />

kalkulierten Beträge gehen von einer planmäßigen<br />

Auszahlung des Kredits zum 01.02.2009 aus.<br />

Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

erhält die <strong>DCM</strong> AG eine Vergütung in<br />

Höhe von 4% des vermittelten Kommanditkapitals<br />

sowie die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten<br />

Agiobeträge. Die <strong>DCM</strong> AG verwendet die ihr zufließenden<br />

Vergütungen zur Bezahlung von Provisionsansprüchen<br />

der mit der Vermittlung des Kommanditkapitals<br />

von der <strong>DCM</strong> AG im Unterauf-<br />

54<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

tragsverhältnis eingeschalteten Banken und freien<br />

Vertriebspartner. Die Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />

ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung<br />

fällig; angemessene Abschlagszahlungen können<br />

von der <strong>DCM</strong> AG vorab nach dem jeweils erreichten<br />

Platzierungsstand verlangt werden.<br />

Prospekt- und Marketinggebühr<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />

der Erstellung eines Marketingkonzepts und eines<br />

Verkaufsprospekts beauftragt. Für ihre Leistungen<br />

erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von 1,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />

Platzierung zur Zahlung fällig; angemessene<br />

Abschlagszahlungen können von der <strong>DCM</strong> AG vorab,<br />

nach Leistungserbringung und entsprechend des<br />

erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />

Platzierungsgarantiegebühr<br />

Die <strong>DCM</strong> AG hat sich unwiderruflich verpflichtet,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass der Fondsgesellschaft<br />

zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung ein<br />

durch Anleger gezeichnetes und eingezahltes Kommanditkapital<br />

im Gesamtbetrag von USD 91,5 Mio.<br />

zzgl. 5% Agio zur Verfügung steht. Für die Übernahme<br />

der Platzierungsgarantie erhält die <strong>DCM</strong> AG<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 1% des zum<br />

Abschluss der Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Vergütung ist mit Abschluss der Platzierung zur<br />

Zahlung fällig; angemessene Abschlagszahlungen<br />

können von der <strong>DCM</strong> AG vorab, entsprechend des<br />

erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />

Fremdkapitalvermittlungsgebühr<br />

Die <strong>DCM</strong> AG hat sich verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />

einen Kredit auf USD-Basis in dem durch<br />

das Finanzierungskonzept festgelegten Umfang zu<br />

vermitteln und die Kreditverhandlungen im Namen<br />

und im Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,8% des vermittelten<br />

Kredites zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit<br />

die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die Kreditver-

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