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DCM Flugzeugfonds 1

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F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />

in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />

und Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />

Kommanditisten für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,1% bzw. 0,05% des zum<br />

Ende der Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />

dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />

laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung in<br />

Höhe von USD 40.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Geschäftsführungstätigkeit der<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH ist mit ihrer Fondsverwaltungsgebühr<br />

abgegolten. Ferner erhält die Komplementärin<br />

für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Veräußerung des Flugzeugs eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von USD 200.000 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />

Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals sowie<br />

ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung<br />

in Höhe von USD 5.000.<br />

2.7. Gesellschafter-/Treugeberversammlung/<br />

Gegenstand der Beschlussfassung<br />

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag beschließen die<br />

Gesellschafter/Treugeber in Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

oder im Wege eines schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahrens. Wesentliche Beschlussgegenstände,<br />

die zum Teil wegen ihrer Bedeutung für<br />

die Gesellschaft und Gesellschafter/Treugeber auch<br />

nur mit qualifizierten Mehrheiten getroffen werden<br />

können, sind in den §§ 14, 15 des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgeführt. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

hat, beginnend mit dem Jahre 2009 bzw.<br />

bei Verlängerung der Platzierungsphase ggf. mit dem<br />

Jahre 2010, jährlich spätestens zum 01.11. zu erfolgen.<br />

Hinsichtlich der Erfordernisse der Beschlussfähigkeit,<br />

die jedem Gesellschafter/Treugeber zuste-<br />

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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

henden Stimmrechte und deren Ausübungsmöglichkeit,<br />

die Informationspflicht für alle Gesellschafter/Treugeber<br />

über Ergebnisse von Abstimmungen<br />

u.a. enthalten wird auf die entsprechenden Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />

2.8. Jahresabschluss/Sonderwerbungskosten<br />

Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, das dem<br />

Kalenderjahr entspricht, sind innerhalb von sechs<br />

Monaten bzw. früher – wenn gesetzlich vorgeschrieben<br />

– der Jahresabschluss, die Einnahmen-/ Überschussrechnung<br />

sowie der Geschäftsbericht anzufertigen<br />

und den Gesellschaftern rechtzeitig vor Gesellschafterversammlungen<br />

oder mit der Einleitung eines<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahrens zuzusenden. Bei<br />

dem Gesellschafter/Treugeber in einer Rechnungsperiode<br />

etwa entstehende persönliche Sonderwerbungskosten<br />

in Zusammenhang mit der Beteiligung sind der<br />

Gesellschaft bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres<br />

schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungen, die<br />

nach diesem Stichtag eingehen, kann wegen Mehraufwandes<br />

ein Entgelt von je € 100 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert in<br />

Rechnung gestellt oder bei der nächsten Ausschüttung<br />

einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />

eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />

übernommen werden.<br />

2.9. Beteiligung am Ergebnis und am<br />

Vermögen sowie Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber an<br />

den Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) und am Vermögen<br />

der Gesellschaft bestimmt sich nach den<br />

jeweils geleisteten Pflichteinlagen im Verhältnis zum<br />

insgesamt gezeichneten Kommanditkapital (Beteiligungsanteil).<br />

An den Ergebnissen der Gesellschaft<br />

werden die Kommanditisten/Treugeber anteilig<br />

beteiligt, sobald sie ihre Pflichteinlage nebst Agio<br />

vollständig erbracht haben. Dabei ist die Ergebnisverteilung<br />

während der Platzierungsphase so vorzunehmen,<br />

dass Kommanditisten/Treugeber, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft, an<br />

den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />

teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese<br />

Vereinbarung gilt, soweit möglich, auch für die steu-

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