DCM Flugzeugfonds 1
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F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />
in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
und Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />
Kommanditisten für die Übernahme der<br />
Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,1% bzw. 0,05% des zum<br />
Ende der Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />
dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />
laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung in<br />
Höhe von USD 40.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Geschäftsführungstätigkeit der<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH ist mit ihrer Fondsverwaltungsgebühr<br />
abgegolten. Ferner erhält die Komplementärin<br />
für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Veräußerung des Flugzeugs eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von USD 200.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />
Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals sowie<br />
ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung<br />
in Höhe von USD 5.000.<br />
2.7. Gesellschafter-/Treugeberversammlung/<br />
Gegenstand der Beschlussfassung<br />
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag beschließen die<br />
Gesellschafter/Treugeber in Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
oder im Wege eines schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahrens. Wesentliche Beschlussgegenstände,<br />
die zum Teil wegen ihrer Bedeutung für<br />
die Gesellschaft und Gesellschafter/Treugeber auch<br />
nur mit qualifizierten Mehrheiten getroffen werden<br />
können, sind in den §§ 14, 15 des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgeführt. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
hat, beginnend mit dem Jahre 2009 bzw.<br />
bei Verlängerung der Platzierungsphase ggf. mit dem<br />
Jahre 2010, jährlich spätestens zum 01.11. zu erfolgen.<br />
Hinsichtlich der Erfordernisse der Beschlussfähigkeit,<br />
die jedem Gesellschafter/Treugeber zuste-<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
henden Stimmrechte und deren Ausübungsmöglichkeit,<br />
die Informationspflicht für alle Gesellschafter/Treugeber<br />
über Ergebnisse von Abstimmungen<br />
u.a. enthalten wird auf die entsprechenden Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />
2.8. Jahresabschluss/Sonderwerbungskosten<br />
Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, das dem<br />
Kalenderjahr entspricht, sind innerhalb von sechs<br />
Monaten bzw. früher – wenn gesetzlich vorgeschrieben<br />
– der Jahresabschluss, die Einnahmen-/ Überschussrechnung<br />
sowie der Geschäftsbericht anzufertigen<br />
und den Gesellschaftern rechtzeitig vor Gesellschafterversammlungen<br />
oder mit der Einleitung eines<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens zuzusenden. Bei<br />
dem Gesellschafter/Treugeber in einer Rechnungsperiode<br />
etwa entstehende persönliche Sonderwerbungskosten<br />
in Zusammenhang mit der Beteiligung sind der<br />
Gesellschaft bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres<br />
schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungen, die<br />
nach diesem Stichtag eingehen, kann wegen Mehraufwandes<br />
ein Entgelt von je € 100 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert in<br />
Rechnung gestellt oder bei der nächsten Ausschüttung<br />
einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />
eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />
übernommen werden.<br />
2.9. Beteiligung am Ergebnis und am<br />
Vermögen sowie Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber an<br />
den Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) und am Vermögen<br />
der Gesellschaft bestimmt sich nach den<br />
jeweils geleisteten Pflichteinlagen im Verhältnis zum<br />
insgesamt gezeichneten Kommanditkapital (Beteiligungsanteil).<br />
An den Ergebnissen der Gesellschaft<br />
werden die Kommanditisten/Treugeber anteilig<br />
beteiligt, sobald sie ihre Pflichteinlage nebst Agio<br />
vollständig erbracht haben. Dabei ist die Ergebnisverteilung<br />
während der Platzierungsphase so vorzunehmen,<br />
dass Kommanditisten/Treugeber, unabhängig<br />
vom Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft, an<br />
den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />
teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese<br />
Vereinbarung gilt, soweit möglich, auch für die steu-