10.10.2013 Aufrufe

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

V E R T R A G S W E R K :<br />

M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />

Nach Abschluss der Auszahlungen hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

über die Verwendung sämtlicher<br />

Geldmittel in der Platzierungsphase der Gesellschaft vollständige<br />

Rechenschaft abzulegen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

legt jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres<br />

gegenüber der Gesellschaft einen Bericht über seine Tätigkeit<br />

einschließlich des Überblicks über die Mittelherkunft<br />

und die Mittelverwendung vor.<br />

8. Maßgeblich für den Mittelverwendungskontrolleur sind ausschließlich<br />

die Bestimmungen dieses Vertrages. Weitere<br />

Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht. Er überprüft insbesondere nicht die Verwirklichung<br />

oder Realisierbarkeit des Gesellschaftszweckes der Gesellschaft.<br />

Dem Mittelverwendungskontrolleur obliegen auch<br />

keine Prüfungspflichten bei Fragen des unternehmerischen<br />

Ermessens, so dass er auch nicht für die Erreichung der verfolgten<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen verantwortlich<br />

ist. Dies ist weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage<br />

der Funktion als Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt auch keine<br />

Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft<br />

oder dafür, dass die Vertragspartner der Gesellschaft die eingegangenen<br />

vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />

9. Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine Vergütung von 0,02% des nach Abschluss der Platzierungsphase<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist fällig bei Vollplatzierung der Gesellschaft.<br />

Auf die Vergütung können je nach Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft Abschlagszahlungen – auch vor Vollplatzierung<br />

– bis zur vollen Höhe erfolgen.<br />

10. Die Gesellschaft verpflichtet sich, diesen Vertrag jedem<br />

ernsthaften Interessenten in vollem Wortlaut, beispielhaft<br />

über den Emissionsprospekt, zugänglich zu machen. Im<br />

Übrigen darf der Name des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

nicht für Werbezwecke verwendet werden.<br />

11. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs sind erfüllt,<br />

wenn die Gesellschaft allen Zahlungsverpflichtungen<br />

aus dem Investitionsplan nach § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft ist. Der Vertrag endet mit Eintritt der<br />

vorstehenden Voraussetzung. Mit der Vergütung nach Ziffer<br />

9 ist die gesamte Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

abgegolten.<br />

12. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die<br />

Gesellschafter-/Treugeberversammlung die Abberufung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs beschlossen hat. Im Übrigen<br />

gilt § 627 BGB. Bei einer Kündigung sind die auf dem<br />

Eigenkapitaleinzahlungskonto befindlichen Guthaben der<br />

Auszahlungskontrolle eines anderen Mittelverwendungskontrolleurs<br />

zu unterstellen.<br />

13. Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs ist auf vorsätzliches<br />

und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. Gegen<br />

den Mittelverwendungskontrolleur können Schadenersatz-<br />

ansprüche erst geltend gemacht werden, wenn die Gesellschaft<br />

oder Gesellschafter/Treugeber anderweitig Ersatz<br />

nicht zu erreichen vermögen.<br />

Alle Schadenersatzansprüche der Gesellschaft oder der<br />

Gesellschafter/Treugeber gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Etwaige Schadenersatzansprüche von Gesellschaftern/Treugebern<br />

bzw. der Gesellschaft sind auf einen Betrag<br />

von insgesamt EUR 1.000.000 begrenzt, soweit der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht gegen ihm obliegende Kardinalpflichten<br />

verstoßen hat oder ihm Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.<br />

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist,<br />

soweit zulässig, München.<br />

15. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform. Die Schriftformvereinbarung kann ihrerseits<br />

nur schriftlich aufgehoben werden.<br />

16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages – auch nur teilweise<br />

– unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die<br />

Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die<br />

Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, durch eine Vereinbarung<br />

eine unwirksame bzw. nichtige Bestimmung<br />

durch eine solche zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger<br />

Weise wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am<br />

nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />

München, 01.06.2008<br />

<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />

vertreten durch die <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />

(Komplementärin)<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Frank-Michael Lacher<br />

und Jens Stolze<br />

CURIA Steuerberatungsgesellschaft GmbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

141<br />

K

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!