DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG ist<br />
eine unternehmerische Beteiligung. Die prognostizierten<br />
Ergebnisse werden nicht gewährleistet. Die<br />
Fondsgesellschaft und ihre Gesellschafter partizipieren<br />
an der weiteren Entwicklung des weltweiten<br />
Frachtflugverkehrs und tragen in wirtschaftlicher Hinsicht<br />
insbesondere das Risiko einer die Prognosen<br />
nicht erfüllenden Anschlussvermietung des Flugzeugs<br />
nach Ablauf der ersten 10-jährigen Festmietzeit<br />
sowie das Schlussverwertungsrisiko. Auch steuerliche<br />
und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland<br />
und anderen Staaten können sich während der Dauer<br />
der Beteiligung ändern und die Wertentwicklung<br />
der Beteiligung negativ beeinflussen.<br />
Sowohl die laufende Liquiditäts- und Rentabilitätslage<br />
der Fondsgesellschaft als auch die Profitabilität der<br />
Beteiligung als solche können durch Änderungen<br />
dieser Faktoren negativ beeinflusst werden. Einzelrisiken<br />
können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />
und so zu einer deutlichen Verstärkung der Risikolage<br />
führen. Unter Umständen kann sich das prognostizierte<br />
Ergebnis wesentlich verschlechtern, bis<br />
hin zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals<br />
des Anlegers (Totalverlustrisiko). Sollte ein Anleger<br />
zur Finanzierung seiner Beteiligungssumme ein<br />
Darlehen beanspruchen, könnten die persönlich<br />
geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen bei Ausbleiben<br />
von Mittelrückflüssen aus der Fondsgesellschaft<br />
auch sein sonstiges Vermögen gefährden.<br />
1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />
Mehrkostenrisiko<br />
Der Flugzeugkaufvertrag der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />
eine Preisanpassungsklausel. Deucalion kann<br />
einen Preiszuschlag fordern, wenn der Hersteller<br />
Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst oder wenn<br />
der Leasingnehmer beim Hersteller zusätzliche Sonderausstattungen<br />
ordert, was allerdings eine Zustimmung<br />
der Fondsgesellschaft erfordert. Die maximal<br />
mögliche Kaufpreiserhöhung für den Fall eines Preiszuschlags<br />
des Herstellers errechnet sich in Abhängigkeit<br />
von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und<br />
dem vom Leasingnehmer AeroLogic akzeptierten<br />
höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />
kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />
4,5% p.a. errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von<br />
höchstens rund USD 1,4 Mio. (dies entspricht 0,84%<br />
bezogen auf den Basiskaufpreis in Höhe von USD<br />
166,0 Mio.). Ein erhöhter Flugzeugkaufpreis führt zu<br />
einer entsprechenden Erhöhung der beanspruchten<br />
Finanzierungsdarlehen und folglich zu erhöhten<br />
Zins- und Tilgungsaufwendungen und hat eine kaufpreisindizierte<br />
Anpassung der Leasingraten zur Folge.<br />
Die kaufvertragliche und leasingvertragliche<br />
Anpassungsklausel gewährleisten im Zusammenspiel<br />
jedoch nicht notwendigerweise einen vollständigen<br />
Ausgleich, insoweit besteht das Risiko einer<br />
geringeren Mietrendite, was geringere Rückflüsse an<br />
die Anleger nach sich ziehen würde.<br />
Der Flugzeugkaufpreis könnte sich ferner im Zusammenhang<br />
mit einer Lieferverzögerung erhöhen (vgl.<br />
dazu nachfolgend unter Ziffer 3. Kaufvertragliche<br />
Risiken).<br />
Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen fondsabhängigen<br />
Kosten beruhen grundsätzlich auf fester<br />
vertraglicher Grundlage. Einem Mehrkostenrisiko<br />
unterliegen aber die mit geschätzten Beträgen ausgewiesenen<br />
Vertrags- bzw. Rechtsanwaltskosten in<br />
der Initialphase. Ein Mehrkostenrisiko besteht ferner<br />
bezüglich der anfallenden Kreditbereitstellungsgebühren,<br />
da sich die hierfür abzurechnenden Beträge<br />
nach dem Zeitpunkt der Valutierung der Finanzierungsdarlehen<br />
bemessen. Höhere Kreditbereitstellungsgebühren<br />
entstehen also im Zusammenhang<br />
mit einer etwaigen verspäteten Auslieferung des<br />
Flugzeugs (vgl. dazu nachfolgend).<br />
Auch die laufenden Fonds- und Flugzeugverwaltungskosten<br />
sind durch feste vertragliche Grundlagen<br />
gedeckt. Diese Verträge sehen allerdings eine<br />
jährliche indexierte Steigerung der Vergütungen vor<br />
(mit 2,0% bei den Fondsverwaltungskosten, mit<br />
2,0% und ab 2019 mit 3,5% bei den Flugzeugverwaltungskosten)<br />
und zwar unabhängig von der<br />
Höhe der künftig erzielten Anschlussmiete. Ein<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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