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DCM Flugzeugfonds 1

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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

Die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG ist<br />

eine unternehmerische Beteiligung. Die prognostizierten<br />

Ergebnisse werden nicht gewährleistet. Die<br />

Fondsgesellschaft und ihre Gesellschafter partizipieren<br />

an der weiteren Entwicklung des weltweiten<br />

Frachtflugverkehrs und tragen in wirtschaftlicher Hinsicht<br />

insbesondere das Risiko einer die Prognosen<br />

nicht erfüllenden Anschlussvermietung des Flugzeugs<br />

nach Ablauf der ersten 10-jährigen Festmietzeit<br />

sowie das Schlussverwertungsrisiko. Auch steuerliche<br />

und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland<br />

und anderen Staaten können sich während der Dauer<br />

der Beteiligung ändern und die Wertentwicklung<br />

der Beteiligung negativ beeinflussen.<br />

Sowohl die laufende Liquiditäts- und Rentabilitätslage<br />

der Fondsgesellschaft als auch die Profitabilität der<br />

Beteiligung als solche können durch Änderungen<br />

dieser Faktoren negativ beeinflusst werden. Einzelrisiken<br />

können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />

und so zu einer deutlichen Verstärkung der Risikolage<br />

führen. Unter Umständen kann sich das prognostizierte<br />

Ergebnis wesentlich verschlechtern, bis<br />

hin zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals<br />

des Anlegers (Totalverlustrisiko). Sollte ein Anleger<br />

zur Finanzierung seiner Beteiligungssumme ein<br />

Darlehen beanspruchen, könnten die persönlich<br />

geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen bei Ausbleiben<br />

von Mittelrückflüssen aus der Fondsgesellschaft<br />

auch sein sonstiges Vermögen gefährden.<br />

1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />

Mehrkostenrisiko<br />

Der Flugzeugkaufvertrag der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />

eine Preisanpassungsklausel. Deucalion kann<br />

einen Preiszuschlag fordern, wenn der Hersteller<br />

Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst oder wenn<br />

der Leasingnehmer beim Hersteller zusätzliche Sonderausstattungen<br />

ordert, was allerdings eine Zustimmung<br />

der Fondsgesellschaft erfordert. Die maximal<br />

mögliche Kaufpreiserhöhung für den Fall eines Preiszuschlags<br />

des Herstellers errechnet sich in Abhängigkeit<br />

von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und<br />

dem vom Leasingnehmer AeroLogic akzeptierten<br />

höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />

kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />

4,5% p.a. errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von<br />

höchstens rund USD 1,4 Mio. (dies entspricht 0,84%<br />

bezogen auf den Basiskaufpreis in Höhe von USD<br />

166,0 Mio.). Ein erhöhter Flugzeugkaufpreis führt zu<br />

einer entsprechenden Erhöhung der beanspruchten<br />

Finanzierungsdarlehen und folglich zu erhöhten<br />

Zins- und Tilgungsaufwendungen und hat eine kaufpreisindizierte<br />

Anpassung der Leasingraten zur Folge.<br />

Die kaufvertragliche und leasingvertragliche<br />

Anpassungsklausel gewährleisten im Zusammenspiel<br />

jedoch nicht notwendigerweise einen vollständigen<br />

Ausgleich, insoweit besteht das Risiko einer<br />

geringeren Mietrendite, was geringere Rückflüsse an<br />

die Anleger nach sich ziehen würde.<br />

Der Flugzeugkaufpreis könnte sich ferner im Zusammenhang<br />

mit einer Lieferverzögerung erhöhen (vgl.<br />

dazu nachfolgend unter Ziffer 3. Kaufvertragliche<br />

Risiken).<br />

Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen fondsabhängigen<br />

Kosten beruhen grundsätzlich auf fester<br />

vertraglicher Grundlage. Einem Mehrkostenrisiko<br />

unterliegen aber die mit geschätzten Beträgen ausgewiesenen<br />

Vertrags- bzw. Rechtsanwaltskosten in<br />

der Initialphase. Ein Mehrkostenrisiko besteht ferner<br />

bezüglich der anfallenden Kreditbereitstellungsgebühren,<br />

da sich die hierfür abzurechnenden Beträge<br />

nach dem Zeitpunkt der Valutierung der Finanzierungsdarlehen<br />

bemessen. Höhere Kreditbereitstellungsgebühren<br />

entstehen also im Zusammenhang<br />

mit einer etwaigen verspäteten Auslieferung des<br />

Flugzeugs (vgl. dazu nachfolgend).<br />

Auch die laufenden Fonds- und Flugzeugverwaltungskosten<br />

sind durch feste vertragliche Grundlagen<br />

gedeckt. Diese Verträge sehen allerdings eine<br />

jährliche indexierte Steigerung der Vergütungen vor<br />

(mit 2,0% bei den Fondsverwaltungskosten, mit<br />

2,0% und ab 2019 mit 3,5% bei den Flugzeugverwaltungskosten)<br />

und zwar unabhängig von der<br />

Höhe der künftig erzielten Anschlussmiete. Ein<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

17<br />

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