DCM Flugzeugfonds 1
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DCM Flugzeugfonds 1
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F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />
zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Vertragsbeendigung<br />
und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten<br />
hier in analoger Weise.<br />
7.2.4. Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>DCM</strong> AG garantiert gemäß dem Platzierungsgarantievertrag<br />
vom 26.05.2008 unwiderruflich, dass<br />
der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />
der Platzierung ein durch Anleger gezeichnetes<br />
und eingezahltes Kommanditkapital im Gesamtbetrag<br />
von USD 91,5 Mio. zzgl. 5% Agio zur Verfügung<br />
steht.<br />
Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung<br />
nur ein geringeres als das Mindestkommanditkapital<br />
vermittelt werden konnte, oder sofern das<br />
Mindestkommanditkapital noch nicht vollständig<br />
durch Einlageleistungen der Anleger erbracht wurde,<br />
ist die <strong>DCM</strong> AG verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />
so zu stellen, als wäre das Mindestkommanditkapital<br />
am Tag des Abschlusses der Platzierung gezeichnet<br />
und eingezahlt. Tag des Abschlusses der Platzierung<br />
ist der in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrags festgesetzte Tag des Ablaufs<br />
der gegebenenfalls verlängerten Platzierungsphase.<br />
In Erfüllung ihrer Verpflichtung kann die<br />
<strong>DCM</strong> AG das ausstehende Kommanditkapital als<br />
Kommandit- oder als Treugebereinlage leisten oder<br />
einen Dritten benennen, der das ausstehende Kommanditkapital<br />
als Kommanditist oder als Treugeber<br />
übernimmt.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG ist alternativ dazu berechtigt, der Fondsgesellschaft<br />
das ausstehende Kommanditkapital als<br />
Darlehen zu gewähren oder die Gewährung eines<br />
Darlehens durch einen Dritten zu vermitteln. Alle im<br />
Zusammenhang mit der Refinanzierung des Darlehens<br />
entstehenden Kosten sind in diesem Fall von der<br />
<strong>DCM</strong> AG zu übernehmen. Zinsansprüche kann der<br />
Darlehensgeber gegenüber der Fondsgesellschaft dem<br />
Grunde, dem Zeitpunkt und der Höhe nach nur geltend<br />
machen, sobald und soweit die Fondsgesellschaft<br />
Auszahlungen auf den dem Darlehensbetrag<br />
entsprechenden Kommanditanteil schulden würde.<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Die Rückführung des Darlehens durch die Fondsgesellschaft<br />
erfolgt nur dann und insoweit als nach dem<br />
Abschluss der Platzierung weiteres Kommanditkapital<br />
gezeichnet und eingezahlt wird.<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
1,0 % des zum Abschluss der Platzierung gezeichneten<br />
Kommanditkapitals zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />
Platzierung zur Zahlung fällig.<br />
Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />
zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />
des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />
Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />
und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />
Weise.<br />
7.2.5 Fondsverwaltung<br />
Die Fondsgesellschaft hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service GmbH am<br />
26.05.2008 mit der Durchführung der Fondsverwaltung<br />
für die gesamte Dauer der Fondsgesellschaft<br />
beauftragt.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist im Rahmen der Fondsverwaltung<br />
insbesondere verantwortlich für die ständige<br />
Aktualisierung der Anlegeradressen und der<br />
Höhe der Einzelbeteiligungen, die Abwicklung der<br />
Ausschüttungen, den Schriftwechsel mit den Anlegern,<br />
die Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen<br />
und die Korrespondenz und Abstimmung mit<br />
dem Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />
Anleger. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist berechtigt,<br />
die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise oder<br />
vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen<br />
in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />
Platzierung fällig ist. Ab dem 01.01.2009 erhält sie<br />
für ihre Tätigkeit einschließlich der Geschäftsführung