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DCM Flugzeugfonds 1

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F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />

zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Vertragsbeendigung<br />

und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten<br />

hier in analoger Weise.<br />

7.2.4. Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>DCM</strong> AG garantiert gemäß dem Platzierungsgarantievertrag<br />

vom 26.05.2008 unwiderruflich, dass<br />

der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />

der Platzierung ein durch Anleger gezeichnetes<br />

und eingezahltes Kommanditkapital im Gesamtbetrag<br />

von USD 91,5 Mio. zzgl. 5% Agio zur Verfügung<br />

steht.<br />

Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung<br />

nur ein geringeres als das Mindestkommanditkapital<br />

vermittelt werden konnte, oder sofern das<br />

Mindestkommanditkapital noch nicht vollständig<br />

durch Einlageleistungen der Anleger erbracht wurde,<br />

ist die <strong>DCM</strong> AG verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />

so zu stellen, als wäre das Mindestkommanditkapital<br />

am Tag des Abschlusses der Platzierung gezeichnet<br />

und eingezahlt. Tag des Abschlusses der Platzierung<br />

ist der in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags festgesetzte Tag des Ablaufs<br />

der gegebenenfalls verlängerten Platzierungsphase.<br />

In Erfüllung ihrer Verpflichtung kann die<br />

<strong>DCM</strong> AG das ausstehende Kommanditkapital als<br />

Kommandit- oder als Treugebereinlage leisten oder<br />

einen Dritten benennen, der das ausstehende Kommanditkapital<br />

als Kommanditist oder als Treugeber<br />

übernimmt.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG ist alternativ dazu berechtigt, der Fondsgesellschaft<br />

das ausstehende Kommanditkapital als<br />

Darlehen zu gewähren oder die Gewährung eines<br />

Darlehens durch einen Dritten zu vermitteln. Alle im<br />

Zusammenhang mit der Refinanzierung des Darlehens<br />

entstehenden Kosten sind in diesem Fall von der<br />

<strong>DCM</strong> AG zu übernehmen. Zinsansprüche kann der<br />

Darlehensgeber gegenüber der Fondsgesellschaft dem<br />

Grunde, dem Zeitpunkt und der Höhe nach nur geltend<br />

machen, sobald und soweit die Fondsgesellschaft<br />

Auszahlungen auf den dem Darlehensbetrag<br />

entsprechenden Kommanditanteil schulden würde.<br />

90<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Die Rückführung des Darlehens durch die Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nur dann und insoweit als nach dem<br />

Abschluss der Platzierung weiteres Kommanditkapital<br />

gezeichnet und eingezahlt wird.<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />

die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

1,0 % des zum Abschluss der Platzierung gezeichneten<br />

Kommanditkapitals zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />

Platzierung zur Zahlung fällig.<br />

Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />

zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />

des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />

Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />

und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />

Weise.<br />

7.2.5 Fondsverwaltung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service GmbH am<br />

26.05.2008 mit der Durchführung der Fondsverwaltung<br />

für die gesamte Dauer der Fondsgesellschaft<br />

beauftragt.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist im Rahmen der Fondsverwaltung<br />

insbesondere verantwortlich für die ständige<br />

Aktualisierung der Anlegeradressen und der<br />

Höhe der Einzelbeteiligungen, die Abwicklung der<br />

Ausschüttungen, den Schriftwechsel mit den Anlegern,<br />

die Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen<br />

und die Korrespondenz und Abstimmung mit<br />

dem Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />

Anleger. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist berechtigt,<br />

die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise oder<br />

vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen.<br />

Die <strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen<br />

in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />

Platzierung fällig ist. Ab dem 01.01.2009 erhält sie<br />

für ihre Tätigkeit einschließlich der Geschäftsführung

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