DCM Flugzeugfonds 1
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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
rungsgarant seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen<br />
und auch zusätzliches Fremdkapital nicht aufgenommen<br />
werden können, wäre die Fondsgesellschaft<br />
rückabzuwickeln. Es bestehen keine gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen bezüglich einer<br />
etwaigen Rückabwicklung der Fondsgesellschaft.<br />
Im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />
hat der Anleger keinen Anspruch auf vollständige<br />
Rückzahlung seiner erbrachten Zeichnungssumme.<br />
Aufgrund der im Zeitpunkt einer etwaigen Rückabwicklung<br />
bereits erfüllten, oder durch die Fondsgesellschaft<br />
noch zu erfüllenden Zahlungsansprüche<br />
der Vertragspartner werden der Fondsgesellschaft zu<br />
diesem Zeitpunkt auch faktisch nicht mehr die Mittel<br />
zur vollständigen Rückzahlung der erbrachten Einlagen<br />
zur Verfügung stehen. Die Fondsgesellschaft<br />
sähe sich im Falle der Rückabwicklung auch Schadensersatzansprüchen<br />
wegen nicht erfüllter Verträge<br />
(insbesondere betreffend den Flugzeugkaufvertrag)<br />
ausgesetzt. Es besteht folglich das Risiko, dass die<br />
Fondsgesellschaft die geleisteten Einlagen im Falle<br />
der Rückabwicklung nur noch teilweise zurückerstatten<br />
kann, so dass die Anleger einen teilweisen<br />
Vermögensverlust erlitten.<br />
Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />
Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Stellung<br />
von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />
Insofern besteht das Risiko,<br />
dass die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht<br />
ausgezahlt werden können. Es ist vorgesehen,<br />
sowohl das Tilgungsdarlehen als auch das endfällige<br />
Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />
Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />
(10-Jahres-USD-Swapsatz). Die endgültige<br />
Eindeckung der Darlehensmittel mit Festschreibung<br />
des Basiszinses soll einhergehend mit der endgültigen<br />
Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage vor Auslieferung<br />
des Flugzeugs erfolgen. Die Anpassung der<br />
Leasingrate an den endgültigen Darlehenszins ist<br />
bezogen auf das Verhältnis zwischen Eigen- und<br />
Fremdkapital der Fondsgesellschaft überkompensierend,<br />
so dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu einer<br />
Leasingrate führt, die eine niedrigere Verzinsung des<br />
eingesetzten Eigenkapitals mit sich bringt. Das Risiko<br />
der Fondsgesellschaft liegt also in einem bis zum<br />
Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />
USD-Zinsniveau.<br />
Das Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaft wird mit<br />
planmäßiger Beendigung des Leasingvertrages mit<br />
AeroLogic, d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />
getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko<br />
besteht folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens,<br />
das zu diesem Zeitpunkt in Höhe der<br />
ursprünglichen Kreditaufnahme, d.h. mit USD 30,5<br />
Mio. valutiert. Die Fondsgesellschaft kann diesbezüglich<br />
nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />
zurückgreifen und ist folglich gezwungen, sich zu<br />
den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen einzudecken.<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass<br />
eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa im<br />
Fall einer verzögerten Anschlussvermietung oder zu<br />
geringen Anschlussleasingraten und ferner das Risiko,<br />
dass die Anschlussfinanzierung nur zu höheren<br />
Zinssätzen als kalkuliert abgeschlossen werden<br />
kann. Im ersten Fall würden die Banken ihre dingliche<br />
Sicherheit verwerten, d.h. das Flugzeug zur Veräußerung<br />
bringen, was zur vorzeitigen Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft und zu verringerten Gesamtrückflüssen<br />
an die Anleger führte. Im zweiten Fall<br />
verringerte sich die Mietrendite der Fondsgesellschaft<br />
jedenfalls dann und erzielten die Fondsgesellschafter<br />
geringere Rückflüsse aus ihrer Beteiligung,<br />
wenn der höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere<br />
Leasingrate kompensiert werden könnte.<br />
Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />
Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />
durch die Fondsgesellschaft, insbesondere also im<br />
Fall von ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen,<br />
fällig stellen können und die Verwertung des<br />
Flugzeugs in eigener Regie betreiben können, wenn<br />
es der Fondsgesellschaft nicht gelingt, eine alternative<br />
Finanzierung zu beschaffen.<br />
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