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DCM Flugzeugfonds 1

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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />

rungsgarant seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen<br />

und auch zusätzliches Fremdkapital nicht aufgenommen<br />

werden können, wäre die Fondsgesellschaft<br />

rückabzuwickeln. Es bestehen keine gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen bezüglich einer<br />

etwaigen Rückabwicklung der Fondsgesellschaft.<br />

Im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

hat der Anleger keinen Anspruch auf vollständige<br />

Rückzahlung seiner erbrachten Zeichnungssumme.<br />

Aufgrund der im Zeitpunkt einer etwaigen Rückabwicklung<br />

bereits erfüllten, oder durch die Fondsgesellschaft<br />

noch zu erfüllenden Zahlungsansprüche<br />

der Vertragspartner werden der Fondsgesellschaft zu<br />

diesem Zeitpunkt auch faktisch nicht mehr die Mittel<br />

zur vollständigen Rückzahlung der erbrachten Einlagen<br />

zur Verfügung stehen. Die Fondsgesellschaft<br />

sähe sich im Falle der Rückabwicklung auch Schadensersatzansprüchen<br />

wegen nicht erfüllter Verträge<br />

(insbesondere betreffend den Flugzeugkaufvertrag)<br />

ausgesetzt. Es besteht folglich das Risiko, dass die<br />

Fondsgesellschaft die geleisteten Einlagen im Falle<br />

der Rückabwicklung nur noch teilweise zurückerstatten<br />

kann, so dass die Anleger einen teilweisen<br />

Vermögensverlust erlitten.<br />

Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />

Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Stellung<br />

von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />

Insofern besteht das Risiko,<br />

dass die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht<br />

ausgezahlt werden können. Es ist vorgesehen,<br />

sowohl das Tilgungsdarlehen als auch das endfällige<br />

Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />

Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />

(10-Jahres-USD-Swapsatz). Die endgültige<br />

Eindeckung der Darlehensmittel mit Festschreibung<br />

des Basiszinses soll einhergehend mit der endgültigen<br />

Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage vor Auslieferung<br />

des Flugzeugs erfolgen. Die Anpassung der<br />

Leasingrate an den endgültigen Darlehenszins ist<br />

bezogen auf das Verhältnis zwischen Eigen- und<br />

Fremdkapital der Fondsgesellschaft überkompensierend,<br />

so dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu einer<br />

Leasingrate führt, die eine niedrigere Verzinsung des<br />

eingesetzten Eigenkapitals mit sich bringt. Das Risiko<br />

der Fondsgesellschaft liegt also in einem bis zum<br />

Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />

USD-Zinsniveau.<br />

Das Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaft wird mit<br />

planmäßiger Beendigung des Leasingvertrages mit<br />

AeroLogic, d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />

getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko<br />

besteht folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens,<br />

das zu diesem Zeitpunkt in Höhe der<br />

ursprünglichen Kreditaufnahme, d.h. mit USD 30,5<br />

Mio. valutiert. Die Fondsgesellschaft kann diesbezüglich<br />

nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />

zurückgreifen und ist folglich gezwungen, sich zu<br />

den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen einzudecken.<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass<br />

eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa im<br />

Fall einer verzögerten Anschlussvermietung oder zu<br />

geringen Anschlussleasingraten und ferner das Risiko,<br />

dass die Anschlussfinanzierung nur zu höheren<br />

Zinssätzen als kalkuliert abgeschlossen werden<br />

kann. Im ersten Fall würden die Banken ihre dingliche<br />

Sicherheit verwerten, d.h. das Flugzeug zur Veräußerung<br />

bringen, was zur vorzeitigen Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft und zu verringerten Gesamtrückflüssen<br />

an die Anleger führte. Im zweiten Fall<br />

verringerte sich die Mietrendite der Fondsgesellschaft<br />

jedenfalls dann und erzielten die Fondsgesellschafter<br />

geringere Rückflüsse aus ihrer Beteiligung,<br />

wenn der höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere<br />

Leasingrate kompensiert werden könnte.<br />

Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />

Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />

durch die Fondsgesellschaft, insbesondere also im<br />

Fall von ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen,<br />

fällig stellen können und die Verwertung des<br />

Flugzeugs in eigener Regie betreiben können, wenn<br />

es der Fondsgesellschaft nicht gelingt, eine alternative<br />

Finanzierung zu beschaffen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

19<br />

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