DCM Flugzeugfonds 1
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DCM Flugzeugfonds 1
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W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
den variable Vermarktungskosten in Höhe von 1,1%<br />
bezogen auf den Veräußerungserlös abgezogen,<br />
welche an den Asset Manager fließen. Ferner wurden<br />
vom Veräußerungserlös die Einmalvergütung in<br />
Höhe von USD 200.000 zugunsten der Komplementärin<br />
für ihre Leistungen in Zusammenhang mit der<br />
Veräußerung des Flugzeugs sowie eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von USD 150.000 zugunsten der<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH für ihre Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
abgezogen.<br />
Liquiditätsergebnis p.a. vor Auszahlungen<br />
(Zeile 8):<br />
Ausgewiesen ist hier der Saldo aus den kalenderjährlichen<br />
Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft<br />
vor Berücksichtigung von Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter, d.h. der jährlich prognosegemäß<br />
erzielbare Liquiditätsüberschuss.<br />
Liquiditätsreserve per 31.12. vor<br />
Auszahlungen (Zeile 9):<br />
Ausgewiesen ist hier der Stand der kalkulatorischen<br />
Liquiditätsreserve zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres,<br />
d.h. der Gesamtbetrag der jeweils verfügbaren<br />
Mittel vor Berücksichtigung der jährlichen<br />
Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />
Auszahlungen an die Gesellschafter (Zeile 10):<br />
Die prognostizierten jährlichen Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter werden hier in prozentualer Höhe,<br />
bezogen auf das nominale Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />
bzw. den Betrag einer Beispielsbeteiligung<br />
und ferner mit absoluten Beträgen für das<br />
Gesamtkapital der Fondsgesellschaft ausgewiesen.<br />
Es ist geplant, dass die Fondsgesellschaft die<br />
Auszahlungen an Gesellschafter jeweils zum 01.02.<br />
des Folgejahres leisten wird. Demgemäß wird im<br />
Weiteren der Stand der rechnerischen Liquiditätsreserve<br />
unmittelbar vor und unmittelbar nach erfolgter<br />
Auszahlung an die Gesellschafter ausgewiesen.<br />
Abschreibungen (Zeile 15):<br />
Die Anschaffungskosten des Flugzeuges setzen sich<br />
aus dem Flugzeugkaufpreis und den Nebenkosten<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
des Erwerbs zusammen. Nach Maßgabe der<br />
amtlichen AfA-Tabelle für Luftfahrtunternehmen und<br />
Flughafenbetriebe beträgt die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer eines Flugzeuges mit mindestens 20<br />
Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht 12 Jahre.<br />
Anwendung findet die lineare Abschreibungsmethode.<br />
Dementsprechend werden die Anschaffungskosten<br />
gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer von 144 Monaten verteilt. Im<br />
Anschaffungsjahr 2009 erfolgt eine zeitanteilige<br />
Abschreibung pro rata temporis für 11 Monate<br />
(Anschaffung erfolgt planmäßig zum 01.02.2009).<br />
Steuerliches Ergebnis (Zeile 16):<br />
Ausgewiesen wird hier der jährliche Überschuss der<br />
Einnahmen über die Werbungskosten bzw.<br />
(anfänglich) der Werbungskosten über die Einnahmen.<br />
Verlustvortrag gemäß § 15 b EStG und zu<br />
versteuerndes Ergebnis (Zeilen 17 u. 18):<br />
Die anfänglichen Werbungskostenüberschüsse werden<br />
unter Anwendung von § 15 b EStG in Form<br />
eines Verlustvortrages in der Gesellschaft gekapselt,<br />
d.h. solche Verluste stehen den Anlegern nicht für<br />
den allgemeinen Verlustabzug bzw. Verlustausgleich<br />
zur Verfügung. Den Anlegern wird vielmehr<br />
anfänglich ein steuerliches Null-Ergebnis zugewiesen.<br />
Die in der Fondsgesellschaft zu speichernden<br />
anfänglichen Verluste können zeitlich unbegrenzt<br />
vorgetragen und gegen künftige jährliche Einnahmen-Überschüsse<br />
verrechnet werden. Zu versteuernde<br />
positive Ergebnisanteile werden den<br />
Fondsgesellschaftern daher erst nach Verbrauch des<br />
Verlustvortrages zugewiesen.<br />
Zinseinkünfte (Zeile 19):<br />
Ausgewiesen werden hier die den Fondsgesellschaftern<br />
getrennt zuzurechnenden Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen. Die prognostizierten Zinserträge<br />
werden den Fondsgesellschaftern ohne Abzug von<br />
Werbungskosten in anteiliger Höhe zugerechnet und<br />
unterliegen auf Ebene der Fondsgesellschafter ab<br />
2009 der Abgeltungssteuer (vgl. dazu unten).