DCM Flugzeugfonds 1
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hinreichende Reputation als international tätiger<br />
Flugzeugversicherer bzw. Makler aufweisen und die<br />
Auswahl der Beteiligten bedarf grundsätzlich der<br />
Genehmigung durch die Fondsgesellschaft.<br />
6.2.5 Wartung und Instandhaltung<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />
entsprechend den Vorschriften des Herstellers<br />
und der Luftverkehrsbehörden und in gleicher<br />
Art und Weise wie die anderen Flugzeuge seiner<br />
Flotte zu warten und in einem Zustand zu halten, der<br />
einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung<br />
der üblichen Abnutzung entspricht.<br />
Von den Luftverkehrsbehörden wird ein Wartungsprogramm<br />
für den Flugzeugtyp festgelegt, das insbesondere<br />
aus regelmäßigen sog. „C-Checks“ besteht,<br />
die in Wartungsintervallen von derzeit 18 Monaten<br />
erfolgen müssen. Der Wartungsumfang und die<br />
Maßnahmen zur Kontrolle und zum Austausch<br />
sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere der<br />
Triebwerke sind im jeweils 4. und im 8. aufeinander<br />
folgenden C-Check wesentlich erhöht und mithin<br />
deutlich zeit- und kostenintensiver.<br />
Der Leasingnehmer muss alle Inspektionen, Wartungsarbeiten,<br />
Instandsetzungen und den Austausch<br />
von Komponenten auf eigene Kosten durchführen.<br />
Der Leasinggeber ist zu regelmäßigen Inspektionen<br />
des Flugzeugs und zur Überprüfung der Wartungsnachweise<br />
befugt.<br />
6.2.6 Untervermietung<br />
Der Leasingnehmer ist unter Fortbestehen seiner<br />
Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag zur kurzfristigen<br />
(„Wet Lease“) und langfristigen („Sub-Lease“)<br />
Untervermietung des Flugzeugs berechtigt,<br />
sofern bestimmte Voraussetzungen für die jeweilige<br />
Kategorie der Nutzungsüberlassung erfüllt werden.<br />
Insbesondere darf die Untervermietung die Laufzeit<br />
des Leasingvertrages nicht überschreiten und die<br />
Untermietverträge müssen dieselben Anforderungen<br />
betreffend die Einsatzzwecke, den Versicherungsumfang<br />
und die Instandhaltung des Flugzeugs<br />
wie der Leasingvertrag enthalten. Eine weitere<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Untervermietung durch den Untermieter ist ausgeschlossen.<br />
Wet Leases dürfen die Registrierung des<br />
Flugzeugs im Luftfahrzeugregister und die Kontrolle<br />
durch das Bundesluftfahrtamt nicht gefährden. Eine<br />
langfristige Untervermietung kann mit einer Deregistrierung<br />
in Deutschland einhergehen, sie darf<br />
aber nur an bestimmte vereinbarte Fluggesellschaften<br />
erfolgen.<br />
6.2.7 Vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages<br />
infolge von Leistungsstörungen<br />
Der Leasingvertrag sieht verschiedene vom Leasingnehmer<br />
verursachte Sachverhalte als Vertragsstörungen<br />
vor, deren Vorliegen den Leasinggeber zur<br />
außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags<br />
berechtigen. Diese sind u.a.:<br />
■ unterlassene oder verspätete Zahlung der Leasingraten<br />
und/oder anderer fälliger Beträge;<br />
■ fehlender oder ungenügender Versicherungsschutz<br />
des Flugzeugs;<br />
■ Unerlaubte Verfügung über den Besitz am Flugzeug;<br />
■ Belastung des Flugzeugs mit Sicherungsrechten<br />
Dritter;<br />
■ Unterlassung des Leasingnehmers, das Flugzeug<br />
zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, in der vertragsgemäßen<br />
Art und Weise, an dem vertragsgemäßen<br />
Ort und in dem vertragsgemäßen Zustand<br />
zurückzugeben;<br />
■ Überschuldung oder Insolvenz des Leasingnehmers<br />
oder einer FSA Partei;<br />
■ Entzug der für den Betrieb einer kommerziellen<br />
Frachtgesellschaft notwendigen Lizenzen oder<br />
Berechtigungen;<br />
■ Absenkung der Gesellschaftsanteile bzw. Stimmrechte<br />
der Joint Venture Partner am Leasingnehmer<br />
auf weniger als 51%.<br />
Bei einer durch den Leasingnehmer verursachten<br />
Vertragsstörung hat der Leasinggeber das Recht, den<br />
Leasingnehmer auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz<br />
zu verklagen, den Leasingvertrag durch<br />
schriftliche Mitteilung an den Leasingnehmer zu<br />
einem mitzuteilenden Datum zu beenden und das<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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