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DCM Flugzeugfonds 1

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hinreichende Reputation als international tätiger<br />

Flugzeugversicherer bzw. Makler aufweisen und die<br />

Auswahl der Beteiligten bedarf grundsätzlich der<br />

Genehmigung durch die Fondsgesellschaft.<br />

6.2.5 Wartung und Instandhaltung<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

entsprechend den Vorschriften des Herstellers<br />

und der Luftverkehrsbehörden und in gleicher<br />

Art und Weise wie die anderen Flugzeuge seiner<br />

Flotte zu warten und in einem Zustand zu halten, der<br />

einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung<br />

der üblichen Abnutzung entspricht.<br />

Von den Luftverkehrsbehörden wird ein Wartungsprogramm<br />

für den Flugzeugtyp festgelegt, das insbesondere<br />

aus regelmäßigen sog. „C-Checks“ besteht,<br />

die in Wartungsintervallen von derzeit 18 Monaten<br />

erfolgen müssen. Der Wartungsumfang und die<br />

Maßnahmen zur Kontrolle und zum Austausch<br />

sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere der<br />

Triebwerke sind im jeweils 4. und im 8. aufeinander<br />

folgenden C-Check wesentlich erhöht und mithin<br />

deutlich zeit- und kostenintensiver.<br />

Der Leasingnehmer muss alle Inspektionen, Wartungsarbeiten,<br />

Instandsetzungen und den Austausch<br />

von Komponenten auf eigene Kosten durchführen.<br />

Der Leasinggeber ist zu regelmäßigen Inspektionen<br />

des Flugzeugs und zur Überprüfung der Wartungsnachweise<br />

befugt.<br />

6.2.6 Untervermietung<br />

Der Leasingnehmer ist unter Fortbestehen seiner<br />

Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag zur kurzfristigen<br />

(„Wet Lease“) und langfristigen („Sub-Lease“)<br />

Untervermietung des Flugzeugs berechtigt,<br />

sofern bestimmte Voraussetzungen für die jeweilige<br />

Kategorie der Nutzungsüberlassung erfüllt werden.<br />

Insbesondere darf die Untervermietung die Laufzeit<br />

des Leasingvertrages nicht überschreiten und die<br />

Untermietverträge müssen dieselben Anforderungen<br />

betreffend die Einsatzzwecke, den Versicherungsumfang<br />

und die Instandhaltung des Flugzeugs<br />

wie der Leasingvertrag enthalten. Eine weitere<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Untervermietung durch den Untermieter ist ausgeschlossen.<br />

Wet Leases dürfen die Registrierung des<br />

Flugzeugs im Luftfahrzeugregister und die Kontrolle<br />

durch das Bundesluftfahrtamt nicht gefährden. Eine<br />

langfristige Untervermietung kann mit einer Deregistrierung<br />

in Deutschland einhergehen, sie darf<br />

aber nur an bestimmte vereinbarte Fluggesellschaften<br />

erfolgen.<br />

6.2.7 Vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages<br />

infolge von Leistungsstörungen<br />

Der Leasingvertrag sieht verschiedene vom Leasingnehmer<br />

verursachte Sachverhalte als Vertragsstörungen<br />

vor, deren Vorliegen den Leasinggeber zur<br />

außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags<br />

berechtigen. Diese sind u.a.:<br />

■ unterlassene oder verspätete Zahlung der Leasingraten<br />

und/oder anderer fälliger Beträge;<br />

■ fehlender oder ungenügender Versicherungsschutz<br />

des Flugzeugs;<br />

■ Unerlaubte Verfügung über den Besitz am Flugzeug;<br />

■ Belastung des Flugzeugs mit Sicherungsrechten<br />

Dritter;<br />

■ Unterlassung des Leasingnehmers, das Flugzeug<br />

zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, in der vertragsgemäßen<br />

Art und Weise, an dem vertragsgemäßen<br />

Ort und in dem vertragsgemäßen Zustand<br />

zurückzugeben;<br />

■ Überschuldung oder Insolvenz des Leasingnehmers<br />

oder einer FSA Partei;<br />

■ Entzug der für den Betrieb einer kommerziellen<br />

Frachtgesellschaft notwendigen Lizenzen oder<br />

Berechtigungen;<br />

■ Absenkung der Gesellschaftsanteile bzw. Stimmrechte<br />

der Joint Venture Partner am Leasingnehmer<br />

auf weniger als 51%.<br />

Bei einer durch den Leasingnehmer verursachten<br />

Vertragsstörung hat der Leasinggeber das Recht, den<br />

Leasingnehmer auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz<br />

zu verklagen, den Leasingvertrag durch<br />

schriftliche Mitteilung an den Leasingnehmer zu<br />

einem mitzuteilenden Datum zu beenden und das<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

83<br />

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