DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Kostenaufwand mit entsprechenden negativen Auswirkungen<br />
auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
fortgesetzt werden kann.<br />
Majorisierung der Gesellschafterversammlung<br />
Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />
besteht das Risiko, dass der Treuhandkommanditist<br />
bei Abwesenheit der als Treugeber beigetretenen<br />
Anleger sein auf die Treugeberanteile der abwesenden<br />
Anleger entfallendes Stimmrecht auf Anweisung<br />
der Treugeber nach pflichtgemäßem Ermessen ausübt.<br />
Vereinigt der Treuhandkommanditist danach<br />
einen entsprechend hohen Stimmrechtsanteil auf<br />
sich, besteht das Risiko, dass er die Beschlussfassung<br />
der Gesellschafterversammlung dominieren kann<br />
(Majorisierung der Gesellschafterversammlung). Ein<br />
Majorisierungsrisiko besteht auch, wenn ein einzelner<br />
Anleger einen sehr hohen Beteiligungsanteil<br />
zeichnet oder falls die <strong>DCM</strong> AG im Rahmen ihrer<br />
Platzierungsgarantie einen hohen Beteiligungsanteil<br />
erwerben muss.<br />
Haftung des Gesellschafters<br />
Die Anleger, die sich unmittelbar als Kommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligen, haften<br />
gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur<br />
Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />
1% des jeweils übernommenen Beteiligungsbetrags.<br />
Leisten diese Anleger ihre Einlage<br />
zumindest in Höhe der eingetragenen Haftsumme,<br />
erlischt ihre persönliche Haftung. Vor Eintragung<br />
ihrer Haftsumme haften diese Anleger Gläubigern<br />
gegenüber unbeschränkt. Erhalten die Kommanditisten<br />
Zahlungen von der Fondsgesellschaft, die ihr<br />
Kapitalkonto unter den Betrag ihrer Haftsumme sinken<br />
lassen, lebt ihre persönliche Haftung insoweit<br />
wieder auf. Die Anleger, die sich als Treugeber an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />
für Schulden der Fondsgesellschaft, vielmehr<br />
tritt insoweit der Treuhandkommanditist an ihre Stelle.<br />
Allerdings sind die Treugeber nach dem Treuhandvertrag<br />
verpflichtet, den Treuhandkommanditist<br />
von seiner Haftung aus der Beteiligung freizustellen,<br />
so dass Treugeber und Direktkommanditisten hinsichtlich<br />
ihrer Haftung wirtschaftlich gleichgestellt<br />
28<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
sind. Die Haftung der Kommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung<br />
der Treugeber besteht nach<br />
einem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft für<br />
einen Zeitraum von fünf Jahren fort.<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht bis zum 31.12.2025<br />
kein ordentliches Kündigungsrecht vor. Allerdings<br />
kann der Anleger gemäß dem Gesellschafts- und<br />
Treuhandvertrag seine Beteiligung zum Ende des<br />
Kalenderquartals auf einen Dritten (durch Abtretung<br />
aufgrund von z.B. Schenkung oder Verkauf) übertragen.<br />
Für die Übertragung ist die Zustimmung der<br />
Komplementärin notwendig, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden kann. Da jedoch allenfalls<br />
ein eingeschränkter Markt zum Handel von<br />
Anteilen an geschlossenen Fonds besteht, mithin<br />
kein geregelter Zweitmarkt existiert, kann eine Veräußerung<br />
der Beteiligung sich als unmöglich gestalten<br />
oder zumindest mit erheblichen Schwierigkeiten<br />
verbunden und gegebenenfalls nur unter Inkaufnahme<br />
von entsprechenden Wertverlusten möglich<br />
sein. Es besteht also insbesondere das Risiko, dass<br />
der Anleger, der zu einem künftigen Zeitpunkt auf<br />
die vorzeitige Realisierung seiner Beteiligung angewiesen<br />
ist, eine solche nicht zeitnah oder nur zu<br />
unverhältnismäßig geringen Rückflüssen erzielen<br />
kann.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Obgleich das Beteiligungsangebot keine Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligungssummen der einzelnen<br />
Anleger mittels eines persönlichen Kredits vorsieht,<br />
steht es dem Anleger selbstverständlich frei, seine<br />
Beteiligung individuell durch die Aufnahme eines<br />
Kredits ganz oder teilweise fremd zu finanzieren.<br />
Für diesen Fall weist der Prospektherausgeber vorsorglich<br />
darauf hin, dass die dann geschuldeten<br />
Zins- und Tilgungsleistungen aus sonstigen finanziellen<br />
Mitteln des Anlegers zu erbringen wären, wenn<br />
Auszahlungen der Fondsgesellschaft nicht, nicht<br />
zeitgerecht oder nicht in ausreichender Höhe zur<br />
Verfügung stehen. Kann der Anleger den Kapitaldienst<br />
nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />
droht ihm die Insolvenz.