DCM Flugzeugfonds 1
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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
gemäß, wenn sie an die der Gesellschaft zuletzt angegebene<br />
Anschrift der Gesellschafter und Treugeber erfolgt.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, sollte<br />
das schriftliche Abstimmungsverfahren nicht ohnehin von<br />
ihm eingeleitet worden sein, zu den jeweiligen Beschlussgegenständen<br />
Stellung zu beziehen.<br />
Weiterhin ist eine Frist zu bestimmen, die jedoch drei<br />
Wochen nicht unterschreiten darf, in der die Stimmzettel<br />
der Gesellschafter/Treugeber der Gesellschaft zugegangen<br />
sein müssen. Schriftliche Stimmabgaben, die nach dieser<br />
Frist bei der Gesellschaft eingehen, nehmen an der Abstimmung<br />
nicht teil.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist hat nach Ablauf<br />
der von ihm gesetzten Frist die Stimmen unverzüglich auszuzählen<br />
und den Gesellschaftern/Treugebern innerhalb angemessener<br />
Frist das Abstimmungsergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />
15.4. Sollte der geschäftsführende Kommanditist trotz eines ordnungsgemäßen<br />
Verlangens des Treuhandkommanditisten<br />
und/oder von Gesellschaftern/Treugebern mit der Einleitung<br />
und der Durchführung des schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
in Verzug geraten, sind die Vorbenannten berechtigt,<br />
über den Treuhandkommanditisten selbst das schriftliche<br />
Abstimmungsverfahren durchzuführen.<br />
In diesem Fall soll Folgendes gelten: Das Abstimmungsverfahren<br />
wird vom Treuhandkommanditisten durchgeführt.<br />
Die Stimmabgaben sind an die Adresse des Treuhandkommanditisten<br />
zu senden, der zur Auszählung der Stimmen<br />
und der Benachrichtigung über das Abstimmungsergebnis<br />
aller Gesellschafter/Treugeber verpflichtet ist. Die sonstigen<br />
Vereinbarungen zur Durchführung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
gelten sinngemäß.<br />
15.5. Die Kosten des schriftlichen Abstimmungsverfahrens mit Ausnahme<br />
der persönlichen Kosten von Gesellschaftern/ Treugebern<br />
trägt die Gesellschaft. Bei Einleitung über den Treuhandkommanditisten<br />
gilt dies nur, wenn sich der geschäftsführende<br />
Kommanditist tatsächlich in Verzug befunden hat.<br />
§ 16 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse bzw. des<br />
schriftlichen Abstimmungsergebnisses und Erklärung<br />
von Einsprüchen<br />
16.1. Über die Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird von<br />
dem Leiter der Gesellschafter-/Treugeberversammlung geführt<br />
und unterzeichnet und danach von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin den Gesellschaftern und Treugebern<br />
innerhalb von vier Wochen übersandt. Die Kosten trägt<br />
die Gesellschaft.<br />
16.2. Gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses<br />
eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens können<br />
innerhalb von zwei Wochen nach Absendung schriftliche<br />
Einsprüche dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gegenüber erklärt werden, im Falle der Durchführung des<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens durch den Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber diesem. Die nächste Gesell-<br />
schafter-/Treugeberversammlung entscheidet über diese Einsprüche.<br />
§ 14.7 bleibt unberührt.<br />
§ 17 Jahresabschluss/Mitteilungsfrist für<br />
Sonderwerbungskosten<br />
17.1. Innerhalb von sechs Monaten, soweit gesetzlich erforderlich<br />
zu einem früheren Zeitpunkt, nach Abschluss eines jeden<br />
Geschäftsjahres sind vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
– unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften – der Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft sowie die für die Zwecke der<br />
Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />
unter Einschaltung eines steuerlichen Beraters anzufertigen.<br />
17.2. Der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschussrechnung sowie<br />
der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern/Treugebern<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten in Kopie rechtzeitig<br />
vor der Gesellschafterversammlung oder mit der Aufforderung<br />
zur Stimmabgabe im schriftlichen Abstimmungsverfahren zuzusenden.<br />
Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
17.3. Die Gesellschafter/Treugeber nehmen zustimmend zur<br />
Kenntnis, dass die vollständigen Belege für die Geltendmachung<br />
von Sonderwerbungskosten jeweils spätestens am<br />
31.03., der dem jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr<br />
(31.12.) folgt, bei der Gesellschaft eingegangen sein<br />
müssen. Den Gesellschaftern/Treugebern ist bekannt, dass<br />
von Seiten der Gesellschaft, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder des steuerlichen<br />
Beraters keine gesonderte Aufforderung zur Wahrung<br />
dieser Frist (jeweils 31.03.) ergeht.<br />
Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />
kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert<br />
in Rechnung gestellt oder bei der nächsten Ausschüttung<br />
einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der<br />
verspätet eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />
übernommen werden.<br />
Die Gesellschafter/Treugeber kommen ferner überein,<br />
dass eine Übersendung von Kontoauszügen, Belegen oder<br />
sonstigen Unterlagen aus organisatorischen Gründen nur<br />
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Gesellschafters/Treugebers<br />
mit dem Jahresabschluss sowie der Einnahmen-Überschussrechnung<br />
erfolgen kann. Alle für die Erstellung<br />
der Rechnungslegung erforderlichen Unterlagen werden<br />
bei der Gesellschaft aufbewahrt.<br />
§ 18 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen/<br />
Ausschüttungen<br />
18.1. Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber am Vermögen<br />
der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils geleisteten<br />
Pflichteinlagen im Verhältnis zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos<br />
I der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen<br />
Geschäftsjahres.<br />
18.2. An den Ergebnissen (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft<br />
sind die Gesellschafter/Treugeber wie folgt anteilig im Ver-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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