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DCM Flugzeugfonds 1

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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

Beteiligungen unter dem Betrag der Mindestbeteiligung<br />

gemäß § 6.5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entstehen.<br />

7.2. Voraussetzung für die Übertragung des Treuguts ist die Zustimmung<br />

des Treuhänders, die nur bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes verweigert werden darf. Sonstige Verfügungen<br />

bedürfen der Anzeige beim Treuhänder.<br />

7.3. Die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />

ist bis zur Mindestbeteiligung nach § 6.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />

von EUR 1.000 möglich.<br />

7.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />

verbunden sind, sowie die nach § 10.3 entstehende Verwaltungsgebühr<br />

und Auslagenersatzansprüche des Treuhänders<br />

trägt der Treugeber.<br />

Der Übertragende haftet auch nach seinem Ausscheiden<br />

neben dem Erwerber für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />

Pflichteinlage, sowie die daneben geschuldete<br />

Abwicklungsgebühr.<br />

§ 8 Erbfall<br />

8.1. Rechtsnachfolge<br />

Beim Ableben eines Treugebers treten die Erben in alle<br />

Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein.<br />

8.2. Legitimation der Erben und Bestellung eines Bevollmächtigen<br />

bei mehreren Erben<br />

(a) Erben haben sich in geeigneter Weise, in der Regel<br />

durch die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber dem<br />

Treuhänder zu legitimieren.<br />

(b) Mehrere Erben üben ihre Rechte nur durch einen gemeinsamen,<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter aus,<br />

der auch zur Entgegennahme von Entnahmen zu ermächtigen<br />

ist. Solange die Legitimation gemäß Satz 1<br />

nicht erfolgt oder ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt<br />

ist, ruhen die Rechte aus dem Treuhandvertrag.<br />

(c) Alle dem Treuhänder durch den Erbfall entstehenden<br />

Kosten haben die Erben zu tragen. Zusätzliche Kosten,<br />

die dem Treuhänder durch Beteiligungen entstehen, die<br />

entgegen § 4.2 dieses Vertrages insgesamt weniger als<br />

die Mindestbeteiligung betragen oder nicht durch<br />

1.000 ohne Rest teilbar sind, können den betreffenden<br />

Treugebern ebenfalls in Rechnung gestellt werden.<br />

§ 9 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages<br />

9.1. Dauer<br />

Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet<br />

mit Beendigung der Fondsgesellschaft und Verteilung des<br />

nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden Vermögens<br />

gemäß § 25 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft,<br />

ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.<br />

Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />

Zwecke der Umwandlung der mittelbaren Beteiligung des<br />

Treugebers an der Fondsgesellschaft in eine unmittelbare<br />

Beteiligung als Direktkommanditist gelten die nachfolgenden<br />

Regelungen.<br />

Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />

Zwecke der Beendigung der mittelbaren Beteiligung des<br />

Treugebers an der Fondsgesellschaft gelten die Regelungen<br />

des § 21 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

mit der Maßgabe, dass die Kündigung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

zu erklären ist.<br />

9.2. Ordentliche Kündigung und Kündigung aus wichtigem<br />

Grund<br />

Der Treugeber kann den Treuhandvertrag mit einer Frist von<br />

3 (drei) Monaten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />

31.12. eines Jahres schriftlich mittels eingeschriebenem<br />

Brief gegenüber dem Treuhänder ordentlich kündigen.<br />

Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Es gilt § 627 BGB. Ein wichtiger<br />

Grund, der den Treuhänder zur Kündigung berechtigt,<br />

liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen eines Treugebers<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird<br />

oder dessen treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft gepfändet wird. Der Treuhänder ist im<br />

Hinblick auf seine treuhänderische Beteiligung zu fristlosen<br />

Teilkündigungen seiner Beteiligung in Fällen des § 2.3 dieses<br />

Vertrages berechtigt, wenn der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt und der Treuhänder<br />

aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis erlangen<br />

kann, die in der Person des Treugebers liegen. In diesem Falle<br />

ist eine Mahnung an den Treugeber nicht erforderlich;<br />

vielmehr genügt für das Aussprechen der Teilkündigung das<br />

Feststellen der Tatsache, dass der Treuhänder keine Freistellung<br />

vom Treugeber erlangen kann.<br />

9.3. Folgen der Kündigung<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />

überträgt der Treuhänder die für den Treugeber gehaltene<br />

Gesellschaftsbeteiligung auf den Treugeber; die Übertragung<br />

erfolgt im Außenverhältnis aufschiebend bedingt durch<br />

die Eintragung des Treugebers als Direktkommanditist der<br />

Fondsgesellschaft im Handelsregister. Der Treugeber ist verpflichtet,<br />

der Komplementärin der Fondsgesellschaft unverzüglich<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gemäß den Bestimmungen in § 4.3 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu erteilen. Kosten, die durch die Beendigung des Treuhandvertrages<br />

und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

entstehen, trägt der Treugeber.<br />

9.4. Ausscheiden des Treuhänders<br />

Scheidet der Treuhänder aus der Fondsgesellschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus, kann diese gemäß § 22.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft mit einem neuen<br />

Treuhänder fortgesetzt werden. Mit der Wahl des neuen<br />

Treuhandkommanditisten gehen sämtliche Rechte und<br />

Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf diesen als neuen<br />

Treuhänder über. In diesem Fall sind die Treugeber jedoch<br />

berechtigt, den Treuhandvertrag außerordentlich mit einer<br />

Frist von 3 (drei) Monaten zu kündigen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

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