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DCM Flugzeugfonds 1

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F R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

fen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

2. Gesellschaftsvertrag<br />

2.1. Gesellschaft/Unternehmensgegenstand/<br />

Gesellschaftsdauer/Geschäftsjahr<br />

Die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG ist eine<br />

Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit<br />

Sitz in München, eingetragen im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht München unter HRA 90200.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist gemäß dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Erwerb des Flugzeugs Boeing<br />

777-200LRF MSN 36001, dessen Vermietung und<br />

Verwertung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen oder Maßnahmen<br />

aller Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen,<br />

die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung<br />

oder Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet<br />

erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen.<br />

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer<br />

geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2.2. Gesellschafter/Gesellschaftskapital<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong><br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH, München,<br />

(Komplementärin). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />

und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

(Gründungs-)Kommanditisten sind die <strong>DCM</strong> Service<br />

GmbH und Herr Johann Deinböck sowie die Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH.<br />

Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der<br />

Platzierungsphase weitere Gesellschafter in die<br />

Gesellschaft aufzunehmen und so das Kommanditkapital<br />

auf bis zu USD 91.501.500 (zuzüglich 5%<br />

Agio) zu erhöhen. Nach Ermessen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter kann das Kommanditkapital<br />

um weitere USD 3 Mio. auf insgesamt USD<br />

94.501.500 erhöht werden. Die Platzierungsphase<br />

endet am 31.12.2008, sofern sie nicht durch die<br />

72<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

geschäftsführenden Gesellschafter bis zwei Banktage<br />

vor Auslieferung des Flugzeugs verlängert wird.<br />

2.3. Kapitalerhöhung/Beteiligungsbetrag<br />

Der Treuhandkommanditist ist von den Gründungsgesellschaftern<br />

und jedem neu hinzutretenden<br />

Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt,<br />

mit Zustimmung der Komplementärin Beitrittsangebote<br />

als Kommanditist anzunehmen oder im<br />

Falle des Beitritts als Treugeber seine Kommanditeinlage<br />

gemäß dem Umfang der mit den Treugebern<br />

geschlossenen Treuhandverträge zu erhöhen. Die<br />

Beteiligung eines Treugebers/Kommanditisten muss<br />

mindestens USD 15.000 betragen. Ein höherer<br />

Beteiligungsbetrag muss durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />

sein. Neben dem Beteiligungsbetrag ist an die<br />

Gesellschaft ein Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages<br />

zu zahlen.<br />

2.4. Haftung im Innen- und Außenverhältnis/<br />

Wiederaufleben der Haftung/Keine<br />

Nachschusspflicht<br />

Alle Gesellschafter/Treugeber haben im Rahmen des<br />

Gesellschaftsverhältnisses untereinander nur für diejenige<br />

Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen<br />

Angelegenheiten anzuwenden pflegen.<br />

Im Außenverhältnis unterscheidet sich die Haftung<br />

der Gesellschafter und Treugeber in rechtlicher Hinsicht<br />

voneinander, nicht jedoch in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht. Die Haftung der Kommanditisten den<br />

Gläubigern der Gesellschaft gegenüber stellt sich<br />

wie folgt dar:<br />

Vor Eintragung in das Handelsregister haften Kommanditisten<br />

gem. § 176 Abs. 2 HGB wie ein persönlich<br />

haftender Gesellschafter unbeschränkt und persönlich<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten, die zwischen<br />

Eintritt des Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

und dessen Eintragung begründet werden, es<br />

sei denn, den Gesellschaftsgläubigern ist die beschränkte<br />

Haftung der noch einzutragenden Kommanditisten<br />

bekannt. Nach Eintragung in das Handelsregister<br />

und vor Leistung ihrer im Innenverhält-

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