DCM Flugzeugfonds 1
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6.1.6 Maklervereinbarung<br />
Gemäß einer Maklervereinbarung mit der DVB AG<br />
erhält diese für die erfolgreiche Vermittlung des<br />
Kaufvertrags über das Flugzeug und für damit in<br />
Zusammenhang stehende Leistungen (Mitwirkung<br />
bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen)<br />
eine Maklergebühr in Höhe von 1% des Kaufpreises.<br />
6.2. Leasingvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 im Wege<br />
der Schuldnovation den am 30.11.2007 zwischen<br />
Deucalion als Leasinggeber und AeroLogic als Leasingnehmer<br />
abgeschlossenen Leasingvertrag über<br />
das Flugzeug Boeing B777-200LRF, MSN 36001 als<br />
neuer Leasinggeber übernommen. Der Leasingvertrag<br />
unterliegt englischem Recht.<br />
6.2.1. Leasing Novationsvertrag<br />
Gemäß dem Leasing Novationsvertrag zwischen<br />
Deucalion als bisherigem Leasinggeber und der<br />
Fondsgesellschaft als neuem Leasinggeber sowie<br />
AeroLogic als Leasingnehmer haben die Parteien im<br />
Rahmen einer Drei-Parteien-Vereinbarung mit Wirkung<br />
zum Zeitpunkt der Übergabe des Flugzeugs<br />
vereinbart, dass die bisherigen Leasingvertragsparteien<br />
sich gegenseitig von allen bestehenden leasingvertraglichen<br />
Pflichten entbinden und auf alle<br />
gegenseitigen Rechte verzichten. Die Fondsgesellschaft<br />
übernimmt als neuer Leasinggeber die Rechte<br />
und Pflichten von Deucalion inhaltlich grundsätzlich<br />
unverändert, wobei der bestehende Leasingvertrag<br />
in Anbetracht des Leasinggeberwechsels und<br />
daraus resultierender notwendiger Überarbeitungen<br />
in insgesamt modifizierter Form abgeschlossen wurde<br />
(„Restated Operating Lease Agreement“).<br />
6.2.2. Laufzeit und Natur des Leasingvertrags<br />
Der Leasingvertrag weist eine Laufzeit von 10 Jahren<br />
ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Flugzeugs an<br />
den Leasingnehmer auf. Der Leasingvertrag enthält<br />
keine Verlängerungsoption. Der Leasinggeber gewährt<br />
dem Leasingnehmer jedoch eine vorzeitige<br />
Vertragsbeendigungsoption. Diese berechtigt den<br />
Leasingnehmer, den Leasingvertrag zum Ende des<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
sechsten bzw. siebten Mietjahres binnen einer Frist<br />
von sechs Monaten zu kündigen. Für den Fall, dass<br />
der Leasingnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigungsoption<br />
ausübt, hat er an den Leasinggeber eine<br />
Entschädigung zu zahlen. Diese Abstandszahlung<br />
beträgt 15 Monatsmieten bei der Ausübung der<br />
Option nach sechs Jahren und 14 Monatsmieten bei<br />
der Ausübung der Option nach sieben Jahren.<br />
Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um einen<br />
sog. Operating Leasingvertrag. Dies bedeutet, dass<br />
der Vertrag keine einem Finanzierungsleasingvertrag<br />
typischen Vertragsbeendigungsregelungen enthält<br />
(z.B. Andienungsrechte bzw. Erwerbsoptionen). Im<br />
vorliegenden Vertrag beschränkt sich die Hauptleistungspflicht<br />
des Leasinggebers allein auf die<br />
Gebrauchsüberlassung des Flugzeugs. Der Leasingnehmer<br />
ist verpflichtet, sämtliche direkten und indirekten<br />
Kosten zu tragen, die durch den Betrieb des<br />
Flugzeugs anfallen („Net Lease“ Agreement). Der<br />
Leasingnehmer hat insbesondere auf eigene Rechnung<br />
sämtliche Wartungen und Reparaturen des<br />
Flugzeugs zu veranlassen und den vertragsgemäßen<br />
Versicherungsschutz des Flugzeugs herzustellen und<br />
ununterbrochen aufrecht zu erhalten. Die der Fondsgesellschaft<br />
zustehenden Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber dem Hersteller Boeing werden vom Leasingnehmer<br />
als Vertreter der Fondsgesellschaft wahrgenommen.<br />
Der Leasingnehmer erkennt an, dass die Fondsgesellschaft<br />
eine etwaige Lieferverzögerung von Boeing<br />
nicht verantwortet und für die ihm dadurch entstandenen<br />
Nachteile nicht haftet. Davon unberührt<br />
bleibt eine Haftung der Fondsgesellschaft wegen<br />
vorsätzlichem Handeln. Die wirtschaftlichen Folgen<br />
des Totalverlustes des Flugzeugs nach erfolgter Übergabe<br />
trägt der Leasingnehmer.<br />
6.2.3. Ermittlung und Zahlung der<br />
Leasingraten<br />
Der Leasingnehmer ist grundsätzlich verpflichtet feste<br />
und gleich hohe monatliche Leasingraten zu zahlen.<br />
Die endgültige Leasingrate wird zwei Banktage<br />
vor Auslieferung des Flugzeugs nach Maßgabe des<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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