10.10.2013 Aufrufe

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6.1.6 Maklervereinbarung<br />

Gemäß einer Maklervereinbarung mit der DVB AG<br />

erhält diese für die erfolgreiche Vermittlung des<br />

Kaufvertrags über das Flugzeug und für damit in<br />

Zusammenhang stehende Leistungen (Mitwirkung<br />

bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen)<br />

eine Maklergebühr in Höhe von 1% des Kaufpreises.<br />

6.2. Leasingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 im Wege<br />

der Schuldnovation den am 30.11.2007 zwischen<br />

Deucalion als Leasinggeber und AeroLogic als Leasingnehmer<br />

abgeschlossenen Leasingvertrag über<br />

das Flugzeug Boeing B777-200LRF, MSN 36001 als<br />

neuer Leasinggeber übernommen. Der Leasingvertrag<br />

unterliegt englischem Recht.<br />

6.2.1. Leasing Novationsvertrag<br />

Gemäß dem Leasing Novationsvertrag zwischen<br />

Deucalion als bisherigem Leasinggeber und der<br />

Fondsgesellschaft als neuem Leasinggeber sowie<br />

AeroLogic als Leasingnehmer haben die Parteien im<br />

Rahmen einer Drei-Parteien-Vereinbarung mit Wirkung<br />

zum Zeitpunkt der Übergabe des Flugzeugs<br />

vereinbart, dass die bisherigen Leasingvertragsparteien<br />

sich gegenseitig von allen bestehenden leasingvertraglichen<br />

Pflichten entbinden und auf alle<br />

gegenseitigen Rechte verzichten. Die Fondsgesellschaft<br />

übernimmt als neuer Leasinggeber die Rechte<br />

und Pflichten von Deucalion inhaltlich grundsätzlich<br />

unverändert, wobei der bestehende Leasingvertrag<br />

in Anbetracht des Leasinggeberwechsels und<br />

daraus resultierender notwendiger Überarbeitungen<br />

in insgesamt modifizierter Form abgeschlossen wurde<br />

(„Restated Operating Lease Agreement“).<br />

6.2.2. Laufzeit und Natur des Leasingvertrags<br />

Der Leasingvertrag weist eine Laufzeit von 10 Jahren<br />

ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Flugzeugs an<br />

den Leasingnehmer auf. Der Leasingvertrag enthält<br />

keine Verlängerungsoption. Der Leasinggeber gewährt<br />

dem Leasingnehmer jedoch eine vorzeitige<br />

Vertragsbeendigungsoption. Diese berechtigt den<br />

Leasingnehmer, den Leasingvertrag zum Ende des<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

sechsten bzw. siebten Mietjahres binnen einer Frist<br />

von sechs Monaten zu kündigen. Für den Fall, dass<br />

der Leasingnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigungsoption<br />

ausübt, hat er an den Leasinggeber eine<br />

Entschädigung zu zahlen. Diese Abstandszahlung<br />

beträgt 15 Monatsmieten bei der Ausübung der<br />

Option nach sechs Jahren und 14 Monatsmieten bei<br />

der Ausübung der Option nach sieben Jahren.<br />

Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um einen<br />

sog. Operating Leasingvertrag. Dies bedeutet, dass<br />

der Vertrag keine einem Finanzierungsleasingvertrag<br />

typischen Vertragsbeendigungsregelungen enthält<br />

(z.B. Andienungsrechte bzw. Erwerbsoptionen). Im<br />

vorliegenden Vertrag beschränkt sich die Hauptleistungspflicht<br />

des Leasinggebers allein auf die<br />

Gebrauchsüberlassung des Flugzeugs. Der Leasingnehmer<br />

ist verpflichtet, sämtliche direkten und indirekten<br />

Kosten zu tragen, die durch den Betrieb des<br />

Flugzeugs anfallen („Net Lease“ Agreement). Der<br />

Leasingnehmer hat insbesondere auf eigene Rechnung<br />

sämtliche Wartungen und Reparaturen des<br />

Flugzeugs zu veranlassen und den vertragsgemäßen<br />

Versicherungsschutz des Flugzeugs herzustellen und<br />

ununterbrochen aufrecht zu erhalten. Die der Fondsgesellschaft<br />

zustehenden Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber dem Hersteller Boeing werden vom Leasingnehmer<br />

als Vertreter der Fondsgesellschaft wahrgenommen.<br />

Der Leasingnehmer erkennt an, dass die Fondsgesellschaft<br />

eine etwaige Lieferverzögerung von Boeing<br />

nicht verantwortet und für die ihm dadurch entstandenen<br />

Nachteile nicht haftet. Davon unberührt<br />

bleibt eine Haftung der Fondsgesellschaft wegen<br />

vorsätzlichem Handeln. Die wirtschaftlichen Folgen<br />

des Totalverlustes des Flugzeugs nach erfolgter Übergabe<br />

trägt der Leasingnehmer.<br />

6.2.3. Ermittlung und Zahlung der<br />

Leasingraten<br />

Der Leasingnehmer ist grundsätzlich verpflichtet feste<br />

und gleich hohe monatliche Leasingraten zu zahlen.<br />

Die endgültige Leasingrate wird zwei Banktage<br />

vor Auslieferung des Flugzeugs nach Maßgabe des<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

81<br />

F

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!