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DCM Flugzeugfonds 1

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K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

Treuhandkommanditisten und im Rahmen der Fondsverwaltung<br />

durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte verwendet<br />

werden dürfen. Soweit der Gesellschafter/Treugeber dem<br />

nicht widerspricht, dürfen die vorgenannten Daten ferner<br />

zum Zwecke der Betreuung durch den Vermittler an diesen<br />

übermittelt werden.<br />

§ 5 Gesellschafterkonten/Kapitalkonten<br />

5.1. Für jeden Gesellschafter/Treugeber werden getrennte Konten<br />

wie folgt geführt:<br />

a) Eingezahlte Pflichteinlage (Kapitalkonto I)<br />

b) Ausschüttungen (Kapitalkonto II)<br />

c) Geschäftsergebnisse (Kapitalkonto III)<br />

d) Sonstige Einzahlungen der Gesellschafter (Kapitalkonto<br />

IV)<br />

5.2. Auf dem Kapitalkonto I wird die tatsächlich eingezahlte<br />

Pflichteinlage – ohne Abwicklungsgebühr (Agio) – ausgewiesen.<br />

Es handelt sich bei diesem Konto um ein festes Kapitalkonto,<br />

so dass weder Ausschüttungen noch Geschäftsergebnisse<br />

zu einer Erhöhung oder Reduzierung der eingezahlten<br />

Pflichteinlage führen dürfen. Verwirkte Vertragsstrafen,<br />

ein sonstiger der Gesellschaft entstandener<br />

Verzugsschaden, sowie insbesondere auch die Kosten einer<br />

Rücklastschrift werden dem Kapitalkonto I belastet.<br />

5.3. Auf dem Kapitalkonto II werden die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

an die Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />

5.4. Auf dem Kapitalkonto III werden Gewinngutschriften und<br />

Verlustlastschriften der Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />

5.5. Auf dem Kapitalkonto IV werden sonstige Einzahlungen der<br />

Gesellschafter, insbesondere die Abwicklungsgebühr (Agio),<br />

erfasst. Diese sonstigen Einzahlungen werden zunächst in<br />

eine Kapitalrücklage eingestellt und zum Ausgleich von Verlusten<br />

verwendet.<br />

5.6. Die Salden auf allen vorgenannten Konten werden nicht verzinst.<br />

5.7. Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter/Treugeber<br />

besteht nicht, so dass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste<br />

der Gesellschaft über die geleistete Pflichteinlage hinaus<br />

keine weiteren Leistungen an die Gesellschaft zu erbringen<br />

haben. Eine diesbezügliche Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

bedürfte der Zustimmung aller Gesellschafter/ Treugeber;<br />

ein Gesellschafter/Treugeber ist ferner ohne seine Zustimmung<br />

nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

zu beteiligen. Die gesetzliche Regelung über<br />

die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

nach den §§ 171 ff. HGB bleibt unberührt.<br />

§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />

Mindestbeteiligung<br />

6.1. Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />

und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter/Treugeber unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />

und bevollmächtigt, mit Zustimmung der Komplementärin<br />

Angebote auf Beitritt zur Gesellschaft als Direktkommanditist,<br />

die auf Grundlage des Emissionsprospektes<br />

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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

und nach Maßgabe der Beitrittserklärung und dieses Gesellschaftsvertrages<br />

sowie – im Fall der Beteiligung als Treugeber<br />

– des Treuhandvertrages schriftlich gegenüber der Gesellschaft<br />

abgegeben werden, anzunehmen. Eines Zugangs<br />

der Annahmeerklärung bei dem Direktkommanditisten/Treugeber<br />

bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige<br />

Direktkommanditist/Treugeber erhält davon jedoch<br />

unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung.<br />

An das Angebot auf Beitritt zur Gesellschaft ist der jeweilige<br />

Direktkommanditist/Treugeber für die Dauer von<br />

drei Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung gebunden.<br />

Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist gilt das<br />

Beteiligungsangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner Annahme<br />

jederzeit schriftlich gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

widerrufen werden, wobei der Widerruf mit Zugang<br />

beim Treuhandkommanditisten wirksam wird. Gesetzliche<br />

Widerrufsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />

unberührt.<br />

Der Beitritt eines Direktkommanditisten ist im Außenverhältnis<br />

aufschiebend bedingt durch seine Eintragung ins<br />

Handelsregister. Im Innenverhältnis wird der Beitretende in<br />

der Zeit bis zu seiner Eintragung im Handelsregister wie ein<br />

Gesellschafter behandelt.<br />

Mit Annahme des Angebots eines Treugebers auf Beitritt<br />

zur Gesellschaft als Treugeber und Abschluss eines Treuhandvertrages<br />

mit dem Treuhandkommanditisten erhöht sich<br />

der Kapitalanteil des Treuhandkommanditisten um den in<br />

der jeweiligen Beitrittserklärung genannten Betrag, ohne<br />

dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung des Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft bedarf.<br />

Die vorstehenden Aufträge und Vollmachten, Angebote<br />

auf Beitritt als Direktkommanditisten bzw. als Treugeber anzunehmen,<br />

und die Berechtigung, die Kommanditeinlage<br />

des Treuhandkommanditisten gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />

Treuhandverträge zu erhöhen, gelten bis zum<br />

Ende der Platzierungsphase.<br />

6.2. Die Platzierungsphase endet grundsätzlich am 31.12.2008.<br />

Die Komplementärin und die geschäftsführenden Kommanditisten<br />

können die Platzierungsphase durch eine bis zum<br />

15.12.2008 gegenüber dem Treuhandkommanditisten abzugebende<br />

schriftliche Erklärung bis spätestens 2 Banktage vor<br />

der Auslieferung des Flugzeugs verlängern.<br />

6.3. Ist eine Personenmehrheit Gesellschafter bzw. Treugeber,<br />

sind diese Personen für die Rechte und Pflichten aus dieser<br />

Beteiligung als Gesamtgläubiger bzw. als Gesamtschuldner<br />

anzusehen.<br />

Im Fall der Eintragung als Direktkommanditist wird die<br />

Gesellschaftsbeteiligung zuvor in gleich hohe neue Beteiligungen<br />

aufgeteilt, soweit die Berechtigten aus der Beteiligung<br />

kein davon abweichendes Beteiligungsverhältnis übereinstimmend<br />

benannt haben. Unberührt von dieser Aufteilung<br />

haften die Berechtigten aus der Beteiligung in Höhe der<br />

anfänglich gezeichneten Pflichteinlage nebst Abwicklungsgebühr<br />

als Gesamtschuldner fort.<br />

6.4. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme be-

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