DCM Flugzeugfonds 1
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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Treuhandkommanditisten und im Rahmen der Fondsverwaltung<br />
durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte verwendet<br />
werden dürfen. Soweit der Gesellschafter/Treugeber dem<br />
nicht widerspricht, dürfen die vorgenannten Daten ferner<br />
zum Zwecke der Betreuung durch den Vermittler an diesen<br />
übermittelt werden.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten/Kapitalkonten<br />
5.1. Für jeden Gesellschafter/Treugeber werden getrennte Konten<br />
wie folgt geführt:<br />
a) Eingezahlte Pflichteinlage (Kapitalkonto I)<br />
b) Ausschüttungen (Kapitalkonto II)<br />
c) Geschäftsergebnisse (Kapitalkonto III)<br />
d) Sonstige Einzahlungen der Gesellschafter (Kapitalkonto<br />
IV)<br />
5.2. Auf dem Kapitalkonto I wird die tatsächlich eingezahlte<br />
Pflichteinlage – ohne Abwicklungsgebühr (Agio) – ausgewiesen.<br />
Es handelt sich bei diesem Konto um ein festes Kapitalkonto,<br />
so dass weder Ausschüttungen noch Geschäftsergebnisse<br />
zu einer Erhöhung oder Reduzierung der eingezahlten<br />
Pflichteinlage führen dürfen. Verwirkte Vertragsstrafen,<br />
ein sonstiger der Gesellschaft entstandener<br />
Verzugsschaden, sowie insbesondere auch die Kosten einer<br />
Rücklastschrift werden dem Kapitalkonto I belastet.<br />
5.3. Auf dem Kapitalkonto II werden die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
an die Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />
5.4. Auf dem Kapitalkonto III werden Gewinngutschriften und<br />
Verlustlastschriften der Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />
5.5. Auf dem Kapitalkonto IV werden sonstige Einzahlungen der<br />
Gesellschafter, insbesondere die Abwicklungsgebühr (Agio),<br />
erfasst. Diese sonstigen Einzahlungen werden zunächst in<br />
eine Kapitalrücklage eingestellt und zum Ausgleich von Verlusten<br />
verwendet.<br />
5.6. Die Salden auf allen vorgenannten Konten werden nicht verzinst.<br />
5.7. Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter/Treugeber<br />
besteht nicht, so dass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste<br />
der Gesellschaft über die geleistete Pflichteinlage hinaus<br />
keine weiteren Leistungen an die Gesellschaft zu erbringen<br />
haben. Eine diesbezügliche Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
bedürfte der Zustimmung aller Gesellschafter/ Treugeber;<br />
ein Gesellschafter/Treugeber ist ferner ohne seine Zustimmung<br />
nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />
zu beteiligen. Die gesetzliche Regelung über<br />
die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
nach den §§ 171 ff. HGB bleibt unberührt.<br />
§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />
Mindestbeteiligung<br />
6.1. Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />
und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter/Treugeber unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />
und bevollmächtigt, mit Zustimmung der Komplementärin<br />
Angebote auf Beitritt zur Gesellschaft als Direktkommanditist,<br />
die auf Grundlage des Emissionsprospektes<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
und nach Maßgabe der Beitrittserklärung und dieses Gesellschaftsvertrages<br />
sowie – im Fall der Beteiligung als Treugeber<br />
– des Treuhandvertrages schriftlich gegenüber der Gesellschaft<br />
abgegeben werden, anzunehmen. Eines Zugangs<br />
der Annahmeerklärung bei dem Direktkommanditisten/Treugeber<br />
bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige<br />
Direktkommanditist/Treugeber erhält davon jedoch<br />
unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung.<br />
An das Angebot auf Beitritt zur Gesellschaft ist der jeweilige<br />
Direktkommanditist/Treugeber für die Dauer von<br />
drei Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung gebunden.<br />
Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist gilt das<br />
Beteiligungsangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner Annahme<br />
jederzeit schriftlich gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
widerrufen werden, wobei der Widerruf mit Zugang<br />
beim Treuhandkommanditisten wirksam wird. Gesetzliche<br />
Widerrufsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />
unberührt.<br />
Der Beitritt eines Direktkommanditisten ist im Außenverhältnis<br />
aufschiebend bedingt durch seine Eintragung ins<br />
Handelsregister. Im Innenverhältnis wird der Beitretende in<br />
der Zeit bis zu seiner Eintragung im Handelsregister wie ein<br />
Gesellschafter behandelt.<br />
Mit Annahme des Angebots eines Treugebers auf Beitritt<br />
zur Gesellschaft als Treugeber und Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
mit dem Treuhandkommanditisten erhöht sich<br />
der Kapitalanteil des Treuhandkommanditisten um den in<br />
der jeweiligen Beitrittserklärung genannten Betrag, ohne<br />
dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung des Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft bedarf.<br />
Die vorstehenden Aufträge und Vollmachten, Angebote<br />
auf Beitritt als Direktkommanditisten bzw. als Treugeber anzunehmen,<br />
und die Berechtigung, die Kommanditeinlage<br />
des Treuhandkommanditisten gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />
Treuhandverträge zu erhöhen, gelten bis zum<br />
Ende der Platzierungsphase.<br />
6.2. Die Platzierungsphase endet grundsätzlich am 31.12.2008.<br />
Die Komplementärin und die geschäftsführenden Kommanditisten<br />
können die Platzierungsphase durch eine bis zum<br />
15.12.2008 gegenüber dem Treuhandkommanditisten abzugebende<br />
schriftliche Erklärung bis spätestens 2 Banktage vor<br />
der Auslieferung des Flugzeugs verlängern.<br />
6.3. Ist eine Personenmehrheit Gesellschafter bzw. Treugeber,<br />
sind diese Personen für die Rechte und Pflichten aus dieser<br />
Beteiligung als Gesamtgläubiger bzw. als Gesamtschuldner<br />
anzusehen.<br />
Im Fall der Eintragung als Direktkommanditist wird die<br />
Gesellschaftsbeteiligung zuvor in gleich hohe neue Beteiligungen<br />
aufgeteilt, soweit die Berechtigten aus der Beteiligung<br />
kein davon abweichendes Beteiligungsverhältnis übereinstimmend<br />
benannt haben. Unberührt von dieser Aufteilung<br />
haften die Berechtigten aus der Beteiligung in Höhe der<br />
anfänglich gezeichneten Pflichteinlage nebst Abwicklungsgebühr<br />
als Gesamtschuldner fort.<br />
6.4. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme be-