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DCM Flugzeugfonds 1

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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />

zahlungen auf die einmalige Vergütung verlangen, die jedoch<br />

jeweils 0,10% bzw. 0,05% des zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung<br />

gezeichneten oder durch eine Platzierungsgarantie<br />

gesicherten Kommanditkapitals nicht übersteigen<br />

dürfen. Ab dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />

laufende jährliche Vergütung in Höhe von je USD 40.000<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung<br />

wird anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals für das<br />

laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die Vergütungsansprüche<br />

entstehen auch in Verlustjahren der Gesellschaft; die Geschäftsführungsvergütungen<br />

werden als Aufwand behandelt.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des unbeschränkten<br />

Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />

Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

und ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />

Vergütung in Höhe von USD 5.000, jeweils einschließlich<br />

ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer: Die laufende<br />

Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs<br />

für das laufende Jahr, erstmals zum 01.01.2009. zur Zahlung<br />

fällig. Die Vergütungsansprüche entstehen auch in Verlustjahren<br />

der Gesellschaft.<br />

Die laufenden Vergütungen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der Komplementärin erhöhen sich kalenderjährlich<br />

um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr 2011.<br />

11.8. Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft und die damit verbundenen Tätigkeiten,<br />

einschließlich Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />

Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur Wahrnehmung<br />

ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft,<br />

ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung in<br />

Höhe von USD 30.000 einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung wird anteilig<br />

zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs, erstmals zum<br />

01.01.2009, für das laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die<br />

Vergütung entsteht auch in Verlustjahren der Gesellschaft.<br />

Die laufende Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das<br />

Jahr 2011.<br />

§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />

jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />

im Jahr 2009 statt.<br />

12.2. Außerordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />

finden auf Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten, von Gesellschaftern oder von<br />

Treugebern, die mindestens 5% des Kommanditkapitals vertreten<br />

oder auf Antrag des Beirats, soweit ein Beirat gegründet<br />

wurde, statt. Bei einem derartigen Antrag muss ein wichtiger<br />

Grund vorliegen und der Antrag muss die Tagesordnung<br />

mit Tagungsort und Tagungszeit enthalten; anderenfalls<br />

kann die Durchführung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

abgelehnt werden.<br />

12.3. Eine Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist schriftlich<br />

durch den geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von<br />

mindestens zwei Wochen, gerechnet von der Absendung<br />

der Einladung an, einzuberufen. Zu laden sind alle Gesellschafter<br />

und Treugeber.<br />

12.4. Der geschäftsführende Kommanditist leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />

Er kann sich hierzu eines Vertreters<br />

bedienen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

berechtigt, gesellschaftsfremde Dritte in der Gesellschafterversammlung<br />

zuzulassen bzw. einzuladen, wenn deren Anwesenheit<br />

von ihm als erforderlich oder zweckmäßig angesehen<br />

wird. Eine Verpflichtung zur Zulassung unbeteiligter<br />

Dritter besteht nicht und obliegt dem freien Ermessen des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

12.5. In der Gesellschafter-/Treugeberversammlung kann sich jeder<br />

Teilnehmer durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht<br />

versehenen Dritten vertreten lassen.<br />

12.6. Einberufungen/Ladungen gelten als ordnungsgemäß durchgeführt,<br />

wenn diese den Gesellschaftern und Treugebern an<br />

ihre zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse abgesandt<br />

wurden. Die Kenntnis des Treuhandkommanditisten<br />

hat sich die Gesellschaft als eigene Kenntnis zurechnen zu<br />

lassen.<br />

12.7. Die Vorbereitung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

und ihre Durchführung obliegt dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die Kosten der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />

mit Ausnahme der persönlichen Kosten der<br />

Gesellschafter/Treugeber trägt die Gesellschaft.<br />

§ 13 Gegenstand der Beschlussfassung der Gesellschafter/<br />

Treugeber<br />

Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung beschließt in Gesellschafterversammlungen<br />

oder im Wege der schriftlichen Abstimmung<br />

und ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:<br />

13.1. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

13.2. Entscheidung über die Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />

auf Vorschlag des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

13.3. Entscheidung über die Durchführung einer Abschlussprüfung<br />

und ggf. Wahl eines Abschlussprüfers;<br />

13.4. Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

13.5. Abberufung des Treuhandkommanditisten und Wahl eines<br />

neuen Treuhandkommanditisten;<br />

13.6. Entscheidung über die Vermietung des Flugzeugs Boeing<br />

B777-200LRF, Seriennummer 36001 für die Zeit nach Beendigung<br />

des bereits abgeschlossenen Mietvertrages;<br />

13.7. Entscheidung über die Veräußerung des Flugzeugs Boeing<br />

B777-200LRF, Seriennummer 36001;<br />

13.8. Entscheidung über den Abschluss von Darlehensverträgen<br />

für die Zeit nach Auslaufen der bestehenden Finanzierungen;<br />

13.9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

13.10. Auflösung der Gesellschaft;<br />

13.11. Entscheidung über die Durchführung von Rechtsgeschäften<br />

und die Vornahme von Rechtshandlungen, die über den ge-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

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