DCM Flugzeugfonds 1
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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
zahlungen auf die einmalige Vergütung verlangen, die jedoch<br />
jeweils 0,10% bzw. 0,05% des zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung<br />
gezeichneten oder durch eine Platzierungsgarantie<br />
gesicherten Kommanditkapitals nicht übersteigen<br />
dürfen. Ab dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />
laufende jährliche Vergütung in Höhe von je USD 40.000<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung<br />
wird anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals für das<br />
laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die Vergütungsansprüche<br />
entstehen auch in Verlustjahren der Gesellschaft; die Geschäftsführungsvergütungen<br />
werden als Aufwand behandelt.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des unbeschränkten<br />
Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />
Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
und ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />
Vergütung in Höhe von USD 5.000, jeweils einschließlich<br />
ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer: Die laufende<br />
Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs<br />
für das laufende Jahr, erstmals zum 01.01.2009. zur Zahlung<br />
fällig. Die Vergütungsansprüche entstehen auch in Verlustjahren<br />
der Gesellschaft.<br />
Die laufenden Vergütungen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und der Komplementärin erhöhen sich kalenderjährlich<br />
um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr 2011.<br />
11.8. Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft und die damit verbundenen Tätigkeiten,<br />
einschließlich Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />
Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur Wahrnehmung<br />
ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft,<br />
ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung in<br />
Höhe von USD 30.000 einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung wird anteilig<br />
zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs, erstmals zum<br />
01.01.2009, für das laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die<br />
Vergütung entsteht auch in Verlustjahren der Gesellschaft.<br />
Die laufende Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das<br />
Jahr 2011.<br />
§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />
jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />
im Jahr 2009 statt.<br />
12.2. Außerordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
finden auf Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten, von Gesellschaftern oder von<br />
Treugebern, die mindestens 5% des Kommanditkapitals vertreten<br />
oder auf Antrag des Beirats, soweit ein Beirat gegründet<br />
wurde, statt. Bei einem derartigen Antrag muss ein wichtiger<br />
Grund vorliegen und der Antrag muss die Tagesordnung<br />
mit Tagungsort und Tagungszeit enthalten; anderenfalls<br />
kann die Durchführung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
abgelehnt werden.<br />
12.3. Eine Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist schriftlich<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von<br />
mindestens zwei Wochen, gerechnet von der Absendung<br />
der Einladung an, einzuberufen. Zu laden sind alle Gesellschafter<br />
und Treugeber.<br />
12.4. Der geschäftsführende Kommanditist leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />
Er kann sich hierzu eines Vertreters<br />
bedienen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
berechtigt, gesellschaftsfremde Dritte in der Gesellschafterversammlung<br />
zuzulassen bzw. einzuladen, wenn deren Anwesenheit<br />
von ihm als erforderlich oder zweckmäßig angesehen<br />
wird. Eine Verpflichtung zur Zulassung unbeteiligter<br />
Dritter besteht nicht und obliegt dem freien Ermessen des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
12.5. In der Gesellschafter-/Treugeberversammlung kann sich jeder<br />
Teilnehmer durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht<br />
versehenen Dritten vertreten lassen.<br />
12.6. Einberufungen/Ladungen gelten als ordnungsgemäß durchgeführt,<br />
wenn diese den Gesellschaftern und Treugebern an<br />
ihre zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse abgesandt<br />
wurden. Die Kenntnis des Treuhandkommanditisten<br />
hat sich die Gesellschaft als eigene Kenntnis zurechnen zu<br />
lassen.<br />
12.7. Die Vorbereitung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
und ihre Durchführung obliegt dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die Kosten der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
mit Ausnahme der persönlichen Kosten der<br />
Gesellschafter/Treugeber trägt die Gesellschaft.<br />
§ 13 Gegenstand der Beschlussfassung der Gesellschafter/<br />
Treugeber<br />
Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung beschließt in Gesellschafterversammlungen<br />
oder im Wege der schriftlichen Abstimmung<br />
und ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:<br />
13.1. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
13.2. Entscheidung über die Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />
auf Vorschlag des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
13.3. Entscheidung über die Durchführung einer Abschlussprüfung<br />
und ggf. Wahl eines Abschlussprüfers;<br />
13.4. Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
13.5. Abberufung des Treuhandkommanditisten und Wahl eines<br />
neuen Treuhandkommanditisten;<br />
13.6. Entscheidung über die Vermietung des Flugzeugs Boeing<br />
B777-200LRF, Seriennummer 36001 für die Zeit nach Beendigung<br />
des bereits abgeschlossenen Mietvertrages;<br />
13.7. Entscheidung über die Veräußerung des Flugzeugs Boeing<br />
B777-200LRF, Seriennummer 36001;<br />
13.8. Entscheidung über den Abschluss von Darlehensverträgen<br />
für die Zeit nach Auslaufen der bestehenden Finanzierungen;<br />
13.9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
13.10. Auflösung der Gesellschaft;<br />
13.11. Entscheidung über die Durchführung von Rechtsgeschäften<br />
und die Vornahme von Rechtshandlungen, die über den ge-<br />
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