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DCM Flugzeugfonds 1

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K<br />

A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />

T R E U H A N D V E R T R A G<br />

§ 10 Kosten/Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und<br />

-einnahmen<br />

10.1. Vergütung des Treuhänders<br />

(a) Gemäß § 11.8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

erhält der Treuhänder in seiner Eigenschaft als<br />

Treuhandkommanditist als pauschale Vergütung für die<br />

Übernahme der Treuhandschaft und die damit verbundenen<br />

Tätigkeiten, einschließlich Tätigkeiten aufgrund<br />

etwaiger ausdrücklicher Weisungen oder Aufträge von<br />

Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft, die dort geregelten<br />

einmaligen und laufenden Vergütungen.<br />

(b) Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungen des<br />

Treuhänders zugunsten eines einzelnen Treugebers diesem<br />

Treugeber gesondert in Rechnung gestellt.<br />

10.2. Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und -einnahmen<br />

Bei dem Treugeber in einer Rechnungsperiode etwa entstehende<br />

persönliche Sonderwerbungskosten oder -einnahmen<br />

in Zusammenhang mit der Beteiligung sind dem Treuhänder<br />

bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich mitzuteilen<br />

und der Fondsgesellschaft belegmäßig zu übermitteln.<br />

Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen, kann<br />

wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert in<br />

Rechnung gestellt wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />

eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen<br />

werden.<br />

10.3. Übertragung<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen durch den Treugeber<br />

gem. § 7 kann der Treuhänder eine Verwaltungsgebühr von<br />

0,5% der übertragenen Beteiligung, höchstens jedoch EUR<br />

500 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie den Ersatz seiner<br />

Kosten verlangen.<br />

§ 11 Rechenschaftsbericht<br />

11.1. Der Treuhänder leitet dem Treugeber jährlich den von einem<br />

Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />

und den Geschäftsbericht der Geschäftsführung (Jahresabschluss)<br />

unverzüglich nach deren Erhalt zu, soweit diese<br />

Unterlagen dem Treugeber nicht bereits unmittelbar von<br />

der Gesellschaft zugeleitet werden. Zusammen mit der<br />

Übersendung des Jahresabschlusses erstattet der Treuhänder<br />

dem Treugeber einen Bericht über seine Treuhandtätigkeit<br />

im abgelaufenen Geschäftsjahr, soweit eine Darstellung der<br />

Tätigkeit nicht bereits im Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft<br />

enthalten ist.<br />

11.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Übersendung<br />

von Unterlagen, z.B. in Zusammenhang mit der<br />

Ausübung Kontrollrechte des Treugebers nach § 166 HGB,<br />

nur zusammen mit dem Jahresabschluss auf Kosten des Treugebers<br />

durchgeführt werden kann.<br />

§ 12 Besondere Hinweise<br />

12.1. Der Treuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertraglichen<br />

Aufklärungspflichten darauf hin, dass der Treu-<br />

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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

geber diejenigen Risiken zu tragen hat, die im Zusammenhang<br />

mit dem Beitritt zur Gesellschaft bestehen.<br />

12.2. Der Treugeber tritt wirtschaftlich einer Kommanditgesellschaft<br />

bei, deren Unternehmensgegenstand sich aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie aus dem<br />

von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt ergibt.<br />

12.3. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Treuhänders, den Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt<br />

der Fondsgesellschaft<br />

oder andere Verkaufsunterlagen zu prüfen. Der Treuhänder<br />

hat eine derartige Prüfung auch nicht durchgeführt.<br />

12.4. Der Treuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft oder die Erreichbarkeit<br />

von deren Gesellschaftszweck.<br />

12.5. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es nicht, die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft zu überprüfen oder zu<br />

überwachen.<br />

12.6. Der Treuhänder weist darauf hin, dass er nicht geprüft hat<br />

bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene Kapitalanlage für den<br />

Zeichner wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

12.7. Im Falle einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft besteht<br />

das Risiko, dass vorfällig gezahlte Vergütungen und auch<br />

sonstige Gebühren nicht mehr zurückverlangt werden können.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

sonstige Kosten und Aufwendungen hat, die im Falle<br />

der Rückabwicklung vergeblich wären. Eine Schadlosstellung<br />

des Treugebers wäre dann nicht mehr möglich.<br />

§ 13 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

13.1. Der Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag und dem damit<br />

begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. anzurufen und gegen den Treuhänder ein<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

13.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />

Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V.<br />

13.3. Ein ausscheidender Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger<br />

auf das Bestehen dieser Schlichtungsvereinbarung hinweisen.<br />

§ 14 Schlussbestimmungen<br />

14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so wird hiervon im Zweifel<br />

die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der Bestimmungen<br />

im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung verpflichten sich die Gesellschafter,<br />

eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die<br />

dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck in<br />

rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich kommt.<br />

14.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist,<br />

soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise zur Disposition<br />

der Parteien steht, der Ort des Sitzes der Fondsgesellschaft.<br />

Auf diesen Vertrag findet, soweit zulässig, ausschließlich das<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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