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DCM Flugzeugfonds 1

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W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />

V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />

D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />

denen Risiken wird auf das Kapitel „Wesentliche<br />

Risiken der Beteiligung“ verwiesen. Darüber hinaus<br />

ist der Emittent nicht von Patenten, Lizenzen, weiteren<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren<br />

abhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage des Emittenten haben können, sind nicht<br />

anhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4: Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

(24. Juni 2008) wurden über die im Prospekt<br />

dargestellten Investitionen hinaus noch keine weiteren<br />

Investitionen getätigt. Es bestehen ferner keine<br />

laufenden Investitionen.<br />

§ 8 Abs. 2: Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch<br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2: Den nach den §§ 3, 7 oder 12<br />

VermVerkProspV zu nennenden Personen (dem Prospektverantwortlichen<br />

<strong>DCM</strong> AG, den Gründungsgesellschaftern<br />

des Emittenten, d.h. der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs<br />

GmbH, Herrn Johann Deinböck sowie der<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH und dem Treuhandkommanditisten),<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung sowie<br />

treuhänderisch tätigen Personen (dem Mittelverwendungskontrolleur)<br />

standen im Zusammenhang mit<br />

der Anschaffung des Anlageobjektes keine Eigentumsrechte<br />

an dem Objekt oder an wesentlichen Teilen<br />

desselben zu; sie besitzen auch nicht aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung an den<br />

Anlageobjekten oder Teilen derselben.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4: Außer den auf S. 78 beschriebenen<br />

Belastung des Flugzeugs mit einer Flugzeughypothek<br />

in Höhe der ausstehenden Restschuld<br />

bestehen keine erheblichen dinglichen Belastungen<br />

des Anlageobjekts (Frachtflugzeug). Rechtliche oder<br />

tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick<br />

auf das Anlageziel, bestehen nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5: Für die Erreichung der Anlageziels<br />

sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6: Neben den im Prospekt auf S. 79 ff.<br />

dargestellten Kaufvertrag über die Anschaffung des<br />

Anlageobjekts (Frachtflugzeug) wurden noch keine<br />

weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung<br />

der Anlageobjekte geschlossen.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7: Es wurden keine Bewertungsgutachten<br />

hinsichtlich des Anlageobjektes (Frachtflugzeug)<br />

erstellt.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 8: Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

des Emittenten (<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Verwaltungs GmbH), Herr Johann Deinböck, die<br />

<strong>DCM</strong> Service GmbH und die Treuhandkommanditistin<br />

(Gründungsgesellschafter des Emittenten), die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung, treuhänderisch<br />

tätige Personen (Mittelverwendungskontrolleur)<br />

sowie der Prospektverantwortliche werden im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung der Anlageobjekte<br />

keine Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1: Der Emittent hat im Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung kein Aufsichtsgremium und keinen<br />

Beirat. Eine Funktionsaufteilung innerhalb der<br />

Geschäftsführung des Emittenten existiert nicht.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2: Für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr (2007) wurden den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung des Emittenten keinerlei Gesamtbezüge<br />

gewährt.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1-3: Herr Deinböck ist als Aufsichtratsvorsitzender<br />

der <strong>DCM</strong> AG tätig, die mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlagen beauftragt ist. Darüber<br />

hinaus sind keine Mitglieder der Geschäftsführung<br />

des Emittenten für Unternehmen tätig, die<br />

(1) mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut<br />

sind<br />

(2) dem Emittenten Fremdkapital geben oder<br />

(3) für den Emittenten Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

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