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DCM Flugzeugfonds 1

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Der Vertrag sieht vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />

entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />

AG bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />

ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />

Umsatzsteuer die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

gefährden würde.<br />

Der Vertrag endet mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />

Verpflichtungen und ist nur aus wichtigem Grund<br />

kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> AG ist dabei auf<br />

vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln<br />

beschränkt.<br />

7.2.2. Marketing<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />

mit der Erstellung eines Marketingkonzepts<br />

und eines Verkaufsprospekts beauftragt.<br />

Der <strong>DCM</strong> AG obliegt diesbezüglich unter anderem<br />

die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit Banken<br />

und anderen Vertriebspartnern, die Auswahl der<br />

geeigneten Vertriebspartner, die Ausarbeitung von<br />

geeigneten Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern,<br />

die Erstellung des zur Veröffentlichung<br />

gestatteten Verkaufsprospekts, die Erarbeitung sämtlicher<br />

sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />

der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />

Stückzahl.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,20 % des bei Platzierungsschluss<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />

zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />

des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />

Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />

und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />

Weise.<br />

7.2.3. Eigenkapitalvermittlung<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 26.05.2008 die <strong>DCM</strong><br />

AG beauftragt, die Übernahme von Kommanditanteilen<br />

an der Fondsgesellschaft im Gesamtbetrag von<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

nominal USD 91,5 Mio. durch Anleger als Direktkommanditisten<br />

oder als Treugeber zu vermitteln.<br />

Die Kommanditanteile werden von der Fondsgesellschaft<br />

mit einem Agio in Höhe von 5% ausgegeben,<br />

so dass sich der Vermittlungsauftrag auf die Beschaffung<br />

eines Kapitals von insgesamt USD 96,05 Mio.<br />

erstreckt. Sollte die Fondsgeschäftsführung von<br />

ihrem Recht Gebrauch machen, das zu platzierende<br />

Kapital auf bis zu USD 94,5 Mio. zzgl. Agio zu erhöhen,<br />

erstreckt sich der Vermittlungsauftrag hierauf.<br />

Die Einwerbung von Zeichnungskapital darf erst mit<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospekts beginnen.<br />

Das Gesamtkapital muss bis spätestens zum<br />

31.12.2008, im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraums<br />

bis zum Tag in Übereinstimmung mit<br />

dem § 6 Abs. 2 festgesetzten Platzierungsschluss,<br />

gezeichnet und erbracht worden sein.<br />

Die Vermittlungstätigkeit der <strong>DCM</strong> AG hat ausschließlich<br />

auf der Grundlage des Marketingkonzeptes und<br />

unter Verwendung derjenigen Verkaufsunterlagen, insbesondere<br />

des gestatteten Verkaufsprospektes und der<br />

Beitrittsdokumentation, zu erfolgen, die von der<br />

Fondsgesellschaft genehmigt worden sind.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG ist berechtigt, den Vermittlungsauftrag<br />

insgesamt oder hinsichtlich einer Teilsumme auf<br />

geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wird im Innenauftragsverhältnis<br />

Banken und freie Kapitalvertriebe mit der Einwerbung<br />

von Zeichnungskapital beauftragen.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die<br />

<strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

4,0% des bei Platzierungsschluss gezeichneten<br />

Kommanditkapitals sowie das von der Fondsgesellschaft<br />

vereinnahmte Agio. Der Vergütungsanspruch<br />

unterliegt nach geltender Rechtslage nicht der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />

Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig. Die<br />

eingeschalteten Banken und freien Kapitalvertriebe<br />

werden von der <strong>DCM</strong> AG aus der von ihr erlangten<br />

Vergütung bezahlt.<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

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