DCM Flugzeugfonds 1
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Der Vertrag sieht vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />
entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />
AG bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />
ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />
Umsatzsteuer die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
gefährden würde.<br />
Der Vertrag endet mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />
Verpflichtungen und ist nur aus wichtigem Grund<br />
kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> AG ist dabei auf<br />
vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln<br />
beschränkt.<br />
7.2.2. Marketing<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />
mit der Erstellung eines Marketingkonzepts<br />
und eines Verkaufsprospekts beauftragt.<br />
Der <strong>DCM</strong> AG obliegt diesbezüglich unter anderem<br />
die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit Banken<br />
und anderen Vertriebspartnern, die Auswahl der<br />
geeigneten Vertriebspartner, die Ausarbeitung von<br />
geeigneten Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern,<br />
die Erstellung des zur Veröffentlichung<br />
gestatteten Verkaufsprospekts, die Erarbeitung sämtlicher<br />
sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />
der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />
Stückzahl.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,20 % des bei Platzierungsschluss<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />
zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />
des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />
Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />
und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />
Weise.<br />
7.2.3. Eigenkapitalvermittlung<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 26.05.2008 die <strong>DCM</strong><br />
AG beauftragt, die Übernahme von Kommanditanteilen<br />
an der Fondsgesellschaft im Gesamtbetrag von<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
nominal USD 91,5 Mio. durch Anleger als Direktkommanditisten<br />
oder als Treugeber zu vermitteln.<br />
Die Kommanditanteile werden von der Fondsgesellschaft<br />
mit einem Agio in Höhe von 5% ausgegeben,<br />
so dass sich der Vermittlungsauftrag auf die Beschaffung<br />
eines Kapitals von insgesamt USD 96,05 Mio.<br />
erstreckt. Sollte die Fondsgeschäftsführung von<br />
ihrem Recht Gebrauch machen, das zu platzierende<br />
Kapital auf bis zu USD 94,5 Mio. zzgl. Agio zu erhöhen,<br />
erstreckt sich der Vermittlungsauftrag hierauf.<br />
Die Einwerbung von Zeichnungskapital darf erst mit<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospekts beginnen.<br />
Das Gesamtkapital muss bis spätestens zum<br />
31.12.2008, im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraums<br />
bis zum Tag in Übereinstimmung mit<br />
dem § 6 Abs. 2 festgesetzten Platzierungsschluss,<br />
gezeichnet und erbracht worden sein.<br />
Die Vermittlungstätigkeit der <strong>DCM</strong> AG hat ausschließlich<br />
auf der Grundlage des Marketingkonzeptes und<br />
unter Verwendung derjenigen Verkaufsunterlagen, insbesondere<br />
des gestatteten Verkaufsprospektes und der<br />
Beitrittsdokumentation, zu erfolgen, die von der<br />
Fondsgesellschaft genehmigt worden sind.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG ist berechtigt, den Vermittlungsauftrag<br />
insgesamt oder hinsichtlich einer Teilsumme auf<br />
geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wird im Innenauftragsverhältnis<br />
Banken und freie Kapitalvertriebe mit der Einwerbung<br />
von Zeichnungskapital beauftragen.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die<br />
<strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
4,0% des bei Platzierungsschluss gezeichneten<br />
Kommanditkapitals sowie das von der Fondsgesellschaft<br />
vereinnahmte Agio. Der Vergütungsanspruch<br />
unterliegt nach geltender Rechtslage nicht der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />
Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig. Die<br />
eingeschalteten Banken und freien Kapitalvertriebe<br />
werden von der <strong>DCM</strong> AG aus der von ihr erlangten<br />
Vergütung bezahlt.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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