10.10.2013 Aufrufe

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

dann gültigen USD-10-Jahres-Swapsatzes ermittelt<br />

und fixiert. Die Leasingrate ist jeweils am 1. Tag des<br />

Kalendermonats vorschüssig für den laufenden<br />

Kalendermonat fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug<br />

fallen taggenau zu ermittelnde Verzugszinsen in<br />

Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis zu ermittelnden<br />

USD LIBOR an.<br />

Der Leasingnehmer kann allerdings noch vor Auslieferung<br />

und Übernahme des Flugzeugs zwischen<br />

zwei möglichen weiteren Methoden zur Berechnung<br />

und Festsetzung der Leasingraten wählen. Die Leasingraten<br />

sind danach, entsprechend der vom Leasingnehmer<br />

ausgeübten Option, entweder auf der<br />

Grundlage variabler Zinsen (USD-Floating-Rent)<br />

oder auf der Grundlage fixer Eurozinssätze (EUR-<br />

Fixed-Rent) zu berechnen. Der Leasingnehmer kann<br />

die Optionen bis 60 Tage vor Flugzeugauslieferung<br />

ausüben und die Fondsgesellschaft auffordern, der<br />

Entscheidungsfindung dienende Mietkalkulationsgrundlagen<br />

vorzulegen. Die EUR-Fixed-Rent Option<br />

kann nur hinsichtlich des Teils der Leasingraten ausgeübt<br />

werden, der der Tilgung und Verzinsung des<br />

Tilgungsdarlehens dient. Entsprechend der ausgeübten<br />

Option wird die Fondsgesellschaft ihre Finanzierung<br />

letztlich eindecken (vgl. dazu oben unter 4.).<br />

Die Ausübung einer der beiden Optionen durch den<br />

Leasingnehmer wird die Wirtschaftlichkeit des Leasingengagements<br />

aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />

aber nicht beeinflussen, d.h. der Tilgungsverlauf der<br />

Darlehen und die der Fondsgesellschaft zur Verfügung<br />

stehenden Beträge zur Begleichung ihrer laufenden<br />

Kosten und zur Erfüllung der prognosegemäßen<br />

Auszahlungen an die Anleger werden durch die<br />

Optionsausübung nicht beeinträchtigt.<br />

6.2.4. Vertragsgemäßer Versicherungsschutz<br />

Der vertraglich definierte Versicherungsschutz<br />

umfasst zum einen eine Allgefahren-Kaskoversicherung,<br />

die den Totalverlust und sonstige Schäden am<br />

Flugzeugrumpf, den Triebwerken und allen übrigen<br />

Flugzeugkomponenten mit vertraglich definierten<br />

Mindestsummen (Flugzeugkaufpreis abzüglich<br />

bestimmter Abschlagsbeträge über die Laufzeit des<br />

Leasingvertrags) abdeckt. Die Allgefahren-Kaskover-<br />

82<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

sicherung muss generell alle Schadensereignisse<br />

umfassen, die dem Luftfahrt-Branchenstandard entsprechen<br />

und am aktuellen Versicherungsmarkt nach<br />

wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind. Der<br />

Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für den Flugzeugrumpf<br />

darf USD 1.000.000 nicht überschreiten.<br />

Für Schäden am Flugzeug, die durch Einwirkung<br />

von chemischen, biologischen oder biochemischen<br />

Stoffen oder durch nukleare Explosionen oder Verseuchung<br />

verursacht werden, besteht derzeit eine<br />

der Höhe nach eingeschränkte Versicherungsdeckung.<br />

Der Leasingnehmer hat zum anderen eine branchenübliche<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche<br />

eine Schadensdeckung für ein Einzelschadensereignis<br />

(„Combined Single Limit“) in Höhe von mindestens<br />

USD 800.000.000 aufweisen muss. Die Versicherungsdeckung<br />

umfasst alle Personen- und<br />

Sachschäden, u.a. auch Schäden an der Fracht und<br />

Postsendungen, die am aktuellen Versicherungsmarkt<br />

nach wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind.<br />

Die versicherten Risiken und die Versicherungsausschlüsse<br />

bestimmen sich im Einzelnen nach den<br />

hierfür maßgeblichen Lloyds-Standards. Der Leasingnehmer<br />

ist verpflichtet, den vertragsgemäßen<br />

Bestand des Versicherungsschutzes durch Versicherungszertifikate<br />

jederzeit nachzuweisen. Die Versicherungszertifikate<br />

müssen die Fondsgesellschaft als<br />

Mitbegünstigte benennen; Zahlungsempfänger von<br />

Versicherungsleistungen unter der Kaskoversicherung<br />

im Fall eines Totalverlustes ist allerdings der<br />

Sicherheitentreuhänder, solange Finanzierungsdarlehen<br />

valutieren.<br />

Der Leasingvertrag bestimmt ferner, dass das Flugzeug<br />

bei nicht vorhandenem oder ungenügendem<br />

Versicherungsschutz nicht bewegt werden darf; die<br />

Fondsgesellschaft oder der Sicherheitentreuhänder<br />

können geeignete Maßnahmen zur Stilllegung des<br />

Flugzeugs ergreifen.<br />

Die in das Versicherungskonzept eingebundenen<br />

Versicherer und Versicherungsmakler müssen eine

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!