10.10.2013 Aufrufe

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. Operative Verträge<br />

6.1. Kaufvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 mit Deucalion<br />

Capital VII Limited als Veräußerer einen Kaufvertrag<br />

über das Flugzeug Boeing 777-200LRF, MSN<br />

36001 abgeschlossen („Aircraft Forward Sale Agreement“).<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht.<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt das Flugzeug in Basisausstattung<br />

(Boeing „baseline specification“), die um<br />

Zusatzausrüstungen im Wert von rd. USD 2,3 Mio.<br />

erweitert wird. Unter anderem wird das Flugzeug so<br />

umgerüstet, dass sich das maximale Abfluggewicht<br />

auf 760.000 lbs erhöht, was den höchst zulässigen<br />

Wert für diese Maschine darstellt.<br />

Das Flugzeug wird mit weiteren Zusatzausstattungen<br />

im Gesamtbetrag von rd. USD 1,5 Mio. ausgeliefert,<br />

die sich als sog. „seller purchased equipment“ (SPE)<br />

qualifizieren. Das sind Zulieferungsteile, die von<br />

AeroLogic bestellt, von Deucalion im Voraus bezahlt<br />

und von Boeing eingebaut werden. Die Ausstattungskosten<br />

des SPE werden von AeroLogic mit Auslieferung<br />

des Flugzeugs direkt an Deucalion erstattet<br />

und erhöhen den Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />

nicht.<br />

6.1.1. Lieferverpflichtung des Veräußerers<br />

Deucalion ist verpflichtet, das Flugzeug vorbehaltlich<br />

des eigenen Erwerbs vom Hersteller Boeing an<br />

die Fondsgesellschaft zu übereignen. Die Fondsgesellschaft<br />

hat sich verpflichtet, das Flugzeug in dem<br />

(mängelfreien) Zustand zu übernehmen, den der<br />

Leasingnehmer für sich und als Vertreter für Deucalion<br />

als vertragskonform abgenommen hat.<br />

Vereinbarter Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe<br />

des Flugzeugs ist der Zeitpunkt unmittelbar nach<br />

(i) erfolgter Übergabe des Flugzeugs von dem Hersteller<br />

an Deucalion sowie (ii) erfolgter Übergabe<br />

des Flugzeugs an den Leasingnehmer. Die erfolgte<br />

Abnahme wird von der Fondsgesellschaft in einer<br />

Abnahmebescheinigung bestätigt. Im Gegenzug ist<br />

Deucalion verpflichtet, der Fondsgesellschaft mit<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

einer Übertragungsurkunde (Bill of Sale) zu bescheinigen,<br />

dass ihr das Eigentum am Flugzeug frei von<br />

Sicherheitsrechten Dritter mit Ausnahme der Rechte<br />

und Pflichten nach dem Leasingvertrag übereignet<br />

wurde. Mit Übergabe des Flugzeugs geht die Gefahr<br />

eines zufälligen Untergangs, der Zerstörung oder der<br />

Beschädigung des Flugzeugs auf die Fondsgesellschaft<br />

über. Die Fondsgesellschaft erkennt an, dass<br />

das Flugzeug im Besitz des Leasingnehmers verbleibt<br />

und Deucalion nicht zur Übergabe durch Einräumung<br />

der Verfügungsgewalt verpflichtet ist.<br />

6.1.2. Kaufpreisermittlung und<br />

Kaufpreiszahlung<br />

Als Kaufpreis ist zunächst ein Basispreis in Höhe von<br />

USD 166,0 Mio. vereinbart. Dieser Kaufpreis unterliegt<br />

bestimmten Anpassungsklauseln, die etwaige<br />

Kaufpreisanpassungen nach dem von Deucalion mit<br />

dem Flugzeughersteller Boeing abgeschlossenen<br />

Kaufvertrag und die vom Leasingnehmer georderten<br />

Ausstattungsspezifikationen widerspiegeln. Danach<br />

wird der endgültige Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />

von folgenden Faktoren beeinflusst:<br />

■ Der Kaufvertrag mit dem Hersteller Boeing enthält<br />

das Recht des Herstellers, den Kaufpreis<br />

unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Erhöhung<br />

der US-Inflationsrate) bis zu einer<br />

bestimmten Obergrenze zu erhöhen;<br />

■ Der Leasingnehmer kann bis zu einer Obergrenze<br />

von USD 250.000 ohne Zustimmung des Leasinggebers<br />

mit dem Hersteller Anpassungen der<br />

Flugzeugspezifikation vereinbaren. Zustimmungspflichtig<br />

sind Mehrausstattungen, die über die<br />

Obergrenze von USD 250.000 hinausgehen. Ein<br />

mögliches Mehrausstattungspaket mit Kosten von<br />

bis zu USD 250.000 ist im Kaufpreis beinhaltet.<br />

Wird dieses Paket vom Leasingnehmer nicht oder<br />

nicht vollständig beansprucht, reduziert sich der<br />

endgültige Kaufpreis entsprechend der Anpassung<br />

der Leasingrate (vgl. nachfolgend).<br />

Deucalion ist verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />

unverzüglich über eine Kaufpreisanpassung in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

Eine Kaufpreisanpassung führt automatisch zu einer<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

79<br />

F

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!