DCM Flugzeugfonds 1
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6. Operative Verträge<br />
6.1. Kaufvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 mit Deucalion<br />
Capital VII Limited als Veräußerer einen Kaufvertrag<br />
über das Flugzeug Boeing 777-200LRF, MSN<br />
36001 abgeschlossen („Aircraft Forward Sale Agreement“).<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht.<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt das Flugzeug in Basisausstattung<br />
(Boeing „baseline specification“), die um<br />
Zusatzausrüstungen im Wert von rd. USD 2,3 Mio.<br />
erweitert wird. Unter anderem wird das Flugzeug so<br />
umgerüstet, dass sich das maximale Abfluggewicht<br />
auf 760.000 lbs erhöht, was den höchst zulässigen<br />
Wert für diese Maschine darstellt.<br />
Das Flugzeug wird mit weiteren Zusatzausstattungen<br />
im Gesamtbetrag von rd. USD 1,5 Mio. ausgeliefert,<br />
die sich als sog. „seller purchased equipment“ (SPE)<br />
qualifizieren. Das sind Zulieferungsteile, die von<br />
AeroLogic bestellt, von Deucalion im Voraus bezahlt<br />
und von Boeing eingebaut werden. Die Ausstattungskosten<br />
des SPE werden von AeroLogic mit Auslieferung<br />
des Flugzeugs direkt an Deucalion erstattet<br />
und erhöhen den Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />
nicht.<br />
6.1.1. Lieferverpflichtung des Veräußerers<br />
Deucalion ist verpflichtet, das Flugzeug vorbehaltlich<br />
des eigenen Erwerbs vom Hersteller Boeing an<br />
die Fondsgesellschaft zu übereignen. Die Fondsgesellschaft<br />
hat sich verpflichtet, das Flugzeug in dem<br />
(mängelfreien) Zustand zu übernehmen, den der<br />
Leasingnehmer für sich und als Vertreter für Deucalion<br />
als vertragskonform abgenommen hat.<br />
Vereinbarter Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe<br />
des Flugzeugs ist der Zeitpunkt unmittelbar nach<br />
(i) erfolgter Übergabe des Flugzeugs von dem Hersteller<br />
an Deucalion sowie (ii) erfolgter Übergabe<br />
des Flugzeugs an den Leasingnehmer. Die erfolgte<br />
Abnahme wird von der Fondsgesellschaft in einer<br />
Abnahmebescheinigung bestätigt. Im Gegenzug ist<br />
Deucalion verpflichtet, der Fondsgesellschaft mit<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
einer Übertragungsurkunde (Bill of Sale) zu bescheinigen,<br />
dass ihr das Eigentum am Flugzeug frei von<br />
Sicherheitsrechten Dritter mit Ausnahme der Rechte<br />
und Pflichten nach dem Leasingvertrag übereignet<br />
wurde. Mit Übergabe des Flugzeugs geht die Gefahr<br />
eines zufälligen Untergangs, der Zerstörung oder der<br />
Beschädigung des Flugzeugs auf die Fondsgesellschaft<br />
über. Die Fondsgesellschaft erkennt an, dass<br />
das Flugzeug im Besitz des Leasingnehmers verbleibt<br />
und Deucalion nicht zur Übergabe durch Einräumung<br />
der Verfügungsgewalt verpflichtet ist.<br />
6.1.2. Kaufpreisermittlung und<br />
Kaufpreiszahlung<br />
Als Kaufpreis ist zunächst ein Basispreis in Höhe von<br />
USD 166,0 Mio. vereinbart. Dieser Kaufpreis unterliegt<br />
bestimmten Anpassungsklauseln, die etwaige<br />
Kaufpreisanpassungen nach dem von Deucalion mit<br />
dem Flugzeughersteller Boeing abgeschlossenen<br />
Kaufvertrag und die vom Leasingnehmer georderten<br />
Ausstattungsspezifikationen widerspiegeln. Danach<br />
wird der endgültige Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />
von folgenden Faktoren beeinflusst:<br />
■ Der Kaufvertrag mit dem Hersteller Boeing enthält<br />
das Recht des Herstellers, den Kaufpreis<br />
unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Erhöhung<br />
der US-Inflationsrate) bis zu einer<br />
bestimmten Obergrenze zu erhöhen;<br />
■ Der Leasingnehmer kann bis zu einer Obergrenze<br />
von USD 250.000 ohne Zustimmung des Leasinggebers<br />
mit dem Hersteller Anpassungen der<br />
Flugzeugspezifikation vereinbaren. Zustimmungspflichtig<br />
sind Mehrausstattungen, die über die<br />
Obergrenze von USD 250.000 hinausgehen. Ein<br />
mögliches Mehrausstattungspaket mit Kosten von<br />
bis zu USD 250.000 ist im Kaufpreis beinhaltet.<br />
Wird dieses Paket vom Leasingnehmer nicht oder<br />
nicht vollständig beansprucht, reduziert sich der<br />
endgültige Kaufpreis entsprechend der Anpassung<br />
der Leasingrate (vgl. nachfolgend).<br />
Deucalion ist verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />
unverzüglich über eine Kaufpreisanpassung in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
Eine Kaufpreisanpassung führt automatisch zu einer<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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