DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
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1. Allgemeine Ausführungen<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG und der Treuhandvertrag sind<br />
im Prospekt jeweils vollständig abgedruckt. Hier<br />
werden nur die wesentlichen Inhalte dargestellt bzw.<br />
die Besonderheiten der Vertragswerke hervorgehoben.<br />
Gleichwohl ist es für den Anleger empfehlenswert,<br />
sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
eingehend mit den Regelungen der genannten Verträge<br />
zu beschäftigen. Der Anleger hat die Wahl,<br />
eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft als Kommanditist einzugehen<br />
oder sich – wirtschaftlich gleichgestellt – mittelbar<br />
über den Treuhandkommanditisten als Treugeber<br />
an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />
1.1. Beteiligung als Kommanditist<br />
Bei der ersten Alternative unterbreitet der Anleger<br />
den Gesellschaftern der Gesellschaft, sämtlichst vertreten<br />
durch den Treuhandkommanditisten Curia<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH, das Angebot (Beitrittsangebot),<br />
sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und auf Grundlage des Verkaufsprospekts und<br />
des darin abgedruckten Gesellschaftsvertrags in<br />
Höhe des Beteiligungsbetrages (Pflichteinlage) an<br />
der Gesellschaft zu beteiligen. Mit Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung bindet sich der Anleger, soweit<br />
er nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />
zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />
Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Für<br />
dessen Annahme genügt die Unterschrift des Treuhandkommanditisten<br />
innerhalb der Annahmefrist<br />
auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />
bedarf es für deren Wirksamkeit nicht.<br />
Die als Kommanditisten beitretenden Anleger sind in<br />
das Handelsregister auf eigene Kosten als Kommanditisten<br />
einzutragen. Zu diesem Zweck hat der Anleger<br />
der Komplementärin, der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Verwaltungs GmbH, eine notarielle Handelsregistervollmacht<br />
in gesonderter Urkunde zu erteilen und<br />
die damit verbundenen Notargebühren sowie entstehende<br />
Handelsregisterkosten zu tragen. Die Eintragung<br />
mehrerer Personen als Kommanditisten für<br />
eine Beteiligung ist nicht möglich.<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
1.2. Beteiligung als Treugeber<br />
Alternativ besteht die Möglichkeit der Begründung<br />
eines Treuhandverhältnisses einschließlich der treuhänderischen<br />
Verwaltung der gezeichneten Gesellschaftsbeteiligung.<br />
Hierzu unterbreitet der Anleger<br />
als Treugeber der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH als Treuhänder nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und auf Grundlage des Verkaufsprospekts<br />
das Angebot (Treuhandangebot) auf Abschluss des<br />
im Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhandvertrags.<br />
Auch in diesem Fall bindet sich der Anleger mit<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung, soweit er<br />
nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />
zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />
Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Im<br />
Rahmen des Treuhandvertrags ist der Treuhänder<br />
beauftragt, sich im eigenen Namen, jedoch für<br />
Rechnung und Gefahr des Treugebers, an der Gesellschaft<br />
durch Erhöhung seiner eigenen Kommanditeinlage<br />
in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />
genannten Beteiligungsbetrages zu beteiligen und<br />
die so begründete Beteiligung als Treugut treuhänderisch<br />
für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />
Der Anleger ist in dieser Form nur wirtschaftlich an<br />
der Gesellschaft beteiligt, im Verhältnis zu Dritten<br />
außerhalb der Gesellschaft ist er kein Gesellschafter.<br />
Er wird daher nicht in das Handelsregister eingetragen.<br />
Im Innenverhältnis wird der Treugeber – soweit<br />
es gesetzlich zulässig ist – wie ein Gesellschafter mit<br />
den gleichen Rechten und Pflichten behandelt. Dies<br />
gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
am Gewinn und Verlust, an einem<br />
etwaigen Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />
und bezüglich der Ausübung des<br />
Stimmrechts. Die Treugeber werden gemäß dem<br />
Treuhandvertrag den Kommanditisten hinsichtlich<br />
der Widerspruchs- und Kontrollrechte gleichgestellt.<br />
1.3. Ombuds-/Schlichtungsverfahren<br />
Gemäß entsprechenden Regelungen im Gesellschafts-<br />
und Treuhandvertrag sind die Anleger<br />
berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit dem Gesellschafts- oder Treuhandvertrag<br />
und dem damit begründeten Vertragsverhältnis<br />
die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzuru-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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