10.10.2013 Aufrufe

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

DCM Flugzeugfonds 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Allgemeine Ausführungen<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />

<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG und der Treuhandvertrag sind<br />

im Prospekt jeweils vollständig abgedruckt. Hier<br />

werden nur die wesentlichen Inhalte dargestellt bzw.<br />

die Besonderheiten der Vertragswerke hervorgehoben.<br />

Gleichwohl ist es für den Anleger empfehlenswert,<br />

sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

eingehend mit den Regelungen der genannten Verträge<br />

zu beschäftigen. Der Anleger hat die Wahl,<br />

eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft als Kommanditist einzugehen<br />

oder sich – wirtschaftlich gleichgestellt – mittelbar<br />

über den Treuhandkommanditisten als Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />

1.1. Beteiligung als Kommanditist<br />

Bei der ersten Alternative unterbreitet der Anleger<br />

den Gesellschaftern der Gesellschaft, sämtlichst vertreten<br />

durch den Treuhandkommanditisten Curia<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH, das Angebot (Beitrittsangebot),<br />

sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und auf Grundlage des Verkaufsprospekts und<br />

des darin abgedruckten Gesellschaftsvertrags in<br />

Höhe des Beteiligungsbetrages (Pflichteinlage) an<br />

der Gesellschaft zu beteiligen. Mit Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung bindet sich der Anleger, soweit<br />

er nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />

zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />

Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Für<br />

dessen Annahme genügt die Unterschrift des Treuhandkommanditisten<br />

innerhalb der Annahmefrist<br />

auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

bedarf es für deren Wirksamkeit nicht.<br />

Die als Kommanditisten beitretenden Anleger sind in<br />

das Handelsregister auf eigene Kosten als Kommanditisten<br />

einzutragen. Zu diesem Zweck hat der Anleger<br />

der Komplementärin, der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

Verwaltungs GmbH, eine notarielle Handelsregistervollmacht<br />

in gesonderter Urkunde zu erteilen und<br />

die damit verbundenen Notargebühren sowie entstehende<br />

Handelsregisterkosten zu tragen. Die Eintragung<br />

mehrerer Personen als Kommanditisten für<br />

eine Beteiligung ist nicht möglich.<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

1.2. Beteiligung als Treugeber<br />

Alternativ besteht die Möglichkeit der Begründung<br />

eines Treuhandverhältnisses einschließlich der treuhänderischen<br />

Verwaltung der gezeichneten Gesellschaftsbeteiligung.<br />

Hierzu unterbreitet der Anleger<br />

als Treugeber der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH als Treuhänder nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

und auf Grundlage des Verkaufsprospekts<br />

das Angebot (Treuhandangebot) auf Abschluss des<br />

im Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhandvertrags.<br />

Auch in diesem Fall bindet sich der Anleger mit<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung, soweit er<br />

nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />

zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />

Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Im<br />

Rahmen des Treuhandvertrags ist der Treuhänder<br />

beauftragt, sich im eigenen Namen, jedoch für<br />

Rechnung und Gefahr des Treugebers, an der Gesellschaft<br />

durch Erhöhung seiner eigenen Kommanditeinlage<br />

in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />

genannten Beteiligungsbetrages zu beteiligen und<br />

die so begründete Beteiligung als Treugut treuhänderisch<br />

für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />

Der Anleger ist in dieser Form nur wirtschaftlich an<br />

der Gesellschaft beteiligt, im Verhältnis zu Dritten<br />

außerhalb der Gesellschaft ist er kein Gesellschafter.<br />

Er wird daher nicht in das Handelsregister eingetragen.<br />

Im Innenverhältnis wird der Treugeber – soweit<br />

es gesetzlich zulässig ist – wie ein Gesellschafter mit<br />

den gleichen Rechten und Pflichten behandelt. Dies<br />

gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

am Gewinn und Verlust, an einem<br />

etwaigen Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />

und bezüglich der Ausübung des<br />

Stimmrechts. Die Treugeber werden gemäß dem<br />

Treuhandvertrag den Kommanditisten hinsichtlich<br />

der Widerspruchs- und Kontrollrechte gleichgestellt.<br />

1.3. Ombuds-/Schlichtungsverfahren<br />

Gemäß entsprechenden Regelungen im Gesellschafts-<br />

und Treuhandvertrag sind die Anleger<br />

berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschafts- oder Treuhandvertrag<br />

und dem damit begründeten Vertragsverhältnis<br />

die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzuru-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

71<br />

F

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!