DCM Flugzeugfonds 1
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F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Flugzeug stilllegen zu lassen sowie in Besitz zu nehmen.<br />
Vorrangig zu beachten sind allerdings die<br />
Regelungen im FSA-Agreement (vgl. nachfolgend<br />
unter 5.4.).<br />
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund<br />
einer Vertragsverletzung ist der Leasingnehmer<br />
verpflichtet, den Leasinggeber für alle unmittelbar<br />
oder mittelbar als Folge der Vertragsverletzung entstandenen<br />
Schäden zu entschädigen. Dieser Schaden<br />
beinhaltet u.a. sämtliche fälligen und zahlbaren Leasingraten<br />
und damit zusammenhängenden zusätzlichen<br />
Kosten, sämtliche für eine vertragsgemäße Rückgabe<br />
des Flugzeugs erforderliche Kosten, der dem<br />
Leasinggeber bei einem ausbleibenden Anschlussleasingvertrag<br />
oder einem Anschlussleasingvertrag zu<br />
schlechteren Konditionen entstehende Schaden, sämtliche<br />
in Zusammenhang mit der Wiederinbesitznahme<br />
und ordnungsgemäßen Rückgabe des Flugzeugs<br />
anfallende Kosten einschließlich der entstehenden<br />
Anwaltskosten, Steuern und Registrierungsgebühren.<br />
Der Leasinggeber ist verpflichtet, in zumutbarem<br />
Umfang zu einer Schadensminderung beizutragen.<br />
6.2.8 Rückgabe des Flugzeugs in „Full Life<br />
Condition“ bei Vertragsablauf<br />
Bei Ablauf des Vertrags ist der Leasingnehmer zur<br />
Rückgabe des lastenfreien Flugzeugs am Flughafen<br />
Leipzig/Halle verpflichtet. Die Rückgabe hat entsprechend<br />
den vertraglichen Bestimmungen und<br />
einschließlich der vollständigen und ordnungsgemäßen<br />
Flugzeugdokumente zu erfolgen. Eine vertragsgemäße<br />
Rückgabe des Flugzeugs setzt u.a. voraus:<br />
■ Durchführung einer zufrieden stellenden Bodeninspektion<br />
und eines ebensolchen Testflugs<br />
durch den Beauftragten des Leasinggebers<br />
■ Schadens- und korrosionsfreier Zustand des<br />
Flugzeugrumpfes<br />
■ Vorliegen eines gültigen Flugtauglichkeitszertifikates<br />
sowie einer gültigen Exportlizenz<br />
■ Vorliegen lückenloser Wartungsnachweise<br />
■ Unmittelbar vor Rückgabe erfolgter C-Check<br />
■ Definierte Mindestrestlebensdauer der Triebwerke<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
■ Definierte Mindestrestlebensdauer des Fahrwerks<br />
und weiterer spezifischer Flugzeugkomponenten<br />
Für den Verbrauch der zulässigen Betriebsdauer<br />
bzw. Betriebsstunden des Flugzeugrumpfes, der<br />
Triebwerke und bestimmter weiterer Flugzeugkomponenten<br />
im Zeitpunkt der Rückgabe hat der Leasingnehmer<br />
einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.<br />
Grundlage der Ermittlung der Ausgleichszahlung ist<br />
ein Vergleich zwischen dem Abnutzungswert und<br />
dem Neuwert der entsprechenden Teile. Entsprechend<br />
wird die Höhe der Ausgleichszahlung anhand<br />
einer bestimmten vertraglich vereinbarten Formel<br />
nach dem Verhältnis von tatsächlicher Nutzungsdauer<br />
und Restnutzungsdauer einerseits und dem Wert<br />
des abgenutzten Teils zum Neu- bzw. Ersatzwert des<br />
Teils andererseits ermittelt.<br />
Sofern der Leasingnehmer seine Pflichten in Zusammenhang<br />
mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des<br />
Flugzeuges nicht vollständig erfüllt hat, hat der Leasingeber<br />
das Recht, vom Leasingnehmer umgehende<br />
Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bei Fortzahlung<br />
der Leasingraten zu verlangen. Alternativ kann<br />
der Leasinggeber vom Leasingnehmer die Übergabe<br />
des Flugzeuges und die Zahlung eines Entschädigungsbetrags<br />
zur Abdeckung derjenigen Kosten fordern,<br />
die für eine Instandsetzung in eigener Beauftragung<br />
durch den Leasinggeber anfallen. Ferner hat<br />
der Leasingnehmer das Flugzeug zu deregistrieren<br />
sowie dem Leasinggeber sämtliche für eine Neuregistrierung<br />
erforderlichen Dokumente zu übergeben.<br />
Mit erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe des Flugzeugs<br />
erhält der Leasingnehmer ein dies bestätigendes<br />
Rückgabezertifikat.<br />
6.3. Flight Services Agreements zwischen der<br />
Leasingnehmer und DHL International GmbH<br />
und Lufthansa Cargo AG (FSA Parteien)<br />
Die DHL International GmbH und die Lufthansa<br />
Cargo AG (FSA Parteien) haben mit dem Leasingnehmer<br />
am 10.12.2007 je ein sog. „Flight Services<br />
Agreement“ (FSA´s) abgeschlossen, aufgrund derer<br />
der Leasingnehmer als Betreiber der Flugzeuge den<br />
FSA Parteien planmäßige und außerplanmäßige Luft-