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DCM Flugzeugfonds 1

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1. Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />

Grundlagen richtet sich an natürliche Personen, die<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

und ihre (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten.<br />

Sollte die Beteiligung von einer Kapitalgesellschaft<br />

eingegangen werden, zum Betriebsvermögen eines<br />

Beteiligten zählen oder einer Person gehören, die in<br />

einem anderen Staat ansässig ist, können sich erhebliche<br />

Abweichungen von den dargestellten Grundsätzen<br />

ergeben.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Angaben umfasst<br />

die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzepts<br />

der Fondsgesellschaft. Im Rahmen dieser Darstellung<br />

können jedoch nicht sämtliche steuerlich<br />

relevanten individuellen Aspekte der Beteiligung des<br />

Anlegers berücksichtigt werden, so dass den Anlegern<br />

insofern empfohlen wird, einen steuerlichen<br />

Berater hinzuzuziehen.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />

auf den geltenden Steuergesetzen, der Rechtsprechung<br />

und den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />

der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze<br />

als auch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis<br />

können sich während der Dauer der<br />

Beteiligung ändern.<br />

Die endgültige steuerliche Beurteilung des Fondsund<br />

Beteiligungskonzepts obliegt der Finanzverwaltung<br />

im Veranlagungsverfahren bzw. einer im<br />

Anschluss ggf. durchgeführten steuerlichen Außenprüfung<br />

und einem sich ggf. daran anschließenden<br />

Verfahren vor den Finanzgerichten.<br />

Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf den<br />

Abschnitt „Steuerliche Risiken“ im Kapital „Wesentliche<br />

Risiken“ verwiesen.<br />

S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />

2. Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß<br />

§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt in Zusammenhang mit<br />

dem Verleasen des Flugzeugs Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1<br />

EStG.<br />

Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der Erwerb des<br />

Flugzeugs Boeing 777-200LRF, Seriennummer<br />

36001 einschließlich der Triebwerke und aller sonstigen<br />

Flugzeugbestandteile, die Vermietung und<br />

Verwertung des Flugzeugs sowie alle damit in<br />

Zusammenhang stehenden Geschäfte. Das Flugzeug<br />

wird in die Luftfahrzeugrolle des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes<br />

eingetragen und für zunächst 10<br />

Jahre an den Leasingnehmer Aerologic vermietet.<br />

Das Fondskonzept sieht eine mindestens 7-jährige<br />

Anschlussvermietung vor. Die prognostizierten Mieteinnahmen<br />

der Fondsgesellschaft führen gemäß Prognoserechnung<br />

ab dem Jahr 2024 zu einem Totalüberschuss<br />

der Mieteinnahmen über die Werbungskosten.<br />

Ein späterer Verkauf des Flugzeuges erfordert<br />

einen hierauf und auf die damit einhergehende<br />

Liquidation der Gesellschaft gerichteten Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung. Es bestehen weder<br />

Andienungsrechte zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

noch Erwerbsrechte Dritter, die zu einem vorzeitigen<br />

Verkauf des Flugzeugs führen würden.<br />

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählen die Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem<br />

Vermögen, insbesondere u.a. von Schiffen, die<br />

in ein Schiffsregister eingetragen sind. Aus der Einschränkung<br />

„insbesondere“ wird allgemein abgeleitet,<br />

dass die Vorschrift keine abschließende Aufzählung<br />

von Beispielen enthält. Die Erwähnung der im<br />

Schiffregister eingetragenen Schiffe macht deutlich,<br />

dass zum unbeweglichen Vermögen im Sinne von<br />

§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch Wirtschaftgüter gehören<br />

können, die zwar nach bürgerlichem Recht bewegli-<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

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