DCM Flugzeugfonds 1
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1. Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />
Grundlagen richtet sich an natürliche Personen, die<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
und ihre (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten.<br />
Sollte die Beteiligung von einer Kapitalgesellschaft<br />
eingegangen werden, zum Betriebsvermögen eines<br />
Beteiligten zählen oder einer Person gehören, die in<br />
einem anderen Staat ansässig ist, können sich erhebliche<br />
Abweichungen von den dargestellten Grundsätzen<br />
ergeben.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Angaben umfasst<br />
die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzepts<br />
der Fondsgesellschaft. Im Rahmen dieser Darstellung<br />
können jedoch nicht sämtliche steuerlich<br />
relevanten individuellen Aspekte der Beteiligung des<br />
Anlegers berücksichtigt werden, so dass den Anlegern<br />
insofern empfohlen wird, einen steuerlichen<br />
Berater hinzuzuziehen.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />
auf den geltenden Steuergesetzen, der Rechtsprechung<br />
und den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />
der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze<br />
als auch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis<br />
können sich während der Dauer der<br />
Beteiligung ändern.<br />
Die endgültige steuerliche Beurteilung des Fondsund<br />
Beteiligungskonzepts obliegt der Finanzverwaltung<br />
im Veranlagungsverfahren bzw. einer im<br />
Anschluss ggf. durchgeführten steuerlichen Außenprüfung<br />
und einem sich ggf. daran anschließenden<br />
Verfahren vor den Finanzgerichten.<br />
Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf den<br />
Abschnitt „Steuerliche Risiken“ im Kapital „Wesentliche<br />
Risiken“ verwiesen.<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
2. Einkommensteuer<br />
Einkunftsart<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß<br />
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt in Zusammenhang mit<br />
dem Verleasen des Flugzeugs Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1<br />
EStG.<br />
Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der Erwerb des<br />
Flugzeugs Boeing 777-200LRF, Seriennummer<br />
36001 einschließlich der Triebwerke und aller sonstigen<br />
Flugzeugbestandteile, die Vermietung und<br />
Verwertung des Flugzeugs sowie alle damit in<br />
Zusammenhang stehenden Geschäfte. Das Flugzeug<br />
wird in die Luftfahrzeugrolle des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes<br />
eingetragen und für zunächst 10<br />
Jahre an den Leasingnehmer Aerologic vermietet.<br />
Das Fondskonzept sieht eine mindestens 7-jährige<br />
Anschlussvermietung vor. Die prognostizierten Mieteinnahmen<br />
der Fondsgesellschaft führen gemäß Prognoserechnung<br />
ab dem Jahr 2024 zu einem Totalüberschuss<br />
der Mieteinnahmen über die Werbungskosten.<br />
Ein späterer Verkauf des Flugzeuges erfordert<br />
einen hierauf und auf die damit einhergehende<br />
Liquidation der Gesellschaft gerichteten Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung. Es bestehen weder<br />
Andienungsrechte zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
noch Erwerbsrechte Dritter, die zu einem vorzeitigen<br />
Verkauf des Flugzeugs führen würden.<br />
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählen die Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem<br />
Vermögen, insbesondere u.a. von Schiffen, die<br />
in ein Schiffsregister eingetragen sind. Aus der Einschränkung<br />
„insbesondere“ wird allgemein abgeleitet,<br />
dass die Vorschrift keine abschließende Aufzählung<br />
von Beispielen enthält. Die Erwähnung der im<br />
Schiffregister eingetragenen Schiffe macht deutlich,<br />
dass zum unbeweglichen Vermögen im Sinne von<br />
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch Wirtschaftgüter gehören<br />
können, die zwar nach bürgerlichem Recht bewegli-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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