DCM Flugzeugfonds 1
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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
des mit diesem abzuschließenden Treuhandvertrages und<br />
anschließender Erhöhung des Kommanditkapitals des Treuhandkommanditisten<br />
oder als Direktkommanditist, wobei<br />
der Treuhandkommanditist von der Gesellschaft und den<br />
Gesellschaftern zur Annahme der jeweiligen Beitrittserklärung<br />
bevollmächtigt ist. Direktkommanditisten haben auf<br />
eigene Kosten der Komplementärin eine unwiderrufliche,<br />
über den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu allen Anmeldungen zum Handelsregister,<br />
an denen ein Kommanditist mitzuwirken hat, zu erteilen.<br />
Die Komplementärin stellt den Direktkommanditisten<br />
hierzu ein Muster einer Handelsregistervollmacht zur Verfügung.<br />
Die Kosten für die erstmalige Eintragung von Direktkommanditisten<br />
bzw. Kapitalerhöhungen des Treuhandkommanditisten<br />
in das Handelsregister trägt die Gesellschaft.<br />
Gleiches gilt auch für Eintragungen bei Auflösung der Gesellschaft<br />
sowie bei Kündigungen nach § 20. Im Übrigen erfolgen<br />
Eintragungen im Handelsregister auf Kosten derjenigen<br />
Gesellschafter/Treugeber, die den eintragungspflichtigen<br />
Sachverhalt verursacht haben; dies gilt insbesondere im Fall<br />
eines Gesellschafterwechsels oder eines Ausschlusses.<br />
4.4. Die Kapitalanteile der Gesellschafter und Treugeber sind<br />
fest.<br />
4.5. Alle Gesellschafter/Treugeber haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander nur für diejenige Sorgfalt<br />
einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden<br />
pflegen. Sie haften darüber hinaus nur für Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung von<br />
Leben, Körper und Gesundheit.<br />
Schadensersatzansprüche der Gesellschafter/Treugeber<br />
untereinander aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren<br />
drei Jahre nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />
Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes oder nach der<br />
Rechtsprechung einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />
Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber dem<br />
Verpflichteten durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />
Die Haftung des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />
der Gesellschaft für die Einzahlung der Einlagen ist auf die<br />
tatsächlich von den Treugebern auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
der Gesellschaft geleisteten Zahlungen beschränkt.<br />
4.6. Für alle Gesellschafter bzw. Treugeber bestehen keine Wettbewerbsbeschränkungen<br />
im Sinne des § 112 HGB.<br />
Insbesondere ist die Komplementärin berechtigt, sonstige<br />
unternehmerische Tätigkeiten, auch wenn sie sich auf<br />
den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erstrecken,<br />
auszuüben. Sie sind dabei berechtigt, sich mittelbar oder<br />
unmittelbar an Gesellschaften oder Einzelunternehmen zu<br />
beteiligen und für solche konkurrierenden Unternehmen<br />
Organstellungen zu übernehmen oder in sonstiger Weise<br />
mit konkurrierenden Unternehmen zu kooperieren. Ihnen<br />
ist es auch gestattet, weitere Gesellschaften – gleich welcher<br />
Rechtsform – mit gleichem oder ähnlichem Unternehmens-<br />
gegenstand wie dieser Gesellschaft zu gründen. Die gleichgerichteten<br />
Investitionstätigkeiten der Gesellschaft und bestehender<br />
bzw. neu gegründeter Gesellschaften, in denen<br />
die Komplementärin Gesellschafter ist oder am wirtschaftlichen<br />
Ergebnis – gleich welcher Form – beteiligt ist, können<br />
zu Interessenüberschneidungen führen. Der Komplementärin<br />
ist gestattet, ihr bekannt werdende Investitionsobjekte<br />
nach ihrem freiem Ermessen der Gesellschaft oder sonstigen<br />
Dritten anzubieten.<br />
4.7. Für alle Gesellschafter und Treugeber wird ein Gesellschafterregister<br />
geführt, in dem die Gesellschafter/Treugeber mit<br />
Namen und Vornamen bzw. Firma, Anschrift, übernommenem<br />
Kapitalanteil, Bankverbindung, sowie Finanzamt und<br />
Steuernummer eingetragen werden. Der Gesellschafter/Treugeber<br />
hat Änderungen dieser Angaben unverzüglich<br />
der Gesellschaft bekannt zu geben; der Treuhandkommanditist<br />
ist verpflichtet, ihm bekannt gegebene Änderungen<br />
dieser Angaben unverzüglich an die Gesellschaft weiterzugeben.<br />
Gegenüber der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />
gelten lediglich die im Gesellschafterregister<br />
eingetragenen Personen als aus dem Geschäftsanteil allein<br />
berechtigt und verpflichtet, es sei denn, eine andere Person<br />
weist durch Vorlage entsprechender Urkunden ihre Berechtigung<br />
nach. In diesem Fall sind die Gesellschaft bzw. der<br />
Treuhandkommanditist nicht verpflichtet, die Berechtigung<br />
aus der Gesellschaftsbeteiligung gesondert nachzuprüfen.<br />
Eintragungen in das Gesellschafterregister werden jeweils<br />
nur mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />
31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres vorgenommen. Ausgenommen<br />
sind der Ausschluss von Gesellschaftern/Treugebern,<br />
Kündigungen aus wichtigem Grund nach<br />
§ 20 sowie Kapitalherabsetzungen nach § 7; in diesen Fällen<br />
erfolgt eine Eintragung unverzüglich mit Wirkung auf<br />
den Zeitpunkt des betreffenden Ereignisses.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber kann jederzeit bei der<br />
Gesellschaft das Gesellschafterregister bezüglich der Daten<br />
seiner Beteiligung bzw. seines Treuhandverhältnisses einsehen.<br />
Bezüglich der als Treugeber im Gesellschafterregister<br />
eingetragenen Anleger dürfen anderen Personen als der<br />
Komplementärin, dem Treuhandkommanditisten, der von<br />
der Gesellschaft mit der Fondsverwaltung beauftragten geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und den von der Gesellschaft<br />
beauftragten steuerlichen Beratern und Jahresabschlussprüfern<br />
keine Auskünfte über die treuhänderische<br />
Beteiligung und die Eintragungen in das Gesellschafterregister<br />
erteilt werden, es sei denn, dass die Offenlegung gegenüber<br />
dem zuständigen Finanzamt erfolgt. Gegenüber gesetzlich<br />
zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen<br />
gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese als Berater der<br />
Gesellschaft tätig werden.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber hat davon Kenntnis und<br />
ist damit einverstanden, dass die mitgeteilten bzw. mit der<br />
Beteiligung zusammenhängenden personenbezogenen Daten<br />
über eine EDV-Anlage gespeichert und ausschließlich<br />
zur Verwaltung der Beteiligung durch die Gesellschaft, den<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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