DCM Flugzeugfonds 1
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H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Geschäftsführer: <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (Komplementärin),<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH, Herr Johann Deinböck (letzterer ist zur<br />
Geschäftsführung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet);<br />
Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />
haftet zwar unbeschränkt, augrund ihrer Rechtsform jedoch höchstens<br />
mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />
Haftung der Kommanditisten: Die Haftsumme der als Anleger beitretenden Kommanditisten<br />
beträgt 1% der jeweils erbrachten Pflichteinlage ohne Agio, wobei<br />
der sich daraus ergebende Betrag in EUR bei einem allein für diesen<br />
Zweck fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR umgerechnet<br />
wird. Die Haftsumme der Gründungskommanditisten mit Ausnahme<br />
der Treuhandkommanditisten beträgt 100%.<br />
Art und Hauptmerkmale der Anteile: Kommanditanteile, welche eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />
sowie Ausschüttungsansprüche vermitteln, zur Information,<br />
Mitbestimmung, Widerspruch und Kontrolle berechtigen und zur<br />
Einlagenzahlung sowie zum Einlagehalten verpflichten. Die Rechte<br />
der Gründungskommanditisten und der als Anleger beitretenden<br />
Kommanditisten stimmen mit Ausnahme der unterschiedlichen<br />
Haftsummen und der Zustimmungsrechte der geschäftsführenden<br />
Gründungskommanditisten zur Anteilsübertragung überein<br />
(vgl. Seiten 73 ff.). Die Komplementärin ist nicht am Vermögen<br />
und Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
Rechtsordnung: Die Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1